«Freies W-LAN für Hotelgäste»

Tourismusprojekte aus Gasttaxenfonds Baselland
Projektname
«Freies W-LAN für Hotelgäste»
Projektjahr
2014
Rechtliche Grundlage
Chronologische Gesetzessammlung (GS) BL, Band 38
38.0134: Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) vom 29.
November 2012; Beschluss über die Verwendung des Regierungsrats BaselLandschaft vom 29. April 2014
Kredit
CHF 15‘000.00
Beschreibung
Kostenloses W-LAN (drahtlose Internetanbindung für Mobilgeräte und Laptops) in Hotels ist im digitalen Zeitalter zu einem Standard geworden. Das
Vorhandensein von kostenlosem und leistungsfähigem W-LAN wird von Gästen vorausgesetzt.
Zielgruppen
Im Kanton Baselland tätige, gasttaxpflichtige Beherbergungsbetriebe.
Fördersumme
Übernahme von 50 % der Kosten für die Einrichtung bzw. den qualitativen
Ausbau von kostenlosem W-LAN.
Beitrag maximal:

CHF 250.00 für Betriebe mit 1 - 5 Zimmern

CHF 500.00 für Betriebe mit 6 -10 Zimmern

CHF 1‘000.00 für Betriebe mit 11 - 20 Zimmer

CHF 2‘000.00 für Betriebe mit 21 Zimmer und mehr
Förderbestimmungen
Teilnehmende Betriebe verpflichten sich, W-LAN kostenlos anzubieten. Betriebskosten von W-LAN sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gültigkeit
Das Projekt läuft ab 1.5.2014 bis der Kredit ausgeschöpft ist bzw. bis auf Widerruf durch Baselland Tourismus.
Anmeldung und
Auszahlung
Die schriftliche Anmeldung über das Investitionsvorhaben inkl. Bekanntgabe
der geschätzten Kosten hat bei Baselland Tourismus vor Auftragsvergabe an
Dritte bzw. Kauf von Hardware zu erfolgen. Baselland Tourismus bestätigt in
der Folge die Teilnahme und die voraussichtliche Fördersumme.
Von Baselland Tourismus bestätigte Anträge können nach Projektabschluss
unter Beigabe von Belegen (Rechnungen/Kaufquittungen/ Montagebeleg in
Form eines Bilds) zur Zahlung eingereicht werden. Nach einer Verifizierung
informiert Baselland Tourismus den Antragssteller über die tatsächliche Fördersumme, die er in Rechnung stellen darf.
Rechnungsadresse:
Baselland Tourismus Services AG
Altmarkstrasse 96
4410 Liestal
[email protected]
01.12.2015
Technische Hinweise
Mit der laufenden Zunahme der Nutzer und der Datenmengen (insbesondere
verursacht durch Streaming), ist es für die Zufriedenheit der Hotelgäste wichtig, dass W-LAN-Netze stark sind d.h. über genügend Bandbreite verfügen.
Ferner gilt es für Betriebe zu beachten, bei ihrem Anbieter monatliche Datenkontingente abzuschliessen, welche der möglicherweise intensiven Nutzung
entspricht (Flat-Tarife).
Rechtliche Hinweise für
das Angebot von W-LAN
für Beherbergungsbetriebe
Wer welche Dienstleistungen im Fernmelde- und/oder Internetbereich unter
welchen Voraussetzungen anbieten darf, wird durch das Fernmeldegesetz
(FMG; SR 784.10) geregelt, für dessen Vollzug das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zuständig ist. Die relevanten Umstände zur Überwachung des
Fernmeldeverkehrs, welche durch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; SR 780.1) und dessen Ausführungsverordnung Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF; SR 780.11) geregelt sind, lauten wie folgt:
 Ob einem Anbieter im Fernmelde- und/oder Internetbereich besondere
Pflichten aus dem BÜPF und der VÜPF erwachsen, hängt in erster Linie
davon ab, ob dieser vom zuständigen Bundesamt für Kommunikation
(BAKOM) als meldepflichtig erachtet wird. Hotelbetriebe sind in aller
Regel nicht meldepflichtig bzw. werden andernfalls vom BAKOM
kontaktiert.
 Wird ein Unternehmen vom BAKOM nicht als Fernmeldedienstanbieter
oder Internetzugangsanbieter qualifiziert, erwachsen ihm auch keine
Pflichten aus dem BÜPF, ausser das Unternehmen betreibt eine interne Fernmelde- oder Hauszentrale. In diesem Falle müsste das Unternehmen die Überwachung dulden und mit dem Dienst Überwachung
Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) zusammenarbeiten. Weitere Pflichten existieren nicht.
Solange Betriebe vom BAKOM nicht als meldepflichtige Fernmeldedienstanbieterin eingestuft sind, müssen keine besonderen Vorkehrungen treffen.
Es wird jedoch empfohlen,
a) das WLAN zu sichern (passwortgeschützt) und
b) nur für registrierte User freizugeben.
So kann, wenn eine Straftat über das Internet bzw. über den Interne
zugang begangen wird, nachvollzogen werden, welche Person die
Urheberin war und verhindert werden, dass die falsche Person verklagt wird.
c) den Zugang zu verschlüsseln. Weitere Informationen unter z.B.

http://www.pcwelt.de/tipps/Die_richtige_WLANVerschluesselung_fuer_Ihren_Router-WLAN-Einstellungen7567027.html

http://de.wikipedia.org/wiki/WPA2
Für Hotels, die eine professionelle W-LAN-Infrastruktur einrichten möchten
(individuelle, zeitbeschränkte Zugangscodes via Tickets, Datensicherung, Datenfilterung usw.), werden folgende Firmen empfohlen (Liste nicht abschliessend, wird gerne ergänzt):
01.12.2015
Telekom & Netzwerk AG
Dufourstrasse 21
4052 Basel
Tel. 061 204 76 76
Fax 061 204 76 66
[email protected]
Republic of free Wifi
Herr H.J. Willi, Sales & Marketing
Service-Stelle Zürich
Militärstr. 89
8004 Zürich
Telefon: +41 44 536 07 80
Mob: +41 79 442 0 552
[email protected]
www.republic-of-free-wifi.com
Swisscom (Schweiz) AG
Grossunternehmen
Postfach
3050 Bern
Telefon: 0800 800 900
http://www.swisscom.ch/solutions/de/start/loesungen/mobile/mobile-voicedata/public-wireless-lan.html?ext-CampID=SEM-SECBU&mlid=1792.40.1035345.6239c1e02ebcea5ebf5cdd243da9f5e8...0.14169
16962.1.1419508962&gclid=CObOx4HblcICFQPHtAodoX0AcQ
Tschanz & Partner
Dellenbodenweg 11
4452 Itingen
[email protected]
www.tup.ch
Weitere Informationen
über das Projekt
Baselland Tourismus
Altmarkstrasse 96
4410 Liestal
[email protected]
Telefon +41 61 927 65 44
01.12.2015