Für alle, die einfach schlauer unterwegssind.

Stand: August 2015
Fahrplan
Tarif
Freizeittipps
Service
Verbund
gebot für
Spezialan
ZUBIS
A
/
R
E
L
Ü
H
SC reis Bautzen
Landk
DEUTSCH
Für alle, die einfach
schlauer unterwegs sind.
Schülerbeförderung – SuperSommerFerienTicket –
FerienTicket Sachsen – FLEXX-Ticket – Wochenkarte –
Monatskarte
Wir bewegen die Region.
Schülerbeförderung
leicht gemacht
Ob zum Besuch von weiterführenden Schulen oder
von zentral gelegenen Schulzentren für mehrere
Gemeinden: Mit der durch die Landkreise und Verkehrsunternehmen organisierten Schülerbeförderung
kommst du immer schnell, bequem und ausge­
schlafen zum Unterricht! Die wichtigsten Informationen dazu findest du hier.
Gesetzliche Grundlagen
Entsprechend § 23 Abs. 3 SchulG ist der Landkreis Bautzen Träger der
notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen
und staatlich genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft auf seinem
Territorium und damit Träger der beim Besuch dieser Schulen entstehenden
Beförderungskosten. Der Landkreis Bautzen ist ermächtigt, Einzelheiten zur
Anspruchsberechtigung und Kostenerstattung durch eine Satzung zu regeln.
Eine Änderung der „Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen“ vom 30.03.2009 wurde mit der
„1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen
Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen“ am 09.07.2012 im Kreistag
beschlossen und wurde zum Schuljahr 2013/2014 erstmals angewendet. Die
Satzung kann in den Schulen, den Städte- und Gemeindeverwaltungen sowie
im Straßenverkehrsamt eingesehen werden.
Sie finden die Satzungen auch im Internet unter www.landkreis-bautzen.de
Auszug aus der Satzung
§ 1 Abs. 1 – Kostenerstattung
„Diese Satzung regelt die Anspruchsberechtigung, das Verfahren der Kostenerstattung und die Art der Beförderungsleistungen für Fahrten von Schülerinnen und Schülern, nachfolgend Schüler genannt, zwischen ihrer Wohnung
und der Schule zum und vom stundenplanmäßigen Unterricht.“ Im gesamtwirtschaftlichen Interesse ist dabei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
der Vorrang vor der Beförderung im freigestellten Schülerverkehr oder mit
Privatfahrzeugen zu geben.
§ 2 Abs. 2 – Schulpflicht
„Beförderungskosten werden nur Schülern, die der gesetzlichen Schulpflicht
gemäß §§ 26 ff SchulG unterliegen und ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen
haben, erstattet.“
Schüler, die anderweitig eigene Einkünfte (z. B. BAföG, Ausbildungsvergütung) erhalten, bekommen keine Beförderungskosten erstattet.
§ 2 Abs. 5 – Nächstgelegene Schule
„Es werden nur Kosten für den Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen öffentlichen Schule der entsprechenden Schulart im Rahmen der
Höchstbetragsregelung nach § 8 dieser Satzung erstattet. Ist eine Schule
im Schulbezirk (§ 25 SchulG) zu besuchen, werden nur Beförderungskosten
zu dieser Schule als notwendig anerkannt.
Beim Besuch einer nicht nächstgelegenen Schule wird die Hälfte der
tatsächlichen Fahrtkosten erstattet. (...)“
Für den „Besitzstand“ wird das Schuljahr 2012/2013 zugrunde gelegt.
Die Fahrtkosten für die Benutzung vorhandener öffentlicher Verkehrsmittel werden nur ab einer bestimmten Mindestentfernung erstattet
(1. bis 4. Klasse ab 2 km, ab 5. Klasse ab 3,5 km), bzw. wenn Wohnort und
Schulort in verschiedenen Orten/Ortsteilen liegen und keine zusammenhängende Bebauung vorhanden ist.
§ 7 – Eigenanteilspflicht gültig ab 01.08.2013
„Für die Inanspruchnahme der notwendigen Beförderung wird von den
Eltern / Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülern, je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 13 € erhoben. Der
Eigenanteil ist für max. 11 Beförderungsmonate im Schuljahr zu zahlen.“
Im freigestellten Schulbusverkehr ist der volle Eigenanteil zu zahlen.
Bei Fahrten ins Internat ist nur die Hälfte des Eigenanteils zu zahlen.
Antragsverfahren
Antrag
(wird in den Schulen ausgegeben)
Die Eigenanteile sind für höchstens zwei Kinder einer Familie zu
tragen, und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil.
