Ausführungsgrundsätze

Ausführungsgrundsätze der LRI Invest S.A.
(Best Execution Policy)
I. Geltungsbereich der Ausführungsgrundsätze
grundsätzlich an einem dieser Handelsplätze
ausgeführt, da diese aufgrund der zeitlichen und
örtlichen
Konzentration
von
Kaufund
Verkaufsaufträgen eine bestmögliche Preisbildung
gewährleisten.
Diese Ausführungsgrundsätze der LRI Invest S.A.
(nachfolgend „LRII“) gelten zum Schutz der Anleger
von
Fonds,
bei
denen
die
LRII
Verwaltungsgesellschaft ist.
Sofern nach Einschätzung der LRII hinsichtlich der Art
des Finanzinstruments und dem Volumen der Order
eine Ausführung an einem dieser Handelsplätze nicht
angemessen ist, wird sie die Transaktion über andere
Ausführungswege, wie beispielsweise den OTCHandel, ausführen.
Zur Ermittlung der bestmöglichen Orderausführung
wird danach unterschieden, ob die LRII die Order
selbst am Markt platziert oder ob sie sich dazu eines
Brokers, Maklers oder Kontrahenten (nachfolgend
„Kontrahent“) bedient und die Order lediglich an diesen
weiterleitet.
Wird ein Finanzinstrument an mehreren Börsen oder
multilateralen Handelssystemen gehandelt, so erfolgt
die Ausführung an einem Ausführungsplatz, der für
diese Kategorie von Finanzinstrumenten eine
gleichbleibend bestmögliche Ausführung im Sinne der
aufsichtsrechtlichen Vorgaben erwarten lässt.
Bedient
sich
die
LRII
Kontrahenten
zur
Orderplatzierung am Markt, beschränkt sich die Pflicht
der LRII auf die sorgfältige Auswahl der Kontrahenten
(Auswahl-Policy) und Sicherstellung ihrer Einstufung
als „Professioneller Kunde“ gemäß MiFID bei den
Kontrahenten, damit diese ihrerseits gegenüber der
LRII der Verpflichtung zur „Best Execution“
nachkommen müssen.
Bieten mehrere derart ausgewählte Ausführungsplätze
bestmögliche Ergebnisse, wird die LRII zwischen
diesen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Auswahl
treffen.
Die LRII wird, soweit mit den Anlegern und Kunden
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde,
Orders
über
den
Anund
Verkauf
von
Finanzinstrumenten
gemäß
diesen
Ausführungsgrundsätzen ausführen.
IV. Abweichungen von den
Ausführungsgrundsätzen in Einzelfällen
Weicht ein Kauf- oder Verkaufsauftrag aufgrund seiner
Art und/oder seines Umfangs nach Einschätzung der
LRII wesentlich vom üblichen Marktstandard ab, so
kann die LRII den Auftrag im Interesse des Anlegers
bzw. Kunden im Einzelfall unter Abweichung von
diesen Ausführungsgrundsätzen ausführen.
II. Weiterleitung von Aufträgen/Auswahl-Policy
In der Regel wird die LRII die Order nicht selbst
ausführen, sondern wird sie an einen Kontrahenten
weiterleiten. Die Order wird in diesen Fällen nach den
jeweiligen Ausführungsgrundsätzen des betreffenden
Kontrahenten abgewickelt.
V. Anwendbarkeit der Ausführungsgrundsätze bei
besonderen Finanzinstrumenten/Dienstleistungen
Die LRII hat hinsichtlich der Auswahl der Kontrahenten
einen
Auswahlprozess
festgelegt,
der
eine
gleichbleibende,
bestmögliche
Orderausführung
erwarten lässt. Nach positivem Abschlussvotum wird
ein Kontrahent in einer nach Instrumentenart
gegliederten Liste (nachfolgend „Kontrahentenliste“)
aufgenommen, die für das Fondsmanagement
maßgeblich ist.
Betreffend die Ausführung von Aufträgen in nicht
standardisierten Derivaten/OTC-Derivaten erfolgt ein
Geschäftsabschluss unmittelbar zwischen dem
Kontrahenten und der LRII. Aufgrund der individuellen
Gestaltung dieser Geschäfte existieren keine
speziellen Ausführungsplätze; vielmehr werden diese
bilateral mit ausgewählten Kontrahenten und in der
Regel
auf
Grundlage
von
standardisierten
Rahmenverträgen abgeschlossen.
