Modulbeschreibung Praxisausbilder/in AdA FA

Modulbeschreibung Praxisausbilder/in AdA FA-PA
Lernbegleitungen mit Einzelpersonen durchführen
Handlungskompetenz
Im eigenen Fachbereich individuelle Praxis- oder Lernbegleitungen
mit Erwachsenen im Rahmen vorgegebener Konzepte, Lehrpläne
und Lehrmittel vorbereiten, durchführen und auswerten.
Erwachsene in ihrem Lernprozess unterstützen und sie im eigenen
Fachbereich über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren.
Kompetenznachweise
1. Schriftliche Dokumentation und Auswertung einer individuellen
Praxis- oder Lernbegleitung (dient zur Erlangung des FA-M3
Zertifikats, daher gelten die Bestimmungen der MB FA-M3).
2. Nachweis der Handlungskompetenz im Bereich Praxis- oder
Lernbegleitung. Die Institution kann frei wählen, ob dieser
Kompetenznachweis vom Kandidat / von der Kandidatin mündlich in
Form eines Kolloquiums oder praktisch abgelegt wird, indem der
Kandidat/die Kandidatin am Ausbildungsort besucht wird. Die
Institutionen müssen die Kandidierenden über die gewählte Form,
den Ablauf und die Beurteilungskriterien informieren.
Einordnung
Der Lehrgang «Praxisausbilder/in» setzt sich aus Teilen des Moduls
AdA FA-M1 «Lernveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen»
und dem vollständigen Modul AdA FA-M3 «Individuelle Lernprozesse
unterstützen» zusammen. Er führt zusammen mit der erforderlichen
Praxiserfahrung zum SVEB-Zertifikat «Praxisausbilder/in».
Den Absolventinnen und Absolventen des Basiskurses für
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben (40 oder 100
Lernstunden, Art. 44 BBG) können 4 Präsenztage resp. 26
Lernstunden an das SVEB-Modul Praxisausbildner/in angerechnet
werden. Sie können somit direkt in den 2. Teil des Moduls einsteigen.
Das SVEB-Zertifikat Kursleiter/in (Modul AdA FA-M1) kann innerhalb
von 5 Jahren über ein Ergänzungsmodul bei einer anerkannten
Anbieterin erlangt werden und ermöglicht nach Besuch der
verbleibenden Module, den Zugang zum Eidg. Fachausweis
Ausbilder/in.
Das Modulzertifikat FA-M3 ist während fünf Jahren gültig zur
Erlangung des eidg. Fachausweises Ausbilder/in.
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Schema
Lehrgang Praxisausbilder/in
1. Teil PA
Teil A ( 26h)
2. Teil PA
Teil B (38h)
Modul FA-M3
Teil C (26h)
SVEB-Zertifikat Praxisausbilder/in FA-PA
+ Modul-Zertifikat FA-M3
Ergänzungsmodul
(32h)
zum/r SVEB
Zertifikat
Kursleiter/in
SVEB-Zertifikat
Kursleiter/in FA-M1
,
Anbieter
Das Angebot «Praxisausbilder/in» kann von den Institutionen
modular angeboten werden. Die Angebotsstruktur muss im
Anerkennungsverfahren dargelegt werden. Es ist den Anbietern frei
gestellt, ob die Vorleistungen der kantonalen Berufsbildungsausweise anerkannt werden oder ob das Angebot für alle Teilnehmer
mindestens 90h umfasst. Das Modul 3 darf auch separat angeboten
und durchgeführt werden. Die Anbieter müssen sich einem
Anerkennungsverfahren durch die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) unterziehen.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird die Fachkompetenz im eigenen Fachbereich.
Erste Erfahrungen im Begleiten von Erwachsenen
(Lernenden/Studierenden/Mitarbeitenden) begünstigen den
Lernerfolg. Es wird dringend empfohlen, spätestens parallel zum
Besuch der Ausbildung eigene Praxis- oder Lernbegleitungen
durchzuführen.
Kompetenzen
§
Die Leitziele, die andragogische Ausrichtung und andere
Vorgaben der Organisation auf die Tätigkeit als Praxisausbilder/in
übertragen.
§
Die vorgegebenen Ziele und Inhalte mit dem Lernbedarf
(Diagnose) und den Bedürfnissen der einzelnen zu
begleitendenden Person in Einklang bringen.
§
Zusammen mit der begleiteten Person Ziele für die Lerneinheiten
formulieren und die Zielerreichung mit geeigneten Methoden
überprüfen.
§
Lerneinheiten und Lernphasen nach Kriterien des
erwachsenengerechten Lernens gestalten und die Methodenwahl
für die Einzelbetreuung begründen.
