Landtag Brandenburg E-HA 6/5 6. Wahlperiode 16. April 2015 Hauptausschuss Einladung - Neudruck Mitglieder des Hauptausschusses Präsidentin des Landtages Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg Chef der Staatskanzlei Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur Direktor des Landtages nachrichtlich: Geschäftsstellen der Fraktionen BVB - FREIE WÄHLER Gruppe Präsident des Landesrechnungshofes Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Kabinettreferenten aller Ministerien 5. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses Mittwoch, 22. April 2015, 10.30 Uhr (im Anschluss an die Präsidiumssitzung), Raum 1.070 a/b Landtag Brandenburg Alter Markt 1 14467 Potsdam Tagesordnung: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 HG 2015/2016) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/650 Einzelplan 01 - Landtag Einzelplan 02 - Ministerpräsident und Staatskanzlei Einzelplan 14 - Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in Verbindung damit: Finanzplan des Landes Brandenburg 2014 bis 2018 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/651 und Aktualisierte Personalbedarfsplanung 2018 und ressortübergreifende Personalentwicklungsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung (gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über finanzpolitische Leitlinien und Vorgaben vom 10.07.2003 [GVBI. 1 S. 194]) Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/780 Erste Beratung 2. Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER Erarbeitung einer Beschlussempfehlung (ggf. Anträge bis zum 17. April 2015, 12.00 Uhr beim Ausschusssekretariat einreichen) 3. Interfraktionelle Verständigung über Regelungen zur Trennung von regierungsamtlichem Handeln und Parteiarbeit im Wahlkampf Antrag der Abgeordneten Ingo Senftleben und Dr. Saskia Ludwig (CDUFraktion) 4. Verfassungsbeschwerdeverfahren eines Richters am Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses - VfGBbg 14/15 - Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 55 GOLT Aufgrund des Umfangs der Verfassungsbeschwerden wurde auf eine Versendung in Papierform verzichtet. Das Original ist im Büro des Ausschusssekretariats, Frau Reeker, Raum: E 006, App.: 1171, einsehbar bzw. wurde im CIRCA-Server eingestellt. 2 5. Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Regelungen des Glückspielstaatsvertrages, des bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland, des Spielhallengesetzes Berlin sowie des Saarländischen Spielhallengesetzes - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 — - Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 55 GOLT Aufgrund des Umfangs der Verfassungsbeschwerden wurde auf eine Versendung in Papierform verzichtet. Das Original ist im Büro des Ausschusssekretariats, Frau Reeker, Raum: E 006, App.: 1171, einsehbar bzw. wurde im CIRCA-Server eingestellt. 6. Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren - VfGBbg 18/15 - Beratunq über die Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 55 GOLT Aufgrund des Umfangs der Verfassungsbeschwerden wurde auf eine Versendung in Papierform verzichtet. Das Original ist im Büro des Ausschusssekretariats, Frau Reeker, Raum: E 006, App.: 1171, einsehbar bzw. wurde im CIRCA-Server eingestellt. 7. Bericht zur Novellierung des ZDF-Staatsvertrages Antrag des Abgeordneten Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 14. April 2015 B. Verschiedenes Klaus Ness Vorsitzender Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag bei der Ausschussreferentin, Frau Reeker, unter der E-Mail: [email protected] oder der Tel.-Nr.: 0331 966 1171 anzumelden. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze zur Verfügung stehen. 3
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