Gesine Meißner MdEP EU-Förderung Kleiner und Mittlerer Unternehmen 2014 – 2020: Horizont 2020, COSME, Strukturfonds Ein Leitfaden Gesine Meißner MdEP EU-Förderung Kleiner und Mittlerer Unternehmen 2014 – 2020: Horizont 2020, COSME, Strukturfonds Ein Leitfaden © 2015 Gesine Meißner MdEP Alle Rechte vorbehalten. Diese Publikation oder Teile der Publikation dürfen nicht ohne die schriftliche Genehmigung des Herausgebers vervielfältigt, in Datenbanken gespeichert oder in irgendeiner Form übertragen werden. Diese Publikation ist eine Information der ALDE-Fraktion im Europäischen Parlament und darf nicht für Wahlwerbung verwendet werden. von KMU für den Wohlstand in Europa und setzt sich ganz konkret für eine verstärkte Politik der EU für den Mittelstand ein. So haben wir erreicht, dass auch die neue Generation der EU-Förderprogramme 2014-2020 zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung von KMU enthält. Gesine Meißner Vorwort Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen 99 % der mehr als 20 Millionen Unternehmen in der Europäischen Union. Ohne sie sind die europäische Wirtschaft und der Binnenmarkt der EU nicht denkbar, und die Ziele des Programms „Europa 2020 – für Wachstum und Beschäftigung“ können nur mit dem Mittelstand erreicht werden. Nahezu zwei Drittel aller Arbeitsplätze und der Großteil der Ausbildungsplätze finden sich in der Privatwirtschaft. Wenn es also auch künftigen Generationen in der EU gut gehen soll, brauchen wir die KMU. In politischen Fensterreden wird dies immer betont, beim konkreten gesetzgeberischen oder politischen Handeln aber häufig vergessen. Dabei braucht der Mittelstand heute mehr denn je unsere Unterstützung, denn die Wirtschaftskrise ist nicht spurlos an den KMU vorübergegangen. Der Zugang zu Krediten ist schwieriger geworden, die Förderlandschaft ist nicht einfach zu durchschauen und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden – hier setzt dieser Leitfaden an. Die ALDE-Fraktion im Europäischen Parlament unterstreicht seit 2009 kontinuierlich durch gezielte Kampagnen die strategische Bedeutung 4 Im neuen Programm Horizont 2020, dem Nachfolger des 7. Forschungsrahmenprogramms, gibt es eine Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten für innovative KMU, auch durch ein eigenes KMU-Instrument. Zusätzlich wurde mit COSME ein neues Mittelstands-Programm ins Leben gerufen, das die Wettbewerbsfähigkeit von KMU stärken soll, insbesondere durch die Bereitstellung von günstigem Wagniskapital. KMU-Förderung ist außerdem ein wichtiger Baustein der europäischen Strukturfonds. Diese unterstützen gezielt durch Zuschüsse und günstige Kredite Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten und Regionen. Dieser Leitfaden, basierend auf einer Initiative meines Kollegen Jürgen Creutzmann in der letzten Wahlperiode, soll einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für KMU in der Förderperiode 20142020 verschaffen und Ihnen damit ganz praktisch die Beantragung erleichtern. Der Leitfaden konzentriert sich auf die oben genannten drei wichtigsten relevanten EU-Programme (Horizont 2020, COSME, Strukturfonds) und ist in vier Bereiche gegliedert: Eine allgemeine Einführung in die EU-Förderlandschaft für KMU und die detaillierte Beschreibung der drei Förderprogramme, einschließlich Aufbau, Teilnahmeregeln, Auswahlverfahren und Ansprechpartner. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Auswahl und Beantragung geeigneter Fördermaßnahmen für Ihr Unternehmen! Herzlichst, Ihre Gesine Meißner 5 Inhalt 6 1.Einleitung 1.1 KMU-Definitionen der EU 1.2 Finanzmittelvergabe durch die EU 1.2.1 Direkte Finanzierung 1.2.2 Indirekte Finanzierung 1.3 Horizont 2020, COSME und Strukturfonds 1.4 Horizont 2020 und COSME im Vergleich 1.4.1Unterschiede 1.4.2 Synergien: Finanzierungsinstrumente 1.4.3 Querschnittsmaßnahme: Enterprise-Europe-Netzwerk 12 14 15 15 16 17 20 20 20 24 3.COSME 3.1 Ziele und Maßnahmen 3.2 Direkte Unterstützungsleistungen 3.2.1 China KMU Beratungsstelle zu Fragen des geistigen Eigentums 3.2.2 Erasmus für Jungunternehmer 3.3 Indirekte Finanzierung 3.3.1Fremdkapitalfazilität 3.3.2 Eigenkapitalfazilität für Wachstum 3.3.3Kontakt 60 62 64 2. Horizont 2020 2.1 Ziele und Maßnahmen 2.2 Förderung innovativer KMU in Horizont 2020 2.3 Direkte Finanzierung 2.3.1KMU-Instrument 2.3.2 Eurostars 2 2.3.3 Fast Track to Innovation 2.3.4 Gemeinschaftliche Projekte 2.4 Indirekte Finanzierung 2.4.1Fremdkapitalfazilität 2.4.2Beteiligungskapitalfazilität 28 30 34 38 38 44 48 50 56 56 58 4.Strukturfonds 4.1 Ziele und Maßnahmen des Gemeinsamen Strategischen Rahmens 4.2 Gliederung und Budget 4.3 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 4.4 Europäischer Sozialfonds 4.5 Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums 4.6 Gemeinsame europäische Mittel für kleinste und mittlere Unternehmen 72 Impressum 98 64 65 68 68 69 70 74 76 78 82 85 88 7 8 Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabelle 1 Unterschiede zwischen Horizont 2020, COSME und Strukturfonds Abbildung 1 KMU-Definition der EU 14 18 Abbildung 2 Ablauf der direkten Finanzierung 15 Tabelle 2 Finanzierungsmaßnahmen in Horizont 2020 36 Abbildung 3 Ablauf der indirekten Finanzierung 17 Tabelle 3 Förderquoten von Eurostars 2 in Deutschland 45 Abbildung 4 Übergang von FP7 und CIP zu Horizont 2020 und COSME 22 Abbildung 5 Eigenkapitalinstrumente in COSME und Horizont 2020 24 Abbildung 6 Weltweite Verbreitung des EEN-Netzwerks 25 Abbildung 7 Gliederung und Budget von Horizont 2020 32 Abbildung 8 Integrierter KMU-Ansatz in Horizont 2020 35 Abbildung 9 Aufbau des KMU-Instruments 39 Abbildung 10 Allgemeine Bewertungskriterien des KMU-Instruments 43 Abbildung 11 Budget von COSME 63 Abbildung 12 Schematischer Aufbau der EU-Strukturfonds 77 Tabelle 4 Hauptunterschiede zwischen Eurostars und Eurostars 2 46 Tabelle 5 Beispiel für die Anwendung der Förderquote bei Forschungsmaßnahmen 50 Tabelle 6 Beispiel für die Anwendung der Förderquote bei Innovationsmaßnahmen 51 Tabelle 7 In Deutschland aktive Finanzintermediäre für die Fremdkapitalfazilität unter FP7 59 9 Abkürzungsverzeichnis Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und LGFKreditbürgschaftsfazilität Innovation MSCMMarie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen COSME Programm für Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen RSFF EAWI Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSIRisikoteilungsinstrument EENEnterprise-Europe-Netzwerk EFG Eigenkapitalfazilität für Wachstum EFRE Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung EIB Europäische Investitionsbank EIF Europäischer Investitionsfond EIP Programm für unternehmerische Initiative und Innovation EIT Europäisches Innovations- und Technologie-Institut ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds ESF Europäischer Sozialfonds F&E Forschung und Entwicklung FET Künftige und neu entstehende Technologien FP7 Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung FTI Fast Track to Innovation („Schnellspur für Innovation“) GIF Wachstums- und Innovationsfazilität GSR Gemeinsamer Strategischer Rahmen JEREMIE Gemeinsame europäische Mittel für kleinste und mittlere Unternehmen 10 JRC Gemeinsame Forschungsstelle KMU Kleine und mittlere Unternehmen LEIT Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien 11 1. Einleitung EU-Förderung KMU 2014 – 2020 12 13 1.1 1.2 KMU-Definition der EU Finanzmittelvergabe durch die EU Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 die Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die KMU-Definition der EU umfasst mittlere Unternehmen, kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, deren Status anhand der Mitarbeiterzahl und des Jahresumsatzes bzw. der Jahresbilanzsumme festgelegt wird (siehe Tabelle 1). Die Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl müssen immer eingehalten werden, während es ausreicht, wenn KMU entweder die Kriterien für den Jahresumsatz oder für die Jahresbilanzsumme erfüllen. Die Finanzmittel der Programme Horizont 2020, COSME und der Strukturfonds werden sowohl direkt durch Zuschüsse als auch indirekt über Finanzinstrumente vergeben. Abbildung 1 | KMU-Definition der EU Zuschüsse von Eurostars 2 werden nicht von der Europäischen Kommission, sondern dem Generalsekretariat der EUREKA verwaltet, einer zwischenstaatlichen Organisation zur Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) betreibenden Unternehmen. Diese vergibt die Zuschüsse der EU und der Mitgliedstaaten direkt an Konsortien von Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Mittleres Kleines KleinstUnternehmen Unternehmen unternehmen Mitarbeiterzahl: Jahresarbeitseinheit (JAE) Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme < 250 < 50 < 10 ≤ 50 Mio. € ≤ 10 Mio. € ≤ 2 Mio. € oder oder oder ≤ 43 Mio. € ≤ 10 Mio. € ≤ 2 Mio. € 1.2.1 Direkte Finanzierung Die EU vergibt direkte Zuschüsse für die Durchführung von Projekten, meistens in Form einer Kofinanzierung. Die Zuschussvergabe im Rahmen von Horizont 2020 und COSME erfolgt durch die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI). Abbildung 2 | Ablauf der direkten Finanzierung Europäische Kommission Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI) EUREKASekretariat Unternehmen 14 15 1.2.2 Indirekte Finanzierung Abbildung 3 | Ablauf der indirekten Finanzierung Die indirekte Finanzierung der EU erfolgt durch Finanzinstrumente, die über Finanzintermediäre oder Behörden der Mitgliedstaaten an die Unternehmen gelangen: 1. Die EU-Kommission betraut die Europäische Investitionsbank (EIB) bzw. den Europäischen Investitionsfonds (EIF) mit der Verwaltung der finanziellen Mittel. 