§
Einzelgespräche im Bewusstsein über die eigene Haltung und
die Rollen im Gespräch führen.
§
Den Begleitprozess so gestalten, dass die Selbstorganisation und
Selbstwirksamkeit der zu begleitenden Person gefördert wird.
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Lerninhalte
§
Fähigkeiten und Lernfortschritte der zu begleitenden Person
erkennen und ihr laufend förderliche Feedbacks geben.
§
Lernunterstützende Gespräche mit der begleiteten Person
führen.
§
Lernverhalten wahrnehmen, Lernprobleme erkennen und die
begleitete Person beim Entwickeln von Problemlösungen
unterstützen.
§
Der begleiteten Person (Lernenden/Studierenden/Mitarbeitenden)
regelmässig formativ und aufgrund formalisierter Kriterien
Rückmeldungen zu ihren Lernfortschritten geben.
§
Die Beziehungs- und Interaktionsebene zwischen
Praxisausbilder/in und der begleiteten Person gestalten.
§
Das eigene Verhalten in der Rolle als Praxisausbilder/in
reflektieren und daraus allfällige Konsequenzen ziehen.
§
Im eigenen Fachbereich über geeignete Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten und Abschlüsse informieren.
Die aufgeführten Lerninhalte verstehen sich als Leitlinien für die
Modulanbieter (vgl. auch das Kompetenzenprofil Ko-Re für das
Modul). Die Anbieter können eine Gewichtung vornehmen, resp. die
Inhalte spezifisch ergänzen.
Teil A (kann Personen mit dem kantonalen Ausweis Berufsbildner/in
angerechnet werden): 26h / 4 Tage
§
Grundlagen der Kommunikation und Lösung von Störungen
§
Führungsstile und eigene Rolle; Beziehung zu der zu
begleitenden Person aufbauen und pflegen
§
Ziele mit dem Lernbedarf der zu begleitenden Person in Einklang
bringen und die Erreichung gemeinsam mit geeigneten Methoden
überprüfen
§
Grundrepertoire an Instruktionsmethoden
§
Rückmeldungen zu Lernfortschritten geben
§
Arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie sicherheits- und
gesundheitsbezogene Grundsätze für die Ausbildung kennen.
Teil B Praxisausbilder/in: 38h / 6 Tage plus Teil C 26h / 4 Tage
(entspricht AdA FA-M3)
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§
Grundlagen der Kommunikationstheorie, insbesondere in Bezug
auf Einzelgespräche
§
Lernunterstützende Gespräche in der Praxis führen, auswerten
und reflektieren
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Lernzeit
§
Situierung der eigenen Ausbildungstätigkeit in der Bildungslandschaft unter Berücksichtigung der Bildungssystematik
§
Vertiefung (ab Taxonomiestufe 3: anwenden) von Fachberatung,
Lernfeedback, Einstufungsgespräch, Beurteilungsgespräch
§
Vertiefung (ab Taxonomiestufe 3: anwenden) des Themas
„Einflüsse auf das Lernen“
§
Individuelle Lernhaltungen, Lernstrategien und Lernschwierigkeiten
§
Lernunterlagen für die Einzelbegleitung erstellen
§
Erweiterung Methodenrepertoire für Einzelbegleitung
§
Unterschied Begleitung junger Erwachsener/älterer Erwachsener;
Diversity
Mindestzeiten (gesamt: Teile A, B und C):
§
90 h (14 Tage) Netto-Präsenzzeit
§
165 h selbstständige Lernzeit
§
150 h Praxiserfahrung im Begleiten von Lernprozessen
Erwachsener über den Zeitraum von mind. 2 Jahren
Etwa die Hälfte der selbstständigen Lernzeit ist von den Moduldozenten oder Moduldozentinnen angeleitet.
In die selbständige Lernzeit fallen beispielsweise vertiefende
Lektüren, die regelmässige individuelle Reflexion und das Erarbeiten
der Modul-Kompetenznachweise.
Das Modul entspricht 13.5 ECTS-Kreditpunkten.
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Vorgaben für die
Kompetenznachweise
Die Kompetenznachweise für das Modul «Praxisausbilder/in»
bestehen erstens aus einer schriftlichen Dokumentation und
Auswertung einer Praxis- respektive Lernbegleitung
(Begleitsequenz), mit Beurteilung von Vorbereitung,
Durchführung und Reflexion. Der zweite Kompetenznachweis
besteht in einer mündlichen oder praktischen Prüfung der
Lernbegleitungskompetenz. Die Institution definiert und
kommuniziert die auf die Lerninhalte gestützten
Beurteilungskriterien.
Für die schriftliche Arbeit gelten folgende Vorgaben:
Beurteilungskriterien
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§
Die dokumentierte Praxis- respektive Lernbegleitung stammt aus
dem eigenen Praxisfeld der Unternehmung oder Institution.
