Allgemeine Teilnahmebedingungen des Christivals 2016

Allgemeine Teilnahmebedingungen des Christivals 2016
Veranstalter: Christival e.V. / Postfach 19 08 / 76007 Karlsruhe / 0721 851485-65 /
[email protected]
Folgende Bestimmungen werden mit dem Kauf eines Teilnehmenden- und/oder
Mitarbeitendentickets (Christival-Ticket) für das Christival 2016 (im Folgenden
„Veranstaltung“) anerkannt. Als Teilnehmende i.S.d. der Bestimmungen gelten sowohl
Teilnehmende als auch Mitarbeitende.
I. Vertrag, Teilnahme, Christival-Ticket, Stornierung
1.) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit gültigem Christival-Ticket möglich.
2.) Teilnahmeberechtigt am Christival sind Personen ab 14 Jahren. Personen unter 18 Jahren
dürfen nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten und volljährigen Begleitperson am
Christival teilnehmen. Eine Teilnahme unter 14 Jahren ist nicht möglich.
3.) Der Teilnahmevertrag kommt durch
Internetanmeldung durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer und Anmeldebestätigung durch
den Veranstalter zustande.
4.) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags. Die
Bezahlung erfolgt mittels Lastschrifteinzug vom bei der Anmeldung angegebenen
Konto oder per Rechnung.
5.) Das Christival-Ticket wird 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Post zugesendet, sofern
die Bezahlung erfolgreich war.
6.) Das Christival-Ticket berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer, das
Veranstaltungsgelände zu betreten und zu verlassen und an allen Angeboten im Rahmen der
Veranstaltung teilzunehmen.
7.) Beim Verlust des Christival-Tickets wird kein Ersatz geleistet. Ausnahmen von dieser
Regelung können im Einzelfall gegen eine Bearbeitungsgebühr gemacht werden. Die
Entscheidung liegt ausschließlich beim Veranstalter.
8.) Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen der Teilnehmerin/dem
Teilnehmer und dem Veranstalter zustande.
9.) Der Weiterverkauf und die Weitergabe des Christival-Tickets an Dritte ist untersagt.
10.) Das Recht des Veranstalters, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten bleibt
vorbehalten. Bereits bezahlte Teilnahmebeiträge werden erstattet. Nr. I 9 und II 8 der
Teilnahmebedingungen bleiben unberührt. Als wichtiger Grund kommt in Betracht:
• Höhere Gewalt
• Behördliche Anordnung, die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen
• aufgrund objektiver Anhaltspunkte begründeter Verdacht einer zu erwartenden Störung der
Veranstaltung.
• Keine Bezahlung des Teilnahmebeitrags bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
11.) Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnung (z.B. Unwetter, Notstand, etc.) besteht kein Anspruch auf
Rückvergütung.
12.) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Bei Rücktritt werden
folgende Stornogebühren sofort fällig:
• Bis 29.02.2016: 35,00€
• Bis 03.04.2016: 50% des TN-Beitrages
• Ab 04.04.2016: 100% des TN-Beitrages
II. Veranstaltungsordnung
1.) Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der
neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem
Messegelände Karlsruhe, in den Unterkünften sowie in allen weiteren Veranstaltungsstätten.
2.) Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsstätten und Unterkünfte sind zu
beachten. Das Hausrecht an den Veranstaltungstagen liegt beim Veranstalter.
3.) Es gilt ein absolutes Rauch – und Alkoholverbot in sämtlichen Veranstaltungsstätten und
den Unterkünften. Der Besitz, Verkauf und Konsum von Drogen ist untersagt. Das Rauchen
ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet, soweit es gesetzlich zulässig ist.
4.) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, pyrotechnischen Gegenständen,
Fackeln, Waffen, waffenähnlichen Gegenständen sowie Tieren in die Veranstaltungsstätten
und Unterkünfte ist untersagt. Ausgenommen von dem Verbot ist das Mitbringen von
Plastikflaschen und Glasbehältern in die Unterkünfte.
5.) Ton-, Bild-, Film- und Videoaufnahmen von den Veranstaltungen im Rahmen des
Christivals, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
6.) Stage diving und crowd surfing ist verboten.
7.) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der TeilnahmeRichtlinien im Programmheft zu befolgen.
8.) Bei Nichtbeachtung der Punkte 1 - 7 kann der Veranstalter die Teilnehmerin/den
Teilnehmer aus den Veranstaltungsstätten und den Unterkünften verweisen. Ein Anspruch
auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht im Falle eines Verweises nicht.
III. Sonstiges, Programminhalt,
Urheberrechte, Haftung
1.) Beim Einlass zu den Veranstaltungsstätten und Unterkünften findet eine
Sicherheitskontrolle statt. Dem Ordnungsdienst ist das Recht vorbehalten, eine
Leibesvisitation vorzunehmen.
2.) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der
Veranstaltung.
3.) Eine Änderung des Programms der Veranstaltung nach Vertragsschluss bleibt vorbehalten,
soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den
Teilnehmer zumutbar ist:
4.) Bei den Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und
Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
5.) Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter von der Teilnehmerin/ dem
Teilnehmer ohne gesonderte Vergütung das Recht, von ihm Bild/Ton- Aufnahmen
herzustellen, zu senden oder senden zu lassen sowie diese selbst oder durch Dritte
auszustrahlen oder zu audiovisuellen / Printzwecken ideell und gewerblich zu nutzen.
6.) Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
7.) Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden
beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters,
eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.