Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2153
21. Wahlperiode
17.11.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 09.11.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Bezahlung im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg
Von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wird stets darauf hingewiesen, dass die Bezahlung im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg im Vergleich zu vergleichbaren Tätigkeiten in der Privatwirtschaft zu gering ist.
Dies führt zu Abwanderungen von qualifiziertem Personal in die Privatwirtschaft und zu Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst. Gleichwohl ist der TVöD die verbindliche Grundlage für die
Bezahlung bei der Freien und Hansestadt Hamburg.
In letzter Zeit mehren sich die Informationen, dass von dieser Regel abgewichen wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1)
Wie viele Beschäftigte gibt es in Hamburger Behörden, die außertariflich
bezahlt werden? (Bitte nach Behörden aufschlüsseln.)
Außertarifliche Abweichungen werden durch Sonderarbeitsverträge getroffen.
Zu der Anzahl der außertariflich bezahlten Beschäftigten siehe Anlage.
2)
Wie viele wurden höher eingruppiert oder in eine höhere Stufe eingestuft, als bei korrekter Prüfung angemessen wäre? (Bitte nach Behörden
aufschlüsseln.)
3)
In welchen Entgeltgruppen würden sich die Beschäftigten nach 1. und 2.
befinden, wenn sie korrekt eingruppiert oder eingestuft würden? (Bitte
nach Behörden aufschlüsseln.)
4)
Welches ist die Differenz in den jeweiligen Einkommen der betreffenden
Beschäftigten? (Bitte nach Behörden aufschlüsseln.)
5)
Sind dem Rechnungshof diese Informationen bekannt und hat er sich,
falls ja, dazu geäußert?
Keine.
Entfällt.
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg ist unabhängig und nur dem
Gesetz unterworfen. Er ist damit auch vom Senat unabhängig. Entsprechend sind
dem Senat die dem Rechnungshof vorliegenden oder nicht vorliegenden Informationen nicht bekannt. Neuere Äußerungen des Rechnungshofes zum Thema Eingruppierung und Sonderarbeitsverträge liegen dem Senat nicht vor.
Drucksache 21/2153
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Anlage 1
Anhang
Sonderarbeitsverträge in der Hamburger Verwaltung, Stand 01.07.2015
Stellen lt. Wirtschaftsplänen
EP 3.3
KB
AufgabenAnzahl/
Haushaltsrechtliche
bereich
Stellenbezeichnung
Vermerke
Landesbetriebe ( § 106 Abs. 1 LHO)
Philharmonisches 1,0 SAV hD
AufwandsentschädiStaatsorchester
gung von jährlich
3.067,75 EUR
(Generalmusikdirektorin/
Generalmusikdirektor)
Philharmonisches 1,0 SAV hD
Staatsorchester
EP 3.3
KB
Planetarium
(Geschäftsführende
Direktorin/Geschäftsführender Direktor)
1,0 SAV hD
EP 3.3
KB
Hochschule für
Musik und Theater
(Direktor/Direktorin)
Wirtschaftspläne
1,0 SAV hD
EP 3.2
BWFG
2
(Präsidentin/Präsident der
Hochschule für Musik und
Theater)
BesGr. B 3 Präsidentin/Präsident der Hochschule für Musik und
Theater
ku nach Freiwerden der
Stelle
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/2153
Anlage 2
Sonderarbeitsverträge in der Hamburger Verwaltung
Vorbemerkung
Mit Rücksicht auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der mit Sonderarbeitsvertrag
Beschäftigten und wegen der besonderen Vertraulichkeit der Personalvorgänge nennt
der Senat einzelne Dotierungen nur dann, wenn sie sich konkret bereits aus dem Stellenplan ergeben (Kategorie 1).
Soweit Sonderarbeitsverträge für Aufgabenbereiche vereinbart sind, deren Zuordnung
und Dotierung sich nicht aus dem Stellenplan ergeben, sind sie in der nachstehenden
Aufstellung nach den unterschiedlichen Kriterien sortiert, die der Senat bereits in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage nach Art und Umfang von Sonderarbeitsverträgen
in der hamburgischen Verwaltung vom 14.11.1994 (Drs. 15/2216) zu Grunde gelegt
hat (Kategorie 2 und Kategorie 3).
Danach ergibt sich nach dem Stand vom 1.7.2015 folgende Aufstellung:
Kategorie 1:
Sonderarbeitsverträge zur Wahrnehmung von Tätigkeiten,
die nach ihrer Bedeutung und Wertigkeit außerhalb des
Tarifgefüges angesiedelt und entsprechend im Stellenplan ausgewiesen sind.
Wirtschaftspläne:
4 Sonderarbeitsverträge (siehe Anhang)
Zusammen:
4 Sonderarbeitsverträge der Kategorie 1
3
Drucksache 21/2153
Kategorie 2:
Einzelplan 1.1
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
SAV, mit denen Beschäftigte – im Wesentlichen aus
statusrechtlichen Gründen – als Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern auf entsprechenden Stellen nach
Maßgabe der besoldungs- bzw. tarifrechtlichen Wertebenen beschäftigt werden.
5
Sonderarbeitsverträge, davon 4 in Leitungsfunktionen
1
Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion
1
Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion
1
Sonderarbeitsvertrag
4
Sonderarbeitsverträge, davon 1 in Leitungsfunktion
und 3 in der Tätigkeit einer Studienrätin bzw. eines
Studienrats
52
Sonderarbeitsverträge, davon 39 mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Tätigkeit von Professorinnen und Professoren sowie 6 in Leitungsfunktionen
1
Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion
1
Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion
1
Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion
(Senatskanzlei und
Personalamt)
Einzelplan 1.4
(Bezirksamt Eimsbüttel)
Einzelplan 1.6
(Bezirksamt Wandsbek)
Einzelplan 1.7
(Bezirksamt Bergedorf)
Einzelplan 3.1
(BSB)
Einzelplan 3.2
(BWFG)
Einzelplan 4
(BASFI)
Einzelplan 5
(BGV)
Einzelplan 6
(BUE)
Zusammen:
4
67 Sonderarbeitsverträge der Kategorie 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Kategorie 3:
Sonderarbeitsverträge, durch die Beschäftigte aus in
der jeweiligen Person liegenden und in Relation zu
der wahrzunehmenden Aufgabe stehenden Gründen
eine übertarifliche Vergütung erhalten sollen.
Einzelplan 1.1
(Senatskanzlei
Personalamt)
Drucksache 21/2153
1
Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion
5
Sonderarbeitsverträge, davon einer in Leitungsfunktion
1
Sonderarbeitsvertrag
1
Sonderarbeitsvertrag
1
Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion
1
Sonderarbeitsvertrag
2
Sonderarbeitsverträge, davon einer in Leitungsfunktion
1
Sonderarbeitsvertrag, davon einer in Leitungsfunktion
5
Sonderarbeitsverträge in Leitungsfunktionen
und
Einzelplan 1.2
(Bezirksamt Mitte)
Einzelplan 1.3
(Bezirksamt Altona)
Einzelplan 1.5
(Bezirksamt Nord)
Einzelplan 1.6
(Bezirksamt Wandsbek)
Einzelplan 1.8
(Bezirksamt Harburg)
Einzelplan 5
(BGV)
Einzelplan 8
(BIS)
Einzelplan 9.1
(FiB)
Zusammen:
18 Sonderarbeitsverträge der Kategorie 3
5