§
Die Arbeit umfasst etwa 10‘000 bis 20‘000 Zeichen (inkl.
Leerschläge)
§
Die Arbeit ist angemessen gegliedert und beinhaltet folgende
Punkte:
- Beschreibung des Auftrages und der Rolle als Praxisausbilder/in im Kontext der Unternehmung oder Institution
- Darstellung der Ausgangssituation mit Diagnose
- Konkrete Zielsetzung(en) der Praxis- oder Lernbegleitung
- Verlauf und Ergebnis der Praxis- oder Lernbegleitung
- Reflexion der Gestaltung des Begleitprozesses, der Rolle und
Tätigkeit als Praxisausbilder/in sowie eventueller
Handlungsalternativen
- Schlussfolgerungen für die zukünftige Tätigkeit als
Praxisausbilder/in
Der Kompetenznachweis wird nach den folgenden Kriterien beurteilt:
§
Die Vorgaben zu den Kompetenznachweisen wurden eingehalten
§
Die Darstellung des Kontextes, der Ausgangssituation, des
Begleitprozesses und der Ergebnisse ist verständlich und
nachvollziehbar.
§
Ein Bezug zu grundlegenden Konzepten und Modellen in den
Bereichen des Lehren und Lernens, der Praxis- und
Lernbegleitung und der Kommunikation wird hergestellt.
§
Auf Anliegen der begleiteten Person wird angemessen
eingegangen.
§
Die Vorschläge für das weitere Vorgehen sind der Situation
angemessen.
§
Die Reflexion zeigt, dass sich der Praxisausbilder oder die
Praxisausbilderin über die eigene Haltung und Rolle im
Begleitprozess im Klaren ist.
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Die Beurteilung jedes Kompetenznachweises erfolgt mit
«bestanden» oder «nicht bestanden». Die Kompetenznachweise
gelten als bestanden, wenn alle Kriterien zumindest in den
wesentlichen Teilen erfüllt sind.
Die Beurteilung des Kompetenznachweises erfolgt schriftlich durch
den Moduldozenten oder die Moduldozentin entlang der
Beurteilungskriterien und ist für Aussenstehende nachvollziehbar.
Rechtsmittel und
Wiederholung
Gegen die Bewertung «nicht bestanden» kann beim Modulanbieter
innert 30 Tagen schriftlich begründet Einsprache erhoben werden.
Der Modulanbieter entscheidet über
a) Gutheissung der Einsprache (Kompetenznachweis doch
«bestanden»)
b) Wiederholung
c) Abweisung der Einsprache
Gegen den Entscheid des Modulanbieters kann bei der QSK innert
30 Tagen eine schriftlich begründete Beschwerde eingereicht
werden. Die QSK prüft, ob das Verfahren formell richtig war. Die
Beschwerde ist kostenlos.
SVEB-Zertifikat
Praxisausbilder/in PA
Für den Erhalt des «SVEB-Zertifikats Praxisausbilder/in» und des
Modulzertifikats AdA FA-M3 „Individuelle Lernprozesse unterstützen“
müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
1. Aktive Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen (min. 80 %)
2. Durch den Moduldozenten oder die Moduldozentin mit
«bestanden» bewertete Kompetenznachweise.
3. Führen eines Lernjournals zum Nachweis der Reflexion des
persönlichen Lernprozesses: Die Reflexion hat schriftlich zu
erfolgen und wird vom Moduldozenten oder der Moduldozentin
attestiert. Sie wird nicht qualifiziert; ein Feedback ist fakultativ.
4. 150 h Praxiserfahrung im Begleiten von Lernprozessen
Erwachsener über den Zeitraum von mind. 2 Jahren, davon
maximal 50 h mit Gruppen.
Das SVEB-Zertifikat «Praxisausbilder/in» ist unbeschränkt gültig.
Für die Erlangung des „SVEB-Zertifikats Kursleiter/in“ (AdA FA-M1)
muss innerhalb von 5 Jahren das Ergänzungsmodul erfolgreich
absolviert werden.
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zentrale Beurteilung
Das Modulzertifikat „AdA FA-M3 „Individuelle Lernprozesse
unterstützen“ ist für die Erlangung des eidg. Fachausweises
„Ausbilder/in“ 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Der Modulanbieter übergibt den Modulabsolvent/innen eine Kopie
des visierten Kompetenznachweises und dessen Beurteilung durch
die Moduldozentin /den Moduldozenten.
Hinweis: Diese Dokumente sind von der Absolventin / dem
Absolventen sicher aufzubewahren, da sie für die zentrale
Beurteilung (Berufsprüfung) von der AdA-Geschäftsstelle verlangt
werden.
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