Ratgeber Arbeitslosigkeit

Ratgeber Arbeitslosigkeit
In der Regel steht während der Arbeitslosigkeit die Stellensuche im
Vordergrund. Sich ausschliesslich darauf zu konzentrieren, könnte
aber kontraproduktiv sein. Denn vielleicht lohnt es sich zum Beispiel,
stattdessen oder parallel zur Stellensuche, eine Aus- oder Weiterbildung zu beginnen. Nutzen Sie Ihre Energie und Zeit auch für eine
sorgfältige Standortbestimmung: Lernen Sie sich besser kennen. Beginnen Sie zum Beispiel mit einem privaten Projekt, für das Sie bisher
nie Zeit gefunden haben. Vielleicht entdecken Sie dabei neue Talente
an sich oder sogar neue Berufsperspektiven. Für Ihre Standortbestimmung können Sie sich an den Leitfaden halten, den wir auf
100000jobs.ch zur Verfügung gestellt haben. Sie finden dort zahlreiche weitere Ratgeber zum Thema Jobsuche.
Sehr wichtig für Arbeitssuchende sind in der Regel vor allem aber
auch Fragen zu den finanziellen Konsequenzen der Arbeitslosigkeit
und rechtliche Fragen: Was muss ich tun, damit ich Arbeitslosengeld
erhalte? Welche Rechten und Pflichten habe ich als Arbeitsloser? In
diesem Ratgeber widmen wir uns diesen Fragen.
1 Arbeitslosenversicherung
Die nachfolgenden Informationen zur Arbeitslosenversicherung beruhen auf dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Sie finden den ganzen Wortlaut des Gesetzes ebenfalls
auf der Ratgeberseite von 100000jobs.ch unter dem Stichwort «Arbeitslosigkeit».
1.1 Wer ist anspruchsberechtigt?
Um Arbeitslosengeld (Taggeld) zu erhalten, muss man
1.
ganz oder teilweise arbeitslos sein. Man hat also auch dann einen Anspruch
auf Taggeld, wenn man einem Nebenjob nachgeht. Wir gehen auf diesen Umstand unten nochmals näher ein.
mehr rund um Karriere und Jobsuche unter www.100000jobs.ch
2.
innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Erstanmeldung als Arbeitssuchender
während mindestens 12 Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen: Wer zum Beispiel in
den zwei Jahren vor Anmeldung eine Ausbildung machte oder wegen einem Unfall arbeitsunfähig war, ist von dieser Beitragspflicht (zum Teil oder ganz) ausgenommen.
Entsprechende Beiträge sind von allen unselbstständig erwerbenden Personen
obligatorisch zu bezahlen. Selbstständigerwerbende haben daher keinen Anspruch auf Taggelder.
3.
vermittlungsfähig sein. Das bedeutet, dass man fähig und berechtigt sein
muss, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
1.2 Anmeldung der Ansprüche
Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld anmelden möchte, muss dies, je nach seiner Wohngemeinde, entweder bei der Gemeinde selbst oder beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) tun. Die Anmeldung sollte möglichst früh erfolgen, da
Sie Arbeitslosengeld frühestens ab dem Tag Ihrer Anmeldung erhalten.
1.3 Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld wird monatlich in der Form von Taggeldern ausbezahlt. Der jeweils ausbezahlte Betrag ist daher abhängig von der Anzahl Arbeitstage des jeweiligen
Monats. Das durchschnittliche monatliche Arbeitslosengeld bemisst sich am durchschnittlichen Lohn während der letzten 6 Monaten vor der Arbeitslosigkeit (oder wenn
vorteilhafter: während der letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit). Es beträgt je
nach Fall 70% oder 80% dieses durchschnittlichen Lohns.
Wer einem Nebenjob nachgeht, erhält natürlich weniger Arbeitslosengeld. Die Reduktion
der Arbeitslosenentschädigung bei einem Nebenjob ist aber immer nur so hoch, dass
sich ein Nebenjob während der Arbeitslosigkeit finanziell lohnt.
1.4 Was sind Einstelltage? Und wie können sie vermieden werden?
Wer die drei oben genannten Bedingungen erfüllt und Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt, muss bestimmte Auflagen erfüllen, damit es zu keiner Kürzung des Arbeitslosengelds kommt. Statt von einer «Kürzung» spricht man normalerweise davon, dass die
Leistung der Arbeitslosenversicherung für eine bestimmte Zeit «eingestellt» wird. Wer
eine dieser Auflagen nicht erfüllt, «bekommt» daher eine gewisse Anzahl von sogenannten Einstelltagen zugesprochen.
mehr rund um Karriere und Jobsuche unter www.100000jobs.ch
Die Leistung der Arbeitslosenversicherung wird für eine bestimmte Zeit eingestellt,
wenn
1.
man sich nicht schon in der Kündigungsfrist genügend um eine neue Stelle bewirbt. Es wird zum Beispiel erwartet, dass sich jemand in einer 3-monatigen Kündigungsfrist regelmässig während dieser drei Monaten auf eine bestimmte Anzahl
von Stellen bewirbt.
2.
man sich nach dem Beginn der Arbeitslosigkeit nicht permanent um eine zumutbare Arbeit bemüht.
3.
die Arbeitsbemühungen nicht hinreichend gut dokumentiert und nicht regelmässig dem RAV Rechenschaft über die Arbeitsbemühungen ablegt.
2 RAV
Zentrale Anlaufstelle für Sie während der Arbeitslosigkeit ist Ihr Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Die Aufgabe des RAV ist es einerseits, Ihre Bemühungen um
Arbeit zu überwachen und der Arbeitslosenkasse zu melden. Vor allem ist das RAV aber
auch dafür zuständig, Sie bei der Stellensuche zu unterstützen. Das RAV berät Stellensuchenden bei Fragen zu Jobsuche und Bewerbungen und versucht Unternehmen und
Stellensuchende zu vermitteln. Die Arbeitsvermittlungszentren bieten den Stellensuchenden auch Zugang zu einer sehr grossen Datenbank von Stellen.
Zusammen mit einer Reihe von Stiftungen und ähnlichen Organisationen vermittelt das
RAV insbesondere auch Praktikumsstellen und befristete Arbeitsverhältnisse zur Wiedereingliederung.
Alle weiteren Informationen zu den einzelnen Arbeitsvermittlungszentren finden Sie auf
treffpunkt-arbeit.ch.
Zu beachten: Die Weisungen des RAV sind verpflichtend. Wenn Sie zum Beispiel zu einem Kurs aufgeboten werden, müssen Sie teilnehmen. Anderenfalls
drohen Ihnen Taggeld-Kürzungen.
Literatur:
• www.treffpunkt-arbeit.ch
• www.beobachter.ch/arbeit-bildung
mehr rund um Karriere und Jobsuche unter www.100000jobs.ch