Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Landwirtschaftsamt Merkblatt - Ressourceneffizienzbeiträge (REB) Beitrag für Präzise Applikationstechnik Für die Anschaffung von Neugeräten mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird ein einmaliger Beitrag pro Pflanzenschutzgerät ausgerichtet (längstens bis 2019). Als präzise Applikationstechnik gelten: Unterblattspritztechnik z.B. Dropleg oder Mehrfachdüsengabel Driftreduzierende Spritzgeräte in Dauerkulturen Obst- und Weinbau Zusatzvorrichtung für konventionelle Pflanzenschutzgeräte, die es erlaubt, dass mindestens 50 % der Düsen für die Behandlung der unteren Pflanzenteile sowie der Blattunterseiten eingesetzt werden. Das Gerät soll so konzipiert oder ausgerüstet sein, dass auch ohne den Einsatz von driftreduzierenden Düsen mindestens 50 % der Drift reduziert wird. Dies im Vergleich zu Geräten ohne horizontale Luftstromlenkung. Driftreduzierende Spritzgeräte: a. Spritzgebläse mit horizontaler Luftstromlenkung1 b. Spritzgebläse mit Vegetationsdetektor und horizontaler Luftstromlenkung c. Tunnelrecyclingsprühgerät 1 Geräte mit Tangentialgebläse, Geräte mit Axial-, Umkehr- oder Doppelaxialgebläse mit einem Querstrom- oder Schrägstromaufsatz und einer Höhenbegrenzung (obere Luftleitbleche), Geräte mit Radialgebläse und geschlossenem Luftleitsystem mit Querstromcharakteristik Bemerkungen Die Aufrüstung gilt ebenfalls als Neuanschaffung. Das Merkblatt der Agridea „ Präzise Applikationstechnik_ Merkblatt Agridea) beschreibt die verschiedenen Geräte. Beiträge: Anteil der Beiträge an den Anschaffungskosten Maximale Beiträge Unterblattspritztechnik 75 % Max. 170 Fr. / Spritzeinheit Driftreduzierende Spritzgeräte: a. Spritzgebläse mit horizontaler Luftstromlenkung 25 % Max. 6‘000 Fr. / Gerät b. Spritzgebläse mit Vegetationsdetektor 25 % Max. 10‘000 Fr. / Gerät c. Tunnelrecyclingsprühgerät 25 % Max. 10‘000 Fr. / Gerät Beantragung: Nach dem Kauf eines entsprechenden Pflanzenschutzgeräts ist das Formular „Präzise Applikationstechnik_ Gesuch“ vollständig auszufüllen und bis zum 31. August des Beitragsjahres beim Landwirtschaftsamt einzureichen. Beizulegen ist die Rechnung und der entsprechende Zahlungsbeleg über den Kauf eines solchen Geräts. Der Einsatz bzw. Kauf der Technik nach dem 31. August ist im Folgejahr zu deklarieren. Das Formular kann auf der Homepage www.landwirtschaft.sg.ch unter „Formulare und Merkblätter“ bezogen werden. 6. Januar 2017
© Copyright 2024 ExpyDoc