2. Die EIB bzw. der EIF schließen Verträge mit Finanzintermediären (Banken, Bürgergesellschaften, Wagniskapitalfonds etc.) ab. 3. Die Finanzintermediäre investieren direkt in Unternehmen oder bieten deren Hausbanken von der EU geförderte Finanzprodukte (z.B. günstige Kredite) an. Europäische Kommission Europäische Investitionsbank Verwaltungsbehörden der MS Finanzintermediäre: Banken, Bürgschaftgesellschaften, Mikrofinanzgeber, Wagniskapitalfonds Im Fall der Strukturfonds erfolgt die indirekte Förderung, die auch Zuschüsse beinhaltet, nicht über die EIB und den EIF. Sie erfolgt stattdessen von den Verwaltungsbehörden der Mitgliedsstaaten, die entweder durch Direktzahlungen oder über die Finanzintermediäre Unternehmen in ihrer Region unterstützen. Im Gegensatz zu Zuschüssen, die nur einmal vergeben werden können, haben Finanzinstrumente vor allem den Vorteil, dass die Mittel in der Regel wieder zurückfließen und dann erneut investiert werden können. Zudem entfalten sie eine große Hebelwirkung, indem die investierten Finanzmittel ein Vielfaches des eingesetzten Kapitals in Form von Krediten oder Beteiligungen freisetzen. Europäischer Investitionsfonds Unternehmen 1.3 Horizont 2020, COSME und Strukturfonds Alle drei Programme sollen zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 beitragen. Dabei unterscheiden sie sich hinsichtlich ihrer thematischen Schwerpunkte als auch in ihrer Funktionsweise. Allerdings fördert die EU verstärkt Synergien zwischen den Förderprogrammen und harmonisiert deren Zugangsregeln. So gibt es erweiterte Möglichkeiten zur Kombination verschiedener Fördermittel für das gleiche Projekt, solange diese für verschiedene Teile des Projekts beantragt werden. 16 17 Tabelle 1 | Unterschiede zwischen Horizont 2020, COSME und Strukturfonds 18 Programme Horizont 2020 COSME Strukturfonds Ziele Förderung von Innovation und Forschung & Entwicklung Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU Förderung regionaler Angleichung und Unterstützung von schwächeren Mitgliedstaaten und Regionen Verwaltung Zentrale Verwaltung Zentrale Verwaltung Dezentrale Verwaltung über nationale und regionale Behörden Maßnahmen Zuschüsse und Wagniskapital (vor allem für die Gründungsphase) für F&E- und Innovationsprojekte mit häufig vormarktlichem Charakter Wagniskapital (vor allem in der Wachstumsphase) für Innovations-, Expansions- und Internationalisierungsprojekte; Finanzierung direkter Unterstützungsmaßnahmen für KMU Zuschüsse für Projekte, die zu regionaler Entwicklung durch Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen; Finanzierung günstiger Darlehen Verfahren Aufrufe durch die EAWI im Rahmen von jährlichen oder quartalsmäßigen Ausschreibungen Vornehmlich indirekte Finanzierung für KMU über Finanzintermediäre; Aufrufe durch die EAWI für Durchführung von Unterstützungsdienstleistungen (z. B. Enterprise-EuropeNetzwerk) Aufrufe durch die Behörden der Mitgliedstaaten, basierend auf strategischer Planung (siebenjährige operationelle Programme); indirekte Finanzierung für KMU über Finanzintermediäre 19 1.4 Horizon 2020 und COSME im Vergleich Horizont 2020 und COSME sind die Nachfolgeprogramme des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (FP7) und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (siehe Abbildung 4). Beide Programme übernehmen große Teile der auslaufenden Initiativen und bauen auf deren bereits erzielten Ergebnissen auf. 1.4.1 Unterschiede Als Forschungs- und Innovationsprogramm unterstützt Horizont 2020 ausschließlich exzellente Forschung und innovative Unternehmen. COSME hingegen konzentriert sich auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und ist daher auch nur für diese zugänglich. Die Teilnahme an COSME ist im Gegensatz zu Horizont 2020 nicht auf innovative KMU beschränkt. COSME beziehen, wenn sie nicht für Kredite unter Horizont 2020 in Frage kommen. Damit wird sichergestellt, dass auch nicht-innovative KMU von Bürgschaften für größere Summen profitieren können. Dies ist insbesondere für Unternehmensübertragungen relevant. Die Fremdkapitalfazilität von Horizont 2020 vergibt Bürgschaften für Kredite unabhängig vom Kreditvolumen, allerdings werden diese Kredite nur an innovative Unternehmen vergeben. B | Eigenkapitalinstrumente Im Rahmen der Eigenkapitalfazilität von Horizont 2020 wird Wagniskapital an Unternehmen in der Gründungsphase vergeben. Durch die entsprechende Fazilität in COSME wird Kapital für die Expansions- und Wachstumsphase zur Verfügung gestellt (siehe Abbildung 5). Damit soll gesichert werden, dass KMU in den verschiedenen Etappen ihrer Lebenszyklen Zugang zu Eigenkapital erhalten. Bei Mehrstufenfonds, die sowohl Investitionen in KMU in der Gründungs- als auch in der Wachstumsphase tätigen, ist eine Kombination aus Mitteln von beiden Programmen möglich. 1.4.2 Synergien: Finanzierungsinstrumente Die Finanzierungsinstrumente von Horizont 2020 und COSME ergänzen sich gegenseitig. In beiden Programmen gibt es insgesamt vier Finanzierungsinstrumente für das Wachstum von KMU und F&E: jeweils ein Fremdkapitalinstrument und ein Eigenkapitalinstrument. A | Fremdkapitalinstrumente Die Fremdkapitalfazilität von COSME vergibt Bürgschaften für Kredite bis zu 150.000 Euro. Allerdings können nicht innovative KMU auch Darlehen von mehr als 150.000 Euro aus der Fremdkapitalfazilität von 20 21 Abbildung 4 | Übergang von FP7 und CIP zu Horizont 2020 und COSME 2007 – 2013 2014 – 2020 Siebtes Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (FP7) Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) HORIZONT 2020 Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF II) Wachstums- und Innovationsfazilität (GIF 1 II) Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) Gründungsteil der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF 1) Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP) KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG) Wachstumsteil der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF 2) 22 COSME Eigenkapitalfazilität für Wachstum (EFG) 23 Abbildung 5 | Eigenkapitalismusinstrumente in COSME und Horizont 2020 BETEILIGUNGSKAPITALFAZILITÄT EIGENKAPITALFAZILITÄT FÜR WACHSTUM Kombinierte Investitionen in Mehrstufenfonds Horizont 2020 COSME Von der Gründerphase zur Wachstumsphase kann auch Wachstumsphase finanzieren kann auch Gründerphase finanzieren 1.4.3.2 Ziele und Maßnahmen Das EEN führt Aktivitäten zur Internationalisierung und Innovationsförderung von KMU durch, mit dem Ziel deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Netzwerk bietet kostenlose Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen der EU, insbesondere zu Horizont 2020, COSME und den Strukturfonds. Das EEN bietet außerdem zahlreiche Beratungsleistungen an, um die finanziellen Kenntnisse, Umweltfreundlichkeit und ManagementKapazitäten von KMU zu verbessern. Außerdem fungiert das EEN als Kommunikationskanal zwischen KMU und der Europäischen Kommission und unterstützt KMU mit Innovationsmaßnahmen unter Horizont 2020. Des Weiteren erleichtert es die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Partnerschaften von Unternehmen, sowie den Technologie- und Wissenstransfer. bis zu 20 % der gesamten EU Investition Abbildung 6 | Weltweite Verbreitung des EEN-Netzwerks 1.4.3 Querschnittsmaßnahme: Enterprise-Europe-Netzwerk Die wichtigste Querschnittsmaßnahme in Bezug auf COSME und Horizont 2020 stellt das Enterprise-Europe-Netzwerk (EEN) dar. 1.4.3.1 Aufbau Das EEN ist das weltgrößte KMU-Service-Netzwerk mit rund 600 Kontaktstellen in über 50 Ländern. Es wird hauptsächlich von COSME finanziert (Beitrag: 375 Millionen Euro), erhält aber auch Unterstützung von Horizont 2020 und anderen EU-Programmen, die das Netzwerk nutzen. 24 EU 28, Ägypten, Albanien, Armenien, Bosnien, Chile, China, Island, Indien, Israel, Japan, Kanada, Mexico, Moldawien, Montenegro, Marokko, Mazedonien, Norwegen, Russland, Serbien, Südkorea, Schweiz, Tunesien, Türkei, USA, Ukraine 25 1.4.3.3 Kontakt Hier finden Sie die regionalen Ansprechpartner des COSMEProgramms, aufgegliedert nach Bundesländern. Bayern Brandenburg Niedersachsen Sachsen-Anhalt Bayerische Beteiligungsgesellschaft Telefon: +49 89 122280-100 [email protected] www.baybg.de BC Brandenburg Capital Telefon: +49 331 660 1698 www.bc-capital.de Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen www.mbg-hannover.de Investitionsbank Sachsen-Anhalt Telefon: +49 800 5600757 www.ib-sachsen-anhalt.de Bayerische Landesbank Telefon: +49 89 2171-25013 [email protected] www.bayernlb.de Bayern Kapital www.bayernkapital.de Bayerische Landesbodenkreditanstalt Telefon: +49 89 2171-28016 [email protected] www.bayernlabo.de Hamburg/Schleswig-Holstein IFB Innovationsstarter GmbH Telefon: +49 40 6579805-90 [email protected] www.innovationsstarter.de Thüringen Nordrhein-Westfalen NRW.BANK Telefon: +49 211 917416571 [email protected] www.nrwbank.de Thüringer Aufbaubank Telefon: +49 3617447132 [email protected] www.aufbaubank.de Rheinland-Pfalz Investitionsbank Schleswig-Holstein Telefon: +49 431 99053531 [email protected] www.ib-sh.de Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Telefon: +49 6131 6172-1333 [email protected] www.isb.rlp.de Hessen Saarland S-Refit AG Telefon: +49 94 169556-0 [email protected] www.s-refit.de Mittelhessenfonds Telefon: +49 69 133850-7840 [email protected] www.mittelhessenfonds.de Landesbank Saar [email protected] www.saarlb.de Berlin Mecklenburg-Vorpommern Investitionsbank Berlin Telefon: +49 30 2125-4747 www.ibb.de Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Telefon: +49 385 63630 [email protected] www.lfi-mv.de Sächsische Aufbaubank Telefon: +49 351 4910-4950 www.sab.sachsen.de LfA Förderbank Bayern Telefon: +49 89 21240 [email protected] www.lfa.de 26 Investitionsbank des Landes Brandenburg Telefon: +49 331 660-1191 www.ilb.de Sachsen Technologiegründerfonds Sachsen www.tgfs.de 27 2. Horizont 2020 EU-Förderung KMU 2014 – 2020 28 29 Horizont 2020 ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der EU-Initiative „Innovationsunion“. Dabei werden alle europäischen Förderprogramme für Forschung und Innovation in einem Programm zusammengefasst. Im Einzelnen werden (1) das Siebte Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FP7), (2) der innovationsorientierte Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und (3) das Europäische Innovations- und Technologie-Institut (EIT) integriert. Direkte Zuschüsse sollen Unternehmen und Forschungseinrichtungen dazu verhelfen, mit Forschung und Innovationen zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit beizutragen. Vor allem KMU werden dabei gestärkt, unter anderem durch eine einfachere Rückerstattung der Betriebskosten und die Schaffung eines eigenen KMU-Instruments mit vereinfachtem Bewerbungsverfahren. Als indirekte Finanzierungsmaßnahmen sollen Kredit- und Beteiligungsfazilitäten die Vergabe von Bankkrediten und die Investitionsbereitschaft von Wagniskapitalfonds in forschende und innovative Unternehmen erhöhen. 