Foto: Nik Pichler banken & finanzdienstleister einfach mehr ALS ÄPFEL UND BIRNEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND PRÜFUNGSNAHE DIENSTLEISTUNGEN leistungsangebot im bereich beratung BANKENSANIERUNG und -abwicklung Die Finanzkrise sowie die weltweite Verschlechterung der Wirtschaftsentwicklung erhöhten den Bedarf an einheitlichen Regelungen. In Auseinandersetzung mit der Stellung der Bankenbranche und dem Versuch der Europäischen Union zur Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen entstand die europäische Bankenunion. Zu dieser zählt unter anderem die Etablierung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus. REGULATORISCHER RAHMEN DER EUROPÄISCHEN UNION Ziel des einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist es Rahmenbedingungen für geordnete Abwicklungen von Banken im EU-Raum festzulegen. Eine Insolvenz eines Kreditinstituts würde zu einem Ungleichgewicht in den Finanzmärkten führen, weshalb durch regulatorische Maßnahmen eine Balance der gegenseitigen Interessen gefunden werden soll. Zudem liegt das Hauptaugenmerk darauf, den Einsatz öffentlicher Mittel zu vermeiden sowie Gelder und Vermögenswerte von Kunden zu schützen. Zu diesem Zweck beschloss die Europäische Union eine Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) sowie eine Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD). Diese schafft unter anderem Möglichkeiten für die Aufsicht, um im Krisenfall in die Geschehnisse eingreifen zu können. Es wird geregelt, dass alle Banken, die bereits dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus der Bankenunion unterliegen, auch für den SRM relevant sind. Aufgabe der nationalen Aufsichtsbehörden (in Österreich Finanzmarktaufsicht – FMA) ist es die neuen Rahmenbedingungen zu beachten, deren Einhaltung zu kontrollieren und die Inhalte umzusetzen. So oblag es der FMA die Richtlinie der EU bis 1.1.2015 in nationales Recht umzusetzen. Nachfolgendes Kapitel widmet sich hierzu der österreichischen Gesetzgebung. Ebenfalls wurde die Errichtung eines Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) vorangetrieben. Die Beiträge richten sich nach Größe und Risikoprofil der jeweiligen Bank, wobei keine generellen Ausnahmen vorgesehen sind. © BDO Austria GmbH, 2015. Alle Rechte vorbehalten. Mit einer mehr als 50 jährigen Tradition zählt die BDO zu den führenden Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaften Österreichs. Compliance Management, Risikomanagement, internes Kontrollsystem und interne Revision gewinnen aufgrund zahlreicher Vorfälle der jüngsten Vergangenheit immer mehr an Bedeutung. Unser Job ist es daher, Klarheit zu schaffen, Schaden von Unternehmen abzuwenden und damit auch Haftungsrisiken für das Management zu minimieren. Die Bedrohung durch Unterschlagung, Angebotsund Preisabsprachen, Bestechung, Diebstahl, Bilanzmanipulation, Untreue, Korruption und Betrug hat sich mittlerweile ebenfalls zu einer ernst zu nehmenden Gefahr für Unternehmen jeder Branche und Größenordnung entwickelt. Mithilfe geeigneter Präventionsmaßnahmen können Unternehmen das Risiko derartiger Schadensfälle signifikant senken. Sofern bereits konkrete Verdachtsmomente einer strafbaren Handlung vorliegen, sind rasches Handeln und die professionelle Durchführung einer forensischen Sonderuntersuchung von entscheidender Bedeutung, um die Verantwortlichen zu ermitteln und den Schaden für das Unternehmen zu begrenzen. BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Kohlmarkt 8-10, Eingang Wallnerstraße 1, 1010 Wien MAG. josef schima WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER, Partner, +43 1 537 37-426 [email protected] www.bdo.at bankensanierung und -abwicklung Leistungsangebot im Bereich Beratung BANKENSANIERUNG UND -ABWICKLUNG einfach mehr leistungen GESETZGEBUNG IN ÖSTERREICH Bereits vor Inkrafttreten der BRRD sowie Umsetzung in die nationale Gesetzgebung war in Österreich bis 