Modulbeschreibung Praxisausbilder/in AdA FA-PA Lernbegleitungen mit Einzelpersonen durchführen Handlungskompetenz Im eigenen Fachbereich individuelle Praxis- oder Lernbegleitungen mit Erwachsenen im Rahmen vorgegebener Konzepte, Lehrpläne und Lehrmittel vorbereiten, durchführen und auswerten. Erwachsene in ihrem Lernprozess unterstützen und sie im eigenen Fachbereich über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren. Kompetenznachweise 1. Schriftliche Dokumentation und Auswertung einer individuellen Praxis- oder Lernbegleitung (dient zur Erlangung des FA-M3 Zertifikats, daher gelten die Bestimmungen der MB FA-M3). 2. Nachweis der Handlungskompetenz im Bereich Praxis- oder Lernbegleitung. Die Institution kann frei wählen, ob dieser Kompetenznachweis vom Kandidat / von der Kandidatin mündlich in Form eines Kolloquiums oder praktisch abgelegt wird, indem der Kandidat/die Kandidatin am Ausbildungsort besucht wird. Die Institutionen müssen die Kandidierenden über die gewählte Form, den Ablauf und die Beurteilungskriterien informieren. Einordnung Der Lehrgang «Praxisausbilder/in» setzt sich aus Teilen des Moduls AdA FA-M1 «Lernveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen» und dem vollständigen Modul AdA FA-M3 «Individuelle Lernprozesse unterstützen» zusammen. Er führt zusammen mit der erforderlichen Praxiserfahrung zum SVEB-Zertifikat «Praxisausbilder/in». Den Absolventinnen und Absolventen des Basiskurses für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben (40 oder 100 Lernstunden, Art. 44 BBG) können 4 Präsenztage resp. 26 Lernstunden an das SVEB-Modul Praxisausbildner/in angerechnet werden. Sie können somit direkt in den 2. Teil des Moduls einsteigen. Das SVEB-Zertifikat Kursleiter/in (Modul AdA FA-M1) kann innerhalb von 5 Jahren über ein Ergänzungsmodul bei einer anerkannten Anbieterin erlangt werden und ermöglicht nach Besuch der verbleibenden Module, den Zugang zum Eidg. Fachausweis Ausbilder/in. Das Modulzertifikat FA-M3 ist während fünf Jahren gültig zur Erlangung des eidg. Fachausweises Ausbilder/in. AdA-FA-M PA 18.08.2015 / SA Seite 1 / 7 Schema Lehrgang Praxisausbilder/in 1. Teil PA Teil A ( 26h) 2. Teil PA Teil B (38h) Modul FA-M3 Teil C (26h) SVEB-Zertifikat Praxisausbilder/in FA-PA + Modul-Zertifikat FA-M3 Ergänzungsmodul (32h) zum/r SVEB Zertifikat Kursleiter/in SVEB-Zertifikat Kursleiter/in FA-M1 , Anbieter Das Angebot «Praxisausbilder/in» kann von den Institutionen modular angeboten werden. Die Angebotsstruktur muss im Anerkennungsverfahren dargelegt werden. Es ist den Anbietern frei gestellt, ob die Vorleistungen der kantonalen Berufsbildungsausweise anerkannt werden oder ob das Angebot für alle Teilnehmer mindestens 90h umfasst. Das Modul 3 darf auch separat angeboten und durchgeführt werden. Die Anbieter müssen sich einem Anerkennungsverfahren durch die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) unterziehen. Voraussetzungen Vorausgesetzt wird die Fachkompetenz im eigenen Fachbereich. Erste Erfahrungen im Begleiten von Erwachsenen (Lernenden/Studierenden/Mitarbeitenden) begünstigen den Lernerfolg. Es wird dringend empfohlen, spätestens parallel zum Besuch der Ausbildung eigene Praxis- oder Lernbegleitungen durchzuführen. Kompetenzen § Die Leitziele, die andragogische Ausrichtung und andere Vorgaben der Organisation auf die Tätigkeit als Praxisausbilder/in übertragen. § Die vorgegebenen Ziele und Inhalte mit dem Lernbedarf (Diagnose) und den Bedürfnissen der einzelnen zu begleitendenden Person in Einklang bringen. § Zusammen mit der begleiteten Person Ziele für die Lerneinheiten formulieren und die Zielerreichung mit geeigneten Methoden überprüfen. § Lerneinheiten und Lernphasen nach Kriterien des erwachsenengerechten Lernens gestalten und die Methodenwahl für die Einzelbetreuung begründen. § Einzelgespräche im Bewusstsein über die eigene Haltung und die Rollen im Gespräch führen. § Den Begleitprozess so gestalten, dass