Sicheres & Gesundes Arbeiten Schriften der BGHM – Schriften der DGUV Regelwerk überarbeitet Ob DGUV-Schrift oder BGHM-Information: Immer, wenn Schriften mit hohem Themenbezug zur Holz- und Metallbranche überarbeitet oder neu konzipiert werden, sind BGHM-Fachleute mit im Boot. A m 1. Mai 2014 ist ein großer Teil des bis dahin bestehenden Regelwerks der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in das gemeinsame DGUV-Regelwerk überführt worden (siehe auch BGHM-Aktuell 2/2014, S. 5). Damit werden die Vielzahl der Bezeichnungen und Abkürzungen sowie thematische Überschneidungen bereinigt. Die Neuerstellung und Aktualisierung der ins DGUV-Regelwerk übernommenen Schriften liegt nun in den thematisch zuständigen Fachbereichen der DGUV, darunter dem bei der BGHM angesiedelten Fachbereich Holz und Metall. Die Schriften tragen die neuen Bezeichnungen • DGUV Vorschriften (vorher BGV), • DGUV Regeln (vorher BGR), • DGUV Informationen (vorher BGI), • DGUV Grundsätze (vorher BGG). Die alten Bezeichnungen entfallen: So wurde beispielsweise aus der „BGI 5123 Industrieroboter“ die „DGUV Information 209-074 Industrieroboter“. Die Schriften werden nach Überarbeitung oder bei Neuerstellung mit der neuen Bezeichnung von der DGUV herausgegeben. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die bisherigen BGHM-Schriften verschiedene Möglichkeiten: 1. Betrifft eine Schrift schwerpunktmäßig die Holz- und Metallbranche, wird sie unter Fe- 22 BGHM-Aktuell 1|2016 derführung der BGHM auf Aktualität geprüft, überarbeitet und in eine entsprechende DGUV-Schrift überführt. Herausgeberin der Schriften ist die DGUV. Bisher liegen fünf ehemalige BG-Informationen und ein BG-Grundsatz der BGHM als DGUV Informationen beziehungsweise als DGUV Grundsatz vor (siehe Infobox). Etwa 30 Schriften befinden sich in verschiedenen Stadien des Projektablaufs, für andere werden in den nächsten Jahren Projekte gestartet. Dabei ist es auch möglich, dass in Einzelfällen Inhalte von zwei oder mehreren Schriften zusammengefasst werden. Zusätzlich zu den bisherigen Schriften hat die DGUV das Format „Branchenregel“ entwickelt (siehe auch BGHM-Aktuell 3/2014, S. 5). Diese Schriften sollen alle erforderlichen Angaben zu auftretenden Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Verminderung für eine Branche in Form eines Kompendiums zusammenfassen. Außerdem gibt der Fachbereich Holz und Metall „DGUV Informationen“ in Kurzform heraus, die spezifisch für bestimmte Bereiche sind und laufend ergänzt werden. 2. Gehört eine BGHM-Schrift nicht primär zur Holz- und Metallbranche, wird sie unter Federführung einer anderen Berufsge- Sicheres & Gesundes Arbeiten Überarbeitetes Regelwerk (unter Federführung der BGHM): • DGUV Information 209-030 Pressenprüfung • DGUV Information 209-070 Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung • DGUV Information 209-071 Safe maintenance of hydraulic systems • DGUV Information 209-074 Industrieroboter • DGUV Information 209-076 Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag • DGUV Information 209-083 Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen Bauliche Gestaltung, Betrieb • DGUV Grundsatz 309-010 Anforderungen an Fachkundige für die Messung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung • DGUV Information Pneumatische Impulsventile – Einsatz in (Format Informationsblatt) sicherheitsbezogenen Anwendungen BGHM-Informationen: • BGHM-Information 101 Mensch und Arbeitsplatz in der Holz- und Metallindustrie • BGHM-Information 102 Beurteilen von Gefährdungen und Belastung – Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel • BGHM-Information 103 Maschinenlehrgänge Holzbearbeitung – Organisation und Anforderungen an Ausbildungsstätten • BGHM-Information 105 Jugendliche nossenschaft – aber durchaus auch unter Mitwirkung von BGHM-Fachleuten – in eine DGUV-Schrift überführt. Herausgeberin ist auch hier die DGUV. Wird das Dokument nicht als DGUV-Schrift übernommen, kann die BGHM das Thema fortführen und eine Schrift unter eigener Flagge dazu herausgeben. Bisher hat die BGHM zu vier Themen eigene BGHM-Informationen herausgegeben, eine weitere ist in Vorbereitung. Medien zu BGHM-spezifischen Themenbereichen Wenn die BGHM speziell für ihre Versicherten zusätzliche Informationen über ein für den Bereich Holz und Metall wesentliches Thema bereitstellen möchte, hat sie die Möglichkeit, dazu weite- re Medien zu entwickeln und zu publizieren. In diesem Jahr hat sie beispielsweise mit den Blättern „Arbeitsschutz Kompakt“ ein neues Medium eingeführt. Es informiert auf einer Doppelseite über Gefährdungen bei einzelnen Tätigkeiten in der Holz- und Metallbranche und beschreibt BestPractice-Beispiele. Bisher wurden bereits mehr als 20 „Arbeitsschutz Kompakt“ zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise das Reinigen von Werkstücken, veröffentlicht. Die Reihe wird fortlaufend erweitert (siehe auch BGHM-Aktuell 5/2015, S. 4). Darüber hinaus stellt die BGHM ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten zahlreiche weitere Medien für die Präventionsarbeit zur Verfügung. BGHM Weitere Informationen: Alle genannten Schriften, auch die von der DGUV herausgegebenen, können von den Mitgliedsbetrieben der BGHM wie bisher über den Online-Shop (www.bghm.de Webcode 144) kostenfrei bezogen oder heruntergeladen werden. Eine ausführliche Begründung und Darstellung zur Neunummerierung und Bezeichnung der Schriften liefert die DGUV im Internet unter: http://publikationen.dguv.de Hier findet sich auch die Zuordnung der bisherigen Nummern zu den neuen DGUV-Bezeichnungen. BGHM-Aktuell 1|2016 23
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