Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze
CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen
Am 3. Juli 2015 teilte der Bund mit, dass die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe (Heizöl und
Erdgas) per 1. Januar 2016 von 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2 erhöht wird. Damit beträgt
die Abgabe pro Liter Heizöl künftig 22 Rappen und pro Kubikmeter Erdgas 17 Rappen. Diese
Abgabe können sich Unternehmen aus bestimmten Branchen rückerstatten lassen, wenn Sie
mehr als 38 000 Liter Heizöl oder mehr als 50 000 Kubikmeter Erdgas pro Jahr verbrauchen.
Ihr Brennstoffverbrauch
CO2-Abgabe 2016
38 000 l Heizöl oder
50 000 m3 (500 000 kWh) Erdgas
Entsprechen 100 t/CO2
CHF 8 400
152 000 l Heizöl oder
200 000 m3 (2 000 000 kWh) Erdgas
Entsprechen 400 t/CO2
CHF 33 600
Falls Sie sich ab 1. Januar 2017 von der CO2-Abgabe befreien lassen wollen, müssen Sie
beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) bis zum 1. September 2016 eine Zielvereinbarung oder
ein entsprechendes Gesuch für eine Fristerstreckung einreichen.
Netzzuschlag auf Strom
Ab dem 1. Januar 2016 bezahlen Schweizer Stromverbraucher einen Netzzuschlag von 1.3
Rappen pro Kilowattstunde statt 1.1 Rappen pro Kilowattstunde. Den Netzzuschlag können
Sie ebenfalls zurückfordern, falls Sie insbesondere folgende Kriterien erfüllen:
 Rückerstattungsbetrag > CHF 20 000 Franken
(entspricht einem Stromverbrauch > 1600 MWh)
 Elektrizitätskosten bezogen auf die Bruttowertschöpfung > 10 %
(bei 5 bis 10 % erfolgt eine teilweise Rückerstattung)
Damit Sie sich per 1. Januar 2016 vom Netzzuschlag befreien lassen können, müssen Sie
eine Zielvereinbarung erarbeiten und diese bis zum 30. September 2016 dem Bundesamt
für Energie (BFE) einreichen.
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Die Universalzielvereinbarung als Hilfsmittel zur Abgabenbefreiung und
Energiekostenreduktion
Dank einer Universalzielvereinbarung mit der EnAW erfüllen Sie die Anforderungen für die
Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlages. Gleichzeitig erfüllen Sie die
Anforderungen des Grossverbraucherartikels, sobald dieser im Kanton Solothurn umgesetzt
wird. Durch die Erarbeitung der Universalzielvereinbarung werden in Ihrem Unternehmen
wirtschaftliche Energieeinsparpotenziale identifiziert, die Sie mit
Energieeffizienzmassnahmen ausschöpfen können.
Weitere Informationen: www.enaw.ch