Verkauf von Immobilien der Stadt Brandenburg an der Havel Wohnen in ruhiger Stadtrandlage mit Seeblick - Grundstück zur individuellen Bebauung Wendseeufer in Brandenburg an der Havel, Ortsteil Plaue Kaufpreis: nach Gebot Orientierungsgröße / Bodenrichtwert: 35,00 EUR / m² (Stand 31.12.2014) Der Verkauf des Grundstückes erfolgt durch die Stadt Brandenburg an der Havel, frei von Verpflichtungen gegenüber Maklern oder Bauträgern. Die Veräußerung wird jedoch mit einer Bauverpflichtung verbunden sein. 14774 Brandenburg an der Havel, Ortsteil Plaue, Wendseeufer Lage: kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel, ca. 70 km westlich von Berlin Plaue, ein Ortsteil der Stadt Brandenburg an der Havel, liegt ca. 9 km westlich vom Stadtzentrum an Wendsee, Plauer See und Havel die räumliche Entfernung Plaues vom Stadtzentrum und die geographische Abgeschiedenheit durch die Lage auf der Halbinsel verleihen Plaue den Charakter eines eigenständigen Ortes Wendsee ca. 50 Meter entfernt, öffentliche Badestelle neu entstehendes Einkaufszentrum ca. 100 m entfernt Verkehrsanbindung: - verkehrstechnisch ist der Ortsteil Plaue über die nördlich gelegene Bundesstraße B 1 angeschlossen - schnelle und einfache Erreichbarkeit des Stadtzentrums Brandenburg an der Havel - sehr gute überregionale Verkehrsanbindung innerhalb der Achse Berlin / Hannover - Entfernung Autobahn A 2 (Berlin-Hannover), Anschlussstelle Brandenburg ca. 18 km und Anschlussstelle Wollin ca. 14 km entfernt - Bahnhof Kirchmöser ca. 15 min. mit ÖPNV erreichbar Berlin ca. 45 min. mit dem Regionalexpress RE 1 bis Berlin Zoologischer Garten im 30 Minutentakt ab Brandenburg Hauptbahnhof im 60 Minutentakt ab Bahnhof Kirchmöser ca. 50 min. mit dem PKW über die B 1 bzw. Autobahn A 2 Magdeburg ca. 50 min. mit dem Regionalexpress RE 1 bis Magdeburg Hauptbahnhof im 60 Minutentakt ab Brandenburg Hauptbahnhof oder Bahnhof Kirchmöser ca. 40 min. mit dem PKW über die Autobahn A 2 - über Havel und Kanäle Anschluss an das deutsche und europäische Binnenwasserstraßennetz 1 Angaben zum Grundstück: Eigentümer: Stadt Brandenburg an der Havel Grundstücksbezeichnung: Flur 145, Flurstück 134 Grundstücksgröße lt. Grundbuch 1.172 m² Grundstückszufahrt wird im Baugenehmigungsverfahren geregelt Schmutzwasserentsorgung, Trinkwasser, Elektro, Gas liegen an die Brunnen und Leitungen auf dem Grundstück werden nicht mehr benötigt und können zurückgebaut werden die erforderlichen Baumfällungen für das Bauvorhaben sind durch den Käufer selbst vorzunehmen und im Baugenehmigungsverfahren zu beantragen, hierbei muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. im Nahbereich des Grundstückes befindet sich ein bekanntes Bodendenkmal, daher sind Tiefbauarbeiten ausschließlich mit archäologischer Begleitung nach vorherigem Denkmalrechtlichem Erlaubnisverfahren zulässig; d. h.: Anzeigepflicht des Baubeginns, die Aufsichtspflicht der Denkmalschutzbehörde bei Arbeiten mit Erdaushub und die fachgerechte archäologische Dokumentation bei Positivbefund ca. 21 Meter 2 Brunnen – außer Betrieb Blick auf Wendsee 3 Havel B1 Wendsee Plauer See © GDI.BRB Stadt Brandenburg an der Havel Verkaufsbedingungen / Informationen zur Ausschreibung 1. Kaufpreis nach Gebot, Orientierungswert: 41.020,00 € 2. Erforderliche Unterlagen: Kaufpreisgebot, Nutzungsbeschreibung, Finanzierungsnachweis 3. Ausschreibungsende: 29.02.2016 Die Ausschreibung verlängert sich jeweils um 1 Monat, falls bis zum Ablauf der Frist kein zuschlagsfähiges Angebot eingeht. 4. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. 5. Jeder Bieter wird aufgefordert, sich über das angebotene Objekt selbst zu informieren. 6. Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei dieser Anzeige handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt. 7. Bestehende Miet- und Nutzungsverhältnisse – soweit vorhanden - sind zu übernehmen. 4 Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung vereinbart werden. Als Orientierung gilt, dass mit dem Bau spätestens 2 Jahre nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages zu beginnen ist. Die Fertigstellung soll dann spätestens 5 Jahre nach Beurkundung des Grundstücksgeschäftes erfolgt sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Brandenburg an der Havel, 14770 Brandenburg an der Havel, 0 33 81 / 58 23 07, Fax: 0 33 81 / 58 29 04, e-mail: [email protected] Angebote – einschließlich der oben genannten Aussagen zur Liquidität – sind in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „Angebot für ... „ gekennzeichneten Umschlag an die vorstehende Adresse zu richten. Haftungsausschluss Dieses Angebot der Stadt Brandenburg an der Havel erfolgt freibleibend. Alle Angaben erfolgen nach bestem Gewissen und auf der Grundlage der derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen. Zur Abgabe Ihres Gebotes Die Gebote müssen spätestens bis zum Tage des Schlusstermins bei der Stadt Brandenburg an der Havel eingegangen sein und werden am darauf folgenden Arbeitstag geöffnet. Anschließend wird den Interessenten der Eingang ihres Gebotes auf dem Postweg bestätigt. Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen mit der Aufschrift: Stadt Brandenburg an der Havel Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Bereich Liegenschaftsmanagement Klosterstr. 14 14770 Brandenburg an der Havel. Sie sollen darüber hinaus mit dem Hinweis „Ausschreibung - Angebot für Wendseeufer, Flurstück 134“ gekennzeichnet sein. Sollten Sie Ihr Gebot nicht im eignen Namen abgeben, bitten wir Sie, Ihre Vertretungsverhältnisse und Ihre Vertretungsberechtigung (Vollmacht) nachzuweisen. Bieter, die ein gemeinsames Angebot einreichen, werden gebeten, einen Bevollmächtigten zu bestimmen. Darüber hinaus kann die Stadt Brandenburg an der Havel gegebenenfalls von Bietern, mit denen sie Kaufverhandlungen aufnehmen will, verlangen, dass diese die Finanzierbarkeit des Kaufpreises glaubhaft nachweisen. Zur Auswertung der Gebote Die eingegangenen Gebote werden sorgfältig ausgewertet. Eine Kontaktaufnahme mit Bietern erfolgt nur, wenn dies zur Klärung des Gebotes erforderlich ist. Zunächst findet eine Vorauswahl statt. Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen zum Abschluss eines Kaufvertrages aufgenommen. Hierbei nicht berücksichtigte Interessenten werden bis spätestens 4 Monate nach Ausschreibungsende benachrichtigt. 5 Zur Zuschlagserteilung Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf der Grundlage des Kaufpreisgebots und der Ergebnisse von Verkaufsverhandlungen. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist nicht verpflichtet, sich für eines der abgegebenen Gebote zu entscheiden. 6
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