2.1 Ziele und Maßnahmen Horizont 2020 ist ein Hauptbestandteil der übergreifenden Strategie Europa 2020 und gilt als das wichtigste grenzüberschreitende Forschungs- und Innovationsprogramm der Welt. Es wurde entwickelt, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, nachhaltiges ökonomisches Wachstum zu gewährleisten und die Arbeitslosigkeit in der Union zu bekämpfen. Dies soll erreicht werden, indem die Investitionsbereitschaft des Privatsektors in Forschung und Innovation gefördert und der Zugang von Unternehmen zu Finanzierung – gerade in der Anfangsphase – erleichtert wird. Die Maßnahmen von Horizont 2020 gliedern sich in drei Säulen (siehe Abbildung 7). Die Ziele des Programms sollen durch einen Mix aus direkten und indirekten Finanzierungsmaßnahmen erreicht werden. Zudem sollen Forschungsorganisationen und Unternehmen durch gezielte Informations- und Trainingsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, möglichst breit von den Fördergeldern zu profitieren. 30 31 Abbildung 7 | Gliederung und Budget von Horizont 2020 SÄULEN BUDGET (GESAMT: 77,028 MILLIARDEN EURO) 1. Wissenschaftsexzellenz fördert themenoffene Projekte, die auf Exzellenz, Forschungskompetenz und -infrastruktur ausgerichtet sind SÄULEN BUDGET (GESAMT: 77,028 MILLIARDEN EURO) 3. Gesellschaftliche Herausforderungen 31,73 % F&E von innovativen Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen 1. Europäischer Forschungsrat 17 % 1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen 2. Künftige und neu entstehende Technologien 3,5 % 2. Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Binnenwasserforschung und Biowirtschaft 3. Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen 4. Europäische Forschungsinfrastruktur 8 % 3,23 % 2. Führende Rolle der Industrie F&E von Schlüsseltechnologien und spezifische Förderung von KMU – neben der klassischen Projektförderung auch durch Mentoring & Coaching sowie durch Eigenkapital- und Darlehensinstrumente 3. Sichere, saubere und effiziente Energie 22,09 % 9,7 % 5 % 7,7 % 4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr 8,23 % 5. Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe 4 % 6. Integrative, innovative und reflexive Gesellschaften 1,7 % 7. Sichere Gesellschaften – Europa und seine Bürger schützen 2,2 % 22,09 % Ausbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung 1. Führende Rolle in Schlüssel- und industriellen Technologien 17,6 % 2. Zugang zu Risikofinanzierung 3,69 % 3. Innovation in KMU 0,88 % Wissenschaft mit und für die Gesellschaft Europäisches Innovations- und TechnologieInstitut (EIT) 1,06 % 0,6 % 3,52 % Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) 2,47 % 32 33 2.2 Förderung innovativer KMU in Horizont 2020 Horizont 2020 hat unter anderem zum Ziel, die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern und dadurch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern. Ein wichtiger Bestandteil sind dabei KMU, die als die größten Treiber für Innovation gelten. Der Innovationsbegriff ist sehr breit gefasst und es existieren keine formalen Innovationskriterien für Horizont 2020. Generell kann aber zwischen vier Arten von Innovation unterschieden werden: sich KMU wahlweise allein oder als Anführer eines Konsortiums aus anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen in einem themen-offenen Verfahren bewerben (siehe Punkt 2.3.1). Im Rahmen gemeinschaftlicher Projekte, die alle drei thematischen Säulen abdecken, können sich KMU nur als Teil eines Konsortiums bewerben (siehe Punkt 2.3.5). Zusätzlich können forschungsintensive KMU Fördermittel durch Eurostars 2 erhalten (siehe Punkt 2.3.2). Die Innovationskapazität von KMU wird über alle Bereiche hinweg durch diverse Unterstützungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Wissenstransfer und Unterstützung des Netzwerkaufbaus, gestärkt. Außerdem entfallen circa 1/3 der Mittel für Finanzinstrumente in Horizont 2020 auf KMU. • Produktinnovation: Neuentwicklung von Produkten • Prozessinnovation: effizientere Gestaltung der Produktion und/ oder die Minderung von Produktionskosten und -zeiten • Betriebliche bzw. organisatorische Innovation: Umsetzung neuer betrieblicher Methoden in Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder Außenbeziehungen Abbildung 8 | Integrierter KMU-Ansatz in Horizont 2020 Gemeinschaftliche Projekte 13 % 20 % KMU-Anteil KMU-Instrument 7 % • Marketing-Innovation: Verbesserung der Marktposition eines Unternehmens durch innovative Praktiken, Förderung von mehr Kundenbindung bzw.-verständnis und Markterschließung Förderung innovativer KMU kommt vor allem aus der zweiten und dritten Säule von Horizont 2020. Circa 20 % des Gesamtbudgets für Führung in Schlüssel- und industriellen Technologien und der dritten Säule Gesellschaftliche Herausforderungen (mehr als 8,6 Milliarden Euro) sind für die Unterstützung von KMU gedacht. Eurostars 2 – Stärkung der Innovationskapazität Innovation in KMU Zugang zu Risikofinanzierung Von diesen 20 % entfallen 13 Prozentpunkte auf die Teilnahme von KMU an gemeinschaftlichen Projekten und 7 Prozentpunkte auf ein spezielles KMU-Instrument. Über das KMU-Instrument können 34 35 Tabelle 2 | Finanzierungsmaßnahmen in Horizont 2020 36 Zugang zu Risikofinanzierung (indirekte Finanzierung) Innovation in KMU (direkte Finanzierung) Ziele Unterstützung von Investitionen in Forschung und Innovation (F&I) durch verbilligtes Fremd- und Beteiligungskapital Unterstützung von innovativen und wachstumsorientierten KMU durch Zuschüsse Maßnahmen 1. Fremdkapital-Fazilität (RSFF II) Darlehen für Investitionen in F&I zu Marktbedingungen. Unterstützt auch die Phase 3 des KMU-Instruments mit Hilfe von Darlehen 1. KMU-Instrument Vereinfachte Förderung innovativer Projekte durch Direktzahlungen; keine thematischen Vorgaben („Bottomup“-Ansatz); KMU können sich auch ohne Kooperationspartner bewerben 2. Beteiligungskapital-Fazilität (GIF 1 II) Unterstützung für Wagniskapitalfonds, die Unternehmen in der Gründungsphase Risikound/oder Mezzanine-Kapital zur Verfügung stellen; kann auch in Kombination mit der Beteiligungskapitalfazilität von COSME für die Wachstumsphase genutzt werden 2. Unterstützung forschungsintensiver KMU („Eurostars 2“) Förderung marktorientierter Innovation durch forschungsintensive KMU in Hochtechnologie-Sektoren, kofinanziert von der Bundesrepublik Deutschland 3. Stärkung der Innovationskapazität Förderung von Information, Aus- und Weiterbildung, Wissenstransfer, Management von geistigem Eigentum etc. 37 2.3 Abbildung 9 | Aufbau des KMU-Instruments Direkte Finanzierung Phase 1: Konzept 2.3.1 KMU-Instrument Das KMU-Instrument wurde speziell für die Bedürfnisse von KMU entwickelt und fördert innovative Projekte von Unternehmen mit internationalem Wachstumspotenzial in allen Sektoren. 2.3.1.1 Aufbau Das Instrument begleitet KMU während des gesamten Innovationsprozesses, von der anfänglichen Idee über die Planung und Entwicklung bis hin zur Kommerzialisierung. Die Förderung steht generell allen Wirtschaftszweigen und Branchen offen und es werden keine thematischen Vorgaben für die Projekte gemacht („BottomUp“-Prinzip). Die Förderung durch das KMU-Instrument erfolgt in drei Phasen, wobei nur die ersten zwei Phasen direkte Zuschüsse beinhalten. In der ersten Phase können über sieben Jahre circa 5.200 Projekte gefördert werden, in der zweiten Phase circa 1.700 Projekte. Phase 1 Diese Phase dient der Durchführbarkeitsplanung und ermöglicht eine Beurteilung des technologischen und kommerziellen Potenzials eines Projekts. Unternehmen entwickeln einen detaillierten Geschäftsplan (sogenannter Geschäftsplan II), der alle wichtigen Elemente zur Durchführbarkeit des Projekts enthält, wie z.B. Risikoanalyse, Pilotversuche und Designstudien. Dieser Arbeitsaufwand wird mit einem Pauschalbetrag von 50.000 Euro vergütet und auf circa sechs Monate angesetzt. 38 Durchführbarkeit des Konzepts Risikoanalyse Verwaltung von Rechten des geistigen Eigentums Partnersuche Designstudie Pilotanwendung Geschäftsplan II Pauschalbetrag von 50 000 Euro Dauer: circa 6 Monate Phase 2: Innovation Entwicklung, Prototyp Testen innovativer Prozesse, Produkte, Dienstleistungen Produktdesign Planung & Entwicklung (Marktsegment, Verfahren etc.) Vorbereitung Markteinführung Geschäftsplan III 1-3 Millionen Euro Dauer: 12 – 24 Monate Phase 3: Vermarktung Qualitätslabel für erfolgreiche Projekte Erleichterung des Zugangs zu privater Finanzierung Unterstützung durch Netze, Fortbildung, Information u.a. zur Verwaltung von Rechten geistigen Eigentums Unterstützung durch Wissensaustausch KMU Fenster in den EU Finanzfazilitäten keine direkte Finanzierung 39 Phase 2 Die zweite Phase dient der Vorbereitung zur Markteinführung. Diejenigen Projekte, die erfolgreich in die zweite Phase gekommen sind, werden mit ein bis drei Millionen Euro gefördert, bei einer Förderquote von 70 %. Dieser Zuschuss soll vor allem Forschung und Entwicklung finanzieren, mit Schwerpunkt auf der Marktumsetzung. Dazu gehören die Entwicklung von Prototypen, die Durchführung von Tests und andere Vorbereitungsmaßnahmen. Phase 3 In der Vermarktungsphase vergibt die EU keine direkten Zuschüsse. Stattdessen werden KMU indirekt durch einen einfacheren Zugang zu Wagniskapital sowie durch verschiedene andere Maßnahmen, wie z.B. Netzwerke, Wissensaustausch und Fortbildungsmöglichkeiten, unterstützt. Coaching Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung sind im KMU-Instrument auch Coaching-Dienstleistungen vorgesehen. Diese werden durch die regionalen Partnerorganisationen des Enterprise-Europe-Netzwerks (EEN) angeboten, die im Bereich Beratung und Unterstützung die erste Anlaufstelle für KMU darstellen (siehe Punkt 1.4.3.3). Das regionale EEN hilft kostenlos bei der Vorbereitung von Bewerbungen und bei der Vermittlung von Coaching-Angeboten. Jedes KMU hat im Rahmen des KMU-Instruments Anspruch auf fünf Beratungstage während Phase 1 und zehn Beratungstage während Phase 2. Die Coaches sind vom EEN unabhängig, werden aber von den regionalen EEN-Partnern vorgeschlagen und vermittelt. Allerdings kann jedes KMU seinen Coach innerhalb der EEN-Vorschlagsliste frei wählen. Die erfahrenen Coaches arbeiten mit der Geschäftsleitung des Unternehmens zusammen und sollen diese dabei unterstützen, 40 ihr Projekt zu strukturieren und zu koordinieren sowie das Vermarktungspotenzial zu steigern. 