Diese Kontrahentenliste wird regelmäßig dahingehend
überprüft, ob die darauf gelisteten Kontrahenten
weiterhin eine bestmögliche Orderausführung gemäß
den hierin festgelegten Ausführungsgrundsätzen
erfüllen. Die Kontrahentenliste wird mindestens jährlich
überprüft, überarbeitet und vom Managing Board der
LRII per Beschluss genehmigt.
Auf die Ausgabe oder die Rücknahme von
Fondsanteilen finden diese Ausführungsgrundsätze
keine Anwendung. Die Ausgabe oder die Rücknahme
von Fondsanteilen erfolgt grundsätzlich unter
Einschaltung einer Fondsplattform, über die jeweilige
Kapitalanlagegesellschaft oder die Depotbank. Möchte
der Kunde Orders betreffend Fonds über den
Sekundärmarkt (z.B. über eine Börse) ausführen,
erteilt er der LRII ggf. eine Weisung zum
Ausführungsplatz.
III. Ausführungsgrundsätze
Sofern die LRII die Order selbst am Markt platziert,
werden die Kriterien Preis, Kosten, Ausführungsgeschwindigkeit,
Ausführungswahrscheinlichkeit,
Abwicklungssicherheit und Abwicklungsqualität zur
Ermittlung der bestmöglichen Orderausführung
herangezogen. Bei OTC-Derivaten werden zusätzlich
die Kriterien Vertragsqualität und Bonität des
Kontrahenten berücksichtigt.
VI. Vorrang von Kundenweisungen
Eine Weisung des Kunden, z.B. hinsichtlich des
Ausführungsplatzes oder der Kontrahentenauswahl
(aus dem Universum der Kontrahentenliste), ist
grundsätzlich vorrangig. Bei der Ausführung eines
Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die LRII einer
solchen Weisung Folge leisten, sofern sie im Einklang
mit den Interessen der Anleger in unseren Fonds
steht.
Je nach Art und Umfang der jeweiligen Order kann die
LRII nach eigenem Ermessen den Kriterien eine
unterschiedliche
Gewichtung
beimessen.
Den
höchsten Stellenwert bei der Gewichtung kommt in der
Regel
dem
Preis
und
den
gesamten
Transaktionskosten zu.
Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass im
Falle einer Weisung die LRII den Auftrag entsprechend
seiner Vorgabe vollzieht und insoweit nicht verpflichtet
ist,
den
Auftrag
entsprechend
dieser
Ausführungsgrundsätze auszuführen.
Aufträge über Finanzinstrumente, die an einem
regulierten Markt oder an einem multilateralen
Handelssystem
gehandelt
werden,
werden
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VII. Block-Trades/Cross-Trades/Teilausführungen
Die LRII wird mehrere Orders zusammenfassen, wenn
dies
entweder
zur
Gewährleistung
der
Gleichbehandlung zwischen den Anlegern und/oder
den Kunden notwendig ist oder sich voraussichtlich
nicht zum Nachteil eines Fonds bzw. des Portfolios
auswirkt. Solche Block-Trades sind Umsätze in einem
einzelnen Finanzinstrument für Rechnung mehrerer
Fonds bzw. Portfolien, die in einer einzigen
Transaktion ausgeführt werden. Auch im Rahmen
einer Neuemission von Finanzinstrumenten werden
die Zeichnungsaufträge der LRII zur Wahrung der
vorgenannten Gleichbehandlung in der Regel für
mehrere Fonds bzw. Portfolien zusammengefasst.
Kategorien
Unterkategorien
Informationen/
Orderwege
Zugang
zu
diesem
Ausführungsplatz
gehandelt, können aber
auch
über
die
Depotbank
des
jeweiligen Fonds, für
dessen Rechnung die
Order ausgeführt wird,
gehandelt werden.
Fondsanteile
- Zielfondsanteile
von Drittfondsgesellschaften
Anteile von Fonds, die
nicht von der LRII
verwaltet
werden,
werden
grundsätzlich
über eine Fondsplattform mit dem jeweiligen
Emittenten gehandelt. In
Ausnahmefällen können
Fondsanteile auch auf
dem
Sekundärmarkt
(z.B. einer Fondsbörse)
gehandelt werden.
