Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung

Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung:
Maßgebend für die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung auf die Kostensituation des einzelnen Betriebes sind:
der vor Inkrafttreten des Gesetzes pro Arbeitsstunde gezahlte Lohn,
der Umfang bzw. Anfall von Anwesenheits- und Wartezeiten, also Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr. 1 und
2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau,
damit mittelbar die segmentspezifischen Leistungsbedingungen der Transportabwicklung,
1.
2.
3.
4.
der Umfang bzw. Anfall von sogenannten Kabinen- und Beifahrerzeiten (Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr.
3 ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau,
5.
der Umfang bzw. Anfall von Zeiten, die der Fahrer auf einer Fähre oder im Zug verbringt und bei denen es sich um
Bereitschaftszeit nach § 21a Abs. 3 ArbZG handelt sowie deren bisheriges Entlohnungsniveau,
6.
der Umfang einer ggf. möglichen Entgeltumwandlung bzw. Änderung von Lohnbestandteilen.
Dabei ist durch den Gesetzgeber nicht rechtssicher festgestellt, ob die unter den Punkten 2., 4. und 5. genannten Zeiten dem
Mindestlohn von 8,50 € unterworfen sind.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der vorhandenen Lohngefälle in Deutschland muss davon ausgegangen werden,
dass die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung regional und segmentbezogen sehr unterschiedlich ausfallen.
Zu demselben Ergebnis kommt eine Studie des Steinbeis-Beratungszentrums Spedition und Logistik (SBZ-SL), Heilbronn, unter
Leitung von Prof. Dr. Dirk Lohre für den Stückgutverkehr. Danach wirkt sich der Mindestlohn vor allem für das Fahrpersonal in Berlin,
in den neuen Bundesländern, in den an sie angrenzenden Kreisen in Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie in Teilen von
Schleswig-Holstein aus. Für die betroffenen Regionen ermittelte das Beratungszentrum eine durchschnittliche Kostensteigerung für
Fahrpersonal im Fernverkehr von ca. 17 Prozent und im Nahverkehr von ca. 16 Prozent.
Unter Berücksichtigung der o.g. Studienergebnisse für den Fernverkehr würde sich bei gegebener Fehlertoleranz die
innerhalb des Webtools abgebildete Kostenentwicklung von September 2014 bis September 2015 wie folgt darstellen:
Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr
Kostenveränderungen im Fernverkehr
von September 2014 bis September 2015
Kostenstruktur: nationaler Fernverkehr
Kostenstruktur 2013
Kostengruppe
Kostenart
Lohn
2)
Veränderung
in %
durchschnittl.
Anteil der
Kostenart an
den
Gesamtkosten
in %
+17,00
22,35
+17,70
5,22
0,00
1,04
Kostengruppe
Gesamtkosten
Veränderung
in %
Veränderung
in %
Personalkosten
1)
ohne
Fahrer
Spesen
gesetzliche Sozialaufwendungen
sonstige
Fahrerspesen
3)
...
+16,44
0,00
Fahrzeugeinsatzkosten
...
+0,50
4,65
-9,65
Fahrzeugvorhaltekosten
...
+0,50
4,65
-0,20
Verwaltungskosten
...
+3,64
5,12
+1,98
+0,30
Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse.
© Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de
Nutzung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Die kommerzielle Verwertung ist untersagt.
Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung:
Maßgebend für die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung auf die Kostensituation des einzelnen Betriebes sind:
der vor Inkrafttreten des Gesetzes pro Arbeitsstunde gezahlte Lohn,
der Umfang bzw. Anfall von Anwesenheits- und Wartezeiten, also Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr. 1 und
2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau,
damit mittelbar die segmentspezifischen Leistungsbedingungen der Transportabwicklung,
1.
2.
3.
4.
der Umfang bzw. Anfall von sogenannten Kabinen- und Beifahrerzeiten (Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr.
3 ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau,
5.
der Umfang bzw. Anfall von Zeiten, die der Fahrer auf einer Fähre oder im Zug verbringt und bei denen es sich um
Bereitschaftszeit nach § 21a Abs. 3 ArbZG handelt sowie deren bisheriges Entlohnungsniveau,
6.
der Umfang einer ggf. möglichen Entgeltumwandlung bzw. Änderung von Lohnbestandteilen.
Dabei ist durch den Gesetzgeber nicht rechtssicher festgestellt, ob die unter den Punkten 2., 4. und 5. genannten Zeiten dem
Mindestlohn von 8,50 € unterworfen sind.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der vorhandenen Lohngefälle in Deutschland muss davon ausgegangen werden,
dass die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung regional und segmentbezogen sehr unterschiedlich ausfallen.
