Final 2015 - Schweizer Schiesssportverband

Ausführungsbestimmungen für die Schweizer Pistolen-Gruppenmeisterschaft (SPGM-50)
Final 2015
Ausgabe 2015
Reg.-Nr. 4.41.23 d
Die Abteilung Pistole des SSV erlässt zur Durchführung des Finals der Schweizer PistolenGruppenmeisterschaft 50m für das Wettkampfjahr 2015 die folgenden Ausführungsbestimmungen:
1.
1.1
Allgemeine Bestimmungen
Zweck
Der Final dient der Ermittlung des Schweizer Gruppenmeisters Pistole 50m
2.
2.1
Grundlagen
Ausführungsbestimmungen (AFB) für die SPGM-10/25/50, Qualifikationsrunde und die
Hauptrunden (Reg.-Nr. 4.41.02 d)
2.2 Reglement für die Schweizer Pistolengruppenmeisterschaft 10/25/50m (Reg.-Nr. 4.41.01 d)
2.3 Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV,
Reg.-Nr. 2.10)
2.4 Ziffer 8.12 der ISSF-Regeln
2.5 Reglement Disziplinar- und Rekurskommission (DRK) des SSV (Reg.-Nr. 1.31.00)
2.6 Ausführungsbestimmungen (AFB) für die Teilnahmeberechtigung von ausländischen Staatsangehörigen an Wettkämpfen des SSV (Reg.-Nr. 2.18.01)
2.7 AFB für das Schiessen von Jugendlichen (Reg.-Nr. 2.18.03).
2.8 AFB für die erleichterte Teilnahme an Wettkämpfen des SSV von Behinderten und Rollstuhlschützen nach Regeln der IPC (Reg.-Nr. 2.18.10).
2.9 Weisungen für die Bekämpfung des Dopingmissbrauchs (SSV Reg.-Nr. 1.26.00).
2.10 Kommandos und Wettkampfabläufe der Pistolenwettkämpfe des SSV (Kdo-P; Reg.-Nr. 4.02.01).
3.
Zuständigkeit
Der Wettkampf wird vom Ressortleiter SPGM-50 geleitet. Die Schiessleitung ist von der AP SSV
bestimmt und für die Durchführung des Wettkampfes gemäss Reglement SPGM-10/25/50 verantwortlich.
4.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt für den Final sind mindestens die 40 besten Gruppen aus der Gesamtrangliste der Hauptrunden die sich zur Teilnahme anmelden.
5.
Ort, Datum, Ablauf Wettkampf
Regional Schiessanlage, 5033 Buchs / AG, Samstag, 3. Oktober 2015.
Die Gruppen treten in den vorgegebenen Zeiten vollständig zum Wettkampf an. Das Auswechseln
von Gruppenschützen ist am Endschiessen nicht gestattet. Die Schützen sind verpflichtet, die
Rückenstartnummer sichtbar zu tragen.
a) Viertelsfinal
Die 40 Gruppen schiessen den Viertelsfinal in zwei Ablösungen mit je 13 und eine Ablösung
mit 14 Gruppen. Die Schiesszeit pro Ablösung beträgt 60 Minuten. Die 5 besten Gruppen je
Ablösung qualifizieren sich direkt für den Final.
b) Halbfinal
Die aus dem Viertelsfinal verbliebenen 25 Gruppen schiessen den Halbfinal in zwei Ablösungen von 13 und 12 Gruppen. Die Schiesszeit pro Ablösung beträgt 60 Minuten. Die zwei
besten Gruppen pro Ablösung nehmen ebenfalls am Final teil.
4.41.23 d SPGM-50 AFB 2015 Final
Seite 1
Ausgabe 2015
c)
Reg.-Nr. 4.41.23 d
Final
Der Final wird in einer Ablösung mit 19 Gruppen durchgeführt. Die Schiesszeit beträgt
60 Minuten.
6.
Wettkampfprogramm
2 Probeschüsse obligatorisch vor jeder Passe.
Wettkampfschüsse : 10 Schüsse Einzelfeuer.
Die Scheiben sind mit elektronischer Trefferanzeige und zusätzlichen Kontrollscheiben ausgerüstet.
Schüsse ohne elektronische Anzeige fallen aus der Wertung.
7.
Rangierung
Das Gruppenresultat bestimmt den Rang.
Bei Gleichheit entscheiden: Die besseren Einzelresultate des betreffenden Durchganges, dann
die Anzahl der Zehner, Neuner, Achter usw. aller Gruppenschützen.
8. Antreten
Die Gruppenchefs melden sich gemäss Tagesprogramm beim Ressortleiter. Die Schützen erhalten
durch den Gruppenchef den Barcode und die Startnummern. Der Barcode bleibt bis am Schluss
des Endschiessens beim Schützen.
9. Sportgeräte- und Ausrüstungskontrolle
Die Sportgeräte- und Ausrüstungskontrolle ist gemäss Tagesprogramm obligatorisch. Die Wettkampfleitung behält sich das Recht vor, zusätzliche Kontrollen durchzuführen. Bei Feststellung von
Mängeln erfolgt Disqualifikation der Gruppe.