Derivate
- standardisierte
Derivate
- nicht
standardisierte
Derivate/OTCDerivate
- Devisentermingeschäfte
Standardisierte Derivate
werden
über
die
jeweilige
HeimatTerminbörse geordert, in
der Regel jeweils unter
Nutzung einer seitens
eines Dienstleisters zur
Verfügung
gestellten
technischen Anbindung.
Sofern Block-Trades oder Zeichnungsaufträge nur
teilausgeführt werden, werden die der LRII zugeteilten
Finanzinstrumente grundsätzlich pro-rata, d.h. quotal
zum Auftragsvolumen, den jeweiligen Fonds bzw.
Portfolien zugeordnet.
Cross-Trades, d.h. Transaktionen zwischen den von
der LRII verwalteten Fonds bzw. Portfolien können
ausnahmsweise dann ausgeführt werden, wenn es zu
deren Vorteil ist. Dies kann insbesondere bei
ausgeprägten
Geld-Brief-Spannen
externer
Handelspartner für Rentengeschäfte der Fall sein.
Solche Cross-Trades werden zu marktgerechten
Preisen und nach internen Vorgaben zur Wahrung der
Anlegerinteressen abgewickelt.
VIII. Maßgebliche Ausführungsplätze nach
Gruppen von Wertpapieren und
Finanzinstrumenten
Standardisierte Derivate
können
auch
unter
Einschaltung
eines
geeigneten
Kontrahenten gehandelt
werden.
Sofern die LRII die Order nicht an einen Kontrahenten
weiterleitet, sondern direkt platziert, gelten die
nachstehenden Rahmenbedingungen hinsichtlich der
maßgeblichen Ausführungsplätze. Die wesentlichen
Produktkategorien, die die LRII direkt handeln wird,
sind Renten, Zertifikate, Fondsanteile und Derivate.
Kategorien
Renten
Zertifikate
Unterkategorien
- Anleihen
- Renten-ähnliche
Genussscheine
- Wandelanleihen
- Zertifikate
Nicht
standardisierte
Derivate und Devisentermingeschäfte werden
mit Kontrahenten der
bestehenden
Kontrahentenliste
gehandelt.
Informationen/
Orderwege
Renten
werden
aufgrund der für Fonds
üblichen
Handelsvolumina
nahezu ausschließlich
außerbörslich
gehandelt. Die Auswahl
der
Handelspartner
erfolgt
über
die
bestehende
Kontrahentenliste,
die
regelmäßig
überprüft
wird.
Bei
Eingang
eines
Handelsauftrags erfolgt
eine
Auswahl
des
konkreten Kontrahenten
bei
jeder
Order
individuell
und
entsprechend
dieser
Ausführungsgrundsätze.
IX. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze
Diese Ausführungsgrundsätze unterliegen einer
mindestens jährlichen Überprüfung und Aktualisierung
durch die LRII. Zudem wird eine Überprüfung
innerhalb einer angemessenen Frist vorgenommen,
wenn für die LRII erkennbare Anhaltspunkte vorliegen,
dass eine wesentliche Veränderung eingetreten ist, die
dazu
führt,
dass
an
den
von
den
Ausführungsgrundsätzen umfassten Ausführungsplätzen
eine
Orderausführung
nicht
mehr
gleichbleibend im bestmöglichen Interesse der Anleger
in unseren Fonds gewährleistet ist.
Die jeweils aktuellen Ausführungsgrundsätze der LRII
sind auf der Webseite www.LRI-Invest.lu veröffentlicht.
Weitere Informationen sind auf Anfrage bei der LRII
kostenlos erhältlich.
Verbriefte
Zertifikate
werden in der Regel
direkt mit den jeweiligen
Emittenten
gehandelt,
können aber auch über
eine
Börse
unter
Einschaltung
eines
Kontrahenten gehandelt
werden.
LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
Tel.: 00352-261 500 4999
E-Mail: [email protected]
Verbriefte Zertifikate mit
Notierung an einem
bestimmten
Ausführungsplatz
werden in der Regel
über einen Broker mit
Stand: Mai 2015
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