Registrierkassenpflicht Unterstützung bei Auswahl und Implementierung von Systemen sowie Begutachtung solcher IT Advisory BILDSPRACHE NOCH IN ABSTIMMUNG Optimale Erfüllung der neuen Anforderungen Seit der Steuerreform besteht ab 1. Jänner 2016 generell die Registrierkassenpflicht. Alternativ zur ab 1. Jänner 2017 erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtung besteht für Unternehmen mit mehr als 30 Registrierkassen die Möglichkeit der Zertifizierung geschlossener Systeme. Registrierkassenpflicht FIT FÜR DIE NEUEN REGELUNGEN? Fristen im Überblick 1. Jänner 2016: Inkrafttreten einer generellen Einzelaufzeichnungs- und Einzelerfassungspflicht von Barumsätzen sowie Belegerteilungspflicht. 1. Jänner 2017: Inkrafttreten der Verpflichtung, dass Registrierkassen für abgabenrechtliche Zwecke über eine technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen verfügen müssen. Alternativ wird die Möglichkeit der Zertifizierung geschlossener Gesamtsysteme geschaffen, wofür keine Signaturen erforderlich sind. Dadurch kann der notwendige Aufwand gegebenenfalls deutlich reduziert werden. Die Kassenvorgänge können wesentlich beschleunigt werden. Wir beraten Sie, welcher der beiden Wege für Ihr Unternehmen kostengünstiger und organisatorisch vorteilig ist und unterstützen Sie, sowohl bei Auswahl und Implementierung als auch bei Prüfung oder Begutachtung von Systemen. Registrierkassen Registrierkassen sind elektronische Datenverarbeitungssysteme, die Aufzeichnungen zur Losungsermittlung und Dokumentation von einzelnen Barumsätzen erstellen, insbesondere elektronische Registrierkassen jeglicher Bauart sowie serverbasierte Aufzeichnungssysteme (auch zur Abwicklung von Online-Geschäften). Erfüllt Ihre Registrierkasse die neuen gesetzlichen Anforderungen? Wir analysieren, welche Maßnahmen zur Sicherstellung des kryptografischen Manipulationsschutzes Ihres Kassensystems unter Berücksichtigung und Einsatz geeigneter Verschlüsselungstechniken erforderlich sind. Geschlossene Gesamtsysteme Geschlossene Gesamtsysteme sind elektronische Aufzeichnungssysteme mit mehr als 30 Registrierkassen, in denen Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- und Kassensysteme lückenlos miteinander verbunden sind. Alternativ zur technischen Sicherheitseinrichtung können solche Systeme die fiskalischen Anforderungen erfüllen. Dies ist auf Antrag des Unternehmers vom Finanzamt mit Bescheid festzustellen, sofern die Manipulationssicherheit des Systems durch ein Sachverständigengutachten bestätigt wird. Wir können Sie bei Auswahl und Implementierung Ihres geschlossenen Gesamtsystems unterstützen. Wir beurteilen seine Angemessenheit und Manipulationssicherheit und empfehlen allenfalls erforderliche Implementierungsmaßnahmen. Unsere Sachverständigen führen für Sie die erforderliche Begutachtung durch. Unsere Steuerexperten unterstützen Sie bei der Erlangung des Feststellungsbescheides. Unser Leistungsangebot – Ihr Nutzen • Beratung bei der Auswahl des richtigen Kassasystems • Unterstützung bei Design und Implementierung von Neu-Systemen • Prüfung bestehender Systeme •Sachverständigengutachten für geschlossene Systeme • Technische und steuerrechtliche Expertise aus einer Hand Unsere Expertise • Vorsitzende des Fachsenates für Datenverarbeitung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder •Universitätslektoren-Tätigkeit, allgemein gerichtlich beeidete Sachverständige • Umfangreiche Erfahrungen mit kryptografischen Verfahren/digitalen Signaturen • Jahrelange Erfahrung in Auswahl und Implementierung von Systemen • Mehrere hundert IT-Prüfungen pro Jahr Kontakt Dr. Michael Schirmbrand Partner, IT-Advisory Mag. Sabine Bernegger Partner, Tax T: +43 1 31332-3656 E: [email protected] T: +43 1 31332-3286 E: [email protected] kpmg.at © 2015 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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