Berücksichtigt werden dabei nur Kinder der Familie, die eine Schule im
Landkreis Bautzen besuchen.
„Die Eigenanteile sind an den Landkreis zu zahlen und monatlich zum
5. des Monats oder einmalig am 5. des ersten Beförderungsmonats fällig.“
(Einzugsermächtigung)
Wurde keine Einzugsermächtigung erteilt, wird der Antrag als
Einzelantrag bearbeitet.
Anlage 1
Linienverkehr
Anlage 2
Spezialverkehr
im öffentlichen
Linienverkehr
mit amtsärztlicher
Bescheinigung
Bus/Bahn – keine
Sammelbestellung
über Landkreis
im freigestellten
Schulbusverkehr
mit Schwerbehindertenausweis
(Merkzeichen G, H)
Benutzung
privater Kraftfahrzeuge
§ 8 – Höchstbeträge
Die für den Landkreis Bautzen anfallenden Beförderungskosten werden
bis zu folgenden Höchstbeträgen je Person und Schuljahr erstattet:
Schule
(Bestätigung des Antrages)
a) 700 € für Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel und private
Kraftfahrzeuge benutzen
b) 2.500 € für Schüler, die vertragsgebundene Verkehrsmittel
benutzen.
Landratsamt (LRA)
(Prüfung)
Für die Übernahme von Kosten, die diese Beträge überschreiten,
bedarf es der Einzelfallentscheidung.
Genehmigungsbescheid zur
Kontakt
Landratsamt Bautzen | Straßenverkehrsamt
Sachgebiet Personen- und Schülerverkehr
Macherstraße 55 | 01917 Kamenz
Telefon: 0 35 91 / 5251-36 411 bis 418
Fax: 0 35 91 / 5250-36 411 bis 418
E-Mail: [email protected]
Sie erreichen uns persönlich zu folgenden Sprechzeiten
im Zimmer U 58, U 61 und U 62:
Di und Do: 8.30 – 18.00 Uhr
Anlage 3
Einzelantrag
Anlage 1
Linienverkehr
Bestellung der Fahrausweise durch das
LRA, Einzug der Eigenanteile durch das LRA,
Ausgabe der Fahrausweise in der Schule
Anlage 2
Spezialverkehr
Einordnung in den
Spezialverkehr durch
das LRA, Einzug der
Eigenanteile durch
das LRA
Ablehnungsbescheid
bei fehlenden Voraussetzungen
Anlage 3
Einzelantrag
Einzelabrechnung
der erworbenen,
preisgünstigsten
Fahrkarten, Erstattung
des Betrages, der die
Eigenanteilspflicht
übersteigt
Mit und ohne
Führerschein klasse!
Für Schüler und Auszubildende ist es häufig
besonders wichtig, unabhängig und mobil zu sein.
Der ZVON ­bietet günstige Tickets für aktive junge
Menschen. Egal ob für den Weg zur Schule oder für
Ausflüge in der ­Freizeit – einfacher geht es nicht!
Ermäßigte Wochenkarte
Mit einer ermäßigten Wochenkarte kannst du im jeweiligen Stadtverkehrsgebiet bzw. auf der von dir gewählten Verbindung einschließlich des Entwertungstages an sieben aufeinanderfolgenden Tagen beliebig oft fahren.
Ermäßigte Monatskarte
Mit einer ermäßigten Monatskarte kannst du im jeweiligen Stadtverkehrsgebiet beziehungsweise auf der von dir gewählten Verbindung beliebig
oft fahren. Dank des flexiblen Zeitraums beginnt dein Monat, wann du es
wünschst. Deine Monatskarte ist ab dem aufgestempelten Datum (erster
Geltungstag) bis zum Ablauf des gleichen Kalendertages im Folgemonat
gültig.
Tickets für die Sommerferien
Egal was du vorhast, mit dem SuperSommerFerienTicket (SSFT) bleibst du
mobil. Denn ganz gleich, wo in Ostsachsen etwas los ist: Mit Bus und Bahn
und deinem SSFT kommst du die ganzen 6 Wochen lang hin. Seit diesem Jahr
hat das SSFT noch einen großen Bruder – das FTS. Das FerienTicket Sachsen
(FTS) kostet 10 € mehr und ist für dich das perfekte Angebot, wenn du während der Sommerferien in ganz Sachsen unterwegs sein willst. Näheres unter
www.ssft.de.
Ermäßigte Abo-Monatskarte
Zwölf Monate fahren und nur weniger als zehn Monate zahlen – das geht nur
mit der Abo-Monatskarte, auch ermäßigt. Nutze alle Vorteile einer einfachen
Monatskarte und profitiere zusätzlich vom ZVON-Abo-Service. Die AboMonatskarte erhältst du rechtzeitig auf dem Postweg direkt nach Hause.
Die Bezahlung erfolgt ganz bequem per Bankeinzug. Den Vertrag schließt
du bzw. schließen deine Eltern mit deinem jeweiligen Verkehrsunternehmen
ab. Inhaber einer ermäßigten Abo-Monatskarte oder einer Jahreskarte erhalten
das FLEXX-Ticket kostenlos.
Achtung: Zur Nutzung ermäßigter Zeitkarten benötigst du eine ZVONKundenkarte mit einem fest aufgeklebten Passbild, deinen persönlichen
Angaben und Bestätigung der Bildungseinrichtung. Kundenkarten gibt es
kostenlos bei allen Verkehrsunternehmen.
Genial einfach:
SSFT und FTS gelten für Schüler und Azubis unter 21 Jahre in allen
Bussen, Straßenbahnen, Nahverkehrszügen und fast allen Fähren in
den Gebieten des ZVON und des VVO – das FTS in den fünf sächsischen
Verkehrsverbünden.
SSFT und FTS gelten täglich, außer wochentags zwischen 4.00 Uhr
und 8.00 Uhr.
Zusätzliche Gültigkeiten und Vergünstigungen findest du unter
www.ssft.de.
SSFT und FTS sind personengebunden. Sie gelten in Verbindung mit
deiner gültigen Kundenkarte, deinem gültigen Schülerausweis oder der
Bescheinigung deiner Schule.
Das SSFT kostet dich 18 € und das FTS 28 €.
Tarife
Übersicht
FLEXX-Ticket
Freizeitticket für alle, die bereits Inhaber einer ermäßigten
Monatskarte, Abo-Monatskarte oder Jahreskarte sind.
Die Nutzung des FLEXX-Tickets in Verbindung mit einer in der
Gültigkeit eingeschränkten ermäßigten Zeitkarte ist nicht möglich.
Bei der ermäßigten Abo-Monats- und Jahreskarte ist das FLEXX-Ticket
bereits kostenlos enthalten.
Gilt im gesamten ZVON-Verbundgebiet.
Es ist an Schultagen ab 12.00 Uhr, an Wochenenden, an Feiertagen,
in den sächsischen Schulferien sowie an einheitlichen schulfreien
Tagen ganztägig gültig.
Das FLEXX-Ticket kann nur in dem Zeitraum genutzt werden, für den
die entsprechende Monatskarte vorhanden ist.
FLEXX solo
Gilt für alle Schüler, Auszubildende und Studenten in allen Zügen,
Bussen und Straßenbahnen im gesamten ZVON-Verbundgebiet.
Es ist an Schultagen ab 12.00 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen, in
den sächsischen Schulferien sowie an einheitlichen schulfreien Tagen
ganztägig gültig.
Bei der Nutzung eines FLEXX solo ist eine gültige Kundenkarte
mitzuführen.
Wochenkarte
in Euro
Monats­
karte
in Euro
ermäßigt
ermäßigt
Stadtverkehr
Bautzen
9,00
29,00
Bischofswerda
9,00
29,00
Görlitz
9,00
29,00
Löbau
9,00
29,00
Weißwasser
9,00
29,00
Zittau
9,00
29,00
Regionalverkehr (TE-Tarifeinheiten)
0 –5
9,00
29,00
6
9,50
30,00
7
10,50
34,00
8
12,00
39,00
9
13,50
43,00
10
15,00
48,00
11
16,00
52,00
12
17,50
56,00
13
19,00
60,00
14
20,00
64,00
15
21,50
68,00
16
22,50
72,00
17
23,50
76,00
18
25,00
80,00
19
26,00
83,00
20
27,00
87,00
21
28,50
90,00
22
29,50
94,00
23
30,50
97,00
24
31,50
101,00
25
32,50
104,00
26
33,50
107,00
27
34,50
110,00
28
35,50
113,00
29
36,50
116,00
30
37,50
119,00
31
38,50
122,00
32
39,00
124,00
33
40,00
127,00
34
41,00
129,00
35*
41,50
132,00
* 35 und mehr, gilt im gesamten ZVON-Verbundgebiet
Tickets für
die Ferien
in Euro
FLEXXTicket
in Euro
Gültigkeit im
gesamten
ZVONVerbund
Gültigkeit im
gesamten
ZVONVerbund
SuperSommerFerienTicket
18,00
FLEXX-Ticket
5,00
FerienTicket
Sachsen
28,00
FLEXX solo
20,00
FLEXX solo
Abo
17,00
Allgemeine Hinweise
und Wissenswertes
Im Alter von 6 bis 14 Jahren kannst du mit einem ermäßigten Einzelfahrschein
oder einer ermäßigten 4-Fahrten-Karte fahren. Oder du nutzt die Angebote an
ermäßigten Zeitkarten, die auch für Schüler, Auszubildende und Studenten gelten. Für die Zeitkarten benötigst du eine ZVON-Kundenkarte mit deinen vollständigen Personaldaten und deinem Passbild. Diese erhältst du bei deinem
Verkehrsunternehmen. Bist du 15 Jahre oder älter, muss die Kundenkarte von
deiner Bildungseinrichtung bestätigt werden. Die Kundenkarte muss bei jeder
Fahrt mitgeführt werden. Die Kundenkartennummer ist auf dem ermäßigten
Fahrschein einzutragen.