die Selbstorganisation und Selbstwirksamkeit der zu begleitenden Person gefördert wird. AdA-FA-M PA 18.08.2015 / SA Seite 2 / 7 Lerninhalte § Fähigkeiten und Lernfortschritte der zu begleitenden Person erkennen und ihr laufend förderliche Feedbacks geben. § Lernunterstützende Gespräche mit der begleiteten Person führen. § Lernverhalten wahrnehmen, Lernprobleme erkennen und die begleitete Person beim Entwickeln von Problemlösungen unterstützen. § Der begleiteten Person (Lernenden/Studierenden/Mitarbeitenden) regelmässig formativ und aufgrund formalisierter Kriterien Rückmeldungen zu ihren Lernfortschritten geben. § Die Beziehungs- und Interaktionsebene zwischen Praxisausbilder/in und der begleiteten Person gestalten. § Das eigene Verhalten in der Rolle als Praxisausbilder/in reflektieren und daraus allfällige Konsequenzen ziehen. § Im eigenen Fachbereich über geeignete Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Abschlüsse informieren. Die aufgeführten Lerninhalte verstehen sich als Leitlinien für die Modulanbieter (vgl. auch das Kompetenzenprofil Ko-Re für das Modul). Die Anbieter können eine Gewichtung vornehmen, resp. die Inhalte spezifisch ergänzen. Teil A (kann Personen mit dem kantonalen Ausweis Berufsbildner/in angerechnet werden): 26h / 4 Tage § Grundlagen der Kommunikation und Lösung von Störungen § Führungsstile und eigene Rolle; Beziehung zu der zu begleitenden Person aufbauen und pflegen § Ziele mit dem Lernbedarf der zu begleitenden Person in Einklang bringen und die Erreichung gemeinsam mit geeigneten Methoden überprüfen § Grundrepertoire an Instruktionsmethoden § Rückmeldungen zu Lernfortschritten geben § Arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie sicherheits- und gesundheitsbezogene Grundsätze für die Ausbildung kennen. Teil B Praxisausbilder/in: 38h / 6 Tage plus Teil C 26h / 4 Tage (entspricht AdA FA-M3) AdA-FA-M PA § Grundlagen der Kommunikationstheorie, insbesondere in Bezug auf Einzelgespräche § Lernunterstützende Gespräche in der Praxis führen, auswerten und reflektieren 18.08.2015 / SA Seite 3 / 7 Lernzeit § Situierung der eigenen Ausbildungstätigkeit in der Bildungslandschaft unter Berücksichtigung der Bildungssystematik § Vertiefung (ab Taxonomiestufe 3: anwenden) von Fachberatung, Lernfeedback, Einstufungsgespräch, Beurteilungsgespräch § Vertiefung (ab Taxonomiestufe 3: anwenden) des Themas „Einflüsse auf das Lernen“ § Individuelle Lernhaltungen, Lernstrategien und Lernschwierigkeiten § Lernunterlagen für die Einzelbegleitung erstellen § Erweiterung Methodenrepertoire für Einzelbegleitung § Unterschied Begleitung junger Erwachsener/älterer Erwachsener; Diversity Mindestzeiten (gesamt: Teile A, B und C): § 90 h (14 Tage) Netto-Präsenzzeit § 165 h selbstständige Lernzeit § 150 h Praxiserfahrung im Begleiten von Lernprozessen Erwachsener über den Zeitraum von mind. 2 Jahren Etwa die Hälfte der selbstständigen Lernzeit ist von den Moduldozenten oder Moduldozentinnen angeleitet. In die selbständige Lernzeit fallen beispielsweise vertiefende Lektüren, die regelmässige individuelle Reflexion und das Erarbeiten der Modul-Kompetenznachweise. Das Modul entspricht 13.5 ECTS-Kreditpunkten. AdA-FA-M PA 18.08.2015 / SA Seite 4 / 7 Vorgaben für die Kompetenznachweise Die Kompetenznachweise für das Modul «Praxisausbilder/in» bestehen erstens aus einer schriftlichen Dokumentation und Auswertung einer Praxis- respektive Lernbegleitung (Begleitsequenz), mit Beurteilung von Vorbereitung, Durchführung und Reflexion. Der zweite Kompetenznachweis besteht in einer mündlichen oder praktischen Prüfung der Lernbegleitungskompetenz. Die Institution definiert und kommuniziert die auf die Lerninhalte gestützten Beurteilungskriterien. Für die schriftliche Arbeit gelten folgende Vorgaben: Beurteilungskriterien AdA-FA-M PA § Die dokumentierte Praxis- respektive Lernbegleitung stammt aus dem eigenen Praxisfeld der Unternehmung oder Institution. § Die Arbeit umfasst