Unterschriftenbogen Referendum BÜPF Doppelseitig

Referendum gegen das Bundesgesetz vom
18. März 2016 betreffend die Überwachung
des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Im Bundesblatt veröffentlicht am 29.3.2016.
Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und
Bürger verlangen, gestützt auf Art. 141 der Bundesverfassung und
nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die
politischen Rechte, Art. 59a-66, dass das Bundesgesetz vom 18.
März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und
Fernmeldeverkehrs (BÜPF) der Volksabstimmung unterbreitet werde.
Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der
genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten
stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen,
mögen es handschriftlich unterzeichnen.
Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder
wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht,
macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des
Strafgesetzbuches.
Nr
Kanton:
PLZ:
Name / Vornamen
Geburtsdatum
Wohnadresse
(Eigenhändig, möglichst in Blockschrift)
(Tag/Monat/Jahr)
(Strasse und Hausnummer)
Politische Gemeinde:
Eigenhändige
Unterschrift
Kontrolle
(leer lassen)
1
2
3
Ablauf der Referendumsfrist: 7.7.2016
Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende _______ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in eidgenössischen
Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.
Ort: ________________________ Eigenhändige Unterschrift: ____________________________
Amtsstempel:
Datum: _____________________ Amtliche Eigenschaft: ________________________________
Die Liste ist vollständig oder teilweise ausgefüllt zurücksenden bis spätestens 15.6.2016
an das Referendumskomitee Referendum Stop BÜPF, Röschibachstr. 26, 8037 Zürich,
das für die Stimmrechtsbescheinigung besorgt sein wird.
Darum bekämpft grundrechte.ch das BÜPF
Vorratsdatenspeicherung: Die unverhältnismässige
anlasslose Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten
soll beibehalten werden, obwohl der EuGH und
andere oberste Gerichte in Europa verschiedentlich
auf die
daraus resultierenden
Grundrechtsverletzungen aufmerksam gemacht und vergleichbare
Erlasse wie das BÜPF aufgehoben haben.
Antennensuchläufe und IMSI-Catcher: Mit diesen
Mitteln werden jeweils tausende Personen ohne
jeden Verdacht erfasst. Bereits heute werden ohne
gesetzliche
Grundlage
jährlich
über
100
Antennensuchläufe durchgeführt. Diese Zahl dürfte
mit dem neuen Gesetz massiv ansteigen. Über die
Anzahl der Einsätze von IMSI-Catchern gibt es keine
Statistik.
Trojaner: Diese Software muss von Dritten beschafft
werden, welche unkontrolliert Zugriff auf alle
angegriffenen Zielsysteme haben. Zudem können
Strafverfolgungsbehörden unbemerkt manipulieren.
Ausweitung des Geltungsbereichs: Neu müssen
auch Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste
und Personen, die ihren Zugang zu einem
öffentlichen Fernmeldenetz Dritten zur Verfügung
stellen, z. B. mit einem WLAN, die Pflichten der
Fernmeldeanbieter erfüllen.
Überbordender Deliktksatalog: Entgegen den
Behauptungen
der
Befürworter
kann
die
Überwachung nicht nur bei schweren Straftaten,
sondern auch bei Bagatelldelikten angeordnet
werden.
Referendum Stop BÜPF
Röschibachstr. 26
8037 Zürich
Darum bekämpft grundrechte.ch das BÜPF
Vorratsdatenspeicherung: Die unverhältnismässige
anlasslose Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten
soll beibehalten werden, obwohl der EuGH und
andere oberste Gerichte in Europa verschiedentlich
auf
die
daraus
resultierenden
Grundrechtsverletzungen aufmerksam gemacht und vergleichbare
Erlasse wie das BÜPF aufgehoben haben.
Antennensuchläufe und IMSI-Catcher: Mit diesen
Mitteln werden jeweils tausende Personen ohne jeden
Verdacht erfasst. Bereits heute werden ohne
gesetzliche
Grundlage
jährlich
über
100
Antennensuchläufe durchgeführt. Diese Zahl dürfte
mit dem neuen Gesetz massiv ansteigen. Über die
Anzahl der Einsätze von IMSI-Catchern gibt es keine
Statistik.
Referendum Stop BÜPF
Röschibachstr. 26
Trojaner: Diese Software muss von Dritten beschafft
werden, welche unkontrolliert Zugriff auf alle
angegriffenen Zielsysteme haben. Zudem können
Strafverfolgungsbehörden unbemerkt manipulieren.
8037 Zürich
Ausweitung des Geltungsbereichs: Neu müssen
auch Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste
und Personen, die ihren Zugang zu einem öffentlichen
Fernmeldenetz Dritten zur Verfügung stellen, z. B. mit
einem WLAN, die Pflichten der Fernmeldeanbieter
erfüllen.
Überbordender Deliktksatalog: Entgegen den
Behauptungen
der
Befürworter
kann
die
Überwachung nicht nur bei schweren Straftaten,
sondern auch bei Bagatelldelikten angeordnet
werden.
Referendum gegen das Bundesgesetz vom
18. März 2016 betreffend die Überwachung
des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Im Bundesblatt veröffentlicht am 29.3.2016.
Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und
Bürger verlangen, gestützt auf Art. 141 der Bundesverfassung und
nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen
Rechte, Art. 59a-66, dass das Bundesgesetz vom 18. März 2016
betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
der Volksabstimmung unterbreitet werde.
Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der
genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten
stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen,
mögen es handschriftlich unterzeichnen.
Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder
wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht,
macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des
Strafgesetzbuches.
Nr
Kanton:
Name / Vornamen
Geburtsdatum
Wohnadresse
(Eigenhändig, möglichst in Blockschrift)
(Tag/Monat/Jahr)
(Strasse und Hausnummer)
PLZ:
Politische Gemeinde:
Eigenhändige
Unterschrift
Kontrolle
(leer lassen)
1
2
3
Ablauf der Referendumsfrist: 7.7.2016
Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende _______ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in eidgenössischen
Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.
Ort: ________________________ Eigenhändige Unterschrift: ____________________________
Datum: _____________________ Amtliche Eigenschaft: ________________________________
Die Liste ist vollständig oder teilweise ausgefüllt zurücksenden bis spätestens 15.6.2016
an das Referendumskomitee Referendum Stop BÜPF, Röschibachstr. 26, 8037 Zürich,
das für die Stimmrechtsbescheinigung besorgt sein wird.
Amtsstempel: