EINFACH mEHR ALS ÄPFEL UND bIRNEN bANkEN

Foto: Nik Pichler
banken & finanzdienstleister
einfach mehr
ALS ÄPFEL UND BIRNEN
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND PRÜFUNGSNAHE
DIENSTLEISTUNGEN
leistungsangebot im bereich beratung
BANKENSANIERUNG und
-abwicklung
Die Finanzkrise sowie die weltweite Verschlechterung der Wirtschaftsentwicklung erhöhten den Bedarf an einheitlichen Regelungen. In Auseinandersetzung mit der Stellung der Bankenbranche und dem Versuch der
Europäischen Union zur Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen
entstand die europäische Bankenunion. Zu dieser zählt unter anderem die
Etablierung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus.
REGULATORISCHER RAHMEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Ziel des einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist es Rahmenbedingungen für geordnete Abwicklungen von Banken im EU-Raum festzulegen.
Eine Insolvenz eines Kreditinstituts würde zu einem Ungleichgewicht in
den Finanzmärkten führen, weshalb durch regulatorische Maßnahmen eine
Balance der gegenseitigen Interessen gefunden werden soll. Zudem liegt
das Hauptaugenmerk darauf, den Einsatz öffentlicher Mittel zu vermeiden
sowie Gelder und Vermögenswerte von Kunden zu schützen.
Zu diesem Zweck beschloss die Europäische Union eine Verordnung zum
Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism –
SRM) sowie eine Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive
– BRRD). Diese schafft unter anderem Möglichkeiten für die Aufsicht, um
im Krisenfall in die Geschehnisse eingreifen zu können. Es wird geregelt,
dass alle Banken, die bereits dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus
der Bankenunion unterliegen, auch für den SRM relevant sind. Aufgabe
der nationalen Aufsichtsbehörden (in Österreich Finanzmarktaufsicht
– FMA) ist es die neuen Rahmenbedingungen zu beachten, deren Einhaltung zu kontrollieren und die Inhalte umzusetzen. So oblag es der FMA
die Richtlinie der EU bis 1.1.2015 in nationales Recht umzusetzen. Nachfolgendes Kapitel widmet sich hierzu der österreichischen Gesetzgebung.
Ebenfalls wurde die Errichtung eines Abwicklungsfonds (Single Resolution
Fund – SRF) vorangetrieben. Die Beiträge richten sich nach Größe und
Risikoprofil der jeweiligen Bank, wobei keine generellen Ausnahmen vorgesehen sind.
© BDO Austria GmbH, 2015. Alle Rechte vorbehalten.
Mit einer mehr als 50 jährigen Tradition zählt die
BDO zu den führenden Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaften Österreichs.
Compliance Management, Risikomanagement,
internes Kontrollsystem und interne Revision
gewinnen aufgrund zahlreicher Vorfälle der jüngsten
Vergangenheit immer mehr an Bedeutung. Unser
Job ist es daher, Klarheit zu schaffen, Schaden
von Unternehmen abzuwenden und damit auch
Haftungsrisiken für das Management zu minimieren.
Die Bedrohung durch Unterschlagung, Angebotsund Preisabsprachen, Bestechung, Diebstahl,
Bilanzmanipulation, Untreue, Korruption und Betrug
hat sich mittlerweile ebenfalls zu einer ernst zu
nehmenden Gefahr für Unternehmen jeder Branche
und Größenordnung entwickelt. Mithilfe geeigneter
Präventionsmaßnahmen können Unternehmen
das Risiko derartiger Schadensfälle signifikant
senken. Sofern bereits konkrete Verdachtsmomente
einer strafbaren Handlung vorliegen, sind rasches
Handeln und die professionelle Durchführung
einer forensischen Sonderuntersuchung von
entscheidender Bedeutung, um die Verantwortlichen
zu ermitteln und den Schaden für das Unternehmen
zu begrenzen.
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
Kohlmarkt 8-10, Eingang Wallnerstraße 1,
1010 Wien
MAG. josef schima
WIRTSCHAFTSPRÜFER UND
STEUERBERATER, Partner,
+43 1 537 37-426
[email protected]
www.bdo.at
bankensanierung und -abwicklung
Leistungsangebot im Bereich Beratung
BANKENSANIERUNG UND -ABWICKLUNG
einfach mehr leistungen
GESETZGEBUNG IN ÖSTERREICH
Bereits vor Inkrafttreten der BRRD sowie Umsetzung in die nationale Gesetzgebung war in Österreich bis 31.12.2014 das
Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) anwendbar. Bereits dieses legte erste Rahmenbedingungen für
den österreichischen Bankensektor fest. In weiterer Folge wurde die europäische Gesetzgebung in Form des Sanierungs- und
Abwicklungsgesetzes (BaSAG) umgesetzt. Zudem sind eine Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV) sowie Guidelines
europäischer Institutionen zu beachten.