10. Dopingkontrollen
Dopingkontrollen können veranlasst werden.
11. Zeitnahme und Zeitangabe
Die Zeitnahme der Schiessleitung ist massgebend. Die Zeitangabe erfolgt über den Standlautsprecher. Bei jeder Ablösung erfolgt fünf Minuten, und eine Minute vor dem Kommando „Start“ eine
Durchsage. Bei jeder Ablösung erfolgt fünf Minuten, und eine Minute vor dem Kommando „Ende
der Ablösung“ eine Durchsage.
12. Wettkampfunterbruch
Bei Wettkampfunterbrüchen ohne eigenes Verschulden des Schützen werden dem betreffenden
Schützen vor Wiederaufnahme des Wettkampfes zwei zusätzliche Probeschüsse gestattet und ein
Zeitzuschlag von drei Minuten gewährt. Die Schiessleitung ist für die Zeitnahme verantwortlich.
13. Schützenbetreuung
Die Betreuer und Gruppenschützen dürfen sich nicht bei den Schützen aufhalten. Sie haben den
Platz hinter der Abschrankung einzunehmen. Für die Erteilung von Auskünften dürfen sie sich kurz
mit dem Schützen unterhalten. Sie haben dazu die Erlaubnis der Schiessleitung einzuholen. Betreuer und Schützen haben keinen Zutritt zu den Scheiben. Bei Zuwiderhandlung behält sich die
Schiessleitung Disqualifikation der betreffenden Gruppen vor.
14. Sicherheitsregeln
Die Sicherheitsmittel gemäss ISSF (Flagge, Schnur oder Pfropfen) können verwendet werden.
Die Pistole
- darf erst an oder auf der Ladebank aus dem Behältnis genommen werden.
darf nur entladen und mit offenem Verschluss mit der Mündung in Richtung Scheibe abgelegt
werden.
- darf nicht auf der Ladebank abgestützt werden.
- muss nach dem Schiessen entladen (Magazin und Patronen entfernen, Verschluss offen) in
Richtung Scheibe abgelegt werden.
- darf nur nach erfolgter Entladekontrolle und im Behältnis eingepackt von der Ladebank entfernt werden.
4.41.23 d SPGM-50 AFB 2015 Final
Seite 2
Ausgabe 2015
Reg.-Nr. 4.41.23 d
Wenn beim Einzelfeuer die Pistole nicht abgelegt wird, dürfen die für das jeweilige Programm
vorgesehene Anzahl Patronen geladen werden. Beim Seriefeuer dürfen nur so viele Patronen geladen werden, wie für die betreffende Serie vorgesehen sind.
15.
Einspruchverfahren
Reklamationen und Beschwerden sind sofort während des Schiessens oder bis spätestens nach
Schiessende des betreffenden Durchganges schriftlich mit Formular Reg. 2.18.21 d (bei der
Schiessleitung erhältlich) bei der Wettkampfjury anzubringen, mit gleichzeitiger Zahlung eines Kostenvorschusses von CHF 50.--.
Wird der Entscheid der Wettkampfjury nicht akzeptiert, kann die Angelegenheit innert 30 Minuten
an die Berufungsjury weitergezogen werden. Diese entscheidet endgültig. Bei Gutheissung des
Einspruchs wird der Vorschuss zurückerstattet.
16.
Jury
Die Zusammensetzungen von Wettkampfjury und Berufungsjury werden im Stand angeschlagen.
17. Auszeichnungen
17.1 Einzelauszeichnungen
Die drei erstrangierten Gruppen erhalten Medaillen in Gold, Silber und Bronze.
Alle Finalteilnehmer erhalten eine Kranzkarte im Werte von CHF 15.--.
Für bereits an den Hauptrunden bezogene Kranzabzeichen wird auf Wunsch der Zusatzsticker
"FINAL" abgegeben. Deren Anzahl ist bei der Finalanmeldung in der Web-Applikation anzugeben.
17.2 Gruppenauszeichnung
Die Siegergruppe erhält eine Wappenscheibe. Ist die Gruppe bereits im Besitze der Wappenscheibe, wird diese an die nächstrangierte Gruppe abgegeben, die noch nicht im Besitze dieser Auszeichnung ist.
18.
Finanzielles
Das Startgeld beträgt CHF 60.-- pro Gruppe.
19.
Bemerkungen
Reglemente sowie weitere für diesen Wettkampf relevanten Dokumente können von der Internetseite des SSV heruntergeladen werden.
20.
Schlussbestimmungen
Diese Ausführungsbestimmungen:
- ersetzen alle bisherigen Ausführungen.
- wurden von der Abteilung Pistole des SSV am 26. März 2015 genehmigt.
- treten sofort in Kraft.
SCHWEIZER SCHIESSSPORTVERBAND
Der Abteilungsleiter Pistole: Der Ressortleiter SPGM-50:
Adolf Fuchs
Edwin Niederberger
4.41.23 d SPGM-50 AFB 2015 Final
Seite 3