Unternehmen 2014 – 2020: Horizont 2020, COSME, Kleiner und

Gesine Meißner MdEP
EU-Förderung
Kleiner und Mittlerer
Unternehmen 2014 – 2020:
Horizont 2020, COSME,
Strukturfonds
Ein Leitfaden
Gesine Meißner MdEP
EU-Förderung
Kleiner und Mittlerer
Unternehmen 2014 – 2020:
Horizont 2020, COSME,
Strukturfonds
Ein Leitfaden
© 2015 Gesine Meißner MdEP
Alle Rechte vorbehalten. Diese Publikation oder Teile der Publikation dürfen nicht ohne die
schriftliche Genehmigung des Herausgebers vervielfältigt, in Datenbanken gespeichert oder in
irgendeiner Form übertragen werden. Diese Publikation ist eine Information der ALDE-Fraktion
im Europäischen Parlament und darf nicht für Wahlwerbung verwendet werden.
von KMU für den Wohlstand in Europa und setzt sich ganz konkret für
eine verstärkte Politik der EU für den Mittelstand ein. So haben wir
erreicht, dass auch die neue Generation der EU-Förderprogramme
2014-2020 zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung von KMU enthält.
Gesine Meißner
Vorwort Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen
99 % der mehr als 20 Millionen Unternehmen in der
Europäischen Union. Ohne sie sind die europäische
Wirtschaft und der Binnenmarkt der EU nicht denkbar,
und die Ziele des Programms „Europa 2020 – für
Wachstum und Beschäftigung“ können nur mit dem
Mittelstand erreicht werden.
Nahezu zwei Drittel aller Arbeitsplätze und der Großteil der
Ausbildungsplätze finden sich in der Privatwirtschaft. Wenn es also
auch künftigen Generationen in der EU gut gehen soll, brauchen wir
die KMU. In politischen Fensterreden wird dies immer betont, beim
konkreten gesetzgeberischen oder politischen Handeln aber häufig
vergessen. Dabei braucht der Mittelstand heute mehr denn je unsere
Unterstützung, denn die Wirtschaftskrise ist nicht spurlos an den KMU
vorübergegangen. Der Zugang zu Krediten ist schwieriger geworden,
die Förderlandschaft ist nicht einfach zu durchschauen und mit hohem
Verwaltungsaufwand verbunden – hier setzt dieser Leitfaden an.
Die ALDE-Fraktion im Europäischen Parlament unterstreicht seit 2009
kontinuierlich durch gezielte Kampagnen die strategische Bedeutung
4
Im neuen Programm Horizont 2020, dem Nachfolger des 7. Forschungsrahmenprogramms, gibt es eine Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten
für innovative KMU, auch durch ein eigenes KMU-Instrument. Zusätzlich
wurde mit COSME ein neues Mittelstands-Programm ins Leben gerufen,
das die Wettbewerbsfähigkeit von KMU stärken soll, insbesondere
durch die Bereitstellung von günstigem Wagniskapital.
KMU-Förderung ist außerdem ein wichtiger Baustein der europäischen
Strukturfonds. Diese unterstützen gezielt durch Zuschüsse und
günstige Kredite Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in wirtschaftlich
schwächeren Mitgliedstaaten und Regionen.
Dieser Leitfaden, basierend auf einer Initiative meines Kollegen
Jürgen Creutzmann in der letzten Wahlperiode, soll einen Überblick
über die Fördermöglichkeiten für KMU in der Förderperiode 20142020 verschaffen und Ihnen damit ganz praktisch die Beantragung
erleichtern. Der Leitfaden konzentriert sich auf die oben genannten
drei wichtigsten relevanten EU-Programme (Horizont 2020, COSME,
Strukturfonds) und ist in vier Bereiche gegliedert: Eine allgemeine
Einführung in die EU-Förderlandschaft für KMU und die detaillierte
Beschreibung der drei Förderprogramme, einschließlich Aufbau,
Teilnahmeregeln, Auswahlverfahren und Ansprechpartner.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Auswahl und Beantragung
geeigneter Fördermaßnahmen für Ihr Unternehmen!
Herzlichst, Ihre
Gesine Meißner
5
Inhalt
6
1.Einleitung
1.1 KMU-Definitionen der EU
1.2 Finanzmittelvergabe durch die EU
1.2.1 Direkte Finanzierung
1.2.2 Indirekte Finanzierung
1.3 Horizont 2020, COSME und Strukturfonds
1.4 Horizont 2020 und COSME im Vergleich
1.4.1Unterschiede
1.4.2 Synergien: Finanzierungsinstrumente
1.4.3 Querschnittsmaßnahme: Enterprise-Europe-Netzwerk
12
14
15
15
16
17
20
20
20
24
3.COSME
3.1 Ziele und Maßnahmen
3.2 Direkte Unterstützungsleistungen
3.2.1 China KMU Beratungsstelle zu Fragen des geistigen
Eigentums
3.2.2 Erasmus für Jungunternehmer
3.3 Indirekte Finanzierung
3.3.1Fremdkapitalfazilität
3.3.2 Eigenkapitalfazilität für Wachstum
3.3.3Kontakt
60
62
64
2. Horizont 2020
2.1 Ziele und Maßnahmen
2.2 Förderung innovativer KMU in Horizont 2020
2.3 Direkte Finanzierung
2.3.1KMU-Instrument
2.3.2 Eurostars 2
2.3.3 Fast Track to Innovation
2.3.4 Gemeinschaftliche Projekte
2.4 Indirekte Finanzierung
2.4.1Fremdkapitalfazilität
2.4.2Beteiligungskapitalfazilität
28
30
34
38
38
44
48
50
56
56
58
4.Strukturfonds
4.1 Ziele und Maßnahmen des Gemeinsamen
Strategischen Rahmens
4.2 Gliederung und Budget
4.3 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
4.4 Europäischer Sozialfonds
4.5 Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung
des ländlichen Raums
4.6 Gemeinsame europäische Mittel für kleinste und
mittlere Unternehmen
72
Impressum
98
64
65
68
68
69
70
74
76
78
82
85
88
7
8
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabelle 1 Unterschiede zwischen Horizont 2020,
COSME und Strukturfonds
Abbildung 1 KMU-Definition der EU
14
18
Abbildung 2 Ablauf der direkten Finanzierung
15
Tabelle 2 Finanzierungsmaßnahmen in Horizont 2020
36
Abbildung 3 Ablauf der indirekten Finanzierung
17
Tabelle 3 Förderquoten von Eurostars 2 in Deutschland
45
Abbildung 4 Übergang von FP7 und CIP zu Horizont 2020
und COSME
22
Abbildung 5 Eigenkapitalinstrumente in COSME
und Horizont 2020
24
Abbildung 6 Weltweite Verbreitung des EEN-Netzwerks
25
Abbildung 7 Gliederung und Budget von Horizont 2020
32
Abbildung 8 Integrierter KMU-Ansatz in Horizont 2020
35
Abbildung 9 Aufbau des KMU-Instruments
39
Abbildung 10 Allgemeine Bewertungskriterien des
KMU-Instruments
43
Abbildung 11 Budget von COSME
63
Abbildung 12 Schematischer Aufbau der EU-Strukturfonds
77
Tabelle 4 Hauptunterschiede zwischen Eurostars
und Eurostars 2
46
Tabelle 5 Beispiel für die Anwendung der Förderquote
bei Forschungsmaßnahmen
50
Tabelle 6 Beispiel für die Anwendung der Förderquote
bei Innovationsmaßnahmen
51
Tabelle 7 In Deutschland aktive Finanzintermediäre
für die Fremdkapitalfazilität unter FP7
59
9
Abkürzungsverzeichnis
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und
LGFKreditbürgschaftsfazilität
Innovation
MSCMMarie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen
COSME
Programm für Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
und für kleine und mittlere Unternehmen
RSFF
EAWI
Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
CIP
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis
RSIRisikoteilungsinstrument
EENEnterprise-Europe-Netzwerk
EFG
Eigenkapitalfazilität für Wachstum
EFRE
Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung
EIB
Europäische Investitionsbank
EIF
Europäischer Investitionsfond
EIP
Programm für unternehmerische Initiative und Innovation
EIT
Europäisches Innovations- und Technologie-Institut
ELER
Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung
des ländlichen Raums
EMFF
Europäischer Meeres- und Fischereifonds
ESF
Europäischer Sozialfonds
F&E
Forschung und Entwicklung
FET
Künftige und neu entstehende Technologien
FP7
Rahmenprogramm für Forschung und technologische
Entwicklung
FTI
Fast Track to Innovation („Schnellspur für Innovation“)
GIF
Wachstums- und Innovationsfazilität
GSR
Gemeinsamer Strategischer Rahmen
JEREMIE Gemeinsame europäische Mittel für kleinste und
mittlere Unternehmen
10
JRC
Gemeinsame Forschungsstelle
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
LEIT
Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen
Technologien
11
1. Einleitung
EU-Förderung KMU 2014 – 2020 12
13
1.1 1.2 KMU-Definition
der EU
Finanzmittelvergabe
durch die EU
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 die Innovationsfähigkeit
von KMU zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Die KMU-Definition der EU umfasst mittlere Unternehmen, kleine
Unternehmen und Kleinstunternehmen, deren Status anhand der
Mitarbeiterzahl und des Jahresumsatzes bzw. der Jahresbilanzsumme
festgelegt wird (siehe Tabelle 1). Die Schwellenwerte für die
Mitarbeiterzahl müssen immer eingehalten werden, während es
ausreicht, wenn KMU entweder die Kriterien für den Jahresumsatz
oder für die Jahresbilanzsumme erfüllen.
Die Finanzmittel der Programme Horizont 2020, COSME und der
Strukturfonds werden sowohl direkt durch Zuschüsse als auch indirekt
über Finanzinstrumente vergeben.
Abbildung 1 | KMU-Definition der EU
Zuschüsse von Eurostars 2 werden nicht von der Europäischen
Kommission, sondern dem Generalsekretariat der EUREKA verwaltet,
einer zwischenstaatlichen Organisation zur Förderung von Forschung
und Entwicklung (F&E) betreibenden Unternehmen. Diese vergibt die
Zuschüsse der EU und der Mitgliedstaaten direkt an Konsortien von
Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Mittleres
Kleines
KleinstUnternehmen Unternehmen unternehmen
Mitarbeiterzahl:
Jahresarbeitseinheit (JAE)
Jahresumsatz
oder
Jahresbilanzsumme
< 250
< 50
< 10
≤ 50 Mio. €
≤ 10 Mio. €
≤ 2 Mio. €
oder
oder
oder
≤ 43 Mio. €
≤ 10 Mio. €
≤ 2 Mio. €
1.2.1 Direkte Finanzierung
Die EU vergibt direkte Zuschüsse für die Durchführung von Projekten,
meistens in Form einer Kofinanzierung. Die Zuschussvergabe
im Rahmen von Horizont 2020 und COSME erfolgt durch die
Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI).
Abbildung 2 | Ablauf der direkten Finanzierung
Europäische
Kommission
Exekutivagentur für
Wettbewerbsfähigkeit
und Innovation (EAWI)
EUREKASekretariat
Unternehmen
14
15
1.2.2 Indirekte Finanzierung
Abbildung 3 | Ablauf der indirekten Finanzierung
Die indirekte Finanzierung der EU erfolgt durch Finanzinstrumente,
die über Finanzintermediäre oder Behörden der Mitgliedstaaten an
die Unternehmen gelangen:
1. Die EU-Kommission betraut die Europäische Investitionsbank (EIB)
bzw. den Europäischen Investitionsfonds (EIF) mit der Verwaltung
der finanziellen Mittel.