2.3.1.2 Teilnahmeregeln Um Förderungen aus dem KMU-Instrument zu erhalten, müssen Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen: • KMU nach EU-Definition Das Instrument wurde speziell für KMU entwickelt und ist ausschließlich für diese zugänglich (KMU Definition siehe Punkt 1.1). • Etabliertes Unternehmen mit Sitz in der EU KMU müssen ihren Sitz in der EU haben und bereits am nationalen Markt etabliert sein (keine Neugründungen). • Europäischer Mehrwert KMU müssen einen EU-Mehrwert vorweisen können, was bedeutet, dass das Unternehmen nicht nur national agiert, sondern eine Internationalisierung auf dem Europäischen oder globalen Markt anstrebt. • Großes Innovations-, Wachstums-, und Entwicklungspotenzial Das KMU-Instrument legt seinen Fokus auf hochinnovative Unternehmen aus allen Sektoren, die ein großes Wachstumspotenzial mit sich bringen. • Individuelle Bewerbung oder Konsortienbildung KMU können sich einzeln oder im Rahmen gemeinschaftlicher Projekte mit anderen KMU bewerben. Es können auch Konsortien mit größeren Unternehmen und Forschungseinrichtungen gebildet werden, allerdings nur im Rahmen der Unterauftragsvergabe, da nur KMU Förderungsanträge stellen dürfen. • Projektbeschränkung Es kann nur ein Projekt pro KMU im gleichen Zeitraum angemeldet werden. 41 2.3.1.3 Auswahlverfahren 2.3.1.4 Kontakt Die Durchführung des KMU-Instruments wird von einer zentralen europäischen Behörde, der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Executive Agency for Competitiveness and Innovation, kurz: EACI) geleitet. Informationseinholung sowie Beantragung und Verwaltung von Fördermitteln für alle Bereiche von Horizont 2020 erfolgen in papierloser Form durch die zentrale Anlaufstelle „Research and Innovation Participant Portal“. Das Portal ist aufrufbar unter: www.ec.europa.eu/research/participants/portal. Für alle Unternehmen und Sektoren sind durchgehende Ausschreibungen geplant, mit jeweils vier Bewerbungsstichtagen pro Jahr, voraussichtlich im März, Juni, September und Dezember. Bevor sich KMU mit einer Projektidee für die Förderung bewerben können, müssen sie über ein zentrales Online-Validierungssystem belegen, dass es sich bei ihrem Unternehmen tatsächlich um ein innovatives KMU handelt (siehe Punkt 2.2). In einem zweiten Schritt müssen Unternehmen ihren Geschäftsplan bei der zuständigen Behörde einreichen. Dieser sollte ein Minimum von zehn Seiten umfassen. KMU, die bereits an der Entwicklung einer Idee arbeiten und die Voraussetzungen für Phase 2 (Geschäftsplan II) erfüllen, können sich auch direkt für Phase 2 bewerben, ohne vorher Phase 1 durchlaufen zu haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem regionalen EEN-Partner (siehe Punkt 1.4.3.3). Abbildung 10 | Allgemeine Bewertungskriterien des KMU-Instruments Vermarktungspotenzial und wirtschaftliche Bedeutung Spitzenleistungen in Innovation Marktpotenzial Bewertung der Projekte Die Auswahl der eingereichten Projekte erfolgt im KMU-Instrument zweistufig: Sowohl bei der Bewerbung für Phase 1 als auch für die nachfolgenden Phasen werden die Projekte evaluiert und ausgewählt. Es wird erwartet, dass circa 10 % aller Bewerber den Einstieg in Phase 1 und 30-50 % den Übergang in Phase 2 schaffen. Die EAWI wird einen allgemeinen Bewertungsrahmen einhalten, der allerdings viel Spielraum für höchst unterschiedliche Projekte lässt (siehe Abbildung 10). Einfachheit der Produktion/Anwendung durch Verbraucher Überlegenheit gegenüber anderen Lösungen 42 Innovationspotenzial und Überlegenheit zu anderen Lösungen EU-Mehrwert 43 2.3.2 Eurostars 2 Das erfolgreiche Eurostars-Programm zur Beratung und Finanzierung internationaler Forschungskonsortien und Innovationsprojekte wird unter Horizont 2020 als Eurostars 2 fortgeführt. Ziel des Programms ist es, KMU verstärkt für eine europäische Zusammenarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu motivieren und die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu fördern. Tabelle 3 | Förderquoten von Eurostars 2 in Deutschland Förderquote KMU Bis zu 50 % Sonstige Unternehmen Bis zu 25 % Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen (Verbundprojekt MIT KMUBeteiligung) Bis zu 100 % Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen (Verbundprojekt OHNE KMUBeteiligung) Bis zu 70 % 2.3.2.1 Aufbau Eurostars 2 fördert wie sein Vorgänger F&E-intensive KMU. Im Unterschied zu den anderen Programmen werden die von Eurostars 2 geförderten Projekte von den teilnehmenden 33 EUREKAMitgliedstaaten kofinanziert. Das Budget des Programms wird dabei von 400 Millionen auf 1,15 Milliarden Euro verdreifacht. Der Beitrag der Mitgliedstaaten beträgt 861 Millionen Euro, der Rest wird von der EU finanziert. 44 45 Tabelle 4 | Hauptunterschiede zwischen Eurostars und Eurostars 2 2.3.2.2 Teilnahmeregeln Förderfähig sind nur forschungsintensive KMU, die Teil eines Konsortiums sind. Forschungsintensive KMUs, sind solche, die Eurostars Verwaltung Bewerbung Nationale Verwaltung Zentralisierte durch länderspezifische Programmverwaltung Programmkoordinatoren und Selektionsprozess durch das EUREKA Sekretariat Unterschiedliche Bewerbungsrichtlinien in allen 33 Teilnahmestaaten des EUREKA-Netzwerks Bearbeitungszeit Wartezeiten von durchschnittlich 12 Monaten Förderrate 46 Eurostars 2 22 %; 783 geförderte Projekte unter 3540 eingegangenen Bewerbungen Stärkere Integration durch standardisierte Bewerbungskriterien, sichere Förderung der Top-50-Projekte Kürzere Dauer von der Einreichung bis zur Unterzeichnung (max. sieben Monate) Vorrausichtlich 22 %; Vorrausichtlich 1820 Projektförderungen unter 8400 eingehenden Bewerbungen • mindestens 10 % ihres Umsatzes in F&E reinvestieren ODER • mindestens 10 % der Vollzeitstellen F&E-Aktivitäten widmen ODER • mindestens fünf Vollzeitstellen im F&E Bereich haben bei unter 100 Mitarbeitern (neu) Außerdem müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein: • Konsortialführer ist ein forschungstreibendes KMU aus einem Eurostars-Land • Forschungstreibende KMU tragen mindestens 50 % der gesamten Projektkosten • Teilnahme von Partnern aus mindestens zwei Eurostars-Ländern • Ausgewogene Partnerschaft, d.h. auf kein teilnehmendes Land fallen mehr als 75 % der Projektkosten • Maximale Projektdauer: drei Jahre • Markteinführung innerhalb von zwei Jahren nach Projektabschluss 2.3.2.3 Auswahlverfahren In Eurostars 2 gibt es voraussichtlich zwei Bewerbungsstichtage pro Jahr. Förderanträge werden zentral beim EUREKA-Sekretariat gestellt und anschließend von einem unabhängigen Experten-Gremium nach Ranglistensystem bewertet. Die Bewertung erfolgt in drei Kategorien: • Basisbewertung • Innovation und F&E • Markt und Kommerzialisierung 47 2.3.2.4 Kontakt 2.3.3.2 Teilnahmeregeln EUREKA-Sekretariat Brüssel 107 Rue Neerveld 1200 Brüssel Belgien Generell können sowohl Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen Fördergelder beantragen, allerdings muss eine Beteiligung der Industrie vorliegen. Telefon: +32 2 777 09 50 [email protected] www.eurekanetwork.org Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Frau Nadja Rohrbach Eurostars Koordinatorin Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Telefon: +49 228 3821 1346 [email protected] 2.3.3 Fast Track to Innovation „Fast Track to Innovation“ (FTI) ist ein Pilotprojekt der EU, das 2015 gestartet wird. Ziel ist es, die Zeit von der Idee zum Markt stark zu verkürzen und die Beteiligung von Industrie, KMU und Erstbewerbern in Horizont 2020 zu erhöhen. Das FTI-Instrument soll Unternehmen entlang der gesamten Innovationskette unterstützen und eine schnellere Auszahlung von Fördermitteln ermöglichen. Die Fördersumme beträgt maximal drei Millionen Euro. 2.3.2.3 Auswahlverfahren Ganzjährig werden permanente Ausschreibungen durchgeführt, mit drei Bewerbungsstichtagen pro Jahr. Die Zeit bis zur Bewilligung und Vertragsunterzeichnung soll sechs Monate nicht übersteigen. Bewertungskriterien für die Projekte beinhalten: Marktwirkung, Qualität, Effizienz und Exzellenz, wobei ein besonders starker Fokus auf die Marktwirkung gelegt wird. 2.3.2.4 Kontakt Informationseinholung sowie Beantragung und Verwaltung von Fördermitteln sind durch die zentrale Anlaufstelle „Research and Innovation Participant Portal“ möglich. Als weitere Ansprechpartner stehen die regionalen Partner des EENNetzwerks zur Verfügung (siehe Punkt 1.4.3.3). 2.3.3.1 Aufbau Das FTI-Instrument folgt dem Bottom-Up Prinzip und fördert innovative und technisch orientierte Projekte aus den Bereichen „Führung in Schlüssel- und industriellen Technologien“ und „Gesellschaftliche Herausforderungen“. 