Final 2016 - Schweizer Schiesssportverband

Ausführungsbestimmungen für die Schweizer
Gruppenmeisterschaft Pistole 10m (SGM-P10 Elite und J)
Final 2016
Ausgabe 2016 - Seite 1
Reg.-Nr. 4.41.04 d
Die Abteilung Pistole SSV erlässt für den Final der SGM-P10 Elite und J folgende Ausführungsbestimmungen (AFB):
1.
Grundlagen
Reglement für die Schweizer Gruppenmeisterschaften Pistole 10m (SGM-P10 E) / SGM-P10 für
Junioren (SGM-P10 J).
2.
Wettkampfdatum / Durchführungsort:
Samstag, 2. April 2016, Wil (SG), Schiessanlage Thurau
3.
Teilnehmer
Elite:
Qualifikation:
Junioren Final:
4.
20 Gruppen
10 Gruppen
Final: 8 Gruppen
Wettkampfprogramm – Elite
Qualifikation
Probeschüsse:
Wettkampfschüsse:
Anzahl unbeschränkt, während 15 Minuten
40 Schüsse in 50 Minuten.
Final – ISSF:
Dieser wird nach den geltenden ISSF-Regeln (Art. 6.17.2) durchgeführt, wobei die
Schusswerte der vier Gruppenschützen kumuliert werden. Das jeweilige Gruppentotal entscheidet über den Verbleib in der Ausscheidung und den Schlussrang.
5.
Probeschüsse:
Anzahl unbeschränkt während 5 Minuten
Wettkampfschüsse
Max. 20 Schüsse
gemäss ISSF-Reglement
Wettkampfprogramm – Junioren
Probeschüsse:
unbeschränkt, während 15 Minuten
Wettkampfschüsse:
40 Schüsse in 50 Minuten
6.
Schiesshilfen für den Final der SGM-P10 J
U13: feste Auflage
U15: bewegliche Auflage
Die benötigten Schiesshilfen werden vom Organisator zur Verfügung gestellt
Die persönlichen Gegengewichte sind hingegen mitzubringen.
7.
Rangierung
Bei Gleichheit entscheiden: Die besseren Einzelresultate, dann die höhere Anzahl Zehner,
Neuner, Achter, etc. das höhere Total der letzten, vorletzten, usw. Passen der ganzen
Gruppe. (ausser ISSF-Final)
8.
Zuständigkeit
Der Wettkampf wird vom Ressortleiter SGM-P10 geleitet. Die Schiessleitung wird von der
AP SSV bestimmt und ist für die Durchführung des Wettkampfes gemäss Reglement SGMP10/25/50 verantwortlich.
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9. Antreten
Die Gruppen treten zu den vorgegebenen Ablösungen vollständig zum Wettkampf an. Die
Gruppenchefs melden sich gemäss Tagesprogramm beim Wettkampfchef. Die Schützen
erhalten durch den Gruppenchef die Start-Nummern, welche reglementgemäss zu tragen
sind. Das Auswechseln von Gruppenschützen ist während der Finalwettkämpfe nicht gestattet.
10. Sportgeräte- und Ausrüstungskontrolle
Es gelten die RSpS und die ISSF-Regeln. Die Sportgeräte- und Ausrüstungskontrolle ist
gemäss Tagesprogramm obligatorisch. Die Wettkampfleitung behält sich das Recht vor,
zusätzliche Kontrollen durchzuführen. Bei Feststellung von Mängeln erfolgt Disqualifikation
der Gruppe.
11. Schiessbetrieb
Der Handhabung der Sportgeräte ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Für Folgen,
die aus Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, haftet der fehlbare Schütze zivil- und
strafrechtlich.
12. Zeitlicher Ablauf
- Standbezug:
- Vorbereitung und Probeschüsse:
- Wettkampfzeit:
5 Minuten
15 Minuten
50 Minuten
13. Zeitnahme und Zeitangabe
Die Zeitnahme der Schiessleitung ist massgebend. Die Zeitangabe erfolgt über den Standlautsprecher. Bei jeder Ablösung erfolgt fünf Minuten, und eine Minute vor dem Kommando
„Start“ eine Durchsage. Bei jeder Ablösung erfolgt fünf Minuten, und eine Minute vor dem
Kommando „Stopp“ eine Durchsage.