etwa 10‘000 bis 20‘000 Zeichen (inkl. Leerschläge) § Die Arbeit ist angemessen gegliedert und beinhaltet folgende Punkte: - Beschreibung des Auftrages und der Rolle als Praxisausbilder/in im Kontext der Unternehmung oder Institution - Darstellung der Ausgangssituation mit Diagnose - Konkrete Zielsetzung(en) der Praxis- oder Lernbegleitung - Verlauf und Ergebnis der Praxis- oder Lernbegleitung - Reflexion der Gestaltung des Begleitprozesses, der Rolle und Tätigkeit als Praxisausbilder/in sowie eventueller Handlungsalternativen - Schlussfolgerungen für die zukünftige Tätigkeit als Praxisausbilder/in Der Kompetenznachweis wird nach den folgenden Kriterien beurteilt: § Die Vorgaben zu den Kompetenznachweisen wurden eingehalten § Die Darstellung des Kontextes, der Ausgangssituation, des Begleitprozesses und der Ergebnisse ist verständlich und nachvollziehbar. § Ein Bezug zu grundlegenden Konzepten und Modellen in den Bereichen des Lehren und Lernens, der Praxis- und Lernbegleitung und der Kommunikation wird hergestellt. § Auf Anliegen der begleiteten Person wird angemessen eingegangen. § Die Vorschläge für das weitere Vorgehen sind der Situation angemessen. § Die Reflexion zeigt, dass sich der Praxisausbilder oder die Praxisausbilderin über die eigene Haltung und Rolle im Begleitprozess im Klaren ist. 18.08.2015 / SA Seite 5 / 7 Die Beurteilung jedes Kompetenznachweises erfolgt mit «bestanden» oder «nicht bestanden». Die Kompetenznachweise gelten als bestanden, wenn alle Kriterien zumindest in den wesentlichen Teilen erfüllt sind. Die Beurteilung des Kompetenznachweises erfolgt schriftlich durch den Moduldozenten oder die Moduldozentin entlang der Beurteilungskriterien und ist für Aussenstehende nachvollziehbar. Rechtsmittel und Wiederholung Gegen die Bewertung «nicht bestanden» kann beim Modulanbieter innert 30 Tagen schriftlich begründet Einsprache erhoben werden. Der Modulanbieter entscheidet über a) Gutheissung der Einsprache (Kompetenznachweis doch «bestanden») b) Wiederholung c) Abweisung der Einsprache Gegen den Entscheid des Modulanbieters kann bei der QSK innert 30 Tagen eine schriftlich begründete Beschwerde eingereicht werden. Die QSK prüft, ob das Verfahren formell richtig war. Die Beschwerde ist kostenlos. SVEB-Zertifikat Praxisausbilder/in PA Für den Erhalt des «SVEB-Zertifikats Praxisausbilder/in» und des Modulzertifikats AdA FA-M3 „Individuelle Lernprozesse unterstützen“ müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: 1. Aktive Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen (min. 80 %) 2. Durch den Moduldozenten oder die Moduldozentin mit «bestanden» bewertete Kompetenznachweise. 3. Führen eines Lernjournals zum Nachweis der Reflexion des persönlichen Lernprozesses: Die Reflexion hat schriftlich zu erfolgen und wird vom Moduldozenten oder der Moduldozentin attestiert. Sie wird nicht qualifiziert; ein Feedback ist fakultativ. 4. 150 h Praxiserfahrung im Begleiten von Lernprozessen Erwachsener über den Zeitraum von mind. 2 Jahren, davon maximal 50 h mit Gruppen. Das SVEB-Zertifikat «Praxisausbilder/in» ist unbeschränkt gültig. Für die Erlangung des „SVEB-Zertifikats Kursleiter/in“ (AdA FA-M1) muss innerhalb von 5 Jahren das Ergänzungsmodul erfolgreich absolviert werden. AdA-FA-M PA 18.08.2015 / SA Seite 6 / 7 zentrale Beurteilung Das Modulzertifikat „AdA FA-M3 „Individuelle Lernprozesse unterstützen“ ist für die Erlangung des eidg. Fachausweises „Ausbilder/in“ 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Der Modulanbieter übergibt den Modulabsolvent/innen eine Kopie des visierten Kompetenznachweises und dessen Beurteilung durch die Moduldozentin /den Moduldozenten. Hinweis: Diese Dokumente sind von der Absolventin / dem Absolventen sicher aufzubewahren, da sie für die zentrale Beurteilung (Berufsprüfung) von der AdA-Geschäftsstelle verlangt werden. AdA-FA-M PA 18.08.2015 / SA Seite 7 / 7
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