Bewohnerparkregelung St. Peter

An alle Bürgerinnen und Bürger
in St. Peter
Wie funktioniert eine Bewohnerparkregelung?
Wo bekommt man den
Bewohnerparkausweis?
Sehr geehrte Damen und Herren,
lInnerhalb des Gebietes F1 werden werktags von 9 – 20 Uhr
rund 15 % der öffentlichen Stellplätze für Bewohner mit
Parkausweis reserviert. Bei Bedarf kann der Anteil tags über auf bis zu 50 % erhöht werden.
l Das Einwohneramt und die Bürgerämter der Stadt Nürnberg stellen die Bewohnerparkausweise aus.
sicherlich kennen Sie das Problem, in der Nähe der eigenen Wohnung einen Parkplatz im öffentlichen Straßenraum zu finden. Seit Jahren ist die Situation in St. Peter durch
die dichte Wohnbebauung und verschiedenste gewerbliche
Nutzungen häufig angespannt.
Die Stadt Nürnberg möchte die Parksituation für die Wohnbevölkerung verbessern und wird in Ihrem Stadtteil eine Bewohnerparkregelung einführen. Auf der Rückseite ist das dafür
geplante Gebiet F1 dargestellt.
Die Regelung wird am 22. Juni 2015 in Kraft treten. Parkausweise erhalten Sie ab 15. Juni 2015 beim
Einwohneramt oder bei den Bürgerämtern.
Bitte berücksichtigen Sie, dass der Ausweis ein Jahr bzw.
zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig ist.
Den entsprechenden Beschluss dazu hat der Stadtrat auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung gefasst.
Mit der Bewohnerparkregelung
wollen wir Folgendes erreichen:
lOder Sie beantragen Ihren Bewohnerparkausweis im Internet
unter www.einwohneramt.nuernberg.de. Dieser wird Ihnen dann zugeschickt.
lErkennbar ist die Bewohnerparkregelung an der Beschil derung mit dem Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkaus weis F1 frei”.
Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises benötigen
Sie ein gültiges Ausweisdokument und den Kraftfahrzeugschein.
lEs besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz, auch nicht in der „eigenen” Straße.
Zusätzlich ist eine Vollmacht vorzulegen, falls Sie den Ausweis
nicht persönlich abholen können. Der Bevollmächtigte muss
ebenfalls seinen Personalausweis vorzeigen.
lDie Regelung gilt für Bewohner in Verbindung mit dem amt lichen Parkausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutz scheibe liegen muss.
lEs gibt keine zeitliche Befristung für den Erwerb eines Park-
ausweises.
Vollmacht
lDie Beschilderung wird einige Wochen vor Inkrafttreten der
Regelung verdeckt aufgestellt und gilt ab dem 22. Juni 2015
Antragsteller/in:
lDie Parkregelung wird durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert.
Name, Vorname
Wer erhält einen Parkausweis?
Straße, Hausnummer
l Der Parksuchverkehr soll in Ihren Straßen verringert werden. Damit gibt es weniger Lärm und Abgase, was zu einer Verbes-
serung der Wohnqualität führt.
lFür den Wirtschafts- und Kundenverkehr wird darauf geachtet, dass im näheren Umkreis von Geschäften und Betrieben Kurz-
zeitparkzonen und frei verfügbare Parkplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Sofern Sie – nach Ablauf einer entsprechenden Eingewöhnungszeit – nicht vorhersehbare Schwierigkeiten mit der neuen
Parkregelung feststellen sollten, bitten wir Sie, uns diese zur
Einzelfallprüfung mitzuteilen.
lParkausweise erhalten Bewohner, die ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zugelassen haben oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauernd nutzen und nicht über private Stell-
plätze oder eine Garage verfügen.
Hiermit bevollmächtige ich
lBewohner sind diejenigen Personen, die in den Straßen
des beschriebenen Gebietes tatsächlich wohnen und dort
mit Haupt- oder Nebenwohnung amtlich gemeldet sind.
Frau/ Herrn
l Jeder Bewohner kann nur einen Parkausweis erhalten. Die Gebühr beträgt zur Zeit 30 Euro pro Jahr und Fahrzeug. Es können auch Ausweise für zwei Jahre (60 Euro) erworben werden. Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.

lDas Parken in Wohnungsnähe soll Ihnen erleichtert werden.
für mich den Bewohnerparkausweis beim Einwohneramt oder einem Bürgeramt
abzuholen
Datum
Unterschrift
Parkausweise erhalten Sie ab 15.06.2015 im:
Einwohneramt
Bürgeramt Nord
Bürgeramt Süd
Abteilung Melde- und Passwesen,
Äußere Laufer Gasse 25,
90403 Nürnberg,
Schalterhalle
Telefon: 2 31- 47 00
Internet: www.einwohneramt.nuernberg.de
Großgründlacher Hauptstraße 51,
90427 Nürnberg,
Telefon: 2 31- 41 34
Hans-Traut-Straße 8,
90455 Nürnberg,
Telefon: 2 31- 41 26
Bürgeramt Ost
Öffnungszeiten Bürgerämter:
Fischbacher Hauptstraße 121,
90475 Nürnberg,
Telefon: 2 31- 50 61
Montag bis Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Nach vorheriger Terminvereinbarung auch Montag, Dienstag,
Donnerstag 13.30 bis 15.30 Uhr
Öffnungszeiten Einwohneramt:
Montag und Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Dienstag 8 bis 18 Uhr
Geltungsbereich
Bewohnerparkregelung
St. Peter
St. Peter
Sollten Sie noch Fragen haben,
wenden Sie sich bitte
an das Verkehrsplanungsamt
Telefon 0911 / 2 31-1 04 43
Herausgeber:
Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt
Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg
Redaktion:
Presse- und Informationsamt
Gestaltung: Herbert Kulzer, Stadtgrafik Nürnberg
Kartengrundlage:
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Druck: noris inklusion gemeinnützige GmbH,
Dorfäckerstrasse 37, 90427 Nürnberg
4.300 / 5 / 2015
Baureferat
Verkehrsplanungsamt
Einführung einer
Bewohnerparkregelung
im Gebiet
St. Peter