48 49 2.3.4 Gemeinschaftliche Projekte 2.3.4.2 Innovationsmaßnahmen Zusätzlich zu den speziell auf KMU ausgerichteten Programmen fördert Horizont 2020 die Teilnahme von KMU an gemeinschaftlichen Projekten mit anderen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen in allen Programmbereichen. Innovationsmaßnahmen werden mit 70 % der gesamten erstattungsfähigen Projektkosten gefördert (Ausnahme: 100 % für Non-Profit-Organisationen). Die indirekten Kosten werden ebenfalls pauschal bei 25 % der direkten erstattungsfähigen Kosten angesetzt (siehe Tabelle 6). Die Teilnahme- und Förderregeln für die gemeinschaftlichen Projekte in Horizont 2020 wurden stark vereinfacht und vereinheitlicht. Es existieren zwei unterschiedliche Förderquoten für „Forschungsmaßnahmen“ und „Innovationsmaßnahmen“. Direkte Kosten Indirekte Kosten Gesamt Förderquote Förderung Die Förderquote für Forschungsmaßnahmen beträgt 100 % der gesamten erstattungsfähigen Projektkosten (direkten und indirekten Kosten). Die indirekten Kosten werden pauschal bei 25 % der direkten erstattungsfähigen Kosten angesetzt (siehe Tabelle 5). 100 € 25 € 125 € 70 % 87,5 € Tabelle 5 | Beispiel für die Anwendung der Förderquote bei Forschungsmaßnahmen Forschungsintensive KMU können sich zudem in den Bereichen „Künftige und neu entstehende Technologien“, „Marie-SklodowskaCurie-Maßnahmen“ (beide erste Säule) sowie „Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien“ (zweite Säule) an gemeinschaftlichen Projekten beteiligen. 2.3.4.1 Forschungsmaßnahmen 50 Tabelle 6 | Beispiel für die Anwendung der Förderquote bei Innovationsmaßnahmen) Direkte Kosten Indirekte Kosten Gesamt Förderquote Förderung 100 € 25 € 125 € 100 % 125 € Innovative KMU können sich im Rahmen themengebundener Aufrufe für gemeinschaftliche Projekte in der dritten Säule bewerben. Das Programm „Künftige und neu entstehende Technologien“ (FET) fördert exzellenzorientierte und risikoreiche Forschung zur langfristigen Umsetzung neuer Technologiekonzepte und besteht aus drei Förderlinien: 51 • FET-Open Themenoffene Förderung von Wissenschaft und Technologie im Frühstadium Zielgruppe: junge Forschende, Hightech-KMU • FET-Proactive Förderung neuer und noch nicht erschlossener Themen und Forschungslandschaften Zielgruppe: Forschungsverbünde und Cluster • FET-Flagships Förderung wissenschaftsgesteuerter, großdimensionierter Forschungsinitiativen Zielgruppe: Forschungsverbünde aus Spitzenforschungseinrichtungen Unter dem Titel „Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien“ werden Pilot- und Demonstrationsprojekte, Partnerschaften und Cluster in den folgenden acht Schlüsseltechnologien gefördert: • • • • • • • • Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Mikro- und Nanoelektronik Photonik Nanotechnologie Fortgeschrittene Werkstoffe Biotechnologie Fortgeschrittene Herstellungssysteme Raumfahrt 2.3.4.3 Teilnahmeregeln • KMU müssen Mitglieder eines Konsortiums sein • Verbundforschung von mindestens drei unabhängigen Partnern aus drei EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten (werden gleich behandelt) 1 • Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten sowie von internationalen Organisationen ist möglich, allerdings unterliegen sie speziellen Regelungen, die nach Ländergruppen variieren 2 • EU-Beitrittsländer, Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik und EFTA-Länder: voll förderfähig • Industrie- und Schwellenländer: teilnahmeberechtigt, aber generell nicht finanzierungsfähig • Entwicklungsländer: voll förderfähig Für die Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen gelten gesonderte Teilnahmeregeln (siehe Punkt 2.3.5.5). 2.3.4.4 Kontakt Informationseinholung sowie Beantragung und Verwaltung von Fördermitteln ist durch die zentrale Anlaufstelle „Research and Innovation Participant Portal“. Das Portal ist aufrufbar unter ec.europa.eu/research/participants/portal. Als weitere Ansprechpartner stehen die regionalen Partner des EEN-Netzwerks zur Verfügung (siehe Seite 26). 1) Assoziierte Staaten: Schweiz, Israel, Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Albanien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Moldawien 2) Weitere Informationen siehe www.kowi.de (Internationale Kooperation in Horizont 2020) 52 53 2.3.4.5 Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Die Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen (MSCM) unterstützen die Karriereentwicklung von Forschern durch internationale Mobilität sowie durch intersektoralen und interdisziplinären Wissenstransfer. Die MSCM sind besonders für KMU interessant. In der Förderperiode 2007 – 2013 stellten KMU mehr als 50 % der Teilnehmer in den Bereichen „Forscher-Erstausbildungsnetze“ und „Personalaustausch zwischen öffentlichem und privatem Sektor“. 2.3.4.6 Aufbau Fast alle aus dem FP7 bewährten Maßnahmen in ihren Grundzügen wurden beibehalten. Das Programm wurde allerdings vereinfacht und wirksam verschlankt. Das Programm ist in folgende vier Bereiche unterteilt: • Forscher-Erstausbildungsnetze • Förderung erfahrener Forscher • Personalaustausch zwischen öffentlichem und privatem Sektor • Kofinanzierungs-Mechanismus für Mobilitätsprogramme 2.3.4.7 Teilnahmeregeln Forscher-Erstausbildungsnetze • Netzwerke aus mindestens drei Teilnehmern • Forscher, die nicht länger als vier Jahre in der Forschung tätig gewesen sind und noch nicht promoviert haben • Freie Auswahl des Forschungsthemas („Bottom-Up“-Prinzip) Personalaustausch zwischen öffentlichem und privatem Sektor • Intersektoraler Personalaustausch in Europa sowie internationaler Personalaustausch mit Drittländern • Mindestens drei Forschungseinrichtungen aus dem akademischen und nicht-akademischen Sektor (v.a. KMU) aus mindestens zwei verschiedenen Ländern Kofinanzierungs-Mechanismus • Einzelne, erfahrene Forscher, die ihr Forschungsprojekt in einem anderen Land durchführen möchten 2.3.4.8 Ausweisverfahren Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage transparenter unabhängiger Peer-Review-Verfahren anhand im jeweiligen Aufruf bekannt gegebener, variierender Exzellenzkriterien. 2.3.4.9 Kontakt Informationseinholung sowie Beantragung und Verwaltung von Fördermitteln werden durch die zentrale Anlaufstelle „Research and Innovation Participant Portal“ möglich sein. Das Portal ist aufrufbar unter ec.europa.eu/research/participants/portal Als weitere Ansprechpartner stehen die regionalen Partner des EENNetzwerks zur Verfügung (siehe Punkt 1.4.3.3). Förderung erfahrener Forscher • Forscher, die mehr als vier Jahre in der Forschung tätig gewesen sind oder promoviert haben • Freie Auswahl des Forschungsthemas („Bottom-Up“-Prinzip) 54 55 2.4 Indirekte Finanzierung Die Finanzierungsinstrumente in Horizont 2020 bestehen aus einer Fremdkapitalfazilität und einer Beteiligungskapitalfazilität und werden mit etwa 2,8 Milliarden Euro veranschlagt. Von diesem Betrag werden mindestens 30 % an KMU und kleine Mid-Caps (Unternehmen mit 250 bis 500 Mitarbeitern) vergeben. Ziele der indirekten Finanzierung in Horizont 2020 • Den Zugang von KMU zu Wagniskapital erleichtern • die Bereitschaft für Privatinvestitionen in F&E erhöhen • Investitionen in Neugründungen fördern • die Entwicklung von bereits existierenden und neuen Wagniskapital-Fonds unterstützen • den Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen erleichtern • den Kapitalzufluss zum Wagniskapital-Markt stärken 2.4.1 Fremdkapitalfazilität 2.4.1.2 Teilnahmeregeln Teilnehmen können innovative KMU, das heißt KMU, die: 1. Investitionen in F&E/Innovation mit signifikantem Risiko in Technologie oder Anwendung tätigen oder 2. schnell wachsen (>20 % Wachstum oder Mitarbeiteranstieg pro Jahr während der letzten drei Jahre) oder 3. eines der folgenden Innovations-Kriterien erfüllen • Mindestens 20 % des Kreditbetrags wurde laut letzter Bilanz in F&E oder Innovation investiert • 90 % des erhaltenen Kreditbetrags wird in F&E oder Innovation investiert • Ein Innovationspreis wurde in den letzten zwei Jahren gewonnen • Mindestens ein Patent wurde in den letzten zwei Jahren registriert • Ein innovationsgetriebener Wagniskapital-Fonds hat bereits in das Unternehmen investiert • Der Firmensitz liegt in einem Wissenschafts-, Technologieund/oder Innovationspark • Das Unternehmen hat in den letzten zwei Jahren Förderung durch europäische oder nationale F&E- oder Innovationsprogramme erhalten 2.4.1.1 Aufbau Die Fremdkapitalfazilität für KMU (Risk-sharing Instrument II, kurz RSI II) baut auf dem Vorgänger-Instrument RSI unter RP7 auf. Die Fazilität finanziert Kredite und Kreditbürgschaften der EIB bzw. des EIF, die indirekt über Finanzintermediäre und Hausbanken ausschließlich forschungsintensive und innovative KMU und kleine Mid-Caps vergeben werden (siehe Punkt 1.2.2). • Kreditbetrag: bis maximal 7,5 Millionen Euro • Laufzeit: zwei bis sieben Jahre 56 2.4.1.3 Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren erfolgt dezentral über die teilnehmenden Banken, die geförderte Kredite an Unternehmen vergeben. 2.4.1.4 Kontakt Siehe Punkte 1.4.3.3 und 3.3.3 57 2.4.2 Beteiligungskapitalfazilität Tabelle 7 | In Deutschland aktive Finanzintermediäre für die Fremdkapitalfazilität unter FP7 2.4.2.1 Aufbau Die Beteiligungskapitalfazilität (Growth and Innovation Facility 1 II, kurz: GIF 1 II) schließt an die Wachstums- und Innovationsfazilität 1 (GIF 1) unter CIP an. Über die Fazilität investiert der EIF in Wagniskapitalfonds, die sich entweder direkt oder über andere Fonds an Unternehmen beteiligen. 2.4.2.2 Teilnahmeregeln Hoch innovative KMU und kleine Midcaps, vorzugsweise in der Gründungsphase (siehe Punkt 1.1) 2.4.2.3 Auswahlverfahren Finanzintermediäre Deutsche Bank EIB Art der Finanzierung Darlehen/ Bürgschaft Darlehen/ Bürgschaft Finanzierungsbetrag > 25.000 Euro < 7,5 Millionen Euro > 7,5 Millionen Euro Investitionsschwerpunkt Unternehmensgründung, Eigenkapital/ Risikokapital, Frühphase (Gründungs- und Anlaufphase) Forschung, Entwicklung und Innovation Weitere Informationen Förderfähig: Innovative Unternehmen mittlerer Größe; finanziert werden können Forschung, Entwicklung und Innovation Förderfähig: Innovative Unternehmen mittlerer Größe Die Auswahl erfolgt individuell durch die jeweiligen Wagniskapitalfonds. 