2. Die EIB bzw. der EIF schließen Verträge mit Finanzintermediären
(Banken, Bürgergesellschaften, Wagniskapitalfonds etc.) ab.
3. Die Finanzintermediäre investieren direkt in Unternehmen oder
bieten deren Hausbanken von der EU geförderte Finanzprodukte
(z.B. günstige Kredite) an.
Europäische Kommission
Europäische
Investitionsbank
Verwaltungsbehörden der MS
Finanzintermediäre:
Banken, Bürgschaftgesellschaften,
Mikrofinanzgeber, Wagniskapitalfonds
Im Fall der Strukturfonds erfolgt die indirekte Förderung, die auch
Zuschüsse beinhaltet, nicht über die EIB und den EIF. Sie erfolgt
stattdessen von den Verwaltungsbehörden der Mitgliedsstaaten, die
entweder durch Direktzahlungen oder über die Finanzintermediäre
Unternehmen in ihrer Region unterstützen.
Im Gegensatz zu Zuschüssen, die nur einmal vergeben werden
können, haben Finanzinstrumente vor allem den Vorteil, dass die
Mittel in der Regel wieder zurückfließen und dann erneut investiert
werden können. Zudem entfalten sie eine große Hebelwirkung, indem
die investierten Finanzmittel ein Vielfaches des eingesetzten Kapitals
in Form von Krediten oder Beteiligungen freisetzen.
Europäischer
Investitionsfonds
Unternehmen
1.3 Horizont 2020, COSME
und Strukturfonds
Alle drei Programme sollen zur Umsetzung der Strategie
Europa 2020 beitragen. Dabei unterscheiden sie sich hinsichtlich
ihrer thematischen Schwerpunkte als auch in ihrer Funktionsweise.
Allerdings fördert die EU verstärkt Synergien zwischen den
Förderprogrammen und harmonisiert deren Zugangsregeln. So gibt es
erweiterte Möglichkeiten zur Kombination verschiedener Fördermittel
für das gleiche Projekt, solange diese für verschiedene Teile des
Projekts beantragt werden.
16
17
Tabelle 1 | Unterschiede zwischen Horizont 2020, COSME und Strukturfonds
18
Programme
Horizont 2020
COSME
Strukturfonds
Ziele
Förderung von Innovation und
Forschung & Entwicklung
Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen, insbesondere
KMU
Förderung regionaler
Angleichung und Unterstützung
von schwächeren
Mitgliedstaaten und Regionen
Verwaltung
Zentrale Verwaltung
Zentrale Verwaltung
Dezentrale Verwaltung
über nationale und regionale
Behörden
Maßnahmen
Zuschüsse und Wagniskapital
(vor allem für die
Gründungsphase) für F&E- und
Innovationsprojekte mit häufig
vormarktlichem Charakter
Wagniskapital (vor allem in
der Wachstumsphase) für
Innovations-, Expansions- und
Internationalisierungsprojekte;
Finanzierung direkter
Unterstützungsmaßnahmen für
KMU
Zuschüsse für Projekte, die zu
regionaler Entwicklung durch
Stärkung von Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit beitragen;
Finanzierung günstiger Darlehen
Verfahren
Aufrufe durch die EAWI im
Rahmen von jährlichen
oder quartalsmäßigen
Ausschreibungen
Vornehmlich indirekte
Finanzierung für KMU
über Finanzintermediäre;
Aufrufe durch die EAWI
für Durchführung von
Unterstützungsdienstleistungen
(z. B. Enterprise-EuropeNetzwerk)
Aufrufe durch die Behörden
der Mitgliedstaaten, basierend
auf strategischer Planung
(siebenjährige operationelle
Programme); indirekte
Finanzierung für KMU über
Finanzintermediäre
19
1.4 Horizon 2020 und
COSME im Vergleich
Horizont 2020 und COSME sind die Nachfolgeprogramme des Siebten
Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung
(FP7) und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation (CIP) (siehe Abbildung 4). Beide Programme übernehmen
große Teile der auslaufenden Initiativen und bauen auf deren bereits
erzielten Ergebnissen auf.
1.4.1 Unterschiede
Als Forschungs- und Innovationsprogramm unterstützt Horizont
2020 ausschließlich exzellente Forschung und innovative
Unternehmen. COSME hingegen konzentriert sich auf die Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und ist daher auch nur für diese
zugänglich. Die Teilnahme an COSME ist im Gegensatz zu Horizont
2020 nicht auf innovative KMU beschränkt.
COSME beziehen, wenn sie nicht für Kredite unter Horizont 2020 in
Frage kommen. Damit wird sichergestellt, dass auch nicht-innovative
KMU von Bürgschaften für größere Summen profitieren können. Dies
ist insbesondere für Unternehmensübertragungen relevant.
Die Fremdkapitalfazilität von Horizont 2020 vergibt Bürgschaften
für Kredite unabhängig vom Kreditvolumen, allerdings werden diese
Kredite nur an innovative Unternehmen vergeben.
B | Eigenkapitalinstrumente
Im Rahmen der Eigenkapitalfazilität von Horizont 2020 wird
Wagniskapital an Unternehmen in der Gründungsphase vergeben.
Durch die entsprechende Fazilität in COSME wird Kapital für die
Expansions- und Wachstumsphase zur Verfügung gestellt (siehe
Abbildung 5). Damit soll gesichert werden, dass KMU in den
verschiedenen Etappen ihrer Lebenszyklen Zugang zu Eigenkapital
erhalten. Bei Mehrstufenfonds, die sowohl Investitionen in KMU in
der Gründungs- als auch in der Wachstumsphase tätigen, ist eine
Kombination aus Mitteln von beiden Programmen möglich.
1.4.2 Synergien: Finanzierungsinstrumente
Die Finanzierungsinstrumente von Horizont 2020 und COSME ergänzen
sich gegenseitig. In beiden Programmen gibt es insgesamt vier
Finanzierungsinstrumente für das Wachstum von KMU und F&E:
jeweils ein Fremdkapitalinstrument und ein Eigenkapitalinstrument.
A | Fremdkapitalinstrumente
Die Fremdkapitalfazilität von COSME vergibt Bürgschaften für Kredite
bis zu 150.000 Euro. Allerdings können nicht innovative KMU auch
Darlehen von mehr als 150.000 Euro aus der Fremdkapitalfazilität von
20
21
Abbildung 4 | Übergang von FP7 und CIP zu Horizont 2020 und COSME
2007 – 2013
2014 – 2020
Siebtes Rahmenprogramm für Forschung
und technologische Entwicklung (FP7)
Fazilität für Finanzierungen auf
Risikoteilungsbasis (RSFF)
HORIZONT 2020
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis
(RSFF II)
Wachstums- und Innovationsfazilität (GIF 1 II)
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit
und Innovation (CIP)
Gründungsteil der Fazilität für wachstumsintensive
und innovative KMU (GIF 1)
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit
und Innovation (CIP)
Programm für unternehmerische Initiative
und Innovation (EIP)
KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG)
Wachstumsteil der Fazilität für wachstumsintensive
und innovative KMU (GIF 2)
22
COSME
Eigenkapitalfazilität für Wachstum (EFG)
23
Abbildung 5 | Eigenkapitalismusinstrumente in COSME und Horizont 2020
BETEILIGUNGSKAPITALFAZILITÄT
EIGENKAPITALFAZILITÄT
FÜR WACHSTUM
Kombinierte
Investitionen
in
Mehrstufenfonds
Horizont
2020
COSME
Von der Gründerphase
zur Wachstumsphase
kann auch Wachstumsphase
finanzieren
kann auch Gründerphase
finanzieren
1.4.3.2 Ziele und Maßnahmen
Das EEN führt Aktivitäten zur Internationalisierung und
Innovationsförderung von KMU durch, mit dem Ziel deren
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Netzwerk bietet kostenlose
Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen der EU,
insbesondere zu Horizont 2020, COSME und den Strukturfonds. Das
EEN bietet außerdem zahlreiche Beratungsleistungen an, um die
finanziellen Kenntnisse, Umweltfreundlichkeit und ManagementKapazitäten von KMU zu verbessern.
Außerdem fungiert das EEN als Kommunikationskanal zwischen
KMU und der Europäischen Kommission und unterstützt KMU mit
Innovationsmaßnahmen unter Horizont 2020. Des Weiteren erleichtert
es die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Partnerschaften
von Unternehmen, sowie den Technologie- und Wissenstransfer.
bis zu 20 % der gesamten EU Investition
Abbildung 6 | Weltweite Verbreitung des EEN-Netzwerks
1.4.3 Querschnittsmaßnahme:
Enterprise-Europe-Netzwerk
Die wichtigste Querschnittsmaßnahme in Bezug auf COSME und
Horizont 2020 stellt das Enterprise-Europe-Netzwerk (EEN) dar.
1.4.3.1 Aufbau
Das EEN ist das weltgrößte KMU-Service-Netzwerk mit rund 600
Kontaktstellen in über 50 Ländern. Es wird hauptsächlich von
COSME finanziert (Beitrag: 375 Millionen Euro), erhält aber auch
Unterstützung von Horizont 2020 und anderen EU-Programmen, die
das Netzwerk nutzen.
24
EU 28, Ägypten, Albanien, Armenien, Bosnien, Chile, China, Island, Indien,
Israel, Japan, Kanada, Mexico, Moldawien, Montenegro, Marokko, Mazedonien,
Norwegen, Russland, Serbien, Südkorea, Schweiz, Tunesien, Türkei, USA,
Ukraine
25
1.4.3.3 Kontakt
Hier finden Sie die regionalen Ansprechpartner des COSMEProgramms, aufgegliedert nach Bundesländern.
Bayern
Brandenburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Bayerische Beteiligungsgesellschaft
Telefon: +49 89 122280-100
[email protected]
www.baybg.de
BC Brandenburg Capital
Telefon: +49 331 660 1698
www.bc-capital.de
Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft
Niedersachsen
www.mbg-hannover.de
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Telefon: +49 800 5600757
www.ib-sachsen-anhalt.de
Bayerische Landesbank
Telefon: +49 89 2171-25013
[email protected]
www.bayernlb.de
Bayern Kapital
www.bayernkapital.de
Bayerische
Landesbodenkreditanstalt
Telefon: +49 89 2171-28016
[email protected]
www.bayernlabo.de
Hamburg/Schleswig-Holstein
IFB Innovationsstarter GmbH
Telefon: +49 40 6579805-90
[email protected]
www.innovationsstarter.de
Thüringen
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
Telefon: +49 211 917416571
[email protected]
www.nrwbank.de
Thüringer Aufbaubank
Telefon: +49 3617447132
[email protected]
www.aufbaubank.de
Rheinland-Pfalz
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Telefon: +49 431 99053531
[email protected]
www.ib-sh.de
Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz
Telefon: +49 6131 6172-1333
[email protected]
www.isb.rlp.de
Hessen
Saarland
S-Refit AG
Telefon: +49 94 169556-0
[email protected]
www.s-refit.de
Mittelhessenfonds
Telefon: +49 69 133850-7840
[email protected]
www.mittelhessenfonds.de
Landesbank Saar
[email protected]
www.saarlb.de
Berlin
Mecklenburg-Vorpommern
Investitionsbank Berlin
Telefon: +49 30 2125-4747
www.ibb.de
Landesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: +49 385 63630
[email protected]
www.lfi-mv.de
Sächsische Aufbaubank
Telefon: +49 351 4910-4950
www.sab.sachsen.de
LfA Förderbank Bayern
Telefon: +49 89 21240
[email protected]
www.lfa.de
26
Investitionsbank
des Landes Brandenburg
Telefon: +49 331 660-1191
www.ilb.de
Sachsen
Technologiegründerfonds Sachsen
www.tgfs.de
27
2. Horizont 2020
EU-Förderung KMU 2014 – 2020 28
29
Horizont 2020 ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der
EU-Initiative „Innovationsunion“. Dabei werden alle europäischen
Förderprogramme für Forschung und Innovation in einem Programm
zusammengefasst.
