Beitrag für Präzise Applikationstechnik

Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftsamt
Merkblatt - Ressourceneffizienzbeiträge (REB)
Beitrag für
Präzise Applikationstechnik
Für die Anschaffung von Neugeräten mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird ein einmaliger Beitrag pro Pflanzenschutzgerät ausgerichtet
(längstens bis 2019).
Als präzise Applikationstechnik gelten
Unterblattspritztechnik
z.B. Dropleg oder
Mehrfachdüsengabel
Mindestens 50 % der Düsen müssen für die Behandlung der
unteren Pflanzenteile sowie der Blattunterseiten eingesetzt
werden können (Zusatzvorrichtung für konventionelle Pflanzenschutzgeräte).
Driftreduzierende Spritzgeräte in
Dauerkulturen
Das Gerät soll so konzipiert oder ausgerüstet sein, dass mindestens 50 % der Drift reduziert wird.
Obst- und Weinbau
Driftreduzierende Spritzgeräte:
a. Spritzgebläse mit horizontaler Luftstromlenkung1
b. Spritzgebläse mit Vegetationsdetektor und horizontaler
Luftstromlenkung
c. Tunnelrecyclingsprühgerät
1
Geräte mit Tangentialgebläse, Geräte mit Axial-, Umkehr- oder Doppelaxialgebläse mit einem Querstrom/Schrägstromaufsatz und einer Höhenbegrenzung (obere Luftleitbleche), Geräte mit Radialgebläse und geschlossenem Luftleitsystem mit Querstromcharakteristik
Bemerkungen
 Die Aufrüstung gilt ebenfalls als Neuanschaffung
 Das Merkblatt der Agridea „ Präzise Applikationstechnik_ Merkblatt Agridea) beschreibt die verschiedenen Geräte.
Beiträge
Anteil der Beiträge an den
Anschaffungskosten
Maximale Beiträge
Unterblattspritztechnik
75 %
Max. 170 Fr. / Spritzeinheit
Driftreduzierende Spritzgeräte:
a. Spritzgebläse mit horizontaler
Luftstromlenkung
25 %
Max. 6‘000 Fr. / Gerät
b.
Spritzgebläse mit Vegetationsdetektor
25 %
Max. 10‘000 Fr. / Gerät
c.
Tunnelrecyclingsprühgerät
25 %
Max. 10‘000 Fr. / Gerät
Beantragung
Nach dem Kauf eines entsprechenden Pflanzenschutzgeräts ist das Formular „Präzise Applikationstechnik_ Gesuch“ vollständig auszufüllen und bis zum 31. August des Beitragsjahres beim Landwirtschaftsamt einzureichen. Beizulegen ist die Rechnung und der entsprechende Zahlungsbeleg über den
Kauf eines solchen Geräts.
 Der Einsatz bzw. Kauf der Technik nach dem 31. August ist im Folgejahr zu deklarieren.
 Das Formular kann auf der Homepage www.landwirtschaft.sg.ch unter „Formulare und Merkblätter“
bezogen werden.
12. Januar 2016