Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung (RöV) Bogen Stand Erstellt von Seite Einrichtung Erstellt durch: Datum: Unterschrift der Leitung der Einrichtung / Abteilung / des Dekanats Datum: Anzahl der Beschäftigten Stempel der Einrichtung Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gilt für folgende Räume/Arbeitsplätze: 0.3 2014 Stabsstelle AU 1 von 8 Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung (RöV) Bogen Stand Erstellt von Seite 0.3 2014 Stabsstelle AU 2 von 8 Zusammenfassung der festgestellten Abweichungen / Mängel Raum Seite Abweichungen / Mängel Erforderliche Maßnahmen Erledigungsvermerk bis wann durch erledigt am Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung (RöV) 6 Physikalische Gefährdung 6.1 Ionisierende Strahlung: Röntgenstrahlen Radioaktivität Bogen Stand Erstellt von Seite 0.3 2014 Stabsstelle AU 3 von 8 Erledigungsvermerk Erforderliche Maßnahmen technisch organisatorisch personenbezogen Gefährdungsbereiche, in denen nach StrlSchV oder RöV gearbeitet wird, sind abgegrenzt und gekennzeichnet Alle Erfordernisse nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) entsprechend der auszuübenden Tätigkeit werden beachtet Alle Erfordernisse nach der Röntgenverordnung (RöV) entsprechend der auszuübenden Tätigkeit werden beachtet Die innerbetriebliche, universitätsinterne Regelung „Strahlenschutzverfügung des Präsidenten“ von 2007 ist bekannt und umgesetzt Das Betreiben der Anlagen/ Geräte /Radionuklide ist vom AfA genehmigt Eventuelle Auflagen der Genehmigung durch das AfA werden beachtet Jährliche Bestandsmeldungen gehen über den Strahlenschutzbevollmächtigten ans Amt für Arbeitsschutz (AfA) und als Kopie an die Abteilung AU; z.Hd. 9.11 Strahlenschutzbevollmächtigte sind vom Dekan schriftlich bestellt worden und an Abt. AU mit Bestellungsurkunde gemeldet Strahlenschutzbeauftragte und Vertreter gemäß StrlSchV oder RöV sind bestellt und an Abt. AU mit allen erforderlichen Nachweisen über die Fachkunde gemeldet entfällt bitte auf Seite 2 eintragen erfüllt ja nein erledigt Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung (RöV) 6 Physikalische Gefährdung Bogen Stand Erstellt von Seite 0.3 2014 Stabsstelle AU 4 von 8 Erledigungsvermerk Erforderliche Maßnahmen technisch organisatorisch personenbezogen Die universitätsinterne Inhouse-Schulung zum „Erhalt der Fachkunde im Strahlenschutz“, die alle 5 Jahre verbindlich stattfindet, ist allen bekannt Änderungen der bestellten Personen im Strahlenschutz inkl. deren Vertretungen werden unmittelbar Abt. AU mitgeteilt Betriebsanweisungen innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der Strahlenschutzbeauftragten sind erstellt Strahlenschutzanweisungen sind erstellt Durchzuführende Maßnahmen bei Störfällen und Unfällen im Strahlenbereich sind festgelegt und bekannt Unterweisungen werden durchgeführt und dokumentiert Abfallkonzept für radioaktive Stoffe ist vorhanden und bekannt Erforderliche Messungen werden durchgeführt Erforderliche PSA steht zur Verfügung und wird benutzt entfällt bitte auf Seite 2 eintragen erfüllt ja nein erledigt Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung (RöV) 6 Physikalische Gefährdung 6.2 Nichtionisierende Strahlung: Laser UV IR sichtbares Licht Sonnenstrahlen 0.3 2014 Stabsstelle AU 5 von 8 Erledigungsvermerk Erforderliche Maßnahmen Abschirmungen und Reflexionsschutz werden eingesetzt Notaustaster für die elektrische Versorgung des Lasersystems ist vorhanden Laserschutzbeauftragte mit entsprechender Fachkunde sind benannt und formell über den Fachbereichsleiter ernannt (Formular) Eine Kopie der Ernennung zum Laserschutzbeauftragten ist an die Abteilung AU Arbeitssicherheit und Umweltschutz in der Präsidialverwaltung geschickt worden Kennzeichnung aller Lasergeräte nach Klassen: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ist vorgenommen