Zu demselben Ergebnis kommt eine Studie des Steinbeis-Beratungszentrums Spedition und Logistik (SBZ-SL), Heilbronn, unter
Leitung von Prof. Dr. Dirk Lohre für den Stückgutverkehr. Danach wirkt sich der Mindestlohn vor allem für das Fahrpersonal in Berlin,
in den neuen Bundesländern, in den an sie angrenzenden Kreisen in Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie in Teilen von
Schleswig-Holstein aus. Für die betroffenen Regionen ermittelte das Beratungszentrum eine durchschnittliche Kostensteigerung für
Fahrpersonal im Fernverkehr von ca. 17 Prozent und im Nahverkehr von ca. 16 Prozent.
Unter Berücksichtigung der o.g. Studienergebnisse für den Fernverkehr würde sich bei gegebener Fehlertoleranz die
innerhalb des Webtools abgebildete Kostenentwicklung von September 2014 bis September 2015 wie folgt darstellen:
Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr
Kostenveränderungen im Regionalverkehr
von September 2014 bis September 2015
Kostenstruktur: nationaler Regionalverkehr
Kostenstruktur 2013
Kostengruppe
Kostenart
Lohn
2)
Veränderung
in %
durchschnittl.
Anteil der
Kostenart an
den
Gesamtkosten
in %
+17,00
26,49
+17,70
6,18
0,00
0,31
Kostengruppe
Gesamtkosten
Veränderung
in %
Veränderung
in %
Personalkosten
1)
ohne
Fahrer
Spesen
gesetzliche Sozialaufwendungen
sonstige
Fahrerspesen
3)
...
+16,93
0,00
Fahrzeugeinsatzkosten
...
+0,50
5,59
-9,23
Fahrzeugvorhaltekosten
...
+0,50
5,59
-0,30
Verwaltungskosten
...
+3,64
6,31
+1,98
+2,10
Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse.
© Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de
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Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung:
Maßgebend für die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung auf die Kostensituation des einzelnen Betriebes sind:
der vor Inkrafttreten des Gesetzes pro Arbeitsstunde gezahlte Lohn,
der Umfang bzw. Anfall von Anwesenheits- und Wartezeiten, also Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr. 1 und
2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau,
damit mittelbar die segmentspezifischen Leistungsbedingungen der Transportabwicklung,
1.
2.
3.
4.
der Umfang bzw. Anfall von sogenannten Kabinen- und Beifahrerzeiten (Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr.
3 ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau,
5.
der Umfang bzw. Anfall von Zeiten, die der Fahrer auf einer Fähre oder im Zug verbringt und bei denen es sich um
Bereitschaftszeit nach § 21a Abs. 3 ArbZG handelt sowie deren bisheriges Entlohnungsniveau,
6.
der Umfang einer ggf. möglichen Entgeltumwandlung bzw. Änderung von Lohnbestandteilen.
Dabei ist durch den Gesetzgeber nicht rechtssicher festgestellt, ob die unter den Punkten 2., 4. und 5. genannten Zeiten dem
Mindestlohn von 8,50 € unterworfen sind.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der vorhandenen Lohngefälle in Deutschland muss davon ausgegangen werden,
dass die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung regional und segmentbezogen sehr unterschiedlich ausfallen.
Zu demselben Ergebnis kommt eine Studie des Steinbeis-Beratungszentrums Spedition und Logistik (SBZ-SL), Heilbronn, unter
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in den neuen Bundesländern, in den an sie angrenzenden Kreisen in Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie in Teilen von
Schleswig-Holstein aus. Für die betroffenen Regionen ermittelte das Beratungszentrum eine durchschnittliche Kostensteigerung für
Fahrpersonal im Fernverkehr von ca. 17 Prozent und im Nahverkehr von ca. 16 Prozent.
Unter Berücksichtigung der o.g. Studienergebnisse für den Nahverkehr würde sich bei gegebener Fehlertoleranz die
innerhalb des Webtools abgebildete Kostenentwicklung von September 2014 bis September 2015 wie folgt darstellen:
Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr
Kostenveränderungen im Nahverkehr
von September 2014 bis September 2015
Kostenstruktur: nationaler Nahverkehr
Kostenstruktur 2013
Kostengruppe
Kostenart
Lohn
2)
Veränderung
in %
durchschnittl.
Anteil der
Kostenart an
den
Gesamtkosten
in %
+16,00
35,18
+16,70
8,21
0,00
0,42
Kostengruppe
Gesamtkosten
Veränderung
in %
Veränderung
in %
Personalkosten
1)
ohne
Fahrer
Spesen
gesetzliche Sozialaufwendungen
sonstige
Fahrerspesen
3)
...
+15,94
0,00
Fahrzeugeinsatzkosten
...
+0,50
5,50
-7,78
Fahrzeugvorhaltekosten
...
+0,50
5,50
0,00
Verwaltungskosten
...
+3,64
7,98
+1,98
+5,28
Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse.
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