31.12.2014 das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) anwendbar. Bereits dieses legte erste Rahmenbedingungen für den österreichischen Bankensektor fest. In weiterer Folge wurde die europäische Gesetzgebung in Form des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) umgesetzt. Zudem sind eine Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV) sowie Guidelines europäischer Institutionen zu beachten. Das Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetz (BaSAG) Die Inhalte des BaSAG beschreiben unter anderem Regelungen zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung, Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsinstrumente und einem Abwicklungsrefinanzierungsmechanismus. In diesem Zusammenhang übernimmt die österreichische Finanzmarktaufsicht die Aufgabe der Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Umsetzung von Abwicklungsplänen. Den Banken obliegt hierzu der vollständige Informationsaustausch sowie eine einwandfreie Mitwirkung. Im Gegensatz dazu beschreibt das BaSAG eine Reihe weiterer Auflagen für den österreichischen Bankenmarkt selbst. So beauftragt die neue Rechtslage zur Erstellung eines Sanierungsplans. Hierbei ist hinsichtlich des Inhalts, dem Detaillierungsgrad, dem Erstellungszeitpunkt und der Aktualisierungshäufigkeit auf Proportionalitätsgesichtspunkte Bezug zu nehmen. Zudem sind bei der Erstellung der Pläne Auswirkungen eines Ausfalls des Instituts aufgrund unter anderem der Art der Geschäftstätigkeit, des Risikoprofils oder der Komplexität der Geschäfte zu beachten. Weiters sind erhebliche nachteilige Entwicklungen aufzuzeigen. AKTUELLER HANDLUNGSBEDARF DES BANKENSEKTORS Die Bestimmungen des BaSAG normieren, dass der österreichische Bankensektor noch 2015 Sanierungspläne der nationalen Behörde vorzulegen hat. Die BaSaPV (Bankensanierungsplanverordnung) sieht hierzu eine Kategorisierung der Unternehmen vor. Daraus ergibt sich, dass eine erstmalige Übermittlung des Sanierungsplans bis zum 30. September bzw. 30. November 2015 zu erfolgen hat. Demnach haben sich die Institute aktuell verstärkt mit den eigenen Risiken und Problemstellungen sowie Maßnahmen und Vorgehensweisen in Schieflagen auseinanderzusetzen. Dies stellt aber nur den ersten Schritt in der Umsetzung des BaSAG dar – handelt es sich doch um einen kontinuierlichen Prozess, da Sanierungspläne laufend zu aktualisieren und jährlich bzw. alle zwei Jahre der Behörde vorzulegen sind. Das bedeutet auch, dass stets Rücksicht auf Entwicklungen jeglicher Art zu nehmen ist. Ziel ist die Stabilität des Finanzsektors. UNSER SERVICE FÜR KREDITINSTITUTE • • Kreation: Agentur klauspichler.pro • BDO hat sich mit ihrem weltweiten Netzwerk bei der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen als zuverlässiger Partner bewährt. Wir verfolgen einen „one-stop approach“, der eine schnelle und reibungslose Implementierung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicherstellt. Aufgrund unserer internationalen Expertise in Verbindung mit unserem lokalen Wissen über die jeweiligen Besonderheiten des Aufsichtsrechts können wir Sie umfassend bei der Umsetzung der Anforderungen zur Bankensanierung und -abwicklung unterstützen. BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO-Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen. BDO ist der Markenname für das BDO-Netzwerk und für jede der BDO-Mitgliedsfirmen. Dieses Dokument wurde mit Sorgfalt erstellt, ist aber allgemein gehalten und kann daher nur als erste allgemeine Information angesehen werden. Er ist somit nicht geeignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, so dass Sie die hier enthaltenen Informationen nicht verwerten sollten, ohne zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der BDO Austria GmbH, um die hier erörterten Themen unter Bedachtnahme auf Ihre spezifische Beratungssituation zu besprechen. 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