Für alle, die einfach schlauer unterwegssind.

Stand: August 2015
Fahrplan
Tarif
Freizeittipps
Service
Verbund
gebot für
Spezialan
ZUBIS
A
/
R
E
L
Ü
H
SC reis Görlitz
Landk
DEUTSCH
Für alle, die einfach
schlauer unterwegs sind.
Schülerbeförderung – SuperSommerFerienTicket –
FerienTicket Sachsen – FLEXX-Ticket – Wochenkarte –
Monatskarte
Wir bewegen die Region.
Schülerbeförderung
leicht gemacht
Ob zum Besuch von weiterführenden Schulen oder
von zentral gelegenen Schulzentren für mehrere
Gemeinden: Mit der durch die Landkreise und Verkehrsunternehmen organisierten Schülerbeförderung
kommst du immer schnell, bequem und ausge­
schlafen zum Unterricht! Die wichtigsten Informationen dazu findest du hier.
Gesetzliche Grundlagen
Entsprechend § 23 Abs. 3 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) ist der
Landkreis Görlitz Träger der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem
Schulweg bei öffentlichen und staatlich genehmigten Ersatzschulen auf
seinem Territorium und damit Träger der beim Besuch dieser Schulen entstehenden Beförderungskosten.
Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Görlitz (Schülerbeförderungssatzung) wurde am 16.05.2012
im Kreistag beschlossen und im Amtsblatt am 13.06.2012 veröffentlicht.
Die Satzung kann im Landratsamt Görlitz im Schul- und Sportamt eingesehen
werden. Sie finden die Satzung auch im Internet unter: www.kreis-gr.de
Auszug aus der Satzung
Nächstgelegene Schule
§ 1 Abs. 4 – Beförderungskosten werden dann erstattet, wenn die nächstgelegene Schule der entsprechenden Schulart bzw., die den gewählten Bildungsweg nach § 34 des Sächsischen Schulgesetzes örtlich nächstliegend zu
erfüllen vermag, besucht wird. Ist ein Schulbezirk festgelegt oder entspricht
die Schule dem Wirkungsbereich der Schulnetzplanung des Landkreises, gilt
diese als nächstgelegen. Bei annähernd gleicher Entfernung zu zwei Schulen
ist die Schule die nächstgelegene, die am kostengünstigsten zu erreichen ist.
Kostenerstattung
§ 2 Abs. 2 – Beförderungskosten werden nur Schülern, die der Schulpflicht
gemäß §§ 26 ff. Sächsisches Schulgesetz unterliegen, erstattet.
§ 2 Abs. 3 – Für den Besuch einer Schule außerhalb des Freistaates Sachsen
werden keine Beförderungskosten übernommen.
§ 2 Abs. 5 – Wird eine andere Schule im Sinne dieser Satzung besucht, sind
Beförderungskosten nur in Höhe des Betrages zu übernehmen, der beim
Besuch der Schule nach § 1 Abs. 4 (gilt auch für Schulwechsel infolge
selbstverschuldeter Disziplinarmaßnahmen) angefallen wäre. Ein Anspruch
auf zusätzliche Leistungen (Fahrplanänderungen, Einsatz von Schülerfahrzeugen) für den Besuch einer anderen als einer nach § 1 Abs. 4 genannten
Schule besteht nicht.
Mindestentfernungen
§ 4 Abs. 1 –Als notwendige Beförderungskosten werden nach Maßgabe
dieser Satzung
a)
für Schüler der Förderschulen für geistig Behinderte ohne
Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schule,
b)
für Schüler der Klassen 1 bis 4 ab einer Mindestentfernung
von 2 km,
c)
für Schüler der Klassen 5 bis 12 und der berufsbildenden Schulen
ab einer Mindestentfernung von3 km erstattet.
Eigenanteilspflicht
§ 7 Abs 1 – Für die Inanspruchnahme der notwendigen Beförderung wird
je angefangenem Beförderungsmonat, jedoch pro Schuljahr für max. 11
Beförderungsmonate, unabhängig von der Anzahl der Unterrichtstage ein
Eigenanteil erhoben.
- für Schüler der Grundschulen
9 €
- für Schüler der Förderschulen (Kl. 1 – 4, Unterstufe, Mittelstufe) 9 €
- für Schüler der Mittelschulen und Gymnasien
12 €
- für Schüler der Förderschulen (ab Kl. 5, Oberstufe, Werkstufe) 12 €
- für Schüler der berufsbildenden Schulen
13 €
Antragsverfahren*
Antrag
(erhältlich im Internet, Schulen, Schülerbeförderung)
Schule
(Bestätigung durch Stempel)
§ 7 Abs. 3 – Die Eigenanteile werden entsprechend schriftlichem
Bescheid für Schüler gemäß § 14 als Vorauszahlung in einem Betrag
oder in Teilbeträgen gebunden an die Einzugermächtigung eines jeden
Leistungszeitraumes fällig.
