Allgemeine Teilnahmebedingungen des Christivals 2016 Veranstalter: Christival e.V. / Postfach 19 08 / 76007 Karlsruhe / 0721 851485-65 / [email protected] Folgende Bestimmungen werden mit dem Kauf eines Teilnehmenden- und/oder Mitarbeitendentickets (Christival-Ticket) für das Christival 2016 (im Folgenden „Veranstaltung“) anerkannt. Als Teilnehmende i.S.d. der Bestimmungen gelten sowohl Teilnehmende als auch Mitarbeitende. I. Vertrag, Teilnahme, Christival-Ticket, Stornierung 1.) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit gültigem Christival-Ticket möglich. 2.) Teilnahmeberechtigt am Christival sind Personen ab 14 Jahren. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten und volljährigen Begleitperson am Christival teilnehmen. Eine Teilnahme unter 14 Jahren ist nicht möglich. 3.) Der Teilnahmevertrag kommt durch Internetanmeldung durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer und Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. 4.) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags. Die Bezahlung erfolgt mittels Lastschrifteinzug vom bei der Anmeldung angegebenen Konto oder per Rechnung. 5.) Das Christival-Ticket wird 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Post zugesendet, sofern die Bezahlung erfolgreich war. 6.) Das Christival-Ticket berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer, das Veranstaltungsgelände zu betreten und zu verlassen und an allen Angeboten im Rahmen der Veranstaltung teilzunehmen. 7.) Beim Verlust des Christival-Tickets wird kein Ersatz geleistet. Ausnahmen von dieser Regelung können im Einzelfall gegen eine Bearbeitungsgebühr gemacht werden. Die Entscheidung liegt ausschließlich beim Veranstalter. 8.) Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. 9.) Der Weiterverkauf und die Weitergabe des Christival-Tickets an Dritte ist untersagt. 10.) Das Recht des Veranstalters, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten bleibt vorbehalten. Bereits bezahlte Teilnahmebeiträge werden erstattet. Nr. I 9 und II 8 der Teilnahmebedingungen bleiben unberührt. Als wichtiger Grund kommt in Betracht: • Höhere Gewalt • Behördliche Anordnung, die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen • aufgrund objektiver Anhaltspunkte begründeter Verdacht einer zu erwartenden Störung der Veranstaltung. • Keine Bezahlung des Teilnahmebeitrags bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 11.) Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Unwetter, Notstand, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. 12.) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren sofort fällig: • Bis 29.02.2016: 35,00€ • Bis 03.04.2016: 50% des TN-Beitrages • Ab 04.04.2016: 100% des TN-Beitrages II. Veranstaltungsordnung 1.) Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem Messegelände Karlsruhe, in den Unterkünften sowie in allen weiteren Veranstaltungsstätten. 2.) Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsstätten und Unterkünfte sind zu beachten. Das Hausrecht an den Veranstaltungstagen liegt beim Veranstalter. 3.) Es gilt ein absolutes Rauch – und Alkoholverbot in sämtlichen Veranstaltungsstätten und den Unterkünften. Der Besitz, Verkauf und Konsum von Drogen ist untersagt. Das Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet, soweit es gesetzlich zulässig ist. 4.) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, waffenähnlichen Gegenständen sowie Tieren in die Veranstaltungsstätten und Unterkünfte ist untersagt. Ausgenommen von dem Verbot ist das Mitbringen von Plastikflaschen und Glasbehältern in die Unterkünfte. 5.) Ton-, Bild-, Film- und Videoaufnahmen von den Veranstaltungen im Rahmen des Christivals, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. 6.) Stage diving und crowd surfing ist verboten. 7.) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der TeilnahmeRichtlinien im Programmheft zu befolgen. 8.) Bei Nichtbeachtung der Punkte 1 - 7 kann der Veranstalter die Teilnehmerin/den Teilnehmer aus den Veranstaltungsstätten und den Unterkünften verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht im Falle eines Verweises nicht. III. Sonstiges, Programminhalt, Urheberrechte, Haftung 1.) Beim Einlass zu den Veranstaltungsstätten und Unterkünften findet eine Sicherheitskontrolle statt. Dem Ordnungsdienst ist das Recht vorbehalten, eine Leibesvisitation vorzunehmen. 2.) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. 3.) Eine Änderung des Programms der Veranstaltung nach Vertragsschluss bleibt vorbehalten, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Teilnehmer zumutbar ist: 4.) Bei den Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. 5.) Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter von der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer ohne gesonderte Vergütung das Recht, von ihm Bild/Ton- Aufnahmen herzustellen, zu senden oder senden zu lassen sowie diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen oder zu audiovisuellen / Printzwecken ideell und gewerblich zu nutzen. 6.) Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. 7.) Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
© Copyright 2024 ExpyDoc