Referendum gegen das Bundesgesetz vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Im Bundesblatt veröffentlicht am 29.3.2016. Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf Art. 141 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 59a-66, dass das Bundesgesetz vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) der Volksabstimmung unterbreitet werde. Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches. Nr Kanton: PLZ: Name / Vornamen Geburtsdatum Wohnadresse (Eigenhändig, möglichst in Blockschrift) (Tag/Monat/Jahr) (Strasse und Hausnummer) Politische Gemeinde: Eigenhändige Unterschrift Kontrolle (leer lassen) 1 2 3 Ablauf der Referendumsfrist: 7.7.2016 Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende _______ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. Ort: ________________________ Eigenhändige Unterschrift: ____________________________ Amtsstempel: Datum: _____________________ Amtliche Eigenschaft: ________________________________ Die Liste ist vollständig oder teilweise ausgefüllt zurücksenden bis spätestens 15.6.2016 an das Referendumskomitee Referendum Stop BÜPF, Röschibachstr. 26, 8037 Zürich, das für die Stimmrechtsbescheinigung besorgt sein wird. Darum bekämpft grundrechte.ch das BÜPF Vorratsdatenspeicherung: Die unverhältnismässige anlasslose Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten soll beibehalten werden, obwohl der EuGH und andere oberste Gerichte in Europa verschiedentlich auf die daraus resultierenden Grundrechtsverletzungen aufmerksam gemacht und vergleichbare Erlasse wie das BÜPF aufgehoben haben. Antennensuchläufe und IMSI-Catcher: Mit diesen Mitteln werden jeweils tausende Personen ohne jeden Verdacht erfasst. Bereits heute werden ohne gesetzliche Grundlage jährlich über 100 Antennensuchläufe durchgeführt. Diese Zahl dürfte mit dem neuen Gesetz massiv ansteigen. Über die Anzahl der Einsätze von IMSI-Catchern gibt es keine Statistik. Trojaner: Diese Software muss von Dritten beschafft werden, welche unkontrolliert Zugriff auf alle angegriffenen Zielsysteme haben. Zudem können Strafverfolgungsbehörden unbemerkt manipulieren. Ausweitung des Geltungsbereichs: Neu müssen auch Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste und Personen, die ihren Zugang zu einem öffentlichen Fernmeldenetz Dritten zur Verfügung stellen, z. B. mit einem WLAN, die Pflichten der Fernmeldeanbieter erfüllen. Überbordender Deliktksatalog: Entgegen den Behauptungen der Befürworter kann die Überwachung nicht nur bei schweren Straftaten, sondern auch bei Bagatelldelikten angeordnet werden. Referendum Stop BÜPF Röschibachstr. 26 8037 Zürich Darum bekämpft grundrechte.ch das BÜPF Vorratsdatenspeicherung: Die unverhältnismässige anlasslose Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten soll beibehalten werden, obwohl der EuGH und andere oberste Gerichte in Europa verschiedentlich auf die daraus resultierenden Grundrechtsverletzungen aufmerksam gemacht und vergleichbare Erlasse wie das BÜPF aufgehoben haben. Antennensuchläufe und IMSI-Catcher: Mit diesen Mitteln werden jeweils tausende Personen ohne jeden Verdacht erfasst. Bereits heute werden ohne gesetzliche Grundlage jährlich über 100 Antennensuchläufe durchgeführt. Diese Zahl dürfte mit dem neuen Gesetz massiv ansteigen. Über die Anzahl der Einsätze von IMSI-Catchern gibt es keine Statistik. Referendum Stop BÜPF Röschibachstr. 26 Trojaner: Diese Software muss von Dritten beschafft werden, welche unkontrolliert Zugriff auf alle angegriffenen Zielsysteme haben. Zudem können Strafverfolgungsbehörden unbemerkt manipulieren. 8037 Zürich Ausweitung des Geltungsbereichs: Neu müssen auch Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste und Personen, die ihren Zugang zu einem öffentlichen Fernmeldenetz Dritten zur Verfügung stellen, z. B. mit einem WLAN, die Pflichten der Fernmeldeanbieter erfüllen. Überbordender Deliktksatalog: Entgegen den Behauptungen der Befürworter kann die Überwachung nicht nur bei schweren Straftaten, sondern auch bei Bagatelldelikten angeordnet werden. Referendum gegen das Bundesgesetz vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Im Bundesblatt veröffentlicht am 29.3.2016. Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf Art. 141 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 59a-66, dass das Bundesgesetz vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) der Volksabstimmung unterbreitet werde. Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches. Nr Kanton: Name / Vornamen Geburtsdatum Wohnadresse (Eigenhändig, möglichst in Blockschrift) (Tag/Monat/Jahr) (Strasse und Hausnummer) PLZ: Politische Gemeinde: Eigenhändige Unterschrift Kontrolle (leer lassen) 1 2 3 Ablauf der Referendumsfrist: 7.7.2016 Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende _______ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. Ort: ________________________ Eigenhändige Unterschrift: ____________________________ Datum: _____________________ Amtliche Eigenschaft: ________________________________ Die Liste ist vollständig oder teilweise ausgefüllt zurücksenden bis spätestens 15.6.2016 an das Referendumskomitee Referendum Stop BÜPF, Röschibachstr. 26, 8037 Zürich, das für die Stimmrechtsbescheinigung besorgt sein wird. Amtsstempel:
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