Widerspruch gemäß § 42 Absatz 3 iVm § 42 Absatz 2, § 50 Absatz 5

An die
Samtgemeinde Tostedt
- Fachdienst Bürgerbüro Schützenstraße 26 a
21255 Tostedt
Widerspruch gemäß § 42 Absatz 3 i.V.m. § 42 Absatz 2, § 50 Absatz 5 i.V.m.
§ 50 Absatz 1 bis 3 und § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (i.V.m. § 58c
Absatz 1 des Soldatengesetzes)
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde ohne Angabe von Gründen
zu erheben. Der entsprechende Gesetzestext hierzu kann auf Nachfrage während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro eingesehen werden.
Dabei handelt es sich um die Datenübermittlung an:
gemäß § 50 Abs. 1 BMG
Parteien, Wählergruppen und andere Trägern
von Wahlvorschlägen
im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
auf staatlicher und kommunaler Ebene
gemäß § 50 Abs. 2 BMG
-insgesamtgemäß § 50 Abs. 2 BMG
i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Nds. AG BMG
-nur an den Landkreisgemäß § 50 Abs. 2 BMG
i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 Nds. AG BMG
-nur an das Bundesverwaltungsamtgemäß § 50 Abs. 2 BMG
i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 3 Nds. AG BMG
-nur an die Mitgliedsgemeinde der
Samtgemeindegemäß § 50 Abs. 2 BMG
-insgesamtgemäß § 50 Abs. 2 BMG
i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Nds. AG BMG
-nur an den Landkreisgemäß § 50 Abs. 2 BMG
i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 Nds. AG BMG
-nur an das Bundesverwaltungsamtgemäß § 50 Abs. 2 BMG
i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 3 Nds. AG BMG
-nur an die Mitgliedsgemeinde der
Samtgemeinde-
Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern
über Altersjubiläen
gemäß § 50 Abs. 3 BMG
Adressbuchverlage
gemäß § 42 Abs. 2
i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG
öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht
derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige im
Sinne von Satz 1 sind der Ehegatte, minderjährige
Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder.
Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern
über Altersjubiläen
Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern
über Altersjubiläen
Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern
über Altersjubiläen
Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern
über Ehejubiläen
Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern
über Ehejubiläen
Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern
über Ehejubiläen
Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern
über Ehejubiläen
Datenübermittlung an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr
gemäß § 36 Abs. 2 BMG
Gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz Mitteilung der
Daten zwecks Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften
(nur für minderjährige Deutsche Staatsangehörige!)
Hiermit mache ich,
Familienname:
Geburtsname:
Vorname(n):
Geburtstag:
Geburtsort:
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Wohnort:
von meinem Widerspruchsrecht gebrauch.
Der Widerspruch bezieht sich auf die auf Seite 1 in der Unterrichtung mit Kreuz gekennzeichneten Felder.
Mir ist bekannt, dass die o. a. Sperre(n) mit einer unbefristeten Gültigkeitsdauer versehen ist/sind;
solange dieses gesetzlich möglich ist. Sie gelten bis auf Widerruf.
Sollte sich ergeben, dass ich die Sperre(n) nicht mehr wünsche, teile ich dieses schriftlich mit.
Tostedt, den
(Datum)
(eigenhändige Unterschrift)
Verfügung der Samtgemeindeverwaltung:
Der Widerspruch gem. §§ 42, 50, 36 BMG wird wie oben genannt eingerichtet.
Tostedt, den
Samtgemeinde Tostedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Im Auftrage
Stand 28.12.2015