Examensvorbereitung ST – Schrift, Gotteslehre 1/2 Lehre von der hl. Schrift, Gotteslehre Quelle: Reader von T. Koch, Notizen aus Repetitorium von D. Evers. 1. Lehre von der heiligen Schrift 1.1 Reformationszeit • Schrift war zentral, einziges Prinzip christlicher Wahrheitserkenntnis. APO verstand sich als Hüterin des reformatorischen Schriftprinzips. • LUTHER: versteht die Schrift als gegenwärtiges Wort (viva vox), eigentlich immer mündlich und Zusage. Sie allein soll herrschen. Ist durch den Geist auszulegen, durch den sie geschrieben ist – nicht nach eigener Meinung. ◦ Verschiedene Teile der Bibel sind verschieden verbindlich, Kriterium: was Christum treibet. ◦ Grundlegend ist die innere Differenzierung nach Evangelium und Gesetz. ◦ reflektierte nicht über das Zustandekommen der Schrift. • BSLK setzen normative Geltung der Schrift voraus. CA V: Geist an Wort gebunden. • APO: Will Vorrang der Schrift herausstellen. Versteht „Dogmatik“ als Exegese. Schrift ist unfehlbar wahr, enthält WG ganz und vollständig. Gleichsetzung von Offenbarung und Schrift. Verbalinspiration. 1.2 Aufklärung • Inspiration wird auf göttlichen Beistand bei menschlicher Abfassung der Bücher reduziert. • SEMLER: Kanon ist menschlich-geschichtlich entstanden. • Aufgabe: biblische Inhalte in die Gegenwart übersetzen. • LESSING: „garstiger Graben“ zwischen Schrift und Gegenwart. Nicht historische Tatsachenbeweise können überzeugen, sondern nur das, was mit der eigenen Vernunft zusammenstimmt. • SCHLEIERMACHER: Schrift kann nicht Glauben begründen, sondern setzt diesen schon voraus, Ist Teil der Ekklesiologie. Apostel waren „personalinspiriert“ von der Erinnerung an den ganzen Christus. AT hat keine normative Geltung in der christlichen Kirche. 1.3 Gegenwart • Lutheraner: Schrift ist Niederschlag von Tradition, aber sie ist die maßgebende Grundtradition und Richtschnur für alles andere. • BARTH: Kritisiert die Inspirationslehre. JC ist allein Wort Gottes, wird verweltlicht, wenn Sicherheit im Vorfindlichen des hl. Buches behauptet wird. Aber die Schrift ist Offenbarungszeugnis und hat deshalb kanonische und normative Autorität. ◦ Kanon hat sich der Kirche imponiert. ◦ Hermeneutische Prinzipien muss man sich von der Schrift diktieren lassen; alles ist von ihrem Bezug zum offenbarten WG, JC, zu verstehen. ◦ Historischer Abstand und Übersetzungsbedürfnis wird abgelehnt. WG legt sich selbst aus. • BULTMANN: AT ist Voraussetzung für NT, aber als Dokument des Scheiterns. E.I. • KÄSEMANN: Kanon ≠ Evangelium; hinter dem Kanon ist das Evangelium von der Rechtfertigung, das normativ ist. • PANNENBERG: Theologisch maßgeblich ist nicht mehr der biblische Text, sondern die dahinter zu erschließende Gestalt des einen Jesus, bes. Auferstehung. Examensvorbereitung ST – Schrift, Gotteslehre 2/2 2. Lehre von Gott 2.1 Reformationszeit • LUTHER: Grundlegend ist die Rechtfertigung (nicht distributiv, also vergeltend, sondern passiv – Gott rechtfertigt uns durch den Glauben). Nicht über Geheimnisse Gottes ist zu theologisieren, sondern über Gott im Rechtfertigungsgeschehen. Darin handelt er in doppelter Weise: Er wirkt die tödliche Verzweiflung des Sünders und die erlösende Gewissheit des Glaubens. Dementsprechend ist Gott zweifach bestimmt als zorniger und als gnädiger Gott. • Weitere Unterscheidung: Deus absconditus (unbegreiflich alles wirkend) und Deus revelatus. Aber wer das Wort hat, hat den ganzen Gott. • Luther und BSLK rezipieren die altkirchliche Trinitätslehre. • APO: Gott ist unbegreiflich – aber es wurde so viel von ihm offenbart, wie zum Heil nötig ist. Daraus lässt sich folgende Definition ableiten: Gott ist das unendliche geistige Wesen. Er ist das allervollkommenste Wesen. 2.2 Aufklärung • Trinitätslehre wird zurückgewiesen; Christus ist nicht physisch-ontologisch, sondern moralisch Gott ähnlich. • Seit KANT v.a. Kritik an den despotisch-herrschaftlichen Zügen des Gottesbildes. • SCHLEIERMACHER: „Gott“ ist das „Woher“ des Schlechthinnigen Abhängigkeitsgefühls. Gottes Eigenschaften sagen, dass er schlechthin ursächlich ist (für Zeit, alles Geschehen etc.). 2.3 Gegenwart • ALTHAUS: betont die Personhaftigkeit Gottes (Gott ist Subjekt, Ich, das uns sich gegenüberstellt). • BARTH: betont im Römerbrief den unendlichen Unterschied zwischen Gott und Welt. ◦ In der KD meint er, Gotteslehre sei nur als Trinitätslehre möglich. Ohne Offenbarung keine Gotteserkenntnis, und Trinität ist Bedingung der Offb. ◦ Gottes Eigenschaften werden von den Polen Liebe und Freiheit bestimmt. In dieser Polarität drückt sich das eine Wesen Gottes aus. Gott ist der Liebende in der Freiheit. ◦ analogia entis wird verworfen. • TILLICH: Gott=was den Menschen unbedingt angeht; das Sein-Selbst. Symbole können, wenn sie über sich hinausweisen, auf Gott verweisen.
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