Die Fälligkeitstermine werden mit Bescheid festgesetzt. Bei Rückständen in der Zahlung der Eigenanteile entfällt der Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten durch den Landkreis.
§ 8 – Beziehen Eltern / Sorgeberechtigte für mehr als zwei Kinder, die
Schulen im Landkreis besuchen, Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, so werden für nicht mehr als 2 Kinder Eigenanteile für die
Schülerbeförderung erhoben (mit dem höchsten Eigenanteil). Pflegekinder sind den leiblichen Kindern einer Familie gleichzustellen.
Der formgebundene Antrag ist bis zum 30.09. für das laufende Schuljahr zu stellen. Später eingehende Anträge werden erst mit dem Monat
der Antragstellung wirksam.
Kontakt
Landkreis Görlitz
Landratsamt Görlitz | Schul- und Sportamt
Bahnhofstraße 24 | 02826 Görlitz
Telefon: 03581 66393-33
Fax:
03581 66369-333
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Di und Do: 8.30 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 18.00 Uhr
Fr: 8.30 – 12.00 Uhr
Landratsamt
(Prüfung)
Genehmigung
Bescheid
an Antragsteller
Ablehnung
Bescheid
an Antragsteller und es erfolgt
keine weitere Bearbeitung des
Antrages.
Fahrscheinbestellung
durch Landratsamt an den
Verkehrsträger
Eigenanteilszahlung
durch Eltern- / Sorgeberechtigte
Prüfung der Eigenanteilszahlung
durch Verkehrsträger (OPNV) oder Landratsamt (frSv)
(Zuständigkeit siehe Bescheid)
Ja
Fahrscheinversand
durch Verkehrsträger an die gewählte
Schule in der Regel eine Woche vor
Beginn des Beförderungszeitraums
Nein
Keine Fahr­
scheinausgabe!
http://schuelerbefoerderung.landkreis.gr
Fahrscheinausgabe
durch die Schule an den Schüler
* Ü
ber eine Erstattung von Schülerfahrkosten kann nur auf schriftlichen
Antrag entschieden werden.
Mit und ohne
Führerschein klasse!
Für Schüler und Auszubildende ist es häufig
besonders wichtig, unabhängig und mobil zu sein.
Der ZVON ­bietet günstige Tickets für aktive junge
Menschen. Egal ob für den Weg zur Schule oder für
Ausflüge in der ­Freizeit – einfacher geht es nicht!
Ermäßigte Wochenkarte
Mit einer ermäßigten Wochenkarte kannst du im jeweiligen Stadtverkehrsgebiet bzw. auf der von dir gewählten Verbindung einschließlich des Entwertungstages an sieben aufeinanderfolgenden Tagen beliebig oft fahren.
Ermäßigte Monatskarte
Mit einer ermäßigten Monatskarte kannst du im jeweiligen Stadtverkehrsgebiet beziehungsweise auf der von dir gewählten Verbindung beliebig
oft fahren. Dank des flexiblen Zeitraums beginnt dein Monat, wann du es
wünschst. Deine Monatskarte ist ab dem aufgestempelten Datum (erster
Geltungstag) bis zum Ablauf des gleichen Kalendertages im Folgemonat
gültig.
Tickets für die
Sommerferien
Egal was du vorhast, mit dem SuperSommerFerienTicket (SSFT) bleibst du
mobil. Denn ganz gleich, wo in Ostsachsen etwas los ist: Mit Bus und Bahn
und deinem SSFT kommst du die ganzen 6 Wochen lang hin. Seit diesem Jahr
hat das SSFT noch einen großen Bruder – das FTS. Das FerienTicket Sachsen
(FTS) kostet 10 € mehr und ist für dich das perfekte Angebot, wenn du während der Sommerferien in ganz Sachsen unterwegs sein willst. Näheres unter
www.ssft.de.
Ermäßigte Abo-Monatskarte
Zwölf Monate fahren und weniger als zehn Monate zahlen – das geht nur
mit der Abo-Monatskarte, auch ermäßigt. Nutze alle Vorteile einer einfachen
Monatskarte und profitiere zusätzlich vom ZVON-Abo-Service. Die AboMonatskarte erhältst du rechtzeitig auf dem Postweg direkt nach Hause.
Die Bezahlung erfolgt ganz bequem per Bankeinzug. Den Vertrag schließt
du bzw. schließen deine Eltern mit deinem jeweiligen Verkehrsunternehmen
ab. Inhaber einer ermäßigten Abo-Monatskarte oder einer Jahreskarte erhalten das FLEXX-Ticket kostenlos.
