Pressemitteilung: CDC erhebt neue Schadensersatzklage gegen

CDC Cartel Damage Claims erhebt neue Schadensersatzklage gegen die
HeidelbergCement AG
Brüssel, den 29. Oktober 2015 – Am 16. September 2015 hat die CDC Cartel Damage
Claims SA („CDC SA“) eine Klage am Landgericht Mannheim gegen die HeidelbergCement
AG („HeidelbergCement“) eingereicht. Mit der Klage macht CDC SA Schadensersatz wegen
Kartellabsprachen in Höhe von mehr als 138 Millionen Euro geltend (Az.: 2 O 195/15).
HeidelbergCement beteiligte sich auf den süd- und ostdeutschen Zementmärkten seit Anfang
der 1990er bis zu ihrer Aufdeckung durch das Bundeskartellamt im Frühjahr 2002 an verbotenen Gebiets- und Quotenabsprachen. Diese Kartellaktivitäten hatten zu erheblichen Mehrerlösen auf Seiten der Beteiligten geführt. Dies haben im Jahr 2009 der 2a. Kartellsenat des
Oberlandesgerichts („OLG“) Düsseldorf und 2013 der Bundesgerichtshof bestätigt. Wegen
der im Raum stehenden Schadenersatzforderungen von Kartellopfern sahen die Gerichte
ausdrücklich davon ab, diese Mehrerlöse neben der verhängten Geldbuße abzuschöpfen.
CDC SA macht nun mit ihrer Klage in Mannheim Schadenersatzansprüche geltend, die sie
von 23 meist mittelständischen Unternehmen erworben hatte. Diese hatten im Absatzgebiet
der HeidelbergCement während der Kartelldauer Zement bezogen. Zur Absicherung von Prozesskostenrisiken hat CDC SA zu Gunsten der HeidelbergCement sowie der Justizkasse vorsorglich Sicherheit für drei Gerichtsinstanzen in Höhe von 2,3 Millionen Euro geleistet. CDC
SA trägt damit den Anforderungen eines Urteils des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom
Februar 2015 Rechnung, mit dem dieser eine bereits 2005 erhobene Schadenersatzklage der
CDC SA aus abgetretenem Recht von 36 Zementabnehmern gegen HeidelbergCement und
fünf weitere Kartellbeteiligte abgewiesen hat. Nach Auffassung der Düsseldorfer Richter sollen die damaligen Abtretungen wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam gewesen sein, weil sie maßgeblich bezweckt hätten, Prozesskostenrisiken auf eine vermögenslose Gesellschaft zu verschieben. Das OLG Düsseldorf hat eine Revision gegen sein Urteil
nicht zugelassen; dieses ist rechtskräftig. Mehr zu der ersten Schadenersatzklage der CDC SA
wegen der Kartellabsprachen in der deutschen Zementindustrie erfahren Sie hier.
Tatsächlich hat CDC SA nach Scheitern ihrer Klage in Düsseldorf sämtliche Gerichtskosten
und die gegen sie festgesetzten Anwaltskosten der beklagten Zementhersteller von über 3,5
Millionen Euro vollumfänglich bezahlt.
Der erneute Gang vor Gericht wurde erforderlich, nachdem sich HeidelbergCement auch der
gütlichen Streitbeilegung in einem zwischenzeitlich von CDC SA und den geschädigten Zementabnehmern eingeleiteten Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle verweigert hatte.
Die aktuelle Klage basiert auf den vom Bundesgerichtshof bestätigten Feststellungen im Bußgeldverfahren. Ergänzend dazu hat CDC SA mit sachverständiger Hilfe renommierter Wirtschaftswissenschaftler der Universität Wien umfangreiche Daten über die Zementbezüge der
kartellgeschädigten Unternehmen während des Kartells und danach sowie weitere relevante
Informationen zu den betroffenen Zementmärkten analysiert. Dadurch lässt sich eine kartellbedingte Preisüberhöhung von durchschnittlich 30,67% in der Kartellregion Ost und 25,48% in
der Kartellregion Süd nachweisen. Entsprechend hat bereits eine Untersuchung durch das
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim die preistreibende Wirkung der Kartellabsprachen zulasten von Zementabnehmern festgestellt.
Die anwaltliche Vertretung der CDC SA in dem Verfahren erfolgt durch die Kanzlei Quinn
Emanuel Urquhart & Sullivan unter der Federführung von Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine
Herrmann. Die Kanzlei ist spezialisiert auf große Kartellschadenersatzverfahren und gehört
in diesem Bereich zu den weltweit führenden Adressen.
Über CDC Cartel Damage Claims
Die CDC SA wurde als erstes Unternehmen der Unternehmensgruppe CDC Cartel Damage
Claims („CDC“) im Jahr 2002 gegründet. CDC ist darauf spezialisiert, Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die Unternehmen durch Verstöße gegen europäisches oder nationales Kartellrecht erlitten haben, zu analysieren, zu quantifizieren und durchzusetzen. CDC hat inzwischen
mehrere Fälle mit Schadensersatzforderungen, die einen dreistelligen Millionenbetrag umfassen, aufgegriffen und gilt als Vorreiter der privaten Kartellrechtsdurchsetzung in Europa.
CDC verbindet spezielle Kenntnisse auf den Gebieten der Ökonomie, des Zivil- und Kartellrechts sowie der Informationstechnologie, um Kartellgeschädigten innovative und stichhaltige
Lösungen bei der Prüfung und effektiven Geltendmachung von Schadenersatzforderungen
anzubieten. Typischerweise prüft CDC die schädlichen Auswirkungen wettbewerbswidriger
Verhaltensweisen auf der Grundlage marktweiter Transaktionsdaten einer Vielzahl von Geschädigten.
In aktuellen Kartellfällen wie „Zement“, „Wasserstoffperoxid“, „Natriumchlorat“ und „Paraffinwachs“ macht CDC die Schadenersatzansprüche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung selbst gegen die Kartellbeteiligten geltend, notfalls auch gerichtlich. CDC hat substantielle Vergleiche erzielt und vor den Gerichten der Europäischen Union sowie den nationalen Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten mehrere wegweisende Verfahren betrieben.
Die Expertise der CDC im Bereich Kartellschadenersatz wird sowohl von privater als auch
staatlicher Seite anerkannt. CDC arbeitet nach Bedarf mit externen Partnern zusammen, um
zu gewährleisten, dass jeder Fall in aller Hinsicht bestmöglich zum Erfolg geführt wird.
Weitere Informationen zur CDC erhalten Sie hier oder telefonisch unter +32-(0) 2-2134920.