Im Einzelnen werden (1) das Siebte Rahmenprogramm für
Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FP7),
(2) der innovationsorientierte Teil des Rahmenprogramms für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und (3) das Europäische
Innovations- und Technologie-Institut (EIT) integriert.
Direkte Zuschüsse sollen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
dazu verhelfen, mit Forschung und Innovationen zur Bewältigung
der gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit beizutragen.
Vor allem KMU werden dabei gestärkt, unter anderem durch eine
einfachere Rückerstattung der Betriebskosten und die Schaffung eines
eigenen KMU-Instruments mit vereinfachtem Bewerbungsverfahren.
Als indirekte Finanzierungsmaßnahmen sollen Kredit- und
Beteiligungsfazilitäten die Vergabe von Bankkrediten und die
Investitionsbereitschaft von Wagniskapitalfonds in forschende und
innovative Unternehmen erhöhen.
2.1 Ziele und
Maßnahmen
Horizont 2020 ist ein Hauptbestandteil der übergreifenden Strategie
Europa 2020 und gilt als das wichtigste grenzüberschreitende
Forschungs- und Innovationsprogramm der Welt. Es wurde entwickelt,
um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, nachhaltiges
ökonomisches Wachstum zu gewährleisten und die Arbeitslosigkeit
in der Union zu bekämpfen. Dies soll erreicht werden, indem die
Investitionsbereitschaft des Privatsektors in Forschung und Innovation
gefördert und der Zugang von Unternehmen zu Finanzierung – gerade
in der Anfangsphase – erleichtert wird.
Die Maßnahmen von Horizont 2020 gliedern sich in drei Säulen (siehe
Abbildung 7). Die Ziele des Programms sollen durch einen Mix aus
direkten und indirekten Finanzierungsmaßnahmen erreicht werden.
Zudem sollen Forschungsorganisationen und Unternehmen durch
gezielte Informations- und Trainingsmaßnahmen in die Lage versetzt
werden, möglichst breit von den Fördergeldern zu profitieren.
30
31
Abbildung 7 | Gliederung und Budget von Horizont 2020
SÄULEN
BUDGET
(GESAMT: 77,028 MILLIARDEN EURO)
1. Wissenschaftsexzellenz
fördert themenoffene Projekte, die auf Exzellenz,
Forschungskompetenz und -infrastruktur
ausgerichtet sind
SÄULEN
BUDGET
(GESAMT: 77,028 MILLIARDEN EURO)
3. Gesellschaftliche Herausforderungen
31,73 %
F&E von innovativen Lösungen für gesellschaftliche
Herausforderungen
1. Europäischer Forschungsrat
17 %
1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen
2. Künftige und neu entstehende Technologien
3,5 %
2. Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Binnenwasserforschung und Biowirtschaft
3. Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen
4. Europäische Forschungsinfrastruktur
8 %
3,23 %
2. Führende Rolle der Industrie
F&E von Schlüsseltechnologien und spezifische
Förderung von KMU – neben der klassischen
Projektförderung auch durch Mentoring & Coaching
sowie durch Eigenkapital- und Darlehensinstrumente
3. Sichere, saubere und effiziente Energie
22,09 %
9,7 %
5 %
7,7 %
4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr
8,23 %
5. Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
4 %
6. Integrative, innovative und reflexive Gesellschaften
1,7 %
7. Sichere Gesellschaften – Europa und seine Bürger schützen
2,2 %
22,09 %
Ausbreitung von Exzellenz und Ausweitung
der Beteiligung
1. Führende Rolle in Schlüssel- und industriellen Technologien
17,6 %
2. Zugang zu Risikofinanzierung
3,69 %
3. Innovation in KMU
0,88 %
Wissenschaft mit und für die Gesellschaft
Europäisches Innovations- und TechnologieInstitut (EIT)
1,06 %
0,6 %
3,52 %
Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)
2,47 %
32
33
2.2 Förderung innovativer
KMU in Horizont 2020
Horizont 2020 hat unter anderem zum Ziel, die Innovationsfähigkeit
von Unternehmen zu verbessern und dadurch langfristig die
Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern. Ein wichtiger Bestandteil
sind dabei KMU, die als die größten Treiber für Innovation gelten.
Der Innovationsbegriff ist sehr breit gefasst und es existieren keine
formalen Innovationskriterien für Horizont 2020. Generell kann aber
zwischen vier Arten von Innovation unterschieden werden:
sich KMU wahlweise allein oder als Anführer eines Konsortiums
aus anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen in einem
themen-offenen Verfahren bewerben (siehe Punkt 2.3.1).
Im Rahmen gemeinschaftlicher Projekte, die alle drei thematischen
Säulen abdecken, können sich KMU nur als Teil eines Konsortiums
bewerben (siehe Punkt 2.3.5).
Zusätzlich können forschungsintensive KMU Fördermittel durch
Eurostars 2 erhalten (siehe Punkt 2.3.2). Die Innovationskapazität
von KMU wird über alle Bereiche hinweg durch diverse
Unterstützungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen, Wissenstransfer und Unterstützung des
Netzwerkaufbaus, gestärkt. Außerdem entfallen circa 1/3 der Mittel
für Finanzinstrumente in Horizont 2020 auf KMU.
• Produktinnovation: Neuentwicklung von Produkten
• Prozessinnovation: effizientere Gestaltung der Produktion und/
oder die Minderung von Produktionskosten und -zeiten
• Betriebliche bzw. organisatorische Innovation: Umsetzung neuer
betrieblicher Methoden in Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen
oder Außenbeziehungen
Abbildung 8 | Integrierter KMU-Ansatz in Horizont 2020
Gemeinschaftliche Projekte
13 %
20 % KMU-Anteil
KMU-Instrument
7 %
• Marketing-Innovation: Verbesserung der Marktposition eines
Unternehmens durch innovative Praktiken, Förderung von mehr
Kundenbindung bzw.-verständnis und Markterschließung
Förderung innovativer KMU kommt vor allem aus der zweiten und
dritten Säule von Horizont 2020. Circa 20 % des Gesamtbudgets
für Führung in Schlüssel- und industriellen Technologien und der
dritten Säule Gesellschaftliche Herausforderungen (mehr als
8,6 Milliarden Euro) sind für die Unterstützung von KMU gedacht.
Eurostars 2 – Stärkung der
Innovationskapazität
Innovation in KMU
Zugang zu
Risikofinanzierung
Von diesen 20 % entfallen 13 Prozentpunkte auf die Teilnahme von
KMU an gemeinschaftlichen Projekten und 7 Prozentpunkte auf
ein spezielles KMU-Instrument. Über das KMU-Instrument können
34
35
Tabelle 2 | Finanzierungsmaßnahmen in Horizont 2020
36
Zugang zu Risikofinanzierung
(indirekte Finanzierung)
Innovation in KMU
(direkte Finanzierung)
Ziele
Unterstützung von Investitionen in Forschung
und Innovation (F&I) durch verbilligtes
Fremd- und Beteiligungskapital
Unterstützung von innovativen und wachstumsorientierten
KMU durch Zuschüsse
Maßnahmen
1. Fremdkapital-Fazilität (RSFF II)
Darlehen für Investitionen in F&I zu
Marktbedingungen. Unterstützt auch die Phase 3
des KMU-Instruments mit Hilfe von Darlehen
1. KMU-Instrument
Vereinfachte Förderung innovativer Projekte durch Direktzahlungen;
keine thematischen Vorgaben („Bottomup“-Ansatz); KMU können sich
auch ohne Kooperationspartner bewerben
2. Beteiligungskapital-Fazilität (GIF 1 II)
Unterstützung für Wagniskapitalfonds, die
Unternehmen in der Gründungsphase Risikound/oder Mezzanine-Kapital zur Verfügung
stellen; kann auch in Kombination mit der
Beteiligungskapitalfazilität von COSME für die
Wachstumsphase genutzt werden
2. Unterstützung forschungsintensiver KMU („Eurostars 2“)
Förderung marktorientierter Innovation durch forschungsintensive
KMU in Hochtechnologie-Sektoren, kofinanziert von der
Bundesrepublik Deutschland
3. Stärkung der Innovationskapazität
Förderung von Information, Aus- und Weiterbildung, Wissenstransfer,
Management von geistigem Eigentum etc.
37
2.3 Abbildung 9 | Aufbau des KMU-Instruments
Direkte Finanzierung
Phase 1: Konzept
2.3.1 KMU-Instrument
Das KMU-Instrument wurde speziell für die Bedürfnisse von KMU
entwickelt und fördert innovative Projekte von Unternehmen mit
internationalem Wachstumspotenzial in allen Sektoren.
2.3.1.1 Aufbau
Das Instrument begleitet KMU während des gesamten
Innovationsprozesses, von der anfänglichen Idee über die Planung
und Entwicklung bis hin zur Kommerzialisierung. Die Förderung steht
generell allen Wirtschaftszweigen und Branchen offen und es werden
keine thematischen Vorgaben für die Projekte gemacht („BottomUp“-Prinzip). Die Förderung durch das KMU-Instrument erfolgt in
drei Phasen, wobei nur die ersten zwei Phasen direkte Zuschüsse
beinhalten. In der ersten Phase können über sieben Jahre circa 5.200
Projekte gefördert werden, in der zweiten Phase circa 1.700 Projekte.
Phase 1
Diese Phase dient der Durchführbarkeitsplanung und ermöglicht eine
Beurteilung des technologischen und kommerziellen Potenzials eines
Projekts. Unternehmen entwickeln einen detaillierten Geschäftsplan
(sogenannter Geschäftsplan II), der alle wichtigen Elemente zur
Durchführbarkeit des Projekts enthält, wie z.B. Risikoanalyse,
Pilotversuche und Designstudien. Dieser Arbeitsaufwand wird mit
einem Pauschalbetrag von 50.000 Euro vergütet und auf circa sechs
Monate angesetzt.
38
Durchführbarkeit des Konzepts
Risikoanalyse
Verwaltung von Rechten des geistigen Eigentums
Partnersuche
Designstudie
Pilotanwendung
Geschäftsplan II
Pauschalbetrag von 50 000 Euro
Dauer: circa 6 Monate
Phase 2: Innovation
Entwicklung, Prototyp
Testen innovativer Prozesse, Produkte, Dienstleistungen
Produktdesign
Planung & Entwicklung (Marktsegment, Verfahren etc.)
Vorbereitung Markteinführung
Geschäftsplan III
1-3 Millionen Euro
Dauer: 12 – 24 Monate
Phase 3: Vermarktung
Qualitätslabel für erfolgreiche Projekte
Erleichterung des Zugangs zu privater Finanzierung
Unterstützung durch Netze, Fortbildung, Information
u.a. zur Verwaltung von Rechten geistigen Eigentums
Unterstützung durch Wissensaustausch
KMU Fenster in den EU Finanzfazilitäten
keine direkte Finanzierung
39
Phase 2
Die zweite Phase dient der Vorbereitung zur Markteinführung.
Diejenigen Projekte, die erfolgreich in die zweite Phase gekommen
sind, werden mit ein bis drei Millionen Euro gefördert, bei einer
Förderquote von 70 %. Dieser Zuschuss soll vor allem Forschung und
Entwicklung finanzieren, mit Schwerpunkt auf der Marktumsetzung.
