Drucksache 17/2355 22.05.2015 17. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Die Privatsphäre von Bewerberinnen und Bewerbern für die Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus schützen Drucksachen Nr. 17/2116 und 17/2173 und Zwischenbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2355 Senatsverwaltung für Inneres und Sport I A 13 – 0149/211 9(0)223-2363 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Die Privatsphäre von Bewerberinnen und Bewerbern für die Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus schützen - Drucksachen Nr. 17/2116 und 17/2173 und Zwischenbericht -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 26. März 2015 Folgendes beschlossen: „Die Privatsphäre von Bewerberinnen und Bewerbern für die Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus schützen Der Senat wird aufgefordert, zum Schutz der Privatsphäre von Bewerberinnen und Bewerbern für die Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus die Landeswahlordnung so zu ändern, dass die Veröffentlichung der vollen Wohnanschrift in Zukunft entbehrlich ist. Dazu wäre § 40 LWO wie folgt neu zu fassen: „Der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin hat spätestens drei Wochen vor dem Wahltag die zugelassenen Wahlvorschläge unter fortlaufender Nummer in der vom Landeswahlausschuss festgelegten Reihenfolge mit der Angabe von Doktorgrad (Dr.), Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr und -ort, erlerntem und ausgeübtem Beruf sowie die Postleitzahl der Wohnanschrift und eine Erreichbarkeitsanschrift für jeden Bewerber und jede Bewerberin im Amtsblatt für Berlin bekanntzumachen.“ § 49 Abs. 2 Satz 2 LWO sollte folgende Fassung erhalten: „Bei Einzelbewerbungen mit gleichen Familiennamen und Vornamen sind die Postleitzahl der Wohnanschrift, das Geburtsdatum und die Berufsbezeichnung hinzuzufügen.“ Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Mai 2015 zu berichten.“ Hierzu wird berichtet: Es ist beabsichtigt, die Landeswahlordnung innerhalb der nächsten sechs Monate in mehrfacher Hinsicht zu ändern. So sollen nach bundesrechtlichem Vorbild unter anderem Regelungen über die Barrierefreiheit von Wahllokalen, über die Mitgliedschaft von Richterinnen und Richtern am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Landeswahlausschuss und über einen gesteigerten Schutz der Briefwahl vor Missbrauch aufgenommen werden. In diesem Zuge sollen auch die mit oben genanntem Beschluss erbetenen Änderungen der Vorschriften über die Bekanntmachung der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber vorgenommen werden. Mein Haus erarbeitet gegenwärtig den Entwurf für die zur Umsetzung der geplanten Rechtsänderungen erforderliche Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung. Diese Änderungsverordnung soll noch im Sommer vom Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Ich bitte daher um Verlängerung der Berichtsfrist bis zum 15. September 2015. Berlin, den 18. Mai 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport
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