Stand: August 2015 Fahrplan Tarif Freizeittipps Service Verbund gebot für Spezialan ZUBIS A / R E L Ü H SC reis Bautzen Landk DEUTSCH Für alle, die einfach schlauer unterwegs sind. Schülerbeförderung – SuperSommerFerienTicket – FerienTicket Sachsen – FLEXX-Ticket – Wochenkarte – Monatskarte Wir bewegen die Region. Schülerbeförderung leicht gemacht Ob zum Besuch von weiterführenden Schulen oder von zentral gelegenen Schulzentren für mehrere Gemeinden: Mit der durch die Landkreise und Verkehrsunternehmen organisierten Schülerbeförderung kommst du immer schnell, bequem und ausge schlafen zum Unterricht! Die wichtigsten Informationen dazu findest du hier. Gesetzliche Grundlagen Entsprechend § 23 Abs. 3 SchulG ist der Landkreis Bautzen Träger der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen und staatlich genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft auf seinem Territorium und damit Träger der beim Besuch dieser Schulen entstehenden Beförderungskosten. Der Landkreis Bautzen ist ermächtigt, Einzelheiten zur Anspruchsberechtigung und Kostenerstattung durch eine Satzung zu regeln. Eine Änderung der „Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen“ vom 30.03.2009 wurde mit der „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen“ am 09.07.2012 im Kreistag beschlossen und wurde zum Schuljahr 2013/2014 erstmals angewendet. Die Satzung kann in den Schulen, den Städte- und Gemeindeverwaltungen sowie im Straßenverkehrsamt eingesehen werden. Sie finden die Satzungen auch im Internet unter www.landkreis-bautzen.de Auszug aus der Satzung § 1 Abs. 1 – Kostenerstattung „Diese Satzung regelt die Anspruchsberechtigung, das Verfahren der Kostenerstattung und die Art der Beförderungsleistungen für Fahrten von Schülerinnen und Schülern, nachfolgend Schüler genannt, zwischen ihrer Wohnung und der Schule zum und vom stundenplanmäßigen Unterricht.“ Im gesamtwirtschaftlichen Interesse ist dabei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel der Vorrang vor der Beförderung im freigestellten Schülerverkehr oder mit Privatfahrzeugen zu geben. § 2 Abs. 2 – Schulpflicht „Beförderungskosten werden nur Schülern, die der gesetzlichen Schulpflicht gemäß §§ 26 ff SchulG unterliegen und ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, erstattet.“ Schüler, die anderweitig eigene Einkünfte (z. B. BAföG, Ausbildungsvergütung) erhalten, bekommen keine Beförderungskosten erstattet. § 2 Abs. 5 – Nächstgelegene Schule „Es werden nur Kosten für den Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen öffentlichen Schule der entsprechenden Schulart im Rahmen der Höchstbetragsregelung nach § 8 dieser Satzung erstattet. Ist eine Schule im Schulbezirk (§ 25 SchulG) zu besuchen, werden nur Beförderungskosten zu dieser Schule als notwendig anerkannt. Beim Besuch einer nicht nächstgelegenen Schule wird die Hälfte der tatsächlichen Fahrtkosten erstattet. (...)“ Für den „Besitzstand“ wird das Schuljahr 2012/2013 zugrunde gelegt. Die Fahrtkosten für die Benutzung vorhandener öffentlicher Verkehrsmittel werden nur ab einer bestimmten Mindestentfernung erstattet (1. bis 4. Klasse ab 2 km, ab 5. Klasse ab 3,5 km), bzw. wenn Wohnort und Schulort in verschiedenen Orten/Ortsteilen liegen und keine zusammenhängende Bebauung vorhanden ist. § 7 – Eigenanteilspflicht gültig ab 01.08.2013 „Für die Inanspruchnahme der notwendigen Beförderung wird von den Eltern / Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülern, je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 13 € erhoben. Der Eigenanteil ist für max. 11 Beförderungsmonate im Schuljahr zu zahlen.