Dazu gehören die Entwicklung von Prototypen, die Durchführung von
Tests und andere Vorbereitungsmaßnahmen.
Phase 3
In der Vermarktungsphase vergibt die EU keine direkten Zuschüsse.
Stattdessen werden KMU indirekt durch einen einfacheren Zugang
zu Wagniskapital sowie durch verschiedene andere Maßnahmen, wie
z.B. Netzwerke, Wissensaustausch und Fortbildungsmöglichkeiten,
unterstützt.
Coaching
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung sind im KMU-Instrument
auch Coaching-Dienstleistungen vorgesehen. Diese werden durch die
regionalen Partnerorganisationen des Enterprise-Europe-Netzwerks
(EEN) angeboten, die im Bereich Beratung und Unterstützung die erste
Anlaufstelle für KMU darstellen (siehe Punkt 1.4.3.3). Das regionale
EEN hilft kostenlos bei der Vorbereitung von Bewerbungen und bei
der Vermittlung von Coaching-Angeboten.
Jedes KMU hat im Rahmen des KMU-Instruments Anspruch auf fünf
Beratungstage während Phase 1 und zehn Beratungstage während
Phase 2.
Die Coaches sind vom EEN unabhängig, werden aber von den
regionalen EEN-Partnern vorgeschlagen und vermittelt. Allerdings
kann jedes KMU seinen Coach innerhalb der EEN-Vorschlagsliste frei
wählen. Die erfahrenen Coaches arbeiten mit der Geschäftsleitung
des Unternehmens zusammen und sollen diese dabei unterstützen,
40
ihr Projekt zu strukturieren und zu koordinieren sowie das
Vermarktungspotenzial zu steigern.
2.3.1.2 Teilnahmeregeln
Um Förderungen aus dem KMU-Instrument zu erhalten, müssen
Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• KMU nach EU-Definition
Das Instrument wurde speziell für KMU entwickelt und ist
ausschließlich für diese zugänglich (KMU Definition siehe Punkt 1.1).
• Etabliertes Unternehmen mit Sitz in der EU
KMU müssen ihren Sitz in der EU haben und bereits am nationalen
Markt etabliert sein (keine Neugründungen).
• Europäischer Mehrwert
KMU müssen einen EU-Mehrwert vorweisen können, was bedeutet,
dass das Unternehmen nicht nur national agiert, sondern eine
Internationalisierung auf dem Europäischen oder globalen Markt
anstrebt.
• Großes Innovations-, Wachstums-, und Entwicklungspotenzial
Das KMU-Instrument legt seinen Fokus auf hochinnovative
Unternehmen aus allen Sektoren, die ein großes
Wachstumspotenzial mit sich bringen.
• Individuelle Bewerbung oder Konsortienbildung
KMU können sich einzeln oder im Rahmen gemeinschaftlicher
Projekte mit anderen KMU bewerben. Es können auch Konsortien
mit größeren Unternehmen und Forschungseinrichtungen gebildet
werden, allerdings nur im Rahmen der Unterauftragsvergabe, da
nur KMU Förderungsanträge stellen dürfen.
• Projektbeschränkung
Es kann nur ein Projekt pro KMU im gleichen Zeitraum angemeldet
werden.
41
2.3.1.3 Auswahlverfahren
2.3.1.4 Kontakt
Die Durchführung des KMU-Instruments wird von einer zentralen
europäischen Behörde, der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit
und Innovation (Executive Agency for Competitiveness and Innovation,
kurz: EACI) geleitet.
Informationseinholung sowie Beantragung und Verwaltung von
Fördermitteln für alle Bereiche von Horizont 2020 erfolgen in
papierloser Form durch die zentrale Anlaufstelle „Research and
Innovation Participant Portal“. Das Portal ist aufrufbar unter:
www.ec.europa.eu/research/participants/portal.
Für alle Unternehmen und Sektoren sind durchgehende
Ausschreibungen geplant, mit jeweils vier Bewerbungsstichtagen
pro Jahr, voraussichtlich im März, Juni, September und Dezember.
Bevor sich KMU mit einer Projektidee für die Förderung bewerben
können, müssen sie über ein zentrales Online-Validierungssystem
belegen, dass es sich bei ihrem Unternehmen tatsächlich um ein
innovatives KMU handelt (siehe Punkt 2.2). In einem zweiten Schritt
müssen Unternehmen ihren Geschäftsplan bei der zuständigen
Behörde einreichen. Dieser sollte ein Minimum von zehn Seiten
umfassen. KMU, die bereits an der Entwicklung einer Idee arbeiten
und die Voraussetzungen für Phase 2 (Geschäftsplan II) erfüllen,
können sich auch direkt für Phase 2 bewerben, ohne vorher Phase 1
durchlaufen zu haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem regionalen EEN-Partner
(siehe Punkt 1.4.3.3).
Abbildung 10 | Allgemeine Bewertungskriterien des KMU-Instruments
Vermarktungspotenzial
und wirtschaftliche
Bedeutung
Spitzenleistungen
in Innovation
Marktpotenzial
Bewertung der Projekte
Die Auswahl der eingereichten Projekte erfolgt im KMU-Instrument
zweistufig: Sowohl bei der Bewerbung für Phase 1 als auch für
die nachfolgenden Phasen werden die Projekte evaluiert und
ausgewählt. Es wird erwartet, dass circa 10 % aller Bewerber den
Einstieg in Phase 1 und 30-50 % den Übergang in Phase 2 schaffen.
Die EAWI wird einen allgemeinen Bewertungsrahmen einhalten, der
allerdings viel Spielraum für höchst unterschiedliche Projekte lässt
(siehe Abbildung 10).
Einfachheit der
Produktion/Anwendung
durch Verbraucher
Überlegenheit
gegenüber anderen
Lösungen
42
Innovationspotenzial
und Überlegenheit
zu anderen Lösungen
EU-Mehrwert
43
2.3.2 Eurostars 2
Das erfolgreiche Eurostars-Programm zur Beratung und Finanzierung
internationaler Forschungskonsortien und Innovationsprojekte wird
unter Horizont 2020 als Eurostars 2 fortgeführt. Ziel des Programms
ist es, KMU verstärkt für eine europäische Zusammenarbeit in
Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu motivieren und die
Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu
fördern.
Tabelle 3 | Förderquoten von Eurostars 2 in Deutschland
Förderquote
KMU
Bis zu 50 %
Sonstige Unternehmen
Bis zu 25 %
Hochschulen und andere
Forschungseinrichtungen
(Verbundprojekt MIT KMUBeteiligung)
Bis zu 100 %
Hochschulen und andere
Forschungseinrichtungen
(Verbundprojekt OHNE KMUBeteiligung)
Bis zu 70 %
2.3.2.1 Aufbau
Eurostars 2 fördert wie sein Vorgänger F&E-intensive KMU. Im
Unterschied zu den anderen Programmen werden die von Eurostars
2 geförderten Projekte von den teilnehmenden 33 EUREKAMitgliedstaaten kofinanziert. Das Budget des Programms wird dabei
von 400 Millionen auf 1,15 Milliarden Euro verdreifacht. Der Beitrag
der Mitgliedstaaten beträgt 861 Millionen Euro, der Rest wird von der
EU finanziert.
44
45
Tabelle 4 | Hauptunterschiede zwischen Eurostars und Eurostars 2
2.3.2.2 Teilnahmeregeln
Förderfähig sind nur forschungsintensive KMU, die Teil eines
Konsortiums sind. Forschungsintensive KMUs, sind solche, die
Eurostars
Verwaltung
Bewerbung
Nationale Verwaltung
Zentralisierte
durch länderspezifische Programmverwaltung
Programmkoordinatoren und Selektionsprozess
durch das EUREKA
Sekretariat
Unterschiedliche
Bewerbungsrichtlinien
in allen 33
Teilnahmestaaten des
EUREKA-Netzwerks
Bearbeitungszeit Wartezeiten von
durchschnittlich 12
Monaten
Förderrate
46
Eurostars 2
22 %;
783 geförderte
Projekte unter 3540
eingegangenen
Bewerbungen
Stärkere Integration
durch standardisierte
Bewerbungskriterien,
sichere Förderung der
Top-50-Projekte
Kürzere Dauer von der
Einreichung bis zur
Unterzeichnung (max.
sieben Monate)
Vorrausichtlich 22 %;
Vorrausichtlich 1820
Projektförderungen
unter 8400
eingehenden
Bewerbungen
• mindestens 10 % ihres Umsatzes in F&E reinvestieren
ODER
• mindestens 10 % der Vollzeitstellen F&E-Aktivitäten widmen
ODER
• mindestens fünf Vollzeitstellen im F&E Bereich haben bei unter
100 Mitarbeitern (neu)
Außerdem müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
• Konsortialführer ist ein forschungstreibendes KMU aus einem
Eurostars-Land
• Forschungstreibende KMU tragen mindestens 50 % der gesamten
Projektkosten
• Teilnahme von Partnern aus mindestens zwei Eurostars-Ländern
• Ausgewogene Partnerschaft, d.h. auf kein teilnehmendes Land
fallen mehr als 75 % der Projektkosten
• Maximale Projektdauer: drei Jahre
• Markteinführung innerhalb von zwei Jahren nach Projektabschluss
2.3.2.3 Auswahlverfahren
In Eurostars 2 gibt es voraussichtlich zwei Bewerbungsstichtage pro
Jahr. Förderanträge werden zentral beim EUREKA-Sekretariat gestellt
und anschließend von einem unabhängigen Experten-Gremium nach
Ranglistensystem bewertet. Die Bewertung erfolgt in drei Kategorien:
• Basisbewertung
• Innovation und F&E
• Markt und Kommerzialisierung
47
2.3.2.4 Kontakt
2.3.3.2 Teilnahmeregeln
EUREKA-Sekretariat Brüssel
107 Rue Neerveld
1200 Brüssel
Belgien
Generell können sowohl Unternehmen als auch
Forschungseinrichtungen Fördergelder beantragen, allerdings muss
eine Beteiligung der Industrie vorliegen.
Telefon: +32 2 777 09 50
[email protected]
www.eurekanetwork.org
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Frau Nadja Rohrbach
Eurostars Koordinatorin
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 228 3821 1346
[email protected]
2.3.3 Fast Track to Innovation
„Fast Track to Innovation“ (FTI) ist ein Pilotprojekt der EU, das 2015
gestartet wird. Ziel ist es, die Zeit von der Idee zum Markt stark zu
verkürzen und die Beteiligung von Industrie, KMU und Erstbewerbern
in Horizont 2020 zu erhöhen. Das FTI-Instrument soll Unternehmen
entlang der gesamten Innovationskette unterstützen und eine
schnellere Auszahlung von Fördermitteln ermöglichen.
Die Fördersumme beträgt maximal drei Millionen Euro.
2.3.2.3 Auswahlverfahren
Ganzjährig werden permanente Ausschreibungen durchgeführt, mit
drei Bewerbungsstichtagen pro Jahr. Die Zeit bis zur Bewilligung und
Vertragsunterzeichnung soll sechs Monate nicht übersteigen.
Bewertungskriterien für die Projekte beinhalten: Marktwirkung,
Qualität, Effizienz und Exzellenz, wobei ein besonders starker Fokus
auf die Marktwirkung gelegt wird.
2.3.2.4 Kontakt
Informationseinholung sowie Beantragung und Verwaltung von
Fördermitteln sind durch die zentrale Anlaufstelle „Research and
Innovation Participant Portal“ möglich.