14. Wettkampfunterbruch
Bei Wettkampfunterbrüchen, ohne eigenes Verschulden des Schützen (Scheibendefekt
usw.) werden dem betreffenden Schützen vor Wiederaufnahme des Wettkampfes zwei zusätzliche Probeschüsse gestattet und ein Zeitzuschlag von 3 Minuten gewährt. Die
Schiessleitung ist für die Zeitnahme verantwortlich.
15. Schützenbetreuung
Die Betreuer dürfen sich nicht bei einem schiessenden Schützen aufhalten. Sie haben hinter
der Abschrankung zu verbleiben. Für die Erteilung von Auskünften dürfen sie sich kurz mit
dem Schützen unterhalten. Sie haben dazu die Erlaubnis der Schiessleitung einzuholen. Die
Betreuer haben keinen Zutritt zu den Scheiben. Bei Zuwiderhandlung behält sich die
Schiessleitung die Disqualifikation der betreffenden Gruppe vor.
16. Dopingkontrolle
Es können Dopingkontrollen angeordnet werden.
17. Einspruchverfahren
Reklamationen und Beschwerden sind sofort während des Schiessens oder bis spätestens
nach Schiessende des betreffenden Durchganges schriftlich mit Formular Reg. 2.18.21 d
(bei der Schiessleitung erhältlich) bei der Wettkampfjury anzubringen, mit gleichzeitiger
Zahlung eines Kostenvorschusses von CHF 50.-. Wird der Entscheid der Wettkampfjury
nicht akzeptiert, kann die Angelegenheit innert 20 Minuten an die Berufungsjury weitergezogen werden. Diese entscheidet endgültig. Bei Gutheissung des Einspruchs wird der Vorschuss zurückerstattet.
18. Jury
Die Zusammensetzungen der Wettkampfjury und Berufungsjury werden im Stand angeschlagen.
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Reg.-Nr. 4.41.04 d
19. Auszeichnungen
19.1 Einzelauszeichnungen
Die Finalteilnehmer erhalten eine Kranzkarte im Wert von Fr. 15.00.
Kranzauszeichnungen für Finalteilnehmer.
Schützen, die bei der Resultaterfassung in der 3. Hauptrunde eine Kranzauszeichnung eingetragen haben, erhalten diese mit dem Emblem - Final versehene Auszeichnung zusammen mit allen auszeichnungsberechtigten Gruppen nach Abschluss der SGM-P10 per Post
zugestellt.
Gegen Bezahlung können pro Gruppe max. zwei zusätzliche Auszeichnungen bezogen
werden.
19.2 Gruppenauszeichnung
Die drei erstrangierten Gruppen erhalten Medaillen in Gold, Silber und Bronce.
Die Siegergruppe Elite erhält eine Wappenscheibe. Ist die Gruppe bereits im Besitze der
Wappenscheibe, wird diese an die nächstrangierte Gruppe abgegeben, die noch nicht im
Besitze dieser Auszeichnung ist.
20. Finanzielles
Das Startgeld beträgt Fr. 60.00 pro Gruppe
21. Reglemente
Die Reglemente werden in folgenden Prioritäten angewendet:
1. Priorität: RSpS
2. Priorität: Reglement SGM-P10/25/50
3. Priorität: Ausführungsbestimmungen SGM-P10, Final 2016
22. Lizenz
Dieser Wettkampf ist lizenzpflichtig. Auf Verlangen sind die Lizenzausweise vorzuweisen.
23. Schlussbestimmungen
Diese AFB
- ersetzen alle bisherigen Ausführungen;
- wurden von der Abteilung Pistole am 04.02.2016 genehmigt;
- treten sofort in Kraft.
Schweizer Schiesssportverband
Der Abteilungsleiter
Der Ressortleiter
Pistole
SGM-P10
Dölf Fuchs
Walter Hasler