Achtung: Zur Nutzung ermäßigter Zeitkarten benötigst du eine ZVONKundenkarte mit einem fest aufgeklebten Passbild, deinen persönlichen
Angaben und Bestätigung der Bildungseinrichtung. Kundenkarten gibt es
kostenlos bei allen Verkehrsunternehmen.
Genial einfach:
SSFT und FTS gelten für Schüler und Azubis unter 21 Jahre in allen
Bussen, Straßenbahnen, Nahverkehrszügen und fast allen Fähren in
den Gebieten des ZVON und des VVO – das FTS in den fünf sächsischen
Verkehrsverbünden.
SSFT und FTS gelten täglich, außer wochentags zwischen 4.00 Uhr
und 8.00 Uhr.
Zusätzliche Gültigkeiten und Vergünstigungen findest du unter
www.ssft.de.
SSFT und FTS sind personengebunden. Sie gelten in Verbindung mit
deiner gültigen Kundenkarte, deinem gültigen Schülerausweis oder der
Bescheinigung deiner Schule.
Das SSFT kostet dich 18 € und das FTS 28 €.
Tarife
Übersicht
FLEXX-Ticket
Freizeitticket für alle, die bereits Inhaber einer ermäßigten
Monatskarte, Abo-Monatskarte oder Jahreskarte sind.
Die Nutzung des FLEXX-Tickets in Verbindung mit einer in der
Gültigkeit eingeschränkten ermäßigten Zeitkarte ist nicht möglich.
Bei der ermäßigten Abo-Monats- und Jahreskarte ist das FLEXX-Ticket
bereits kostenlos enthalten.
Gilt im gesamten ZVON-Verbundgebiet.
Es ist an Schultagen ab 12.00 Uhr, an Wochenenden, an Feiertagen,
in den sächsischen Schulferien sowie an einheitlichen schulfreien
Tagen ganztägig gültig.
Das FLEXX-Ticket kann nur in dem Zeitraum genutzt werden, für den
die entsprechende Monatskarte vorhanden ist.
FLEXX solo
Gilt für alle Schüler, Auszubildende und Studenten in allen Zügen,
Bussen und Straßenbahnen im gesamten ZVON-Verbundgebiet.
Es ist an Schultagen ab 12.00 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen, in
den sächsischen Schulferien sowie an einheitlichen schulfreien Tagen
ganztägig gültig.
Bei der Nutzung eines FLEXX solo ist eine gültige Kundenkarte
mitzuführen.
Wochenkarte
in Euro
Monats­
karte
in Euro
ermäßigt
ermäßigt
Stadtverkehr
Bautzen
9,00
29,00
Bischofswerda
9,00
29,00
Görlitz
9,00
29,00
Löbau
9,00
29,00
Weißwasser
9,00
29,00
Zittau
9,00
29,00
Regionalverkehr (TE-Tarifeinheiten)
0 –5
9,00
29,00
6
9,50
30,00
7
10,50
34,00
8
12,00
39,00
9
13,50
43,00
10
15,00
48,00
11
16,00
52,00
12
17,50
56,00
13
19,00
60,00
14
20,00
64,00
15
21,50
68,00
16
22,50
72,00
17
23,50
76,00
18
25,00
80,00
19
26,00
83,00
20
27,00
87,00
21
28,50
90,00
22
29,50
94,00
23
30,50
97,00
24
31,50
101,00
25
32,50
104,00
26
33,50
107,00
27
34,50
110,00
28
35,50
113,00
29
36,50
116,00
30
37,50
119,00
31
38,50
122,00
32
39,00
124,00
33
40,00
127,00
34
41,00
129,00
35*
41,50
132,00
* 35 und mehr, gilt im gesamten ZVON-Verbundgebiet
Tickets für
die Ferien
in Euro
FLEXXTicket
in Euro
Gültigkeit im
gesamten
ZVONVerbund
Gültigkeit im
gesamten
ZVONVerbund
SuperSommerFerienTicket
18,00
FLEXX-Ticket
5,00
FerienTicket
Sachsen
28,00
FLEXX solo
20,00
FLEXX solo
Abo
17,00
Allgemeine Hinweise
und Wissenswertes
Im Alter von 6 bis 14 Jahren kannst du mit einem ermäßigten Einzelfahrschein
oder einer ermäßigten 4-Fahrten-Karte fahren. Oder du nutzt die Angebote an
ermäßigten Zeitkarten, die auch für Schüler, Auszubildende und Studenten gelten. Für die Zeitkarten benötigst du eine ZVON-Kundenkarte mit deinen vollständigen Personaldaten und deinem Passbild. Diese erhältst du bei deinem
Verkehrsunternehmen. Bist du 15 Jahre oder älter, muss die Kundenkarte von
deiner Bildungseinrichtung bestätigt werden. Die Kundenkarte muss bei jeder
Fahrt mitgeführt werden. Die Kundenkartennummer ist auf dem ermäßigten
Fahrschein einzutragen.