Als weitere Ansprechpartner stehen die regionalen Partner des EENNetzwerks zur Verfügung (siehe Punkt 1.4.3.3).
2.3.3.1 Aufbau
Das FTI-Instrument folgt dem Bottom-Up Prinzip und fördert
innovative und technisch orientierte Projekte aus den Bereichen
„Führung in Schlüssel- und industriellen Technologien“ und
„Gesellschaftliche Herausforderungen“.
48
49
2.3.4 Gemeinschaftliche Projekte
2.3.4.2 Innovationsmaßnahmen
Zusätzlich zu den speziell auf KMU ausgerichteten
Programmen fördert Horizont 2020 die Teilnahme von KMU an
gemeinschaftlichen Projekten mit anderen Unternehmen und/oder
Forschungseinrichtungen in allen Programmbereichen.
Innovationsmaßnahmen werden mit 70 % der gesamten
erstattungsfähigen Projektkosten gefördert (Ausnahme: 100 % für
Non-Profit-Organisationen). Die indirekten Kosten werden ebenfalls
pauschal bei 25 % der direkten erstattungsfähigen Kosten angesetzt
(siehe Tabelle 6).
Die Teilnahme- und Förderregeln für die gemeinschaftlichen Projekte
in Horizont 2020 wurden stark vereinfacht und vereinheitlicht.
Es existieren zwei unterschiedliche Förderquoten für
„Forschungsmaßnahmen“ und „Innovationsmaßnahmen“.
Direkte
Kosten
Indirekte
Kosten
Gesamt
Förderquote
Förderung
Die Förderquote für Forschungsmaßnahmen beträgt 100 % der
gesamten erstattungsfähigen Projektkosten (direkten und indirekten
Kosten). Die indirekten Kosten werden pauschal bei 25 % der direkten
erstattungsfähigen Kosten angesetzt (siehe Tabelle 5).
100 €
25 €
125 €
70 %
87,5 €
Tabelle 5 | Beispiel für die Anwendung der Förderquote bei
Forschungsmaßnahmen
Forschungsintensive KMU können sich zudem in den Bereichen
„Künftige und neu entstehende Technologien“, „Marie-SklodowskaCurie-Maßnahmen“ (beide erste Säule) sowie „Führende Rolle bei
grundlegenden und industriellen Technologien“ (zweite Säule) an
gemeinschaftlichen Projekten beteiligen.
2.3.4.1 Forschungsmaßnahmen
50
Tabelle 6 | Beispiel für die Anwendung der Förderquote bei
Innovationsmaßnahmen)
Direkte
Kosten
Indirekte
Kosten
Gesamt
Förderquote
Förderung
100 €
25 €
125 €
100 %
125 €
Innovative KMU können sich im Rahmen themengebundener Aufrufe
für gemeinschaftliche Projekte in der dritten Säule bewerben.
Das Programm „Künftige und neu entstehende Technologien“
(FET) fördert exzellenzorientierte und risikoreiche Forschung zur
langfristigen Umsetzung neuer Technologiekonzepte und besteht aus
drei Förderlinien:
51
• FET-Open
Themenoffene Förderung von Wissenschaft und Technologie im
Frühstadium
Zielgruppe: junge Forschende, Hightech-KMU
• FET-Proactive
Förderung neuer und noch nicht erschlossener Themen und
Forschungslandschaften
Zielgruppe: Forschungsverbünde und Cluster
• FET-Flagships
Förderung wissenschaftsgesteuerter, großdimensionierter
Forschungsinitiativen
Zielgruppe: Forschungsverbünde aus
Spitzenforschungseinrichtungen
Unter dem Titel „Führende Rolle bei grundlegenden
und industriellen Technologien“ werden Pilot- und
Demonstrationsprojekte, Partnerschaften und Cluster in den folgenden
acht Schlüsseltechnologien gefördert:
•
•
•
•
•
•
•
•
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
Mikro- und Nanoelektronik
Photonik
Nanotechnologie
Fortgeschrittene Werkstoffe
Biotechnologie
Fortgeschrittene Herstellungssysteme
Raumfahrt
2.3.4.3 Teilnahmeregeln
• KMU müssen Mitglieder eines Konsortiums sein
• Verbundforschung von mindestens drei unabhängigen Partnern
aus drei EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten (werden
gleich behandelt) 1
• Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten sowie von
internationalen Organisationen ist möglich, allerdings unterliegen
sie speziellen Regelungen, die nach Ländergruppen variieren 2
• EU-Beitrittsländer, Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik
und EFTA-Länder: voll förderfähig
• Industrie- und Schwellenländer: teilnahmeberechtigt, aber
generell nicht finanzierungsfähig
• Entwicklungsländer: voll förderfähig
Für die Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen gelten gesonderte
Teilnahmeregeln (siehe Punkt 2.3.5.5).
2.3.4.4 Kontakt
Informationseinholung sowie Beantragung und Verwaltung von
Fördermitteln ist durch die zentrale Anlaufstelle „Research and
Innovation Participant Portal“.
Das Portal ist aufrufbar unter
ec.europa.eu/research/participants/portal.
Als weitere Ansprechpartner stehen die regionalen Partner des
EEN-Netzwerks zur Verfügung (siehe Seite 26).
1) Assoziierte Staaten: Schweiz, Israel, Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, Kroatien,
Mazedonien, Serbien, Albanien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Moldawien
2) Weitere Informationen siehe www.kowi.de (Internationale Kooperation in Horizont 2020)
52
53
2.3.4.5 Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen
Die Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen (MSCM) unterstützen die
Karriereentwicklung von Forschern durch internationale Mobilität
sowie durch intersektoralen und interdisziplinären Wissenstransfer.
Die MSCM sind besonders für KMU interessant. In der Förderperiode
2007 – 2013 stellten KMU mehr als 50 % der Teilnehmer in den
Bereichen „Forscher-Erstausbildungsnetze“ und „Personalaustausch
zwischen öffentlichem und privatem Sektor“.
2.3.4.6 Aufbau
Fast alle aus dem FP7 bewährten Maßnahmen in ihren Grundzügen
wurden beibehalten. Das Programm wurde allerdings vereinfacht und
wirksam verschlankt.
Das Programm ist in folgende vier Bereiche unterteilt:
• Forscher-Erstausbildungsnetze
• Förderung erfahrener Forscher
• Personalaustausch zwischen öffentlichem und privatem Sektor
• Kofinanzierungs-Mechanismus für Mobilitätsprogramme
2.3.4.7 Teilnahmeregeln
Forscher-Erstausbildungsnetze
• Netzwerke aus mindestens drei Teilnehmern
• Forscher, die nicht länger als vier Jahre in der Forschung tätig
gewesen sind und noch nicht promoviert haben
• Freie Auswahl des Forschungsthemas („Bottom-Up“-Prinzip)
Personalaustausch zwischen öffentlichem und privatem Sektor
• Intersektoraler Personalaustausch in Europa sowie internationaler
Personalaustausch mit Drittländern
• Mindestens drei Forschungseinrichtungen aus dem akademischen
und nicht-akademischen Sektor (v.a. KMU) aus mindestens zwei
verschiedenen Ländern
Kofinanzierungs-Mechanismus
• Einzelne, erfahrene Forscher, die ihr Forschungsprojekt in einem
anderen Land durchführen möchten
2.3.4.8 Ausweisverfahren
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage transparenter unabhängiger
Peer-Review-Verfahren anhand im jeweiligen Aufruf bekannt
gegebener, variierender Exzellenzkriterien.
2.3.4.9 Kontakt
Informationseinholung sowie Beantragung und Verwaltung von
Fördermitteln werden durch die zentrale Anlaufstelle „Research and
Innovation Participant Portal“ möglich sein.
Das Portal ist aufrufbar unter
ec.europa.eu/research/participants/portal
Als weitere Ansprechpartner stehen die regionalen Partner des EENNetzwerks zur Verfügung (siehe Punkt 1.4.3.3).
Förderung erfahrener Forscher
• Forscher, die mehr als vier Jahre in der Forschung tätig gewesen
sind oder promoviert haben
• Freie Auswahl des Forschungsthemas („Bottom-Up“-Prinzip)
54
55
2.4 Indirekte Finanzierung
Die Finanzierungsinstrumente in Horizont 2020 bestehen aus einer
Fremdkapitalfazilität und einer Beteiligungskapitalfazilität und
werden mit etwa 2,8 Milliarden Euro veranschlagt. Von diesem Betrag
werden mindestens 30 % an KMU und kleine Mid-Caps (Unternehmen
mit 250 bis 500 Mitarbeitern) vergeben.
Ziele der indirekten Finanzierung in Horizont 2020
• Den Zugang von KMU zu Wagniskapital erleichtern
• die Bereitschaft für Privatinvestitionen in F&E erhöhen
• Investitionen in Neugründungen fördern
• die Entwicklung von bereits existierenden und neuen
Wagniskapital-Fonds unterstützen
• den Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu
Unternehmen erleichtern
• den Kapitalzufluss zum Wagniskapital-Markt stärken
2.4.1 Fremdkapitalfazilität
2.4.1.2 Teilnahmeregeln
Teilnehmen können innovative KMU, das heißt KMU, die:
1. Investitionen in F&E/Innovation mit signifikantem Risiko in
Technologie oder Anwendung tätigen oder
2. schnell wachsen (>20 % Wachstum oder Mitarbeiteranstieg pro
Jahr während der letzten drei Jahre) oder
3. eines der folgenden Innovations-Kriterien erfüllen
• Mindestens 20 % des Kreditbetrags wurde laut letzter Bilanz in
F&E oder Innovation investiert
• 90 % des erhaltenen Kreditbetrags wird in F&E oder Innovation
investiert
• Ein Innovationspreis wurde in den letzten zwei Jahren
gewonnen
• Mindestens ein Patent wurde in den letzten zwei Jahren
registriert
• Ein innovationsgetriebener Wagniskapital-Fonds hat bereits in
das Unternehmen investiert
• Der Firmensitz liegt in einem Wissenschafts-, Technologieund/oder Innovationspark
• Das Unternehmen hat in den letzten zwei Jahren
Förderung durch europäische oder nationale F&E- oder
Innovationsprogramme erhalten
2.4.1.1 Aufbau
Die Fremdkapitalfazilität für KMU (Risk-sharing Instrument II, kurz RSI
II) baut auf dem Vorgänger-Instrument RSI unter RP7 auf. Die Fazilität
finanziert Kredite und Kreditbürgschaften der EIB bzw. des EIF, die
indirekt über Finanzintermediäre und Hausbanken ausschließlich
forschungsintensive und innovative KMU und kleine Mid-Caps
vergeben werden (siehe Punkt 1.2.2).
• Kreditbetrag: bis maximal 7,5 Millionen Euro
• Laufzeit: zwei bis sieben Jahre
56
2.4.1.3 Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren erfolgt dezentral über die teilnehmenden
Banken, die geförderte Kredite an Unternehmen vergeben.
2.4.1.4 Kontakt
Siehe Punkte 1.4.3.3 und 3.3.3
57
2.4.2 Beteiligungskapitalfazilität
Tabelle 7 | In Deutschland aktive Finanzintermediäre für die
Fremdkapitalfazilität unter FP7
2.4.2.1 Aufbau
Die Beteiligungskapitalfazilität (Growth and Innovation Facility 1 II,
kurz: GIF 1 II) schließt an die Wachstums- und Innovationsfazilität
1 (GIF 1) unter CIP an. Über die Fazilität investiert der EIF in
Wagniskapitalfonds, die sich entweder direkt oder über andere Fonds
an Unternehmen beteiligen.
