Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung: Maßgebend für die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung auf die Kostensituation des einzelnen Betriebes sind: der vor Inkrafttreten des Gesetzes pro Arbeitsstunde gezahlte Lohn, der Umfang bzw. Anfall von Anwesenheits- und Wartezeiten, also Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau, damit mittelbar die segmentspezifischen Leistungsbedingungen der Transportabwicklung, 1. 2. 3. 4. der Umfang bzw. Anfall von sogenannten Kabinen- und Beifahrerzeiten (Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau, 5. der Umfang bzw. Anfall von Zeiten, die der Fahrer auf einer Fähre oder im Zug verbringt und bei denen es sich um Bereitschaftszeit nach § 21a Abs. 3 ArbZG handelt sowie deren bisheriges Entlohnungsniveau, 6. der Umfang einer ggf. möglichen Entgeltumwandlung bzw. Änderung von Lohnbestandteilen. Dabei ist durch den Gesetzgeber nicht rechtssicher festgestellt, ob die unter den Punkten 2., 4. und 5. genannten Zeiten dem Mindestlohn von 8,50 € unterworfen sind. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der vorhandenen Lohngefälle in Deutschland muss davon ausgegangen werden, dass die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung regional und segmentbezogen sehr unterschiedlich ausfallen. Zu demselben Ergebnis kommt eine Studie des Steinbeis-Beratungszentrums Spedition und Logistik (SBZ-SL), Heilbronn, unter Leitung von Prof. Dr. Dirk Lohre für den Stückgutverkehr. Danach wirkt sich der Mindestlohn vor allem für das Fahrpersonal in Berlin, in den neuen Bundesländern, in den an sie angrenzenden Kreisen in Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie in Teilen von Schleswig-Holstein aus. Für die betroffenen Regionen ermittelte das Beratungszentrum eine durchschnittliche Kostensteigerung für Fahrpersonal im Fernverkehr von ca. 17 Prozent und im Nahverkehr von ca. 16 Prozent. Unter Berücksichtigung der o.g. Studienergebnisse für den Fernverkehr würde sich bei gegebener Fehlertoleranz die innerhalb des Webtools abgebildete Kostenentwicklung von September 2014 bis September 2015 wie folgt darstellen: Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr Kostenveränderungen im Fernverkehr von September 2014 bis September 2015 Kostenstruktur: nationaler Fernverkehr Kostenstruktur 2013 Kostengruppe Kostenart Lohn 2) Veränderung in % durchschnittl. Anteil der Kostenart an den Gesamtkosten in % +17,00 22,35 +17,70 5,22 0,00 1,04 Kostengruppe Gesamtkosten Veränderung in % Veränderung in % Personalkosten 1) ohne Fahrer Spesen gesetzliche Sozialaufwendungen sonstige Fahrerspesen 3) ... +16,44 0,00 Fahrzeugeinsatzkosten ... +0,50 4,65 -9,65 Fahrzeugvorhaltekosten ... +0,50 4,65 -0,20 Verwaltungskosten ... +3,64 5,12 +1,98 +0,30 Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse. © Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de Nutzung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Die kommerzielle Verwertung ist untersagt. Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung: Maßgebend für die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung auf die Kostensituation des einzelnen Betriebes sind: der vor Inkrafttreten des Gesetzes pro Arbeitsstunde gezahlte Lohn, der Umfang bzw. Anfall von Anwesenheits- und Wartezeiten, also Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau, damit mittelbar die segmentspezifischen Leistungsbedingungen der Transportabwicklung, 1. 2. 3. 4. der Umfang bzw. Anfall von sogenannten Kabinen- und Beifahrerzeiten (Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau, 5. der Umfang bzw. Anfall von Zeiten, die der Fahrer auf einer Fähre oder im Zug verbringt und bei denen es sich um Bereitschaftszeit nach § 21a Abs. 3 ArbZG handelt sowie deren bisheriges Entlohnungsniveau, 6. der Umfang einer ggf. möglichen Entgeltumwandlung bzw. Änderung von Lohnbestandteilen. Dabei ist durch den Gesetzgeber nicht rechtssicher festgestellt, ob die unter den Punkten 2., 4. und 5. genannten Zeiten dem Mindestlohn von 8,50 € unterworfen sind. