Sachverständigen- prüfung für Gamma- radiografie-Geräte

Sachverständigenprüfung für Gammaradiografie-Geräte
StrlSchV
TÜV SÜD-Leistungen
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Diese Sachverständigenprüfung nach § 66 Abs. 2 StrlSchV
dient der Überprüfung der sicherheitstechnischen Funktion,
der Sicherheit und des Strahlenschutzes. Neben der technischen Ausrüstung werden auch die sicherheitstechnischen Anlagenteile sowie die Sicherheitsmaßnahmen einer
Prüfung unterzogen.
TÜV SÜD Industrie Service GmbH ist als Sachverständigenorganisation in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin,
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern nach § 66 Abs. 1
StrlSchV zugelassen. Nutzen auch Sie unsere Expertise in
Sachen Strahlenschutz.
Sachverständigenprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV
Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven
Stoffen (§ 66 Abs.4 StrlSchV)
Berechnungen zum baulichen Strahlenschutz
Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes durch
Dosisleistungsmessungen
Beratung in allen Fragen des Strahlenschutzes
Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen
Ihr Nutzen
Sie haben einen anerkannten, qualifizierten und
erfahrenen Partner.
왘 Sie schaffen sich Rechtsicherheit durch die fachgerechte Erfüllung der behördlichen Forderungen
und Genehmigungsauflagen.
왘 Sie stellen die Qualität und Funktionalität Ihrer
Anlagen sicher.
왘 Sie gewährleisten den Strahlenschutz.
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Gern informieren wir Sie ausführlich. Sprechen Sie uns an.
TÜV SÜD Industrie Service GmbH · www.tuev-sued.de/is
Ansprechpartner: Dr. Michael Bittner · Telefon +49 (0)351 4202–302 · E-Mail: [email protected]
©TÜV SÜD IS-AT I 1302 I HN
Betreiber von Geräten für die Gammaradiografie, Anlagen
zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie Bestrahlungsanlagen müssen diese gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vor Inbetriebnahme, jährlich (in der Regel) sowie nach wesentlichen Änderungen, die den
Strahlenschutz beeinflussen können, durch einen von der
im jeweiligen Bundesland zuständigen Strahlenschutzbehörde anerkannten Sachverständigen prüfen lassen.