2.4.2.2 Teilnahmeregeln
Hoch innovative KMU und kleine Midcaps, vorzugsweise in der
Gründungsphase (siehe Punkt 1.1)
2.4.2.3 Auswahlverfahren
Finanzintermediäre
Deutsche Bank
EIB
Art der
Finanzierung
Darlehen/
Bürgschaft
Darlehen/
Bürgschaft
Finanzierungsbetrag
> 25.000 Euro
< 7,5 Millionen Euro
> 7,5 Millionen Euro
Investitionsschwerpunkt
Unternehmensgründung,
Eigenkapital/
Risikokapital, Frühphase
(Gründungs- und
Anlaufphase)
Forschung,
Entwicklung und
Innovation
Weitere
Informationen
Förderfähig: Innovative
Unternehmen mittlerer
Größe; finanziert werden
können Forschung,
Entwicklung und
Innovation
Förderfähig:
Innovative
Unternehmen
mittlerer Größe
Die Auswahl erfolgt individuell durch die jeweiligen
Wagniskapitalfonds.
2.4.2.4 Kontakt
Siehe Punkte 1.4.3.3 und 3.3.3
58
59
3. COSME
EU-Förderung KMU 2014 – 2020 60
61
COSME ist das neue Programm der EU zur Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU. Das
Programm baut auf großen Teilen des Vorgängers CIP, insbesondere
des Teilprogramms EIP, auf (siehe Abbildung 3) und verfügt über ein
Budget von 2,3 Milliarden Euro.
Das Programm verfolgt den Ansatz „Vorfahrt für KMU“ und unterstützt
als erstes und einziges EU-Programm speziell kleine und mittlere
Unternehmen. Während der Schwerpunkt auf der indirekten
Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln liegt, sind auch direkte
Unterstützungsleistungen für KMU vorgesehen.
3.1 Ziele und
Maßnahmen
Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU
• Verbesserung des Angebots an Eigen- und Fremdkapital durch
Finanzinstrumente
• Komplementarität: enge Koordinierung mit nationalen
Finanzinstrumenten und anderen EU-Programmen
Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen,
insbesondere KMU
• Abbau unnötiger Verwaltungslasten
• Internationale Zusammenarbeit zur Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit
• Koordination nationaler Maßnahmen zur Beschleunigung der
Entstehung wettbewerbsfähiger Industrien mit Marktpotenzial
Förderung der unternehmerischen Kultur und des
Unternehmergeistes
• Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensgründung und
-wachstum sowie Spin-offs
• Mobilitätsprogramme
• Förderung neuer, junger und weiblicher Unternehmer sowie
anderer spezifischer Zielgruppen
Abbildung 11 | Budget von COSME
Finanzierungsinstrumente
(60 %)
Zugang zu
Märkten (21 %)
Zugang zu neuen Märkten
• Binnenmarkt: Information und Sensibilisierung, z.B. über EUGesetzgebung, Programme und Normung
• Märkte außerhalb der EU: Information über Markteintrittsbarrieren,
Normung, Rechte geistigen Eigentums, öffentliche Auftragsvergabe
und Zollverfahren in Drittstaaten
Rahmenbedingungen
(11 %)
Verwaltungskosten
(2 %)
62
Unterstützende
Maßnahmen (3 %)
Unternehmertum
(3 %)
63
3.2 Direkte
Unterstützungsleistungen
Die angebotenen Leistungen beinhalten direkte, vertrauliche und
„Fachchinesisch-freie“ Beratung zu geistigen Eigentumsrechten
und ähnlichen Themen. Außerdem werden Schulungen und
Informationsmaterialien angeboten.
3.2.1.2 Teilnahmeregeln
Zu den direkten Unterstützungsleistungen für KMU unter COSME
zählen vor allem die Unterstützung beim Zugang zu neuen Märkten
und die Förderung des Unternehmergeistes. Die Durchführung
der entsprechenden Maßnahmen erfolgt entweder durch die
EU-Kommission oder durch das EEN, welches hauptsächlich
über COSME finanziert wird (siehe Punkt 1.4.3). Erfolgreiche EIPInitiativen, die unter COSME fortgesetzt werden, sind die „China
KMU Beratungsstelle zu Fragen des geistigen Eigentums“ und das
Mobilitäts-Programm „Erasmus für Jungunternehmer“. Diese beiden
Maßnahmen werden im Folgenden näher beschrieben.
3.2.1 China KMU Beratungsstelle zu Fragen des
geistigen Eigentums
Die China KMU Beratungsstelle zu Fragen des geistigen Eigentums
unterstützt europäische KMU mit Informationen und Dienstleistungen,
um ihre Rechte geistigen Eigentums in China durchzusetzen und zu
schützen.
3.2.1.1 Aufbau
Die Beratungsstelle wurde bereits unter dem Vorgängerprogramm CIP
ins Leben gerufen. KMU können per Telefon, E-Mail oder in Person
Anfragen zu geistigem Eigentum an die Beratungsstelle stellen und
Kontakt zu Experten erhalten.
64
Teilnehmen können KMU, die auf dem chinesischen Markt tätig sind.
3.2.1.3 Kontakt
www.china-IPRhelpdesk.eu
(Möglichkeit der Online-Anfrage an Experten)
Beijing Helpdesk
Room 900, Beijing Sunflower Tower, No.37
Maizidian Street, Chaoyang District, Beijing 100125
Telefon: +86 (10) 6462 0892
[email protected]
Der Helpdesk unterhält außerdem Vertretungen in Chengdu,
Guangzhou, Nanjing, Shanghai, Shenyang, Shenzhen und Tianjin
(siehe Website).
3.2.2 Erasmus für Jungunternehmer
Das grenzüberschreitende Austauschprogramm „Erasmus für
Jungunternehmer“ gibt jungen Unternehmen die Möglichkeit, von
erfahreneren Unternehmern aus anderen Mitgliedsländern zu lernen.
3.2.1.2 Aufbau
Das Programm bietet praktische und finanzielle Hilfe für
Jungunternehmer, die ein bis sechs Monate in einem Unternehmen
eines anderen EU-Staats verbringen möchten.
65
Ziele sind Austausch von Ideen, Erfahrungen und Informationen
zwischen Unternehmern, Verbesserung des Marktzugangs und Hilfe
bei der Suche nach möglichen Partnern zur Firmengründung in
anderen EU-Staaten.
Baden-Württemberg
Das Programm wird von der EU kofinanziert und deckt sämtliche
Reise- und Unterkunftskosten während des Aufenthalts ab.
Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg, CSI – Centre for Social
Investment
Telefon: +49 622 15411974
[email protected]
3.2.1.2 Teilnahmeregeln
Baden-Württemberg International
Telefon: +49 7112278741
[email protected]
Teilnahmeberechtigt sind:
Bayern
• Neue Unternehmer, die vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu
gründen, oder deren Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist
UnternehmerTUM GmbH
Telefon: +49 89 1894691451
[email protected]
• Erfahrene Unternehmer, die ein kleines oder mittleres
Unternehmen in einem anderen teilnehmenden Land besitzen oder
leiten
3.2.1.3 Auswahlverfahren
Neue und erfahrene Unternehmer können sich entweder über ein
Online-Anmeldetool (aufrufbar unter www.erasmus-entrepreneurs.
eu) oder über die unten angeführten nationalen Kontaktstellen
bewerben. Die lokale Kontaktstelle ist für die Prüfung und Auswahl
der Bewerbungen zuständig. Nach erfolgreicher Bewerbung wählen
die Teilnehmer ihre Austauschpartner mittels Präferenzangabe über
eine Online-Datenbank aus. Bei Suche und Auswahl des Partners sind
ebenfalls die lokalen Kontaktstellen behilflich.
Berlin/Brandenburg
Centrum für Innovation und
Technologie GmbH
Telefon: +49 35626924117
[email protected]
STIC Wirtschaftsfoerdergesellschaft
Telefon: +49 3341335215
[email protected]
Aktuellste Informationen finden Sie unter:
www.erasmus-entrepreneurs.eu oder bei einem EEN-Partner in Ihrer
Region (siehe Punkt 1.4.3.3).
66
Niedersachsen
Bildung und Projekt Netzwerk GmbH
Telefon: +49 49551547070
[email protected]
MCON Dieter Meyer Consulting GmbH
Telefon: +49 4418099457
[email protected]
Nordrhein-Westfalen
City of Gelsenkirchen
Telefon: +49 209 70288427
[email protected]
Rheinland-Pfalz
Gründungsbüro Mainz
[email protected]
EIC Trier
[email protected]
Hamburg/Schleswig-Holstein
Ambo Media GmbH
Telefon: +49 4033987768
[email protected]
Hessen
3.2.1.4 Kontakt
inter.research Institut für
interdisziplinäre Forschung e.V.
Thomas Berger
Telefon: +49 66196407404
[email protected]
Hochschule Fulda
Telefon: +49 6619640157
[email protected]
Sachsen
Technologie- und Gründerzentrum
Bautzen GmbH
Telefon: +49 35913802020
[email protected]
Sachsen-Anhalt
Industrie- und Handelskammer
Magdeburg
Telefon: +49 3915693402
[email protected]
67
3.3 Indirekte Finanzierung
Indirekte Finanzierungsinstrumente sind bei weitem der größte
Bestandteil des COSME-Programms. Sie bestehen analog zu Horizont
2020 aus einer Fremdkapitalfazilität und einer Eigenkapitalfazilität und
machen circa 60 % des COSME-Budgets aus (1,44 Milliarden Euro).
3.3.1.3 Auswahlverfahren
KMU stellen Anträge bei den teilnehmenden Banken. Die Vergabe
der Kredite erfolgt zu den Konditionen der Banken, die mit den
Finanzintermediären bzw. dem EIF direkt kooperieren.
3.3.2 Eigenkapitalfazilität für Wachstum
3.3.2.1 Aufbau
Die Fremdkapitalfazilität (Loan Guarantee Facility, kurz: LGF) schließt
an die KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG) unter CIP an. Sie begünstigt
durch die Gewährung von Bürgschaften die Bereitstellung günstiger
KMU-Kredite durch deren Hausbanken.
Die Eigenkapitalfazilität für Wachstum (Equity Facility for Growth,
kurz: EFG) schließt an den Wachstumsteil der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF 2) unter CIP an. Über die Fazilität
investiert der EIF in Wagniskapitalfonds, die sich entweder direkt
oder über andere Fonds an Unternehmen in der Wachstumsphase
beteiligen.
3.3.1.1. Aufbau
Dauer: Langzeitinvestitionen von 5 bis 15 Jahren
Kreditbetrag: offen
3.3.1 Fremdkapitalfazilität
Die Unterstützung des LGF erfolgt durch Kreditbürgschaften sowie
Verbriefungen von KMU-Kreditportfolios. Von Investitionskrediten über
Beteiligungskredite bis Leasing stehen viele Instrumente zur Verfügung.
Dauer: mindestens 12 Monate bis maximal 10 Jahre
Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro für alle Arten von KMU (über
150.000 Euro nur dann, wenn das KMU aufgrund mangelnder
Innovativität nicht für die Fremdkapitalfazilität von Horizont 2020 in
Frage kommt).
3.3.1.2 Teilnahmeregeln
3.3.2.2 Teilnahmeregeln
Teilnahmeberechtigt sind in der Regel ausschließlich hoch innovative
KMU in der Wachstumsphase, möglichst mit internationalem
Wachstumspotenzial.
3.3.2.3 Auswahlverfahren
Die Auswahl der Investitionen in KMU erfolgt durch die jeweiligen
Fonds.