“ Im freigestellten Schulbusverkehr ist der volle Eigenanteil zu zahlen. Bei Fahrten ins Internat ist nur die Hälfte des Eigenanteils zu zahlen. Antragsverfahren Antrag (wird in den Schulen ausgegeben) Die Eigenanteile sind für höchstens zwei Kinder einer Familie zu tragen, und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil. Berücksichtigt werden dabei nur Kinder der Familie, die eine Schule im Landkreis Bautzen besuchen. „Die Eigenanteile sind an den Landkreis zu zahlen und monatlich zum 5. des Monats oder einmalig am 5. des ersten Beförderungsmonats fällig.“ (Einzugsermächtigung) Wurde keine Einzugsermächtigung erteilt, wird der Antrag als Einzelantrag bearbeitet. Anlage 1 Linienverkehr Anlage 2 Spezialverkehr im öffentlichen Linienverkehr mit amtsärztlicher Bescheinigung Bus/Bahn – keine Sammelbestellung über Landkreis im freigestellten Schulbusverkehr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G, H) Benutzung privater Kraftfahrzeuge § 8 – Höchstbeträge Die für den Landkreis Bautzen anfallenden Beförderungskosten werden bis zu folgenden Höchstbeträgen je Person und Schuljahr erstattet: Schule (Bestätigung des Antrages) a) 700 € für Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel und private Kraftfahrzeuge benutzen b) 2.500 € für Schüler, die vertragsgebundene Verkehrsmittel benutzen. Landratsamt (LRA) (Prüfung) Für die Übernahme von Kosten, die diese Beträge überschreiten, bedarf es der Einzelfallentscheidung. Genehmigungsbescheid zur Kontakt Landratsamt Bautzen | Straßenverkehrsamt Sachgebiet Personen- und Schülerverkehr Macherstraße 55 | 01917 Kamenz Telefon: 0 35 91 / 5251-36 411 bis 418 Fax: 0 35 91 / 5250-36 411 bis 418 E-Mail: [email protected] Sie erreichen uns persönlich zu folgenden Sprechzeiten im Zimmer U 58, U 61 und U 62: Di und Do: 8.30 – 18.00 Uhr Anlage 3 Einzelantrag Anlage 1 Linienverkehr Bestellung der Fahrausweise durch das LRA, Einzug der Eigenanteile durch das LRA, Ausgabe der Fahrausweise in der Schule Anlage 2 Spezialverkehr Einordnung in den Spezialverkehr durch das LRA, Einzug der Eigenanteile durch das LRA Ablehnungsbescheid bei fehlenden Voraussetzungen Anlage 3 Einzelantrag Einzelabrechnung der erworbenen, preisgünstigsten Fahrkarten, Erstattung des Betrages, der die Eigenanteilspflicht übersteigt Mit und ohne Führerschein klasse! Für Schüler und Auszubildende ist es häufig besonders wichtig, unabhängig und mobil zu sein. Der ZVON bietet günstige Tickets für aktive junge Menschen. Egal ob für den Weg zur Schule oder für Ausflüge in der Freizeit – einfacher geht es nicht! Ermäßigte Wochenkarte Mit einer ermäßigten Wochenkarte kannst du im jeweiligen Stadtverkehrsgebiet bzw. auf der von dir gewählten Verbindung einschließlich des Entwertungstages an sieben aufeinanderfolgenden Tagen beliebig oft fahren. Ermäßigte Monatskarte Mit einer ermäßigten Monatskarte kannst du im jeweiligen Stadtverkehrsgebiet beziehungsweise auf der von dir gewählten Verbindung beliebig oft fahren. Dank des flexiblen Zeitraums beginnt dein Monat, wann du es wünschst. Deine Monatskarte ist ab dem aufgestempelten Datum (erster Geltungstag) bis zum Ablauf des gleichen Kalendertages im Folgemonat gültig. Tickets für die Sommerferien Egal was du vorhast, mit dem SuperSommerFerienTicket (SSFT) bleibst du mobil. Denn ganz gleich, wo in Ostsachsen etwas los ist: Mit Bus und Bahn und deinem SSFT kommst du die ganzen 6 Wochen lang hin. Seit diesem Jahr hat das SSFT noch einen großen Bruder – das FTS. Das FerienTicket Sachsen (FTS) kostet 10 € mehr und ist für dich das perfekte Angebot, wenn du während der Sommerferien in ganz Sachsen unterwegs sein willst. Näheres unter www.ssft.de. Ermäßigte Abo-Monatskarte Zwölf Monate fahren und nur weniger als zehn Monate zahlen – das geht nur mit der Abo-Monatskarte, auch ermäßigt. Nutze alle Vorteile einer einfachen Monatskarte und profitiere zusätzlich