2.4.2.4 Kontakt Siehe Punkte 1.4.3.3 und 3.3.3 58 59 3. COSME EU-Förderung KMU 2014 – 2020 60 61 COSME ist das neue Programm der EU zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU. Das Programm baut auf großen Teilen des Vorgängers CIP, insbesondere des Teilprogramms EIP, auf (siehe Abbildung 3) und verfügt über ein Budget von 2,3 Milliarden Euro. Das Programm verfolgt den Ansatz „Vorfahrt für KMU“ und unterstützt als erstes und einziges EU-Programm speziell kleine und mittlere Unternehmen. Während der Schwerpunkt auf der indirekten Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln liegt, sind auch direkte Unterstützungsleistungen für KMU vorgesehen. 3.1 Ziele und Maßnahmen Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU • Verbesserung des Angebots an Eigen- und Fremdkapital durch Finanzinstrumente • Komplementarität: enge Koordinierung mit nationalen Finanzinstrumenten und anderen EU-Programmen Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU • Abbau unnötiger Verwaltungslasten • Internationale Zusammenarbeit zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit • Koordination nationaler Maßnahmen zur Beschleunigung der Entstehung wettbewerbsfähiger Industrien mit Marktpotenzial Förderung der unternehmerischen Kultur und des Unternehmergeistes • Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensgründung und -wachstum sowie Spin-offs • Mobilitätsprogramme • Förderung neuer, junger und weiblicher Unternehmer sowie anderer spezifischer Zielgruppen Abbildung 11 | Budget von COSME Finanzierungsinstrumente (60 %) Zugang zu Märkten (21 %) Zugang zu neuen Märkten • Binnenmarkt: Information und Sensibilisierung, z.B. über EUGesetzgebung, Programme und Normung • Märkte außerhalb der EU: Information über Markteintrittsbarrieren, Normung, Rechte geistigen Eigentums, öffentliche Auftragsvergabe und Zollverfahren in Drittstaaten Rahmenbedingungen (11 %) Verwaltungskosten (2 %) 62 Unterstützende Maßnahmen (3 %) Unternehmertum (3 %) 63 3.2 Direkte Unterstützungsleistungen Die angebotenen Leistungen beinhalten direkte, vertrauliche und „Fachchinesisch-freie“ Beratung zu geistigen Eigentumsrechten und ähnlichen Themen. Außerdem werden Schulungen und Informationsmaterialien angeboten. 3.2.1.2 Teilnahmeregeln Zu den direkten Unterstützungsleistungen für KMU unter COSME zählen vor allem die Unterstützung beim Zugang zu neuen Märkten und die Förderung des Unternehmergeistes. Die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen erfolgt entweder durch die EU-Kommission oder durch das EEN, welches hauptsächlich über COSME finanziert wird (siehe Punkt 1.4.3). Erfolgreiche EIPInitiativen, die unter COSME fortgesetzt werden, sind die „China KMU Beratungsstelle zu Fragen des geistigen Eigentums“ und das Mobilitäts-Programm „Erasmus für Jungunternehmer“. Diese beiden Maßnahmen werden im Folgenden näher beschrieben. 3.2.1 China KMU Beratungsstelle zu Fragen des geistigen Eigentums Die China KMU Beratungsstelle zu Fragen des geistigen Eigentums unterstützt europäische KMU mit Informationen und Dienstleistungen, um ihre Rechte geistigen Eigentums in China durchzusetzen und zu schützen. 3.2.1.1 Aufbau Die Beratungsstelle wurde bereits unter dem Vorgängerprogramm CIP ins Leben gerufen. KMU können per Telefon, E-Mail oder in Person Anfragen zu geistigem Eigentum an die Beratungsstelle stellen und Kontakt zu Experten erhalten. 64 Teilnehmen können KMU, die auf dem chinesischen Markt tätig sind. 3.2.1.3 Kontakt www.china-IPRhelpdesk.eu (Möglichkeit der Online-Anfrage an Experten) Beijing Helpdesk Room 900, Beijing Sunflower Tower, No.37 Maizidian Street, Chaoyang District, Beijing 100125 Telefon: +86 (10) 6462 0892 [email protected] Der Helpdesk unterhält außerdem Vertretungen in Chengdu, Guangzhou, Nanjing, Shanghai, Shenyang, Shenzhen und Tianjin (siehe Website). 3.2.2 Erasmus für Jungunternehmer Das grenzüberschreitende Austauschprogramm „Erasmus für Jungunternehmer“ gibt jungen Unternehmen die Möglichkeit, von erfahreneren Unternehmern aus anderen Mitgliedsländern zu lernen. 3.2.1.2 Aufbau Das Programm bietet praktische und finanzielle Hilfe für Jungunternehmer, die ein bis sechs Monate in einem Unternehmen eines anderen EU-Staats verbringen möchten. 65 Ziele sind Austausch von Ideen, Erfahrungen und Informationen zwischen Unternehmern, Verbesserung des Marktzugangs und Hilfe bei der Suche nach möglichen Partnern zur Firmengründung in anderen EU-Staaten. Baden-Württemberg Das Programm wird von der EU kofinanziert und deckt sämtliche Reise- und Unterkunftskosten während des Aufenthalts ab. Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, CSI – Centre for Social Investment Telefon: +49 622 15411974 [email protected] 3.2.1.2 Teilnahmeregeln Baden-Württemberg International Telefon: +49 7112278741 [email protected] Teilnahmeberechtigt sind: Bayern • Neue Unternehmer, die vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist UnternehmerTUM GmbH Telefon: +49 89 1894691451 [email protected] • Erfahrene Unternehmer, die ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem anderen teilnehmenden Land besitzen oder leiten 3.2.1.3 Auswahlverfahren Neue und erfahrene Unternehmer können sich entweder über ein Online-Anmeldetool (aufrufbar unter www.erasmus-entrepreneurs. eu) oder über die unten angeführten nationalen Kontaktstellen bewerben. Die lokale Kontaktstelle ist für die Prüfung und Auswahl der Bewerbungen zuständig. Nach erfolgreicher Bewerbung wählen die Teilnehmer ihre Austauschpartner mittels Präferenzangabe über eine Online-Datenbank aus. Bei Suche und Auswahl des Partners sind ebenfalls die lokalen Kontaktstellen behilflich. Berlin/Brandenburg Centrum für Innovation und Technologie GmbH Telefon: +49 35626924117 [email protected] STIC Wirtschaftsfoerdergesellschaft Telefon: +49 3341335215 [email protected] Aktuellste Informationen finden Sie unter: www.erasmus-entrepreneurs.eu oder bei einem EEN-Partner in Ihrer Region (siehe Punkt 1.4.3.3). 66 Niedersachsen Bildung und Projekt Netzwerk GmbH Telefon: +49 49551547070 [email protected] MCON Dieter Meyer Consulting GmbH Telefon: +49 4418099457 [email protected] Nordrhein-Westfalen City of Gelsenkirchen Telefon: +49 209 70288427 [email protected] Rheinland-Pfalz Gründungsbüro Mainz [email protected] EIC Trier [email protected] Hamburg/Schleswig-Holstein Ambo Media GmbH Telefon: +49 4033987768 [email protected] Hessen 3.2.1.4 Kontakt inter.research Institut für interdisziplinäre Forschung e.V. Thomas Berger Telefon: +49 66196407404 [email protected] Hochschule Fulda Telefon: +49 6619640157 [email protected] Sachsen Technologie- und Gründerzentrum Bautzen GmbH Telefon: +49 35913802020 [email protected] Sachsen-Anhalt Industrie- und Handelskammer Magdeburg Telefon: +49 3915693402 [email protected] 67 3.3 Indirekte Finanzierung Indirekte Finanzierungsinstrumente sind bei weitem der größte Bestandteil des COSME-Programms. Sie bestehen analog zu Horizont 2020 aus einer Fremdkapitalfazilität und einer Eigenkapitalfazilität und machen circa 60 % des COSME-Budgets aus (1,44 Milliarden Euro). 3.3.1.3 Auswahlverfahren KMU stellen Anträge bei den teilnehmenden Banken. Die Vergabe der Kredite erfolgt zu den Konditionen der Banken, die mit den Finanzintermediären bzw. dem EIF direkt kooperieren. 3.3.2 Eigenkapitalfazilität für Wachstum 3.3.2.1 Aufbau Die Fremdkapitalfazilität (Loan Guarantee Facility, kurz: LGF) schließt an die KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG) unter CIP an. Sie begünstigt durch die Gewährung von Bürgschaften die Bereitstellung günstiger KMU-Kredite durch deren Hausbanken. Die Eigenkapitalfazilität für Wachstum (Equity Facility for Growth, kurz: EFG) schließt an den Wachstumsteil der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF 2) unter CIP an. Über die Fazilität investiert der EIF in Wagniskapitalfonds, die sich entweder direkt oder über andere Fonds an Unternehmen in der Wachstumsphase beteiligen. 3.3.1.1. Aufbau Dauer: Langzeitinvestitionen von 5 bis 15 Jahren Kreditbetrag: offen 3.3.1 Fremdkapitalfazilität Die Unterstützung des LGF erfolgt durch Kreditbürgschaften sowie Verbriefungen von KMU-Kreditportfolios. Von Investitionskrediten über Beteiligungskredite bis Leasing stehen viele Instrumente zur Verfügung. Dauer: mindestens 12 Monate bis maximal 10 Jahre Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro für alle Arten von KMU (über 150.000 Euro nur dann, wenn das KMU aufgrund mangelnder Innovativität nicht für die Fremdkapitalfazilität von Horizont 2020 in Frage kommt). 3.3.1.2 Teilnahmeregeln 3.3.2.2 Teilnahmeregeln Teilnahmeberechtigt sind in der Regel ausschließlich hoch innovative KMU in der Wachstumsphase, möglichst mit internationalem Wachstumspotenzial. 3.3.2.3 Auswahlverfahren Die Auswahl der Investitionen in KMU erfolgt durch die jeweiligen Fonds. Ausschließlich KMU (besonders innovative KMU, aber auch „herkömmliche“ KMU) in allen Lebensphasen (Gründung, Wachstumsphase, Unternehmensübertragung), möglichst mit internationalem Wachstumspotenzial. 