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der vorhandenen Lohngefälle in Deutschland muss davon ausgegangen werden, dass die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung regional und segmentbezogen sehr unterschiedlich ausfallen. Zu demselben Ergebnis kommt eine Studie des Steinbeis-Beratungszentrums Spedition und Logistik (SBZ-SL), Heilbronn, unter Leitung von Prof. Dr. Dirk Lohre für den Stückgutverkehr. Danach wirkt sich der Mindestlohn vor allem für das Fahrpersonal in Berlin, in den neuen Bundesländern, in den an sie angrenzenden Kreisen in Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie in Teilen von Schleswig-Holstein aus. Für die betroffenen Regionen ermittelte das Beratungszentrum eine durchschnittliche Kostensteigerung für Fahrpersonal im Fernverkehr von ca. 17 Prozent und im Nahverkehr von ca. 16 Prozent. Unter Berücksichtigung der o.g. Studienergebnisse für den Fernverkehr würde sich bei gegebener Fehlertoleranz die innerhalb des Webtools abgebildete Kostenentwicklung von September 2014 bis September 2015 wie folgt darstellen: Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr Kostenveränderungen im Regionalverkehr von September 2014 bis September 2015 Kostenstruktur: nationaler Regionalverkehr Kostenstruktur 2013 Kostengruppe Kostenart Lohn 2) Veränderung in % durchschnittl. Anteil der Kostenart an den Gesamtkosten in % +17,00 26,49 +17,70 6,18 0,00 0,31 Kostengruppe Gesamtkosten Veränderung in % Veränderung in % Personalkosten 1) ohne Fahrer Spesen gesetzliche Sozialaufwendungen sonstige Fahrerspesen 3) ... +16,93 0,00 Fahrzeugeinsatzkosten ... +0,50 5,59 -9,23 Fahrzeugvorhaltekosten ... +0,50 5,59 -0,30 Verwaltungskosten ... +3,64 6,31 +1,98 +2,10 Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse. © Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de Nutzung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Die kommerzielle Verwertung ist untersagt. Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung: Maßgebend für die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung auf die Kostensituation des einzelnen Betriebes sind: der vor Inkrafttreten des Gesetzes pro Arbeitsstunde gezahlte Lohn, der Umfang bzw. Anfall von Anwesenheits- und Wartezeiten, also Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau, damit mittelbar die segmentspezifischen Leistungsbedingungen der Transportabwicklung, 1. 2. 3. 4. der Umfang bzw. Anfall von sogenannten Kabinen- und Beifahrerzeiten (Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 ArbZG) und deren bisheriges Entlohnungsniveau, 5. der Umfang bzw. Anfall von Zeiten, die der Fahrer auf einer Fähre oder im Zug verbringt und bei denen es sich um Bereitschaftszeit nach § 21a Abs. 3 ArbZG handelt sowie deren bisheriges Entlohnungsniveau, 6. der Umfang einer ggf. möglichen Entgeltumwandlung bzw. Änderung von Lohnbestandteilen. Dabei ist durch den Gesetzgeber nicht rechtssicher festgestellt, ob die unter den Punkten 2., 4. und 5. genannten Zeiten dem Mindestlohn von 8,50 € unterworfen sind. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der vorhandenen Lohngefälle in Deutschland muss davon ausgegangen werden, dass die Auswirkungen der Mindestlohngesetzgebung regional und segmentbezogen sehr unterschiedlich ausfallen. Zu demselben Ergebnis kommt eine Studie des Steinbeis-Beratungszentrums Spedition und Logistik (SBZ-SL), Heilbronn, unter Leitung von Prof. Dr. Dirk Lohre für den Stückgutverkehr. Danach wirkt sich der Mindestlohn vor allem für das Fahrpersonal in Berlin, in den neuen Bundesländern, in den an sie angrenzenden Kreisen in Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie in Teilen von Schleswig-Holstein aus. Für die betroffenen Regionen ermittelte das Beratungszentrum eine durchschnittliche Kostensteigerung für Fahrpersonal im Fernverkehr von ca. 17 Prozent und im Nahverkehr von ca. 16 Prozent. Unter Berücksichtigung der o.g. Studienergebnisse für den Nahverkehr würde sich bei gegebener Fehlertoleranz die innerhalb des Webtools abgebildete Kostenentwicklung von September 2014 bis September 2015 wie folgt darstellen: Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr Kostenveränderungen im Nahverkehr von September 2014 bis September 2015 Kostenstruktur: nationaler Nahverkehr Kostenstruktur 2013 Kostengruppe Kostenart Lohn 2) Veränderung in % durchschnittl. Anteil der Kostenart an den Gesamtkosten in % +16,00 35,18 +16,70 8,21 0,00 0,42 Kostengruppe Gesamtkosten Veränderung in % Veränderung in % Personalkosten 1) ohne Fahrer Spesen gesetzliche Sozialaufwendungen sonstige Fahrerspesen 3) ... +15,94 0,00 Fahrzeugeinsatzkosten ... +0,50 5,50 -7,78 Fahrzeugvorhaltekosten ... +0,50 5,50 0,00 Verwaltungskosten ... +3,64 7,98 +1,98 +5,28 Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse. © Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de Nutzung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Die kommerzielle Verwertung ist untersagt.
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