Kroatien · Slowenien

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Wichtige Kontaktstellen
Notrufnummern
Euro-Notruf: 112
HR Feuerwehr 93, Polizei 92, Rettung 94
SLO Feuer­wehr, Rettung 112, Polizei 113
In Kooperation mit
Pannendienst: Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf.
Hilfe wird in Ko­operation mit einer Assistancegesellschaft
organisiert. Kosten­übernahme für Inhaber eines ARBÖSicherheits-Passes für Pannenhilfe bis € 180,–.
Vorwahl
von Kroatien und Slowenien nach Österreich 0043
von Österreich nach Kroatien 00385
von Österreich nach Slowenien 00386
Vertretungsbehörden
Kroatien
Kroatische Botschaft / Wien
1170 Wien, Heuberggasse 10 · Telefon (01) 485 95 24
Österreichische Botschaft / Zagreb
HR-10000 Zagreb, Radnicka cesta 80, 9. Stock
Telefon +385 1 488 10 50 · E-Mail: [email protected]
Kroatische Zentrale für Tourismus / Wien
1090 Wien, Liechtensteinstraße 22a/1/1/7
Telefon (01) 585 38 84 · www.croatia.hr
Slowenien
Slowenische Botschaft / Wien
1090 Wien, Kolingasse 12, 3. Stock · Telefon (01) 319 11 60
Österreichische Botschaft / Ljubljana
SLO-1000 Ljubljana, Veselova ukica 10
Telefon +386 1 479 07 00 · E-Mail: [email protected]
Slowenisches Tourismusbüro / Wien
1010 Wien, Opernring 1/R/4/447
Telefon (01) 715 40 10 · www.slovenia.info
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Sicherheits-Pass
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Infos ✆ 050-123-123 und auf
www.arboe.at/sicherheitspass
Angaben für öster­reichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g
­ rößter Sorgfalt zu­
sammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr.
0400810 • ID 03-2015
Medieninhaber/Verleger:
ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs,
Bundesorganisation, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180,
Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected],
ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171
Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Informationsdienst
Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst
Auf der sicheren Seite
✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at
Kroatien · Slowenien
Allgemeines
Kroatien · HR Staatsgebiet: 56.492 km2 ·
Einwohner: 4.267.000 · Hauptstadt: Zagreb
Slowenien · SLO Staatsgebiet: 20.253 km2 ·
Einwohner: 2.098.000 · Hauptstadt: Ljubljana
Personaldokumente
Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.
HR Reisepass (kann bis zu 5 Jahre abgelaufen sein) oder
­gültiger Personalausweis (bei einem Aufenthalt bis zu
3 Monaten).
SLO Reisepass (kann bis zu 5 Jahre abgelaufen sein) oder
­gültiger Personalausweis. Slowenien ist Voll­mit­glied des
­Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenz­
übertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis der
­Identität und Nationalität mit­zuführen.
Kfz-Papiere
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Währung
Hinweise
HR Alle Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht
fahren.
„Pickerl“ darf nicht abgelaufen sein. Bei Verlust oder Dieb­
stahl des Führerscheins darf ein Kraft­fahrzeug gegen Nach­
weis einer polizeilichen Meldung gelenkt werden.
SLO Alle Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht
fahren.
Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Bei einem Stau ist eine Rettungsgasse zu bilden.
HR 100 Kroatische Kuna = € 13,11
(Richtkurs, Stand: März 2015)
Straßengebühren
5 kW haben, müssen die Gebühr beim zu­ständigen Hafen­
amt entrichten und die Rechnung aufheben, gültig 1 Jahr ab
Ausstellungstag). Boote über 15 kW benötigen einen Versiche­
rungsnachweis (blaue Karte). Anmeldung bei der Hafenmeiste­
rei innerhalb von 12 Stunden nach Einreise. Weiters muss eine
Passagierliste zur Beglaubigung vorgelegt werden.
SLO Anmeldung beim Hafenamt mit Bootsschein, Führer­
schein, Reisepass oder Personalausweis.
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren in Europa“.
Feiertage
Kroatien
1.Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 1. Mai, ­Fronleichnam,
22. Juni, 25. Juni (Nationalfeiertag), 5. August, 15. August,
1. November, 25./26. Dezember
Versicherung
Slowenien
1./2. Jänner, 8. Februar, Ostermontag, 1./2. Mai, 25. Juni,
15. August, 31. Oktober, 1. November, 25./26. Dezember
e-card wird anerkannt.
Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
Treibstoff
Führerschein, Zulassungsschein
Kraftstoffe: Bleifrei 95 ROZ, Super 98 ROZ, Diesel
Tiere
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie
einen Chip und eine Tätowierung (weitere Informationen beim
Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung (nicht älter als 1 Jahr)
muss eingetragen sein. An allen öffentlichen Plätzen besteht
Leinen- und Maulkorbpflicht.
Boote
Jacht- oder Schiffsregistrierung, Führerschein, blaue Karte und
österreichischer Seebrief (nur bei Booten über 5 m Länge)
HR Jachten und Boote, die nach Kroatien kommen oder in
Kroatien verweilen und länger als 2,5 m sind und mehr als
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Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: 0,5 Promille, HR unter 24 Jahren 0,0 Promille
Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht!
Winterreifenpflicht: SLO vom 15. 11. bis 15. 3.
Spikes: Verboten!
Tempolimits (in km/h)
OrtsgebietFreiland Autobahn
Motorrad
50 90/100*130
Kraftfahrzeug
50 90/100*130
Kfz mit Anhänger
50
80
80
Wohnmobile über 3,5 t 50
80
90
* mindestens 2 Fahrstreifen
Zoll
Die Einfuhr von Waren aus einem anderen EU-Land, die
dort regulär versteuert wurden und die für den Eigenbedarf
bestimmt sind, ist zollfrei möglich.
Für einige Waren gibt es Richtmengen (ab 17 Jahren):
200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Rauch­
tabak, 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol. oder 2 Liter Spiri­
tuosen bis 22 % Vol., 4 Liter Wein, 16 Liter Bier.
Zubehör: Ersatzlampenset (nicht für Xenonlicht), Pannendrei­
eck (auch für Anhänger), Verbandkasten, Warnweste (für alle
Insassen)
ARBÖ-Reise-Notruf ✆ +43 1 895 60 60