vom ZVON-Abo-Service. Die AboMonatskarte erhältst du rechtzeitig auf dem Postweg direkt nach Hause. Die Bezahlung erfolgt ganz bequem per Bankeinzug. Den Vertrag schließt du bzw. schließen deine Eltern mit deinem jeweiligen Verkehrsunternehmen ab. Inhaber einer ermäßigten Abo-Monatskarte oder einer Jahreskarte erhalten das FLEXX-Ticket kostenlos. Achtung: Zur Nutzung ermäßigter Zeitkarten benötigst du eine ZVONKundenkarte mit einem fest aufgeklebten Passbild, deinen persönlichen Angaben und Bestätigung der Bildungseinrichtung. Kundenkarten gibt es kostenlos bei allen Verkehrsunternehmen. Genial einfach: SSFT und FTS gelten für Schüler und Azubis unter 21 Jahre in allen Bussen, Straßenbahnen, Nahverkehrszügen und fast allen Fähren in den Gebieten des ZVON und des VVO – das FTS in den fünf sächsischen Verkehrsverbünden. SSFT und FTS gelten täglich, außer wochentags zwischen 4.00 Uhr und 8.00 Uhr. Zusätzliche Gültigkeiten und Vergünstigungen findest du unter www.ssft.de. SSFT und FTS sind personengebunden. Sie gelten in Verbindung mit deiner gültigen Kundenkarte, deinem gültigen Schülerausweis oder der Bescheinigung deiner Schule. Das SSFT kostet dich 18 € und das FTS 28 €. Tarife Übersicht FLEXX-Ticket Freizeitticket für alle, die bereits Inhaber einer ermäßigten Monatskarte, Abo-Monatskarte oder Jahreskarte sind. Die Nutzung des FLEXX-Tickets in Verbindung mit einer in der Gültigkeit eingeschränkten ermäßigten Zeitkarte ist nicht möglich. Bei der ermäßigten Abo-Monats- und Jahreskarte ist das FLEXX-Ticket bereits kostenlos enthalten. Gilt im gesamten ZVON-Verbundgebiet. Es ist an Schultagen ab 12.00 Uhr, an Wochenenden, an Feiertagen, in den sächsischen Schulferien sowie an einheitlichen schulfreien Tagen ganztägig gültig. Das FLEXX-Ticket kann nur in dem Zeitraum genutzt werden, für den die entsprechende Monatskarte vorhanden ist. FLEXX solo Gilt für alle Schüler, Auszubildende und Studenten in allen Zügen, Bussen und Straßenbahnen im gesamten ZVON-Verbundgebiet. Es ist an Schultagen ab 12.00 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen, in den sächsischen Schulferien sowie an einheitlichen schulfreien Tagen ganztägig gültig. Bei der Nutzung eines FLEXX solo ist eine gültige Kundenkarte mitzuführen. Wochenkarte in Euro Monats karte in Euro ermäßigt ermäßigt Stadtverkehr Bautzen 9,00 29,00 Bischofswerda 9,00 29,00 Görlitz 9,00 29,00 Löbau 9,00 29,00 Weißwasser 9,00 29,00 Zittau 9,00 29,00 Regionalverkehr (TE-Tarifeinheiten) 0 –5 9,00 29,00 6 9,50 30,00 7 10,50 34,00 8 12,00 39,00 9 13,50 43,00 10 15,00 48,00 11 16,00 52,00 12 17,50 56,00 13 19,00 60,00 14 20,00 64,00 15 21,50 68,00 16 22,50 72,00 17 23,50 76,00 18 25,00 80,00 19 26,00 83,00 20 27,00 87,00 21 28,50 90,00 22 29,50 94,00 23 30,50 97,00 24 31,50 101,00 25 32,50 104,00 26 33,50 107,00 27 34,50 110,00 28 35,50 113,00 29 36,50 116,00 30 37,50 119,00 31 38,50 122,00 32 39,00 124,00 33 40,00 127,00 34 41,00 129,00 35* 41,50 132,00 * 35 und mehr, gilt im gesamten ZVON-Verbundgebiet Tickets für die Ferien in Euro FLEXXTicket in Euro Gültigkeit im gesamten ZVONVerbund Gültigkeit im gesamten ZVONVerbund SuperSommerFerienTicket 18,00 FLEXX-Ticket 5,00 FerienTicket Sachsen 28,00 FLEXX solo 20,00 FLEXX solo Abo 17,00 Allgemeine Hinweise und Wissenswertes Im Alter von 6 bis 14 Jahren kannst du mit einem ermäßigten Einzelfahrschein oder einer ermäßigten 4-Fahrten-Karte fahren. Oder du nutzt die Angebote an ermäßigten Zeitkarten, die auch für Schüler, Auszubildende und Studenten gelten. Für die Zeitkarten benötigst du eine ZVON-Kundenkarte mit deinen vollständigen Personaldaten und deinem Passbild. Diese erhältst du bei deinem Verkehrsunternehmen. Bist du 15 Jahre oder älter, muss die Kundenkarte von deiner Bildungseinrichtung