Optimale Erfüllung der neuen Anforderungen

Registrierkassenpflicht
Unterstützung bei Auswahl und Implementierung
von Systemen sowie Begutachtung solcher
IT Advisory
BILDSPRACHE NOCH IN ABSTIMMUNG
Optimale Erfüllung der neuen Anforderungen
Seit der Steuerreform besteht ab 1. Jänner 2016 generell die Registrierkassenpflicht.
Alternativ zur ab 1. Jänner 2017 erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtung
besteht für Unternehmen mit mehr als 30 Registrierkassen die Möglichkeit der
Zertifizierung geschlossener Systeme.
Registrierkassenpflicht
FIT FÜR DIE NEUEN REGELUNGEN?
Fristen im Überblick
1. Jänner 2016: Inkrafttreten einer generellen Einzelaufzeichnungs- und Einzelerfassungspflicht von Barumsätzen sowie Belegerteilungspflicht.
1. Jänner 2017: Inkrafttreten der Verpflichtung, dass Registrierkassen für abgabenrechtliche Zwecke über eine technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor
Manipulationen verfügen müssen. Alternativ wird die Möglichkeit der Zertifizierung
geschlossener Gesamtsysteme geschaffen, wofür keine Signaturen erforderlich
sind. Dadurch kann der notwendige Aufwand gegebenenfalls deutlich reduziert
werden. Die Kassenvorgänge können wesentlich beschleunigt werden.
Wir beraten Sie, welcher der beiden Wege für Ihr Unternehmen kostengünstiger
und organisatorisch vorteilig ist und unterstützen Sie, sowohl bei Auswahl und
Implementierung als auch bei Prüfung oder Begutachtung von Systemen.
Registrierkassen
Registrierkassen sind elektronische Datenverarbeitungssysteme, die
Aufzeichnungen zur Losungsermittlung und Dokumentation von einzelnen
Barumsätzen erstellen, insbesondere elektronische Registrierkassen jeglicher
Bauart sowie serverbasierte Aufzeichnungssysteme (auch zur Abwicklung von
Online-Geschäften).
Erfüllt Ihre Registrierkasse die neuen gesetzlichen Anforderungen? Wir
analysieren, welche Maßnahmen zur Sicherstellung des kryptografischen
Manipulationsschutzes Ihres Kassensystems unter Berücksichtigung und Einsatz
geeigneter Verschlüsselungstechniken erforderlich sind.
Geschlossene Gesamtsysteme
Geschlossene Gesamtsysteme sind elektronische Aufzeichnungssysteme mit
mehr als 30 Registrierkassen, in denen Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- und
Kassensysteme lückenlos miteinander verbunden sind. Alternativ zur technischen
Sicherheitseinrichtung können solche Systeme die fiskalischen Anforderungen
erfüllen. Dies ist auf Antrag des Unternehmers vom Finanzamt mit Bescheid
festzustellen, sofern die Manipulationssicherheit des Systems durch ein
Sachverständigengutachten bestätigt wird.
Wir können Sie bei Auswahl und Implementierung Ihres geschlossenen
Gesamtsystems unterstützen. Wir beurteilen seine Angemessenheit
und Manipulationssicherheit und empfehlen allenfalls erforderliche
Implementierungsmaßnahmen. Unsere Sachverständigen führen für Sie die
erforderliche Begutachtung durch. Unsere Steuerexperten unterstützen Sie bei der
Erlangung des Feststellungsbescheides.
Unser Leistungsangebot
– Ihr Nutzen
• Beratung bei der Auswahl des
richtigen Kassasystems
• Unterstützung bei Design
und Implementierung von
Neu-Systemen
• Prüfung bestehender Systeme
•Sachverständigengutachten
für geschlossene Systeme
• Technische und steuerrechtliche Expertise aus einer Hand
Unsere Expertise
• Vorsitzende des Fachsenates
für Datenverarbeitung der
Kammer der Wirtschaftstreuhänder
•Universitätslektoren-Tätigkeit,
allgemein gerichtlich beeidete
Sachverständige
• Umfangreiche Erfahrungen
mit kryptografischen
Verfahren/digitalen Signaturen
• Jahrelange Erfahrung in
Auswahl und Implementierung von Systemen
• Mehrere hundert IT-Prüfungen
pro Jahr
Kontakt
Dr. Michael Schirmbrand
Partner, IT-Advisory
Mag. Sabine Bernegger
Partner, Tax
T: +43 1 31332-3656
E: [email protected]
T: +43 1 31332-3286
E: [email protected]
kpmg.at
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