Sachverständigenprüfung für Gammaradiografie-Geräte StrlSchV TÜV SÜD-Leistungen 쮿 쮿 쮿 쮿 쮿 쮿 Diese Sachverständigenprüfung nach § 66 Abs. 2 StrlSchV dient der Überprüfung der sicherheitstechnischen Funktion, der Sicherheit und des Strahlenschutzes. Neben der technischen Ausrüstung werden auch die sicherheitstechnischen Anlagenteile sowie die Sicherheitsmaßnahmen einer Prüfung unterzogen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH ist als Sachverständigenorganisation in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern nach § 66 Abs. 1 StrlSchV zugelassen. Nutzen auch Sie unsere Expertise in Sachen Strahlenschutz. Sachverständigenprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen (§ 66 Abs.4 StrlSchV) Berechnungen zum baulichen Strahlenschutz Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes durch Dosisleistungsmessungen Beratung in allen Fragen des Strahlenschutzes Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen Ihr Nutzen Sie haben einen anerkannten, qualifizierten und erfahrenen Partner. 왘 Sie schaffen sich Rechtsicherheit durch die fachgerechte Erfüllung der behördlichen Forderungen und Genehmigungsauflagen. 왘 Sie stellen die Qualität und Funktionalität Ihrer Anlagen sicher. 왘 Sie gewährleisten den Strahlenschutz. 왘 Gern informieren wir Sie ausführlich. Sprechen Sie uns an. TÜV SÜD Industrie Service GmbH · www.tuev-sued.de/is Ansprechpartner: Dr. Michael Bittner · Telefon +49 (0)351 4202–302 · E-Mail: [email protected] ©TÜV SÜD IS-AT I 1302 I HN Betreiber von Geräten für die Gammaradiografie, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie Bestrahlungsanlagen müssen diese gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vor Inbetriebnahme, jährlich (in der Regel) sowie nach wesentlichen Änderungen, die den Strahlenschutz beeinflussen können, durch einen von der im jeweiligen Bundesland zuständigen Strahlenschutzbehörde anerkannten Sachverständigen prüfen lassen.
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