Ausschließlich KMU (besonders innovative KMU, aber auch
„herkömmliche“ KMU) in allen Lebensphasen (Gründung,
Wachstumsphase, Unternehmensübertragung), möglichst mit
internationalem Wachstumspotenzial.
68
69
HV Holtzbrinck Ventures
www.holtzbrinck-ventures.com
3.3.3 Kontakt
Neben den unter Punkt 1.4.3.3. aufgelisteten regionalen
Ansprechpartnern gibt es die folgenden in Deutschland tätigen
Finanzintermediäre.
Commerzbank AG
[email protected],
www.commerzbank.de
Metric Capital Partners
www.metric-capital.com
Munich Venture Partners
Managementgesellschaft GmbH
www.munichvp.com
Cipio Partners
www.cipiopartners.com
RiverRock European Capital Partners
www.riverrock.eu
Beteiligungsfonds
Wirtschaftsförderung Mannheim
www.mannheim.de
VR-Leasing AG
Telefon: +49 26196 993410
[email protected]
www.vr-leasing.de
Verband Deutscher
Bürgschaftsbanken
www.leasing-buergschaft.de
Wagnisfinanzierungsgesellschaft für
Technologieförderung in RheinlandPfalz
www.isb.rlp.de
Wellington Partners Advisory AG
www.wellington-partners.com
70
WHEB Ventures Ltd
www.whebpartners.com
UnternehmerTUM
www.unternehmertum.de
UniCredit Leasing
Telefon: +49 40 23643
[email protected]
www.unicreditleasing.de
Creathor Venture Management
www.creathor.de
SHS Gesellschaft für
Beteiligungsmanagement mbH
new.shsvc.net
Steadfast Capital Partners
www.steadfastcapital.de
bmp media investors AG
www.mediainvestors.com
Deutsche Bank AG
[email protected],
www.db.com
HSH Nordbank AG
Telefon: +49 40 3333-11650
[email protected]
www.hsh-nordbank.de
HS Life Sciences
www.hs-lifesciences.com
IKB Deutsche Industriebank
Telefon: +49 40 23626-5161
[email protected]
www.ikb-leasing.de
Finatem III GmbH & Co. KG
www.finatem.de
Holland Private Equity
www.hpegrowthcapital.com
Hoepfner Bräu
www.hoepfner-braeu.de
GoodVent Beteiligungsmanagement
www.goodvent.net
Gilde Investment Management
www.gilde.nl
HBM Partners
www.hbmpartners.com
HealthCap
www.healthcap.se
HELABA Landesbank HessenThüringen Girozentrale
www.helaba.de
Falk Strascheg Holding GmbH
www.sce.de
EU grants, funds and programmes
(calls for proposals)
ec.europa.eu
DLL Leasing Rabobank
Telefon: +49 211 5268112
[email protected]
www.delagelanden.com
DKB Deutsche Kreditbank AG
Telefon: +49 30 20155-243
[email protected]
www.dkb.de
Landwirtschaftliche Rentenbank
Telefon: +49 69 2107-475
[email protected]
www.rentenbank.de
Iris Capital Management
www.iriscapital.com
DN Capital
www.dncapital.com
EMBL Venture Capital Partners
www.embl-ventures.com
EnjoyVenture Management
www.enjoyventure.de
EIB
Telefon: +49 30 59004790
[email protected]
eib.europa.eu
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Telefon: +49 800 5600757
www.ib-sachsen-anhalt.de
Forbion Capital Partners
www.forbion.com
KfW Bankengruppe
Telefon: +49 69 74310
[email protected]
www.kfw.de
Kennet Capital Management
www.kennet.com
71
4. Strukturfonds
EU-Förderung KMU 2014 – 2020 72
73
Durch die Strukturfonds möchte die EU gezielt schwächere
Mitgliedstaaten und Regionen fördern und damit die Bedingungen
für eine Annäherung dieser Gebiete an den Rest der EU verbessern.
Die allgemeinen Ziele des GSR sind nachhaltiges Wachstum, höhere
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Der sogenannte „Gemeinsame Strategische Rahmen“ (GSR),
enthält Bestimmungen für die wichtigsten Strukturfonds der EU im
Förderzeitraum 2014 – 2020:
• Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr
• Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE)
• Europäischer Sozialfonds (ESF)
• Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER)
• Kohäsionsfonds
• Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
Für KMU sind insbesondere der EFRE, der ESF und der ELER relevant,
weshalb auf diese drei Programme unten näher eingegangen wird.
4.1 Ziele und Maßnahmen
des Gemeinsamen
Strategischen Rahmens
Der GSR verfolgt folgende spezifische Ziele, die sich an den Vorgaben
der Strategie Europa 2020 orientieren:
• Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation
• Verbesserung der Zugänglichkeit sowie der Nutzung und Qualität
der Informations-und Kommunikationstechnologien
74
• Förderung der Verringerung von CO2-Emissionen in allen
Bereichen der Wirtschaft
• Förderung der Anpassung an den Klimawandel
• Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der
Arbeitskräfte
• Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut
• Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
• Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer
effizienten öffentlichen Verwaltung
Um das Erreichen der oben genannten Ziele zu gewährleisten, gibt
der GSR für die verschiedenen Strukturfonds eine Reihe gemeinsamer
Regelungen vor:
• Thematische Konzentration der Mittel
Gewährleistet eine effizientere und zielgerichtete Verwendung
sowie eine Neuausrichtung der Mittel, besonders auf Forschung
und Innovation und die Unterstützung von KMU
• Verbesserte Leistung und Konditionalitäten
Einführung neuer Ex-ante- und Ex-post-Konditionalitäten, die für
die Bewilligung und Weiterzahlung der Mittel erfüllt sein müssen
• Stärkere Ergebnisorientierung
Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der
vereinbarten Ziele und ein gemeinsames Beobachtungs- und
Bewertungssystem
• EU-weite ESF-Quote
Mitgliedstaaten müssen einen Mindestanteil von 23 % ihres
nationalen Budgets für die Kohäsionspolitik dem ESF zuteilen
75
4.2 Gliederung und
Budget
EFRE und ESF gehören zur europäischen Struktur- und
Kohäsionspolitik, für die im Zeitraum 2014 – 2020 ein Gesamtbudget
von 336 Milliarden Euro vorgesehen ist. Die Mitgliedstaaten erhalten
aus diesem Gesamtbudget anhand objektiver Kriterien und der
bisherigen Verteilung ihren Anteil. Dieser beträgt für Deutschland
17,2 Milliarden Euro. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbstständig,
wie viel sie davon jeweils für die einzelnen Fonds verwenden (mit
Ausnahme der allgemeinen Mindestquote für den ESF). Die EU schreibt
jedoch für jeden Fonds Mindestanteile für die unterschiedlichen
Regionen vor. Dabei unterscheidet sie zwischen Förderung von
weniger entwickelten Regionen (unter 75 % des durchschnittlichen
EU-Bruttoinlandsprodukts pro Kopf), Übergangsregionen (zwischen
75 % und 90 %) und stärker entwickelten Regionen (über 90 %).
Für den ELER gelten zwar die gleichen Anforderungen, da er unter den
GSR fällt, er wird jedoch vom separaten Budget für die Gemeinsame
Agrarpolitik finanziert.
In Deutschland erstreckt sich die Finanzierung auf
Übergangsregionen in Ostdeutschland und stärker entwickelte
Regionen in Westdeutschland sowie auf die Zusammenarbeit mit
Nachbarländern.
76
Abbildung 12 | Schematischer Aufbau der EU-Strukturfonds
STRATEGIE EUROPA 2020
Gemeinsamer Strategischer Rahmen
(GSR)
Allgemeine Bestimmungen zu EFRE,
ESF, ELER, Kohäsionsfonds und EMFF
EU-Ebene
Partnerschaftsvertrag
Vereinbarung zwischen der Kommission
und den einzelnen Mitgliedsstaaten
über ihre gegenseitigen
Verpflichtungen
Nationale
Ebene
Politik der
ländlichen
Entwicklung:
ELER
Andere GSR-Fonds:
ELER EFRE, ESF,
Kohäsionsfonds,
EMFF
77
4.3 Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist das
bedeutendste Instrument zum Abbau regionaler Ungleichheiten
bezüglich Entwicklung, Produktivität und Beschäftigung und
zur Stärkung des territorialen und sozialen Zusammenhalts innerhalb
der EU.
4.3.1 Aufbau
Die Fondsmittel der EU fließen an nationale und regionale Behörden,
die diese wiederum in Form von Zuschüssen an Unternehmen
und andere Begünstigte vergeben (siehe Abbildung 3). Die vier
thematischen Schwerpunkte des EFRE sind:
•
•
•
•
Forschung und Innovation
Informations- und Kommunikationstechnologie
Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Emissionsarme Wirtschaft
Je nach Entwicklungsstatus der einzelnen Regionen muss ein
gewisser Anteil der Fondsmittel für diese Bereiche verwendet werden.
Für stärker entwickelte Regionen beträgt dieser Anteil 80 %, für
Übergangsregionen 60 % und für weniger entwickelte Regionen 50 %.
•
•
•
•
78
Forschung und Innovation
Informations- und Kommunikationstechnologie
Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Emissionsarme Wirtschaft
Je nach Entwicklungsstatus der einzelnen Regionen muss ein
gewisser Anteil der Fondsmittel für diese Bereiche verwendet werden.
Für stärker entwickelte Regionen beträgt dieser Anteil 80 %, für
Übergangsregionen 60 % und für weniger entwickelte Regionen 50 %.
Maßnahmen zur Unterstützung von KMU umfassen dabei eine
Vielzahl von Bereichen, wie zum Beispiel:
•
•
•
•
•
Innovation und Entwicklung
direkte Investitionshilfen für Unternehmen
Investition in Humanressourcen
Verbesserung der regionalen und lokalen Rahmenbedingungen
interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit von KMU
4.3.2 Teilnahmeregeln
Die regionalen Behörden (in Deutschland die Ministerien der
Bundesländer) stellen im Rahmen der thematischen Schwerpunkte
ihre eigenen Entwicklungsprogramme auf und wählen die zu
fördernden Projekte eigenständig aus.
4.3.3 Kontakt
Neben den unter Punkt 1.4.3.3. aufgelisteten regionalen
Ansprechpartnern gibt es die folgenden in Deutschland tätigen
Finanzintermediäre.
