Tourismusprojekte aus Gasttaxenfonds Baselland Projektname «Freies W-LAN für Hotelgäste» Projektjahr 2014 Rechtliche Grundlage Chronologische Gesetzessammlung (GS) BL, Band 38 38.0134: Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) vom 29. November 2012; Beschluss über die Verwendung des Regierungsrats BaselLandschaft vom 29. April 2014 Kredit CHF 15‘000.00 Beschreibung Kostenloses W-LAN (drahtlose Internetanbindung für Mobilgeräte und Laptops) in Hotels ist im digitalen Zeitalter zu einem Standard geworden. Das Vorhandensein von kostenlosem und leistungsfähigem W-LAN wird von Gästen vorausgesetzt. Zielgruppen Im Kanton Baselland tätige, gasttaxpflichtige Beherbergungsbetriebe. Fördersumme Übernahme von 50 % der Kosten für die Einrichtung bzw. den qualitativen Ausbau von kostenlosem W-LAN. Beitrag maximal: CHF 250.00 für Betriebe mit 1 - 5 Zimmern CHF 500.00 für Betriebe mit 6 -10 Zimmern CHF 1‘000.00 für Betriebe mit 11 - 20 Zimmer CHF 2‘000.00 für Betriebe mit 21 Zimmer und mehr Förderbestimmungen Teilnehmende Betriebe verpflichten sich, W-LAN kostenlos anzubieten. Betriebskosten von W-LAN sind von der Förderung ausgeschlossen. Gültigkeit Das Projekt läuft ab 1.5.2014 bis der Kredit ausgeschöpft ist bzw. bis auf Widerruf durch Baselland Tourismus. Anmeldung und Auszahlung Die schriftliche Anmeldung über das Investitionsvorhaben inkl. Bekanntgabe der geschätzten Kosten hat bei Baselland Tourismus vor Auftragsvergabe an Dritte bzw. Kauf von Hardware zu erfolgen. Baselland Tourismus bestätigt in der Folge die Teilnahme und die voraussichtliche Fördersumme. Von Baselland Tourismus bestätigte Anträge können nach Projektabschluss unter Beigabe von Belegen (Rechnungen/Kaufquittungen/ Montagebeleg in Form eines Bilds) zur Zahlung eingereicht werden. Nach einer Verifizierung informiert Baselland Tourismus den Antragssteller über die tatsächliche Fördersumme, die er in Rechnung stellen darf. Rechnungsadresse: Baselland Tourismus Services AG Altmarkstrasse 96 4410 Liestal [email protected] 01.12.2015 Technische Hinweise Mit der laufenden Zunahme der Nutzer und der Datenmengen (insbesondere verursacht durch Streaming), ist es für die Zufriedenheit der Hotelgäste wichtig, dass W-LAN-Netze stark sind d.h. über genügend Bandbreite verfügen. Ferner gilt es für Betriebe zu beachten, bei ihrem Anbieter monatliche Datenkontingente abzuschliessen, welche der möglicherweise intensiven Nutzung entspricht (Flat-Tarife). Rechtliche Hinweise für das Angebot von W-LAN für Beherbergungsbetriebe Wer welche Dienstleistungen im Fernmelde- und/oder Internetbereich unter welchen Voraussetzungen anbieten darf, wird durch das Fernmeldegesetz (FMG; SR 784.10) geregelt, für dessen Vollzug das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zuständig ist. Die relevanten Umstände zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs, welche durch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; SR 780.1) und dessen Ausführungsverordnung Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF; SR 780.11) geregelt sind, lauten wie folgt: Ob einem Anbieter im Fernmelde- und/oder Internetbereich besondere Pflichten aus dem BÜPF und der VÜPF erwachsen, hängt in erster Linie davon ab, ob dieser vom zuständigen Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als meldepflichtig erachtet wird. Hotelbetriebe sind in aller Regel nicht meldepflichtig bzw. werden andernfalls vom BAKOM kontaktiert. Wird ein Unternehmen vom BAKOM nicht als Fernmeldedienstanbieter oder Internetzugangsanbieter qualifiziert, erwachsen ihm auch keine Pflichten aus dem BÜPF, ausser das Unternehmen betreibt eine interne Fernmelde- oder Hauszentrale. In diesem Falle müsste das Unternehmen die Überwachung dulden und mit dem Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) zusammenarbeiten. Weitere Pflichten existieren nicht. Solange Betriebe vom BAKOM nicht als meldepflichtige Fernmeldedienstanbieterin eingestuft sind, müssen keine besonderen Vorkehrungen treffen. Es wird jedoch empfohlen, a) das WLAN zu sichern (passwortgeschützt) und b) nur für registrierte User freizugeben. So kann, wenn eine Straftat über das Internet bzw. über den Interne zugang begangen wird, nachvollzogen werden, welche Person die Urheberin war und verhindert werden, dass die falsche Person verklagt wird. c) den Zugang zu verschlüsseln. Weitere Informationen unter z.B. http://www.pcwelt.de/tipps/Die_richtige_WLANVerschluesselung_fuer_Ihren_Router-WLAN-Einstellungen7567027.html http://de.wikipedia.org/wiki/WPA2 Für Hotels, die eine professionelle W-LAN-Infrastruktur einrichten möchten (individuelle, zeitbeschränkte Zugangscodes via Tickets, Datensicherung, Datenfilterung usw.), werden folgende Firmen empfohlen (Liste nicht abschliessend, wird gerne ergänzt): 01.12.2015 Telekom & Netzwerk AG Dufourstrasse 21 4052 Basel Tel. 061 204 76 76 Fax 061 204 76 66 [email protected] Republic of free Wifi Herr H.J. Willi, Sales & Marketing Service-Stelle Zürich Militärstr. 89 8004 Zürich Telefon: +41 44 536 07 80 Mob: +41 79 442 0 552 [email protected] www.republic-of-free-wifi.com Swisscom (Schweiz) AG Grossunternehmen Postfach 3050 Bern Telefon: 0800 800 900 http://www.swisscom.ch/solutions/de/start/loesungen/mobile/mobile-voicedata/public-wireless-lan.html?ext-CampID=SEM-SECBU&mlid=1792.40.1035345.6239c1e02ebcea5ebf5cdd243da9f5e8...0.14169 16962.1.1419508962&gclid=CObOx4HblcICFQPHtAodoX0AcQ Tschanz & Partner Dellenbodenweg 11 4452 Itingen [email protected] www.tup.ch Weitere Informationen über das Projekt Baselland Tourismus Altmarkstrasse 96 4410 Liestal [email protected] Telefon +41 61 927 65 44 01.12.2015
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