Kennzeichnung der Räume, in denen Laser betrieben werden, ist vorgenommen Regelmäßige Prüfung der Geräte, die Strahlung erzeugen, werden durchgeführt Laserschutzbrillen entsprechend der Laserklassen werden getragen Reduzierter Aufenthalt in extremen UV-Bereichen wird beachtet Spezielle Betriebs- bzw. Arbeitsanweisungen sind erstellt und beachtet UV-Schutzbrille wird getragen UV-Schutz im Freien wird verwendet Ergänzungen zu 6 Bogen Stand Erstellt von Seite entfällt erfüllt bitte auf Seite 2 eintragen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung (RöV) 10 Psychische Belastung 10.1 Arbeitstätigkeit z.B.: Tätigkeiten Arbeitsablauf Über- oder Unterforderung Qualifikation Unterweisung Verantwortung Bogen Stand Erstellt von Seite 0.3 2014 Stabsstelle AU 6 von 8 Erledigungsvermerk Erforderliche Maßnahmen technisch organisatorisch personenbezogen Die Personalauswahl erfolgt entsprechend der Anforderung Arbeitsaufgaben sind klar beschrieben Arbeitsabläufe werden geplant Beschäftigte können ihre Arbeit weitestgehend selbständig planen und einteilen Der Arbeitsablauf ist so gestaltet, dass die Aufgabendurchführung gut möglich ist Termindruck und ständige Störungen werden vermieden Mischarbeit ist möglich Übermäßige Informationsmenge wird vermieden Geeignete Arbeitsmittel und Informationen stehen zur Verfügung Beschäftigte sind in der Anwendung der eingesetzten Software geschult Kooperation und Kommunikation ist möglich Der Verantwortungsumfang ist definiert und angemessen Beschäftigte erhalten Arbeitsaufgaben entsprechend ihrer Qualifikation Qualifikationsmaßnahmen werden angeboten Kompetenzbereiche sind klar geregelt und kommuniziert Bei Baumaßnahmen werden die Beschäftigten über mögliche Gefahren unterwiesen bzw. informiert bitte auf Seite 2 eintragen erfüllt ja nein erledigt Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung (RöV) 10 Psychische Belastung 10.2 Arbeitszeit 10.3 Soziale Belastung z.B.: Führungs-/ Vorgesetzte sind sich ihrer Führungsaufgabe und Verantwortung bewusst Mitarbeiterbesprechungen finden regelmäßig statt Vorgesetztenverhalten Zusammenarbeit Ergänzungen zu 10 0.3 2014 Stabsstelle AU 7 von 8 Erledigungsvermerk Erforderliche Maßnahmen technisch organisatorisch personenbezogen Die Regelarbeitszeit sowie die gesetzlichen und tariflichen Vorgaben werden eingehalten Ruhepausen werden eingehalten Bogen Stand Erstellt von Seite Vorgesetzten- bzw. Mitarbeitergespräche werden durchgeführt Das Angebot von Teambildungsprozessen oder Mediation bei Störungen in der Zusammenarbeit ist bekannt Der Umgang unter den Kollegen/Kolleginnen ist respektvoll bitte auf Seite 2 eintragen erfüllt ja nein erledigt Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung Arbeitsplätze nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung (RöV) Bogen Stand Erstellt von Seite 0.3 2014 Stabsstelle AU 8 von 8 Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung jährlich mit Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen oder bei Einführung neuer o Arbeitsstoffe o Arbeitsverfahren o Arbeitsmittel Datum der Aktualisierung: Stempel der Einrichtung Unterschrift der Leitung der Einrichtung / Abteilung / des Dekanats Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung jährlich mit Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen oder bei Einführung neuer o Arbeitsstoffe o Arbeitsverfahren o Arbeitsmittel Datum der Aktualisierung: Stempel der Einrichtung Unterschrift der Leitung der Einrichtung / Abteilung / des Dekanats Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung jährlich mit Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen oder bei Einführung neuer o Arbeitsstoffe o Arbeitsverfahren o Arbeitsmittel Datum der Aktualisierung: Stempel der Einrichtung Unterschrift der Leitung der Einrichtung / Abteilung / des Dekanats
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