Bund
Baden-Württemberg
Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49 30 186150
Fax: +49 30 186157010
www.bmwi.de/DE/Themen/europa
Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum
Dr. Georg Ris, Barbara Eusterschulte
[email protected]
[email protected]
79
Bayern
Hamburg
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie
Telefon: +49 89 2162-2713
[email protected]
EU-Förderung, EU-Einzelthemen,
Zollangelegenheiten
Michael Stange, Behörde für
Wirtschaft und Arbeit
Telefon: +49 40 42841-2093
[email protected]
Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie
Telefon: +49 211 837-22 87
[email protected]
Ministerium der Finanzen, Referat
EU-Verwaltungsbehörde
[email protected]
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen
Telefon: +49 30 9013-8277
[email protected]
Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft des
Landes Brandenburg
Telefon: +49 331 866-1713
[email protected]
Bremen
Der Senator für Wirtschaft
und Häfen
Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen
Fax: +49 421 3618810
Planung, Monitoring und
Vollzugskontrolle von
EU-Förderprogrammen
Thomas Schwender
Telefon: +49 421 361-2574
[email protected]
Monitoring der bremischen
EU-Programme (EFRE)
Ulrike Krumsee-Budde
Telefon: +49 421 361-8443
[email protected]
80
Hessen
Hessisches Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung
Telefon: +49 611 8150
[email protected]
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft,
Bau und Tourismus
Telefon: +49 385 5885350
[email protected]
Niedersachen
Niedersächsische Staatskanzlei
Michael Runge
Telefon: +49 511 1206811
Kristina Trumann
Telefon: +49 511 1206809
Nicole Ewert-May
Telefon: +49 511 1206810
Sabine Scholz
Telefon: +49 511 1206807
Schleswig-Holstein:
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
EFRE-Verwaltungsbehörde
[email protected]
www.mwkel.rlp.de
Saarland
Ministerium für Wirtschaft und
Wissenschaft
Referat E/1 – Wirtschafts- und
Standortpolitik, Europäische
Regionalfonds, Gewerbeflächen
Stefan Lang
Telefon: +49 681 5014181
[email protected]
Ministerium für Wissenschaft,
Wirtschaft und Verkehr
Telefon: +49 431 988-4526
Thüringen
Ministerium für Wirtschaft,
Technologie und Arbeit
Telefon: +49 361 3797350
[email protected]
Verwaltungsbehörde des
Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung
Klaus Kosok
Telefon: +49 681 501 1659
[email protected]
Sachsen
Staatsministerium für Wirtschaft
und Arbeit
Andrea Decker
Öffentlichkeitsarbeit EFRE/ ESF
Telefon: +49 351 564 8033
81
4.4 Europäischer
Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) zielt darauf ab, den sozialen
Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu verbessern.
Er fördert vor allem soziale Investitionen, wie zum Beispiel Förderung
von Beschäftigung, sozialer Eingliederung, Bildung und Verbesserung
der öffentlichen Verwaltung.
Durch finanzielle Unterstützungsmaßnahmen in der Arbeitsmarktund Beschäftigungspolitik sollen die Chancen der Bürger auf
dem Arbeitsmarkt verbessert, Arbeitsplätze geschaffen und die
geografische und berufliche Mobilität gesteigert werden.
Im Rahmen der oben genannten Ziele stellen die regionalen Behörden
(in Deutschland die Ministerien der Bundesländer) ihre eigenen
Entwicklungsprogramme auf und wählen die zu fördernden Projekte
eigenständig aus.
4.4.3 Kontakt
Bund
Baden-Württemberg
Europäischer Sozialfonds
für Deutschland
www.esf.de
Ministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren Baden-Württemberg
Referat 46 – Europäischer Sozialfonds
Telefon: +49 711 123-3614
[email protected]
Bundesministerium für Arbeit
und Soziales
[email protected]
4.4.1 Aufbau
Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie
[email protected]
20 % der ESF-Mittel werden für die Armutsbekämpfung,
besonders durch Arbeitsmarktintegration, aufgewendet. In
diesem Zusammenhang wird vor allem der Bekämpfung von
Jugendarbeitslosigkeit mehr Gewicht verliehen.
Bundesministerium für Bildung
und Forschung
[email protected]
Außerdem fördert der ESF in:
• Investitionen in Forschung und Innovation
• Zugänglichkeit zu Informations- und Kommunikationstechnologien
• Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Im KMU-Bereich fördert der ESF vor allem Investitionen, die:
• eine Anpassung an den technologischen Wandel bewirken
• den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft unterstützen
• die internationale Wettbewerbsfähigkeit fördern
• Reformbestrebungen unterstützen
82
4.4.2 Teilnahmeregeln
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
[email protected]
Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
[email protected]
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie
und Frauen
Telefon: +49 89 1261-1514
[email protected]
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Forschung
Referat III G – Europäische
Strukturfondsförderung
Telefon: +49 30 9013-8322
klaus-peter.schmidt
@senwtf.verwalt-berlin.de
83
Brandenburg
Niedersachen:
Sachsen
Schleswig-Holstein
Ministerium für Arbeit, Soziales,
Frauen und Familie des Landes
Brandenburg
Telefon: +49 331 866-5340
angelika.scherfig
@masf.brandenburg.de
Niedersächsische Staatskanzlei
Referat 403 – Koordination der
EU-Förderung
Telefon: +49 511 120-8466
[email protected]
Sächsisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 23 – Verwaltungsbehörde ESF
Telefon: +49 351 564-8230
verwaltungsbehoerde_esf
@smwa.sachsen.de
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie SchleswigHolstein
Referat VII 51
Telefon: +49 431 988-4657
[email protected]
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Ministerium der Finanzen des
Landes Sachsen-Anhalt
Referat EU-Verwaltungsbehörde
Telefon: +49 391 581-1913
[email protected]
Thüringer Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Referat 45 – Verwaltungsbehörde ESF
Telefon: +49 361 37-97450
[email protected]
Nordrhein-Westfalen
Bremen
Senator für Wirtschaft, Arbeit
und Häfen
Telefon: +49 421 361-6340
[email protected]
Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes NordrheinWestfalen
Referat II 2 – ESF-Programmsteuerung
Telefon: +49 211 855-3388
[email protected]
Hamburg
Behörde für Arbeit, Soziales,
Familie und Integration, Amt
Arbeit und Integration
ESF-Verwaltungsbehörde
Telefon: +49 40 428 63-3995
[email protected]
Hessen
Hessisches Sozialministerium
Referat EU-Sozialfonds, Förderwesen
Telefon: +49 611 817-3490
[email protected]
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Arbeit,
Gleichstellung und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 540 – ESF-Fondsverwaltung
Telefon: +49 385 588-9540
eberhard.messmann
@sm.mv-regierung.de
84
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Demografie des
Landes Rheinland-Pfalz
Referat 621-2 – Europäische
Arbeitsmarktpolitik
Telefon: +49 6131 162-699
[email protected]
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr des Saarlandes,
Referat C/2 – Verwaltungsbehörde
Europäischer Sozialfonds
Klaus-Peter Pfahler
Telefon: +49 681 501-3827
www.saarland.de/36003.html
4.5 Europäischer
Landwirtschaftsfonds
zur Entwicklung des
ländlichen Raums
Der Europäische Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER) ist Teil der gemeinsamen Agrarpolitik
der EU und unterstützt die Entwicklung in der Landwirtschaft und
in ländlichen Gebieten. Das zentrale Ziel für den Förderzeitraum
2014 – 2020 ist die Herstellung eines intelligenten, nachhaltigen und
integrativen Wachstums im Einklang mit der Strategie Europa 2020.
KMU bilden das Rückgrat der ländlichen Wirtschaft in der EU und
sind entscheidend für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit
ländlicher Gebiete.
85
4.5.1 Aufbau
Bayern
Niedersachsen/Bremen
Die im ELER vorgesehenen Maßnahmen für KMU sollen
Wettbewerbsfähigkeit und Ressourceneffizienz unterstützen. Die
zentralen Ziele sind:
Bayerisches Staatsministerium für
Landwirtschaft und Forsten
Telefon: +49 89 2182-2222
maximilian.wohlgschaft
@stmlf.bayern.de
Niedersächsisches Ministerium
für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Telefon: +49 511 120-2180
[email protected]
• Förderung von Beschäftigung
• Schaffung und Sicherung von Qualitätsarbeitsplätzen
• Verringerung von saisonbedingten Beschäftigungsschwankungen
Der ELER fördert folgende Elemente, die für die Entwicklung von KMU
von Bedeutung sind:
• die Anfangsphase bei Unternehmensgründungen
• den technischen und wirtschaftlichen Bildungsstand
• den Erwerb und Austausch von Wissen, Informationen und
Verbreitung der besten land- und forstwirtschaftlichen
Produktionspraktiken
• die Einrichtung von Betriebsberatungsdiensten
Brandenburg/Berlin
Ministerium für Ländliche
Entwicklung, und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg
Telefon: +49 331 866-7317
[email protected]
Im Rahmen der oben genannten Ziele stellen die regionalen Behörden
(in Deutschland die Ministerien der Bundesländer) ihre eigenen
Entwicklungsprogramme auf und wählen die zu fördernden Projekte
eigenständig aus.
Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Telefon: +49 40 42841-1811
[email protected]
Hessisches Ministerium für
Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
[email protected]
Mecklenburg-Vorpommern
4.5.3 Kontakt
86
Bund
Baden-Württemberg
Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Deutsche Vernetzungsstelle
Ländliche Räume
[email protected]
Ministerium für Ernährung
und ländlichen Raum BadenWürttemberg
Telefon: +49 711 126-2265
[email protected]
Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Telefon: +49 211 4566-279
[email protected]
Hamburg
Hessen
4.5.2 Teilnahmeregeln
Nordrhein-Westfalen:
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Telefon: +49 385 588-6350
[email protected]
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Rheinland-Pfalz
Telefon: +49 6131 16-2674
[email protected]
www.eler-paul.rlp.de
Saarland
Ministerium für Umwelt
Telefon: +49 681 501-4348
[email protected]
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für
Umwelt und Landwirtschaft
Telefon: +49 351 564-6847
[email protected]
87
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt
Telefon: +49 391 567-1851
[email protected]
Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Naturschutz und
Umwelt
Telefon: +49 361 3799-170
[email protected]
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume
[email protected]
4.6 Gemeinsame europäische
Mittel für kleinste und
mittlere Unternehmen
die Länder bzw. Regionen die Finanzierungsmittel an ausgewählte
Finanzintermediäre vor Ort weiter, die wiederum direkt mit den
Begünstigten in Kontakt treten (siehe Abbildung 3).
4.6.2 Teilnahmeregeln
Die Mittel müssen für KMU und für einen der folgenden Zwecke
verwendet werden:
• Schaffung neuer bzw. Expansion vorhandener Unternehmen
• Zugang zu Anlagekapital für Unternehmen (insbesondere KMU),
um ihre Geschäftstätigkeit aufzuwerten sowie neue Produkte zu
entwickeln und den Zugang zu Märkten zu erweitern
• Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Innovation
• Technologische Modernisierung für das Ziel einer
kohlenstoffarmen Wirtschaft
• produktivitätssteigernde Investitionen, die nachhaltige
Arbeitsplätze schaffen
4.6.3 Auswahlverfahren
Um im Rahmen der Strukturfonds die Finanzierung von KMU neben
Zuschüssen auch mittels indirekt wirkender Finanzinstrumente zu
verbessern, haben die Europäische Kommission und die Europäische
Investitionsbank die Initiative „Gemeinsame europäische Mittel für
kleinste und mittlere Unternehmen“ (JEREMIE) entwickelt.
Die Auswahl erfolgt durch die jeweils zuständigen Finanzintermediäre
4.6.1 Aufbau
Die EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Mittel aus den
Struktur- und Sozialfonds nicht für Zuschüsse, sondern für
Finanzinstrumente zu verwenden, um Investitionen in Eigenkapital
und günstige Kredite für Unternehmen zu ermöglichen. Dazu leiten
88
89
Notizen
90
91
Notizen
92
93
Notizen
94
95
Notizen
96
97
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Europäisches Parlament
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RAUM ZWEI
Agentur für visuelle Kommunikation
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Redaktion
Sebastian Hufnagel
Dorothée Junkers
Carolin Märker
Sarah Neumann
Lars Ritter
Diese Broschüre ist erstellt nach bestem Wissen und aktuellstem Kenntnisstand, erhebt jedoch
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Naturgemäß gibt es besonders bei den Ansprechpartnern
immer wieder Neuerungen, die hier womöglich nicht alle erfasst sind. Alle Angaben ohne
Gewähr. Stand November 2015. Mit freundlicher Genehmigung von Jürgen Creutzmann, MdEP a. D.
und Michael Theurer, MDEP.
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