Regelwerk überarbeitet

Sicheres & Gesundes Arbeiten
Schriften der BGHM – Schriften der DGUV
Regelwerk überarbeitet
Ob DGUV-Schrift oder BGHM-Information: Immer, wenn Schriften mit
hohem Themenbezug zur Holz- und Metallbranche überarbeitet oder
neu konzipiert werden, sind BGHM-Fachleute mit im Boot.
A
m 1. Mai 2014 ist ein großer Teil des bis dahin bestehenden Regelwerks der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in das
gemeinsame DGUV-Regelwerk überführt worden
(siehe auch BGHM-Aktuell 2/2014, S. 5). Damit
werden die Vielzahl der Bezeichnungen und Abkürzungen sowie thematische Überschneidungen
bereinigt.
Die Neuerstellung und Aktualisierung der ins
DGUV-Regelwerk übernommenen Schriften liegt
nun in den thematisch zuständigen Fachbereichen der DGUV, darunter dem bei der BGHM
angesiedelten Fachbereich Holz und Metall. Die
Schriften tragen die neuen Bezeichnungen
• DGUV Vorschriften (vorher BGV),
• DGUV Regeln (vorher BGR),
• DGUV Informationen (vorher BGI),
• DGUV Grundsätze (vorher BGG).
Die alten Bezeichnungen entfallen: So wurde
beispielsweise aus der „BGI 5123 Industrieroboter“ die „DGUV Information 209-074 Industrieroboter“. Die Schriften werden nach Überarbeitung
oder bei Neuerstellung mit der neuen Bezeichnung von der DGUV herausgegeben. Vor diesem
Hintergrund ergeben sich für die bisherigen
BGHM-Schriften verschiedene Möglichkeiten:
1. Betrifft eine Schrift schwerpunktmäßig die
Holz- und Metallbranche, wird sie unter Fe-
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derführung der BGHM auf Aktualität geprüft,
überarbeitet und in eine entsprechende
DGUV-Schrift überführt. Herausgeberin der
Schriften ist die DGUV.
Bisher liegen fünf ehemalige BG-Informationen
und ein BG-Grundsatz der BGHM als DGUV Informationen beziehungsweise als DGUV Grundsatz
vor (siehe Infobox). Etwa 30 Schriften befinden
sich in verschiedenen Stadien des Projektablaufs,
für andere werden in den nächsten Jahren Projekte gestartet. Dabei ist es auch möglich, dass
in Einzelfällen Inhalte von zwei oder mehreren
Schriften zusammengefasst werden.
Zusätzlich zu den bisherigen Schriften hat die
DGUV das Format „Branchenregel“ entwickelt
(siehe auch BGHM-Aktuell 3/2014, S. 5). Diese
Schriften sollen alle erforderlichen Angaben zu
auftretenden Gefährdungen und Maßnahmen zu
deren Vermeidung oder Verminderung für eine
Branche in Form eines Kompendiums zusammenfassen.
Außerdem gibt der Fachbereich Holz und Metall „DGUV Informationen“ in Kurzform heraus,
die spezifisch für bestimmte Bereiche sind und
laufend ergänzt werden.
2. Gehört eine BGHM-Schrift nicht primär zur
Holz- und Metallbranche, wird sie unter
Federführung einer anderen Berufsge-
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Überarbeitetes Regelwerk (unter Federführung der BGHM):
• DGUV Information 209-030 Pressenprüfung
• DGUV Information 209-070 Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung
• DGUV Information 209-071 Safe maintenance of hydraulic systems
• DGUV Information 209-074 Industrieroboter
• DGUV Information 209-076 Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag
• DGUV Information 209-083 Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen Bauliche Gestaltung, Betrieb
• DGUV Grundsatz 309-010 Anforderungen an Fachkundige für die Messung und
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei
Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung
• DGUV Information Pneumatische Impulsventile – Einsatz in
(Format Informationsblatt) sicherheitsbezogenen Anwendungen
BGHM-Informationen:
• BGHM-Information 101 Mensch und Arbeitsplatz in der Holz- und
Metallindustrie
• BGHM-Information 102 Beurteilen von Gefährdungen und Belastung –
Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise,
sichere Schritte zum Ziel
• BGHM-Information 103 Maschinenlehrgänge Holzbearbeitung –
Organisation und Anforderungen an
Ausbildungsstätten
• BGHM-Information 105 Jugendliche
nossenschaft – aber durchaus auch unter
Mitwirkung von BGHM-Fachleuten – in eine
DGUV-Schrift überführt. Herausgeberin ist
auch hier die DGUV.
Wird das Dokument nicht als DGUV-Schrift übernommen, kann die BGHM das Thema fortführen
und eine Schrift unter eigener Flagge dazu herausgeben. Bisher hat die BGHM zu vier Themen
eigene BGHM-Informationen herausgegeben,
eine weitere ist in Vorbereitung.
Medien zu BGHM-spezifischen Themenbereichen
Wenn die BGHM speziell für ihre Versicherten zusätzliche Informationen über ein für den Bereich
Holz und Metall wesentliches Thema bereitstellen möchte, hat sie die Möglichkeit, dazu weite-
re Medien zu entwickeln und zu publizieren. In
diesem Jahr hat sie beispielsweise mit den Blättern „Arbeitsschutz Kompakt“ ein neues Medium
eingeführt. Es informiert auf einer Doppelseite
über Gefährdungen bei einzelnen Tätigkeiten in
der Holz- und Metallbranche und beschreibt BestPractice-Beispiele. Bisher wurden bereits mehr
als 20 „Arbeitsschutz Kompakt“ zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise das Reinigen
von Werkstücken, veröffentlicht. Die Reihe wird
fortlaufend erweitert (siehe auch BGHM-Aktuell
5/2015, S. 4). Darüber hinaus stellt die BGHM ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten zahlreiche weitere Medien für die Präventionsarbeit zur
Verfügung.
BGHM
Weitere Informationen:
Alle genannten Schriften, auch die von der DGUV herausgegebenen, können von den Mitgliedsbetrieben der BGHM wie bisher über den Online-Shop (www.bghm.de Webcode 144) kostenfrei bezogen
oder heruntergeladen werden. Eine ausführliche Begründung und Darstellung zur Neunummerierung
und Bezeichnung der Schriften liefert die DGUV im Internet unter: http://publikationen.dguv.de
Hier findet sich auch die Zuordnung der bisherigen Nummern zu den neuen DGUV-Bezeichnungen.
BGHM-Aktuell 1|2016
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