An die Samtgemeinde Tostedt - Fachdienst Bürgerbüro Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Widerspruch gemäß § 42 Absatz 3 i.V.m. § 42 Absatz 2, § 50 Absatz 5 i.V.m. § 50 Absatz 1 bis 3 und § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (i.V.m. § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes) Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde ohne Angabe von Gründen zu erheben. Der entsprechende Gesetzestext hierzu kann auf Nachfrage während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro eingesehen werden. Dabei handelt es sich um die Datenübermittlung an: gemäß § 50 Abs. 1 BMG Parteien, Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 2 BMG -insgesamtgemäß § 50 Abs. 2 BMG i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Nds. AG BMG -nur an den Landkreisgemäß § 50 Abs. 2 BMG i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 Nds. AG BMG -nur an das Bundesverwaltungsamtgemäß § 50 Abs. 2 BMG i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 3 Nds. AG BMG -nur an die Mitgliedsgemeinde der Samtgemeindegemäß § 50 Abs. 2 BMG -insgesamtgemäß § 50 Abs. 2 BMG i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Nds. AG BMG -nur an den Landkreisgemäß § 50 Abs. 2 BMG i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 Nds. AG BMG -nur an das Bundesverwaltungsamtgemäß § 50 Abs. 2 BMG i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 3 Nds. AG BMG -nur an die Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde- Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Altersjubiläen gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlage gemäß § 42 Abs. 2 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften Von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige im Sinne von Satz 1 sind der Ehegatte, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Altersjubiläen Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Altersjubiläen Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Altersjubiläen Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Ehejubiläen Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Ehejubiläen Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Ehejubiläen Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Ehejubiläen Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 BMG Gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz Mitteilung der Daten zwecks Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften (nur für minderjährige Deutsche Staatsangehörige!) Hiermit mache ich, Familienname: Geburtsname: Vorname(n): Geburtstag: Geburtsort: Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort: von meinem Widerspruchsrecht gebrauch. Der Widerspruch bezieht sich auf die auf Seite 1 in der Unterrichtung mit Kreuz gekennzeichneten Felder. Mir ist bekannt, dass die o. a. Sperre(n) mit einer unbefristeten Gültigkeitsdauer versehen ist/sind; solange dieses gesetzlich möglich ist. Sie gelten bis auf Widerruf. Sollte sich ergeben, dass ich die Sperre(n) nicht mehr wünsche, teile ich dieses schriftlich mit. Tostedt, den (Datum) (eigenhändige Unterschrift) Verfügung der Samtgemeindeverwaltung: Der Widerspruch gem. §§ 42, 50, 36 BMG wird wie oben genannt eingerichtet. Tostedt, den Samtgemeinde Tostedt Der Samtgemeindebürgermeister Im Auftrage Stand 28.12.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc