5. Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2015_neu

Landtag Brandenburg
E-HA 6/5
6. Wahlperiode
16. April 2015
Hauptausschuss
Einladung - Neudruck
Mitglieder des Hauptausschusses
Präsidentin des Landtages
Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg
Chef der Staatskanzlei
Landesbeauftragte für den Datenschutz und für
das Recht auf Akteneinsicht
Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der
Folgen der kommunistischen Diktatur
Direktor des Landtages
nachrichtlich:
Geschäftsstellen der Fraktionen
BVB - FREIE WÄHLER Gruppe
Präsident des Landesrechnungshofes
Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden
Kabinettreferenten aller Ministerien
5. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Mittwoch, 22. April 2015,
10.30 Uhr (im Anschluss an die Präsidiumssitzung),
Raum 1.070 a/b
Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam
Tagesordnung:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 HG 2015/2016)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/650
Einzelplan 01 - Landtag
Einzelplan 02 - Ministerpräsident und Staatskanzlei
Einzelplan 14 - Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
in Verbindung damit:
Finanzplan des Landes Brandenburg 2014 bis 2018
Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/651
und
Aktualisierte Personalbedarfsplanung 2018 und ressortübergreifende Personalentwicklungsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung
(gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über finanzpolitische Leitlinien und Vorgaben vom 10.07.2003 [GVBI. 1 S. 194])
Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/780
Erste Beratung
2.
Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer
3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER
Erarbeitung einer Beschlussempfehlung
(ggf. Anträge bis zum 17. April 2015, 12.00 Uhr beim Ausschusssekretariat
einreichen)
3.
Interfraktionelle Verständigung über Regelungen zur Trennung von regierungsamtlichem Handeln und Parteiarbeit im Wahlkampf
Antrag der Abgeordneten Ingo Senftleben und Dr. Saskia Ludwig (CDUFraktion)
4.
Verfassungsbeschwerdeverfahren eines Richters am Verwaltungsgericht
im Zusammenhang mit der Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses
- VfGBbg 14/15 - Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 55 GOLT
Aufgrund des Umfangs der Verfassungsbeschwerden wurde auf eine Versendung in
Papierform verzichtet. Das Original ist im Büro des Ausschusssekretariats, Frau Reeker, Raum: E 006, App.: 1171, einsehbar bzw. wurde im CIRCA-Server eingestellt.
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5.
Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Regelungen des Glückspielstaatsvertrages, des bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland, des Spielhallengesetzes Berlin sowie des Saarländischen Spielhallengesetzes - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 —
- Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 55 GOLT
Aufgrund des Umfangs der Verfassungsbeschwerden wurde auf eine Versendung in
Papierform verzichtet. Das Original ist im Büro des Ausschusssekretariats, Frau Reeker, Raum: E 006, App.: 1171, einsehbar bzw. wurde im CIRCA-Server eingestellt.
6.
Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren - VfGBbg 18/15
- Beratunq über die Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 55 GOLT
Aufgrund des Umfangs der Verfassungsbeschwerden wurde auf eine Versendung in
Papierform verzichtet. Das Original ist im Büro des Ausschusssekretariats, Frau Reeker, Raum: E 006, App.: 1171, einsehbar bzw. wurde im CIRCA-Server eingestellt.
7.
Bericht zur Novellierung des ZDF-Staatsvertrages
Antrag des Abgeordneten Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom
14. April 2015
B.
Verschiedenes
Klaus Ness
Vorsitzender
Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag bei der Ausschussreferentin, Frau Reeker, unter der E-Mail: [email protected] oder der Tel.-Nr.:
0331 966 1171 anzumelden. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze
zur Verfügung stehen.
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