68 69 HV Holtzbrinck Ventures www.holtzbrinck-ventures.com 3.3.3 Kontakt Neben den unter Punkt 1.4.3.3. aufgelisteten regionalen Ansprechpartnern gibt es die folgenden in Deutschland tätigen Finanzintermediäre. Commerzbank AG [email protected], www.commerzbank.de Metric Capital Partners www.metric-capital.com Munich Venture Partners Managementgesellschaft GmbH www.munichvp.com Cipio Partners www.cipiopartners.com RiverRock European Capital Partners www.riverrock.eu Beteiligungsfonds Wirtschaftsförderung Mannheim www.mannheim.de VR-Leasing AG Telefon: +49 26196 993410 [email protected] www.vr-leasing.de Verband Deutscher Bürgschaftsbanken www.leasing-buergschaft.de Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in RheinlandPfalz www.isb.rlp.de Wellington Partners Advisory AG www.wellington-partners.com 70 WHEB Ventures Ltd www.whebpartners.com UnternehmerTUM www.unternehmertum.de UniCredit Leasing Telefon: +49 40 23643 [email protected] www.unicreditleasing.de Creathor Venture Management www.creathor.de SHS Gesellschaft für Beteiligungsmanagement mbH new.shsvc.net Steadfast Capital Partners www.steadfastcapital.de bmp media investors AG www.mediainvestors.com Deutsche Bank AG [email protected], www.db.com HSH Nordbank AG Telefon: +49 40 3333-11650 [email protected] www.hsh-nordbank.de HS Life Sciences www.hs-lifesciences.com IKB Deutsche Industriebank Telefon: +49 40 23626-5161 [email protected] www.ikb-leasing.de Finatem III GmbH & Co. KG www.finatem.de Holland Private Equity www.hpegrowthcapital.com Hoepfner Bräu www.hoepfner-braeu.de GoodVent Beteiligungsmanagement www.goodvent.net Gilde Investment Management www.gilde.nl HBM Partners www.hbmpartners.com HealthCap www.healthcap.se HELABA Landesbank HessenThüringen Girozentrale www.helaba.de Falk Strascheg Holding GmbH www.sce.de EU grants, funds and programmes (calls for proposals) ec.europa.eu DLL Leasing Rabobank Telefon: +49 211 5268112 [email protected] www.delagelanden.com DKB Deutsche Kreditbank AG Telefon: +49 30 20155-243 [email protected] www.dkb.de Landwirtschaftliche Rentenbank Telefon: +49 69 2107-475 [email protected] www.rentenbank.de Iris Capital Management www.iriscapital.com DN Capital www.dncapital.com EMBL Venture Capital Partners www.embl-ventures.com EnjoyVenture Management www.enjoyventure.de EIB Telefon: +49 30 59004790 [email protected] eib.europa.eu Investitionsbank Sachsen-Anhalt Telefon: +49 800 5600757 www.ib-sachsen-anhalt.de Forbion Capital Partners www.forbion.com KfW Bankengruppe Telefon: +49 69 74310 [email protected] www.kfw.de Kennet Capital Management www.kennet.com 71 4. Strukturfonds EU-Förderung KMU 2014 – 2020 72 73 Durch die Strukturfonds möchte die EU gezielt schwächere Mitgliedstaaten und Regionen fördern und damit die Bedingungen für eine Annäherung dieser Gebiete an den Rest der EU verbessern. Die allgemeinen Ziele des GSR sind nachhaltiges Wachstum, höhere Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Der sogenannte „Gemeinsame Strategische Rahmen“ (GSR), enthält Bestimmungen für die wichtigsten Strukturfonds der EU im Förderzeitraum 2014 – 2020: • Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr • Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) • Europäischer Sozialfonds (ESF) • Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) • Kohäsionsfonds • Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Für KMU sind insbesondere der EFRE, der ESF und der ELER relevant, weshalb auf diese drei Programme unten näher eingegangen wird. 4.1 Ziele und Maßnahmen des Gemeinsamen Strategischen Rahmens Der GSR verfolgt folgende spezifische Ziele, die sich an den Vorgaben der Strategie Europa 2020 orientieren: • Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation • Verbesserung der Zugänglichkeit sowie der Nutzung und Qualität der Informations-und Kommunikationstechnologien 74 • Förderung der Verringerung von CO2-Emissionen in allen Bereichen der Wirtschaft • Förderung der Anpassung an den Klimawandel • Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte • Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut • Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen • Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung Um das Erreichen der oben genannten Ziele zu gewährleisten, gibt der GSR für die verschiedenen Strukturfonds eine Reihe gemeinsamer Regelungen vor: • Thematische Konzentration der Mittel Gewährleistet eine effizientere und zielgerichtete Verwendung sowie eine Neuausrichtung der Mittel, besonders auf Forschung und Innovation und die Unterstützung von KMU • Verbesserte Leistung und Konditionalitäten Einführung neuer Ex-ante- und Ex-post-Konditionalitäten, die für die Bewilligung und Weiterzahlung der Mittel erfüllt sein müssen • Stärkere Ergebnisorientierung Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der vereinbarten Ziele und ein gemeinsames Beobachtungs- und Bewertungssystem • EU-weite ESF-Quote Mitgliedstaaten müssen einen Mindestanteil von 23 % ihres nationalen Budgets für die Kohäsionspolitik dem ESF zuteilen 75 4.2 Gliederung und Budget EFRE und ESF gehören zur europäischen Struktur- und Kohäsionspolitik, für die im Zeitraum 2014 – 2020 ein Gesamtbudget von 336 Milliarden Euro vorgesehen ist. Die Mitgliedstaaten erhalten aus diesem Gesamtbudget anhand objektiver Kriterien und der bisherigen Verteilung ihren Anteil. Dieser beträgt für Deutschland 17,2 Milliarden Euro. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbstständig, wie viel sie davon jeweils für die einzelnen Fonds verwenden (mit Ausnahme der allgemeinen Mindestquote für den ESF). Die EU schreibt jedoch für jeden Fonds Mindestanteile für die unterschiedlichen Regionen vor. Dabei unterscheidet sie zwischen Förderung von weniger entwickelten Regionen (unter 75 % des durchschnittlichen EU-Bruttoinlandsprodukts pro Kopf), Übergangsregionen (zwischen 75 % und 90 %) und stärker entwickelten Regionen (über 90 %). Für den ELER gelten zwar die gleichen Anforderungen, da er unter den GSR fällt, er wird jedoch vom separaten Budget für die Gemeinsame Agrarpolitik finanziert. In Deutschland erstreckt sich die Finanzierung auf Übergangsregionen in Ostdeutschland und stärker entwickelte Regionen in Westdeutschland sowie auf die Zusammenarbeit mit Nachbarländern. 76 Abbildung 12 | Schematischer Aufbau der EU-Strukturfonds STRATEGIE EUROPA 2020 Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) Allgemeine Bestimmungen zu EFRE, ESF, ELER, Kohäsionsfonds und EMFF EU-Ebene Partnerschaftsvertrag Vereinbarung zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedsstaaten über ihre gegenseitigen Verpflichtungen Nationale Ebene Politik der ländlichen Entwicklung: ELER Andere GSR-Fonds: ELER EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EMFF 77 4.3 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist das bedeutendste Instrument zum Abbau regionaler Ungleichheiten bezüglich Entwicklung, Produktivität und Beschäftigung und zur Stärkung des territorialen und sozialen Zusammenhalts innerhalb der EU. 4.3.1 Aufbau Die Fondsmittel der EU fließen an nationale und regionale Behörden, die diese wiederum in Form von Zuschüssen an Unternehmen und andere Begünstigte vergeben (siehe Abbildung 3). Die vier thematischen Schwerpunkte des EFRE sind: • • • • Forschung und Innovation Informations- und Kommunikationstechnologie Wettbewerbsfähigkeit von KMU Emissionsarme Wirtschaft Je nach Entwicklungsstatus der einzelnen Regionen muss ein gewisser Anteil der Fondsmittel für diese Bereiche verwendet werden. Für stärker entwickelte Regionen beträgt dieser Anteil 80 %, für Übergangsregionen 60 % und für weniger entwickelte Regionen 50 %. • • • • 78 Forschung und Innovation Informations- und Kommunikationstechnologie Wettbewerbsfähigkeit von KMU Emissionsarme Wirtschaft Je nach Entwicklungsstatus der einzelnen Regionen muss ein gewisser Anteil der Fondsmittel für diese Bereiche verwendet werden. Für stärker entwickelte Regionen beträgt dieser Anteil 80 %, für Übergangsregionen 60 % und für weniger entwickelte Regionen 50 %. Maßnahmen zur Unterstützung von KMU umfassen dabei eine Vielzahl von Bereichen, wie zum Beispiel: • • • • • Innovation und Entwicklung direkte Investitionshilfen für Unternehmen Investition in Humanressourcen Verbesserung der regionalen und lokalen Rahmenbedingungen interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit von KMU 4.3.2 Teilnahmeregeln Die regionalen Behörden (in Deutschland die Ministerien der Bundesländer) stellen im Rahmen der thematischen Schwerpunkte ihre eigenen Entwicklungsprogramme auf und wählen die zu fördernden Projekte eigenständig aus. 4.3.3 Kontakt Neben den unter Punkt 1.4.3.3. aufgelisteten regionalen Ansprechpartnern gibt es die folgenden in Deutschland tätigen Finanzintermediäre. Bund Baden-Württemberg Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin Telefon: +49 30 186150 Fax: +49 30 186157010 www.bmwi.de/DE/Themen/europa Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Dr. Georg Ris, Barbara Eusterschulte [email protected] [email protected] 79 Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Telefon: +49 89 2162-2713 [email protected] EU-Förderung, EU-Einzelthemen, Zollangelegenheiten Michael Stange, Behörde für Wirtschaft und Arbeit Telefon: +49 40 42841-2093 [email protected] Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Telefon: +49 211 837-22 87 [email protected] Ministerium der Finanzen, Referat EU-Verwaltungsbehörde [email protected] Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Telefon: +49 30 9013-8277 [email protected] Brandenburg Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg Telefon: +49 331 866-1713 [email protected] Bremen Der Senator für Wirtschaft und Häfen Zweite Schlachtpforte 3 28195 Bremen Fax: +49 421 3618810 Planung, Monitoring und Vollzugskontrolle von EU-Förderprogrammen Thomas Schwender Telefon: +49 421 361-2574 [email protected] Monitoring der bremischen EU-Programme (EFRE) Ulrike Krumsee-Budde Telefon: +49 421 361-8443 [email protected] 80 Hessen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Telefon: +49 611 8150 [email protected] Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Telefon: +49 385 5885350 [email protected] Niedersachen Niedersächsische Staatskanzlei Michael Runge Telefon: +49 511 1206811 Kristina Trumann Telefon: +49 511 1206809 Nicole Ewert-May Telefon: +49 511 1206810 Sabine Scholz Telefon: +49 511 1206807 Schleswig-Holstein: Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau EFRE-Verwaltungsbehörde [email protected] www.mwkel.rlp.de Saarland Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Referat E/1 – Wirtschafts- und Standortpolitik, Europäische Regionalfonds, Gewerbeflächen Stefan Lang Telefon: +49 681 5014181 [email protected] Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Telefon: +49 431 988-4526 Thüringen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Telefon: +49 361 3797350 [email protected] Verwaltungsbehörde