bestätigt werden. Die Kundenkarte muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Die Kundenkartennummer ist auf dem ermäßigten Fahrschein einzutragen. Fahrscheine zum ZVON-Tarif gelten in allen Nahverkehrszügen, allen Regionalund Stadtbussen im Verbundgebiet sowie in der Straßenbahn in Görlitz. Deine ermäßigte Wochenkarte oder Monatskarte mit Start oder Ziel in Bautzen, Bischofswerda, Görlitz, Löbau, Weißwasser und Zittau gilt auch auf allen Linien des Stadt- und Regionalverkehrs innerhalb des jeweiligen Stadtverkehrsgebietes. Für Hoyerswerda gilt diese Regelung ausschließlich für die Linien des Stadtverkehrs. Beim Umsteigen brauchst du während der zeitlichen Gültigkeit des Fahrscheines nicht neu zu bezahlen. Ermäßigte Zeitkarten ab 35 Tarifeinheiten gelten übrigens für beliebig viele Fahrten im gesamten ZVON-Verkehrsverbund. Der Fahrpreis im Regionalverkehr ist von der Entfernung abhängig und wird immer für die günstigste Verbindung zwischen Start und Ziel berechnet. Für bestimmte Relationen werden tarifliche Umwege (via-Tarifpunkte) angeboten, die ein verkehrlich günstigeres Erreichen des Zielortes ermöglichen. Die Nutzung dieser Umwege ist nur mit einer Fahrkarte gestattet, auf der dieser Umweg ausgewiesen ist. Fahrkarten mit ausgewiesenem Umweg gelten auch auf dem kürzesten Linienweg. Die Liste der Umwege ist im Internet unter www.zvon.de veröffentlicht. Im Vorverkauf erworbene Fahrscheine entwertest du bitte vor Fahrtantritt. Wenn du genau wissen willst, wie viel eine Fahrt von einem Ort zum anderen kostet, dann schau auf unsere Internetseite www.zvon.de. Außerdem stehen unsere Mitarbeiterinnen am kostenfreien ZVON-INFO-Telefon unter 0800 – 9866 – 4636, Mo – Fr von 7.00 – 18.00 Uhr gern für Fragen zur Verfügung. Kartenkauf Frei erwerbbare Tickets: bei den Servicestellen der Verkehrsunternehmen begrenztes Angebot an den Ticketautomaten der Verkehrsgesellschaft Görlitz bei allen Busfahrern und den Zugbegleitern der ODEG und des trilex Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten kann unter bestimmten Bedingungen über die Landkreise beantragt werden. Die Ansprechpartner findest du in diesem Flyer unter „Schülerbeförderung leicht gemacht”. Fahrrad- und Hundemitnahme Für einzelne Fahrten mit Fahrrad oder Hund benötigst du einen ermäßigten Fahrschein für die zurückgelegte Strecke. Mit einer Tageskarte Fahrrad / Hund für 3,50 € kannst du dein Fahrrad oder deinen Hund innerhalb des ZVONVerbundgebietes den ganzen Tag mitnehmen. Verkehrsunternehmen im ZVON August Wilhelm, Omnibusbetrieb (035938) 9801-0, www.august-wilhelm.de Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (03583) 7741-0, www.kvg-zittau.de Lassak-Reisen, Bautzener Busreisen (03591) 600037, www.lassak-reisen.de ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (03581) 7648910, www.odeg.de Omnibusbetrieb Beck (03594) 703626, www.beck-busreisen.de Omnibusbetrieb S. Wilhelm (035938) 583-0, www.swilhelm-reisen.de Regionalbus Oberlausitz GmbH (03591) 491130, www.regiobus-bautzen.de Sächsisch-Oberlausitzer-Eisenbahngesellschaft mbH (03583) 540540, www.soeg-zittau.de Schmidt-Reisen, Busunternehmen (035935) 2860, www.schmidtreisen.com Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH (03581) 339595, www.vgg-goerlitz.de Vogtlandbahn GmbH (089) 548889724, www.trilex.de Mehr Informationen unter (0800) ZVON - INFO (0800) 9866 - 4636 kostenfrei aus dem Festnetz und den Mobilfunknetzen Mo - Fr 7.00 -18.00 Uhr www.zvon.de Impressum Herausgeber: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) Rosenstraße 31 I 02625 Bautzen Tel. 03591 3269-10 I Fax 03591 3269-50 [email protected] I www.zvon.de www.facebook.com/derZVON Stand: August 2015
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