Fahrscheine zum ZVON-Tarif gelten in allen Nahverkehrszügen, allen ­Regionalund Stadtbussen im Verbundgebiet sowie in der Straßenbahn in Görlitz.
Deine ermäßigte Wochenkarte oder Monatskarte mit Start oder Ziel in
Bautzen, Bischofswerda, Görlitz, Löbau, Weißwasser und Zittau gilt auch
auf allen Linien des Stadt- und Regionalverkehrs innerhalb des jeweiligen
Stadtverkehrsgebietes. Für Hoyerswerda gilt diese Regelung ausschließlich
für die Linien des Stadtverkehrs.
Beim Umsteigen brauchst du während der zeitlichen Gültigkeit des Fahrscheines nicht neu zu bezahlen. Ermäßigte Zeitkarten ab 35 Tarifeinheiten gelten
übrigens für beliebig viele Fahrten im gesamten ZVON-Verkehrsverbund.
Der Fahrpreis im Regionalverkehr ist von der Entfernung abhängig und wird
immer für die günstigste Verbindung zwischen Start und Ziel berechnet.
Für bestimmte Relationen werden tarifliche Umwege (via-Tarifpunkte) angeboten, die ein verkehrlich günstigeres Erreichen des Zielortes ermöglichen.
Die Nutzung dieser Umwege ist nur mit einer Fahrkarte gestattet, auf der
dieser Umweg ausgewiesen ist. Fahrkarten mit ausgewiesenem Umweg
gelten auch auf dem kürzesten Linienweg. Die Liste der Umwege ist im
Internet unter www.zvon.de veröffentlicht.
Im Vorverkauf erworbene Fahrscheine entwertest du bitte vor Fahrtantritt.
Wenn du genau wissen willst, wie viel eine Fahrt von einem Ort zum anderen kostet, dann schau auf unsere Internetseite www.zvon.de. Außerdem stehen unsere
Mitarbeiterinnen am kostenfreien ZVON-INFO-Telefon unter 0800 – 9866 – 4636,
Mo – Fr von 7.00 – 18.00 Uhr gern für Fragen zur Verfügung.
Kartenkauf
Frei erwerbbare Tickets:
bei den Servicestellen der Verkehrsunternehmen
begrenztes Angebot an den Ticketautomaten der
Verkehrsgesellschaft Görlitz
bei allen Busfahrern und den Zugbegleitern der ODEG
und des trilex
Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten kann unter bestimmten
Bedingungen über die Landkreise beantragt werden. Die Ansprechpartner
findest du in diesem Flyer unter „Schülerbeförderung leicht gemacht”.
Fahrrad- und Hundemitnahme
Für einzelne Fahrten mit Fahrrad oder Hund benötigst du einen ­ermäßigten
Fahrschein für die zurückgelegte Strecke. Mit einer Tageskarte Fahrrad / Hund
für 3,50 € kannst du dein Fahrrad oder deinen Hund ­innerhalb des ZVONVerbundgebietes den ganzen Tag mitnehmen.
Verkehrsunternehmen im ZVON
August Wilhelm, Omnibusbetrieb
(035938) 9801-0, www.august-wilhelm.de
Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH
(03583) 7741-0, www.kvg-zittau.de
Lassak-Reisen, Bautzener Busreisen
(03591) 600037, www.lassak-reisen.de
ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
(03581) 7648910, www.odeg.de
Omnibusbetrieb Beck
(03594) 703626, www.beck-busreisen.de
Omnibusbetrieb S. Wilhelm
(035938) 583-0, www.swilhelm-reisen.de
Regionalbus Oberlausitz GmbH
(03591) 491130, www.regiobus-bautzen.de
Sächsisch-Oberlausitzer-Eisenbahngesellschaft mbH
(03583) 540540, www.soeg-zittau.de
Schmidt-Reisen, Busunternehmen
(035935) 2860, www.schmidtreisen.com
Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH
(03581) 339595, www.vgg-goerlitz.de
Vogtlandbahn GmbH
(089) 548889724, www.trilex.de
Mehr Informationen
unter
(0800) ZVON - INFO
(0800) 9866 - 4636
kostenfrei aus dem Festnetz
und den Mobilfunknetzen
Mo - Fr 7.00 -18.00 Uhr
www.zvon.de
Impressum
Herausgeber:
Zweckverband Verkehrsverbund
Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON)
Rosenstraße 31 I 02625 Bautzen
Tel. 03591 3269-10 I Fax 03591 3269-50
[email protected] I www.zvon.de
www.facebook.com/derZVON
Stand: August 2015