Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung

Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung
(RöV)
Bogen
Stand
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Seite
Einrichtung
Erstellt durch:
Datum:
Unterschrift der Leitung
der Einrichtung / Abteilung / des Dekanats
Datum:
Anzahl der Beschäftigten
Stempel der Einrichtung
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gilt für folgende Räume/Arbeitsplätze:
0.3
2014
Stabsstelle AU
1 von 8
Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung
(RöV)
Bogen
Stand
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Seite
0.3
2014
Stabsstelle AU
2 von 8
Zusammenfassung der festgestellten Abweichungen / Mängel
Raum
Seite
Abweichungen / Mängel
Erforderliche Maßnahmen
Erledigungsvermerk
bis wann
durch
erledigt
am
Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung
(RöV)
6
Physikalische
Gefährdung
6.1
Ionisierende Strahlung:
 Röntgenstrahlen
 Radioaktivität
Bogen
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0.3
2014
Stabsstelle AU
3 von 8
Erledigungsvermerk
Erforderliche Maßnahmen
 technisch
 organisatorisch
 personenbezogen
 Gefährdungsbereiche, in denen nach StrlSchV oder RöV gearbeitet
wird, sind abgegrenzt und gekennzeichnet
 Alle Erfordernisse nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
entsprechend der auszuübenden Tätigkeit werden beachtet
 Alle Erfordernisse nach der Röntgenverordnung (RöV) entsprechend
der auszuübenden Tätigkeit werden beachtet
 Die innerbetriebliche, universitätsinterne Regelung
„Strahlenschutzverfügung des Präsidenten“ von 2007 ist bekannt und
umgesetzt

 Das Betreiben der Anlagen/ Geräte /Radionuklide ist vom AfA
genehmigt
 Eventuelle Auflagen der Genehmigung durch das AfA werden
beachtet
 Jährliche Bestandsmeldungen gehen über den Strahlenschutzbevollmächtigten ans Amt für Arbeitsschutz (AfA) und als
Kopie an die Abteilung AU; z.Hd. 9.11
 Strahlenschutzbevollmächtigte sind vom Dekan schriftlich bestellt
worden und an Abt. AU mit Bestellungsurkunde gemeldet
 Strahlenschutzbeauftragte und Vertreter gemäß StrlSchV oder RöV
sind bestellt und an Abt. AU mit allen erforderlichen Nachweisen
über die Fachkunde gemeldet
entfällt
bitte auf Seite 2
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erfüllt
ja
nein
erledigt
Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung
(RöV)
6
Physikalische
Gefährdung
Bogen
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0.3
2014
Stabsstelle AU
4 von 8
Erledigungsvermerk
Erforderliche Maßnahmen
 technisch
 organisatorisch
 personenbezogen
 Die universitätsinterne Inhouse-Schulung zum „Erhalt der Fachkunde
im Strahlenschutz“, die alle 5 Jahre verbindlich stattfindet, ist allen
bekannt
 Änderungen der bestellten Personen im Strahlenschutz inkl. deren
Vertretungen werden unmittelbar Abt. AU mitgeteilt
 Betriebsanweisungen innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der
Strahlenschutzbeauftragten sind erstellt
 Strahlenschutzanweisungen sind erstellt
 Durchzuführende Maßnahmen bei Störfällen und Unfällen im
Strahlenbereich sind festgelegt und bekannt
 Unterweisungen werden durchgeführt und dokumentiert
 Abfallkonzept für radioaktive Stoffe ist vorhanden und bekannt
 Erforderliche Messungen werden durchgeführt
 Erforderliche PSA steht zur Verfügung und wird benutzt
entfällt
bitte auf Seite 2
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erfüllt
ja
nein
erledigt
Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung
(RöV)
6
Physikalische
Gefährdung
6.2
Nichtionisierende
Strahlung:



Laser
UV
IR


sichtbares Licht
Sonnenstrahlen
0.3
2014
Stabsstelle AU
5 von 8
Erledigungsvermerk
Erforderliche Maßnahmen
 Abschirmungen und Reflexionsschutz werden eingesetzt
 Notaustaster für die elektrische Versorgung des Lasersystems ist
vorhanden
 Laserschutzbeauftragte mit entsprechender Fachkunde sind benannt
und formell über den Fachbereichsleiter ernannt (Formular)
 Eine Kopie der Ernennung zum Laserschutzbeauftragten ist an die
Abteilung AU Arbeitssicherheit und Umweltschutz in der
Präsidialverwaltung geschickt worden
 Kennzeichnung aller Lasergeräte nach Klassen: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und
4 ist vorgenommen
 Kennzeichnung der Räume, in denen Laser betrieben werden, ist
vorgenommen
 Regelmäßige Prüfung der Geräte, die Strahlung erzeugen, werden
durchgeführt
 Laserschutzbrillen entsprechend der Laserklassen werden getragen
 Reduzierter Aufenthalt in extremen UV-Bereichen wird beachtet
 Spezielle Betriebs- bzw. Arbeitsanweisungen sind erstellt und
beachtet
 UV-Schutzbrille wird getragen
 UV-Schutz im Freien wird verwendet
Ergänzungen zu 6
Bogen
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entfällt
erfüllt
bitte auf Seite 2
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Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung
(RöV)
10
Psychische Belastung
10.1
Arbeitstätigkeit z.B.:
 Tätigkeiten
 Arbeitsablauf
 Über- oder
Unterforderung
 Qualifikation
 Unterweisung
 Verantwortung
Bogen
Stand
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0.3
2014
Stabsstelle AU
6 von 8
Erledigungsvermerk
Erforderliche Maßnahmen
 technisch
 organisatorisch  personenbezogen
 Die Personalauswahl erfolgt entsprechend der Anforderung
 Arbeitsaufgaben sind klar beschrieben
 Arbeitsabläufe werden geplant
 Beschäftigte können ihre Arbeit weitestgehend selbständig planen
und einteilen
 Der Arbeitsablauf ist so gestaltet, dass die Aufgabendurchführung
gut möglich ist
 Termindruck und ständige Störungen werden vermieden
 Mischarbeit ist möglich
 Übermäßige Informationsmenge wird vermieden
 Geeignete Arbeitsmittel und Informationen stehen zur Verfügung
 Beschäftigte sind in der Anwendung der eingesetzten Software
geschult
 Kooperation und Kommunikation ist möglich
 Der Verantwortungsumfang ist definiert und angemessen
 Beschäftigte erhalten Arbeitsaufgaben entsprechend ihrer
Qualifikation
 Qualifikationsmaßnahmen werden angeboten
 Kompetenzbereiche sind klar geregelt und kommuniziert
 Bei Baumaßnahmen werden die Beschäftigten über mögliche
Gefahren unterwiesen bzw. informiert
bitte auf Seite 2
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erfüllt
ja
nein
erledigt
Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung
(RöV)
10
Psychische Belastung
10.2
Arbeitszeit
10.3
Soziale Belastung z.B.:
 Führungs-/
 Vorgesetzte sind sich ihrer Führungsaufgabe und Verantwortung
bewusst
 Mitarbeiterbesprechungen finden regelmäßig statt
Vorgesetztenverhalten
Zusammenarbeit
Ergänzungen zu 10
0.3
2014
Stabsstelle AU
7 von 8
Erledigungsvermerk
Erforderliche Maßnahmen
 technisch
 organisatorisch  personenbezogen
 Die Regelarbeitszeit sowie die gesetzlichen und tariflichen Vorgaben
werden eingehalten
 Ruhepausen werden eingehalten

Bogen
Stand
Erstellt von
Seite
 Vorgesetzten- bzw. Mitarbeitergespräche werden durchgeführt
 Das Angebot von Teambildungsprozessen oder Mediation bei
Störungen in der Zusammenarbeit ist bekannt
 Der Umgang unter den Kollegen/Kolleginnen ist respektvoll
bitte auf Seite 2
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erfüllt
ja
nein
erledigt
Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung
(RöV)
Bogen
Stand
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0.3
2014
Stabsstelle AU
8 von 8
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
 jährlich mit Überprüfung der Wirksamkeit
der getroffenen Schutzmaßnahmen oder
 bei Einführung neuer
o Arbeitsstoffe
o Arbeitsverfahren
o Arbeitsmittel
Datum der
Aktualisierung:
Stempel der Einrichtung
Unterschrift der Leitung
der Einrichtung / Abteilung / des
Dekanats
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
 jährlich mit Überprüfung der Wirksamkeit
der getroffenen Schutzmaßnahmen oder
 bei Einführung neuer
o Arbeitsstoffe
o Arbeitsverfahren
o Arbeitsmittel
Datum der
Aktualisierung:
Stempel der Einrichtung
Unterschrift der Leitung
der Einrichtung / Abteilung / des
Dekanats
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
 jährlich mit Überprüfung der Wirksamkeit
der getroffenen Schutzmaßnahmen oder
 bei Einführung neuer
o Arbeitsstoffe
o Arbeitsverfahren
o Arbeitsmittel
Datum der
Aktualisierung:
Stempel der Einrichtung
Unterschrift der Leitung
der Einrichtung / Abteilung / des
Dekanats