des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Klaus Kosok Telefon: +49 681 501 1659 [email protected] Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Andrea Decker Öffentlichkeitsarbeit EFRE/ ESF Telefon: +49 351 564 8033 81 4.4 Europäischer Sozialfonds Der Europäische Sozialfonds (ESF) zielt darauf ab, den sozialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu verbessern. Er fördert vor allem soziale Investitionen, wie zum Beispiel Förderung von Beschäftigung, sozialer Eingliederung, Bildung und Verbesserung der öffentlichen Verwaltung. Durch finanzielle Unterstützungsmaßnahmen in der Arbeitsmarktund Beschäftigungspolitik sollen die Chancen der Bürger auf dem Arbeitsmarkt verbessert, Arbeitsplätze geschaffen und die geografische und berufliche Mobilität gesteigert werden. Im Rahmen der oben genannten Ziele stellen die regionalen Behörden (in Deutschland die Ministerien der Bundesländer) ihre eigenen Entwicklungsprogramme auf und wählen die zu fördernden Projekte eigenständig aus. 4.4.3 Kontakt Bund Baden-Württemberg Europäischer Sozialfonds für Deutschland www.esf.de Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Referat 46 – Europäischer Sozialfonds Telefon: +49 711 123-3614 [email protected] Bundesministerium für Arbeit und Soziales [email protected] 4.4.1 Aufbau Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie [email protected] 20 % der ESF-Mittel werden für die Armutsbekämpfung, besonders durch Arbeitsmarktintegration, aufgewendet. In diesem Zusammenhang wird vor allem der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit mehr Gewicht verliehen. Bundesministerium für Bildung und Forschung [email protected] Außerdem fördert der ESF in: • Investitionen in Forschung und Innovation • Zugänglichkeit zu Informations- und Kommunikationstechnologien • Wettbewerbsfähigkeit von KMU Im KMU-Bereich fördert der ESF vor allem Investitionen, die: • eine Anpassung an den technologischen Wandel bewirken • den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft unterstützen • die internationale Wettbewerbsfähigkeit fördern • Reformbestrebungen unterstützen 82 4.4.2 Teilnahmeregeln Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [email protected] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit [email protected] Bayern Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Telefon: +49 89 1261-1514 [email protected] Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Referat III G – Europäische Strukturfondsförderung Telefon: +49 30 9013-8322 klaus-peter.schmidt @senwtf.verwalt-berlin.de 83 Brandenburg Niedersachen: Sachsen Schleswig-Holstein Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Telefon: +49 331 866-5340 angelika.scherfig @masf.brandenburg.de Niedersächsische Staatskanzlei Referat 403 – Koordination der EU-Förderung Telefon: +49 511 120-8466 [email protected] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 23 – Verwaltungsbehörde ESF Telefon: +49 351 564-8230 verwaltungsbehoerde_esf @smwa.sachsen.de Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie SchleswigHolstein Referat VII 51 Telefon: +49 431 988-4657 [email protected] Sachsen-Anhalt Thüringen Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat EU-Verwaltungsbehörde Telefon: +49 391 581-1913 [email protected] Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Referat 45 – Verwaltungsbehörde ESF Telefon: +49 361 37-97450 [email protected] Nordrhein-Westfalen Bremen Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Telefon: +49 421 361-6340 [email protected] Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NordrheinWestfalen Referat II 2 – ESF-Programmsteuerung Telefon: +49 211 855-3388 [email protected] Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Amt Arbeit und Integration ESF-Verwaltungsbehörde Telefon: +49 40 428 63-3995 [email protected] Hessen Hessisches Sozialministerium Referat EU-Sozialfonds, Förderwesen Telefon: +49 611 817-3490 [email protected] Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Referat 540 – ESF-Fondsverwaltung Telefon: +49 385 588-9540 eberhard.messmann @sm.mv-regierung.de 84 Rheinland-Pfalz Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz Referat 621-2 – Europäische Arbeitsmarktpolitik Telefon: +49 6131 162-699 [email protected] Saarland Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Referat C/2 – Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds Klaus-Peter Pfahler Telefon: +49 681 501-3827 www.saarland.de/36003.html 4.5 Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums Der Europäische Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist Teil der gemeinsamen Agrarpolitik der EU und unterstützt die Entwicklung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten. Das zentrale Ziel für den Förderzeitraum 2014 – 2020 ist die Herstellung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums im Einklang mit der Strategie Europa 2020. KMU bilden das Rückgrat der ländlichen Wirtschaft in der EU und sind entscheidend für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete. 85 4.5.1 Aufbau Bayern Niedersachsen/Bremen Die im ELER vorgesehenen Maßnahmen für KMU sollen Wettbewerbsfähigkeit und Ressourceneffizienz unterstützen. Die zentralen Ziele sind: Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Telefon: +49 89 2182-2222 maximilian.wohlgschaft @stmlf.bayern.de Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Telefon: +49 511 120-2180 [email protected] • Förderung von Beschäftigung • Schaffung und Sicherung von Qualitätsarbeitsplätzen • Verringerung von saisonbedingten Beschäftigungsschwankungen Der ELER fördert folgende Elemente, die für die Entwicklung von KMU von Bedeutung sind: • die Anfangsphase bei Unternehmensgründungen • den technischen und wirtschaftlichen Bildungsstand • den Erwerb und Austausch von Wissen, Informationen und Verbreitung der besten land- und forstwirtschaftlichen Produktionspraktiken • die Einrichtung von Betriebsberatungsdiensten Brandenburg/Berlin Ministerium für Ländliche Entwicklung, und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Telefon: +49 331 866-7317 [email protected] Im Rahmen der oben genannten Ziele stellen die regionalen Behörden (in Deutschland die Ministerien der Bundesländer) ihre eigenen Entwicklungsprogramme auf und wählen die zu fördernden Projekte eigenständig aus. Behörde für Wirtschaft und Arbeit Telefon: +49 40 42841-1811 [email protected] Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz [email protected] Mecklenburg-Vorpommern 4.5.3 Kontakt 86 Bund Baden-Württemberg Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume [email protected] Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum BadenWürttemberg Telefon: +49 711 126-2265 [email protected] Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Telefon: +49 211 4566-279 [email protected] Hamburg Hessen 4.5.2 Teilnahmeregeln Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Telefon: +49 385 588-6350 [email protected] Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Telefon: +49 6131 16-2674 [email protected] www.eler-paul.rlp.de Saarland Ministerium für Umwelt Telefon: +49 681 501-4348 [email protected] Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Telefon: +49 351 564-6847 [email protected] 87 Sachsen-Anhalt Thüringen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Telefon: +49 391 567-1851 [email protected] Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Telefon: +49 361 3799-170 [email protected] Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume [email protected] 4.6 Gemeinsame europäische Mittel für kleinste und mittlere Unternehmen die Länder bzw. Regionen die Finanzierungsmittel an ausgewählte Finanzintermediäre vor Ort weiter, die wiederum direkt mit den Begünstigten in Kontakt treten (siehe Abbildung 3). 4.6.2 Teilnahmeregeln Die Mittel müssen für KMU und für einen der folgenden Zwecke verwendet werden: • Schaffung neuer bzw. Expansion vorhandener Unternehmen • Zugang zu Anlagekapital für Unternehmen (insbesondere KMU), um ihre Geschäftstätigkeit aufzuwerten sowie neue Produkte zu entwickeln und den Zugang zu Märkten zu erweitern • Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Innovation • Technologische Modernisierung für das Ziel einer kohlenstoffarmen Wirtschaft • produktivitätssteigernde Investitionen, die nachhaltige Arbeitsplätze schaffen 4.6.3 Auswahlverfahren Um im Rahmen der Strukturfonds die Finanzierung von KMU neben Zuschüssen auch mittels indirekt wirkender Finanzinstrumente zu verbessern, haben die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank die Initiative „Gemeinsame europäische Mittel für kleinste und mittlere Unternehmen“ (JEREMIE) entwickelt. Die Auswahl erfolgt durch die jeweils zuständigen Finanzintermediäre 4.6.1 Aufbau Die EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Mittel aus den Struktur- und Sozialfonds nicht für Zuschüsse, sondern für Finanzinstrumente zu verwenden, um Investitionen in Eigenkapital und günstige Kredite für Unternehmen zu ermöglichen. Dazu leiten 88 89 Notizen 90 91 Notizen 92 93 Notizen 94 95 Notizen 96 97 Impressum Kontakt Europäisches Parlament Gesine Meißner MdEP ASP 08 G 310 60, rue Wiertz 1047 Brüssel Belgien Telefon: +32 2 28 45578 Fax: +32 2 28 49578 [email protected] www.gesine-meissner.de Layout & Produktion RAUM ZWEI Agentur für visuelle Kommunikation Peterssteinweg 10 04107 Leipzig www.raum-zwei.de Redaktion Sebastian Hufnagel Dorothée Junkers Carolin Märker Sarah Neumann Lars Ritter Diese Broschüre ist erstellt nach bestem Wissen und aktuellstem Kenntnisstand, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Naturgemäß gibt es besonders bei den Ansprechpartnern immer wieder Neuerungen, die hier womöglich nicht alle erfasst sind. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand November 2015. Mit freundlicher Genehmigung von Jürgen Creutzmann, MdEP a. D. und Michael Theurer, MDEP. 98 Für Deutschland in Europa gesine-meissner.de
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