Das Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetz (BaSAG)
Die Inhalte des BaSAG beschreiben unter anderem Regelungen zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung, Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsinstrumente und einem Abwicklungsrefinanzierungsmechanismus. In diesem Zusammenhang übernimmt die österreichische Finanzmarktaufsicht die Aufgabe der Abwicklungsbehörde für die Erstellung und
Umsetzung von Abwicklungsplänen. Den Banken obliegt hierzu der vollständige Informationsaustausch sowie eine
einwandfreie Mitwirkung.
Im Gegensatz dazu beschreibt das BaSAG eine Reihe weiterer Auflagen für den österreichischen Bankenmarkt selbst.
So beauftragt die neue Rechtslage zur Erstellung eines Sanierungsplans. Hierbei ist hinsichtlich des Inhalts, dem Detaillierungsgrad, dem Erstellungszeitpunkt und der Aktualisierungshäufigkeit auf Proportionalitätsgesichtspunkte Bezug zu
nehmen. Zudem sind bei der Erstellung der Pläne Auswirkungen eines Ausfalls des Instituts aufgrund unter anderem der Art
der Geschäftstätigkeit, des Risikoprofils oder der Komplexität der Geschäfte zu beachten. Weiters sind erhebliche nachteilige
Entwicklungen aufzuzeigen.
AKTUELLER HANDLUNGSBEDARF DES BANKENSEKTORS
Die Bestimmungen des BaSAG normieren, dass der österreichische Bankensektor noch 2015 Sanierungspläne der nationalen
Behörde vorzulegen hat. Die BaSaPV (Bankensanierungsplanverordnung) sieht hierzu eine Kategorisierung der Unternehmen
vor. Daraus ergibt sich, dass eine erstmalige Übermittlung des Sanierungsplans bis zum 30. September bzw. 30. November
2015 zu erfolgen hat. Demnach haben sich die Institute aktuell verstärkt mit den eigenen Risiken und Problemstellungen
sowie Maßnahmen und Vorgehensweisen in Schieflagen auseinanderzusetzen. Dies stellt aber nur den ersten Schritt in
der Umsetzung des BaSAG dar – handelt es sich doch um einen kontinuierlichen Prozess, da Sanierungspläne laufend zu
aktualisieren und jährlich bzw. alle zwei Jahre der Behörde vorzulegen sind. Das bedeutet auch, dass stets Rücksicht auf
Entwicklungen jeglicher Art zu nehmen ist. Ziel ist die Stabilität des Finanzsektors.
UNSER SERVICE FÜR KREDITINSTITUTE
•
•
Kreation: Agentur klauspichler.pro
•
BDO hat sich mit ihrem weltweiten Netzwerk bei der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen als zuverlässiger
Partner bewährt.
Wir verfolgen einen „one-stop approach“, der eine schnelle und reibungslose Implementierung von aufsichtsrechtlichen
Anforderungen sicherstellt.
Aufgrund unserer internationalen Expertise in Verbindung mit unserem lokalen Wissen über die jeweiligen Besonderheiten
des Aufsichtsrechts können wir Sie umfassend bei der Umsetzung der Anforderungen zur Bankensanierung und
-abwicklung unterstützen.
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO-Netzwerk voneinander unabhängiger
Mitgliedsfirmen. BDO ist der Markenname für das BDO-Netzwerk und für jede der BDO-Mitgliedsfirmen. Dieses Dokument wurde
mit Sorgfalt erstellt, ist aber allgemein gehalten und kann daher nur als erste allgemeine Information angesehen werden. Er ist somit
nicht geeignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, so dass Sie die hier enthaltenen Informationen nicht verwerten sollten, ohne
zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der BDO Austria GmbH, um die hier
erörterten Themen unter Bedachtnahme auf Ihre spezifische Beratungssituation zu besprechen. BDO Austria GmbH und ihre Partner,
Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für Schäden, die sich aus einem Handeln
oder Unterlassen im Vertrauen auf die hier enthaltenen Informationen oder darauf gestützte Entscheidungen ergeben.