Fahrscheine zum ZVON-Tarif gelten in allen Nahverkehrszügen, allen ­Regionalund Stadtbussen im Verbundgebiet sowie in der Straßenbahn in Görlitz.
Deine ermäßigte Wochenkarte oder Monatskarte mit Start oder Ziel in Bautzen,
Bischofswerda, Görlitz, Löbau, Weißwasser und Zittau gilt auch auf allen Linien
des Stadt- und Regionalverkehrs innerhalb des jeweiligen Stadtverkehrsgebietes. Für Hoyerswerda gilt diese Regelung ausschließlich für die Linien des
Stadtverkehrs.
Beim Umsteigen brauchst du während der zeitlichen Gültigkeit des Fahrscheines nicht neu zu bezahlen. Ermäßigte Zeitkarten ab 35 Tarifeinheiten gelten
übrigens für beliebig viele Fahrten im gesamten ZVON-Verkehrsverbund.
Der Fahrpreis im Regionalverkehr ist von der Entfernung abhängig und wird
immer für die günstigste Verbindung zwischen Start und Ziel berechnet.
Für bestimmte Relationen werden tarifliche Umwege (via-Tarifpunkte) angeboten, die ein verkehrlich günstigeres Erreichen des Zielortes ermöglichen.
Die Nutzung dieser Umwege ist nur mit einer Fahrkarte gestattet, auf der
dieser Umweg ausgewiesen ist. Fahrkarten mit ausgewiesenem Umweg
gelten auch auf dem kürzesten Linienweg. Die Liste der Umwege ist im
Internet unter www.zvon.de veröffentlicht.
Im Vorverkauf erworbene Fahrscheine entwertest du bitte vor Fahrtantritt.
Wenn du genau wissen willst, wie viel eine Fahrt von einem Ort zum anderen kostet, dann schau auf unsere Internetseite www.zvon.de. Außerdem stehen unsere
Mitarbeiterinnen am kostenfreien ZVON-INFO-Telefon unter 0800 – 9866 – 4636,
Mo – Fr von 7.00 – 18.00 Uhr gern für Fragen zur Verfügung.
Kartenkauf
Frei erwerbbare Tickets:
bei den Servicestellen der Verkehrsunternehmen
begrenztes Angebot an den Ticketautomaten der
Verkehrsgesellschaft Görlitz
bei allen Busfahrern und den Zugbegleitern der ODEG
und des trilex
Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten kann unter bestimmten
Bedingungen über die Landkreise beantragt werden. Die Ansprechpartner
findest du in diesem Flyer unter „Schülerbeförderung leicht gemacht”.
Fahrrad- und Hundemitnahme
Für einzelne Fahrten mit Fahrrad oder Hund benötigst du einen ­ermäßigten
Fahrschein für die zurückgelegte Strecke. Mit einer Tageskarte Fahrrad / Hund
für 3,50 € kannst du dein Fahrrad oder deinen Hund ­innerhalb des ZVONVerbundgebietes den ganzen Tag mitnehmen.
Verkehrsunternehmen im ZVON
August Wilhelm, Omnibusbetrieb
(035938) 9801-0, www.august-wilhelm.de
Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH
(03583) 7741-0, www.kvg-zittau.de
Lassak-Reisen, Bautzener Busreisen
(03591) 600037, www.lassak-reisen.de
ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
(03581) 7648910, www.odeg.de
Omnibusbetrieb Beck
(03594) 703626, www.beck-busreisen.de
Omnibusbetrieb S. Wilhelm
(035938) 583-0, www.swilhelm-reisen.de
Regionalbus Oberlausitz GmbH
(03591) 491130, www.regiobus-bautzen.de
Sächsisch-Oberlausitzer-Eisenbahngesellschaft mbH
(03583) 540540, www.soeg-zittau.de
Schmidt-Reisen, Busunternehmen
(035935) 2860, www.schmidtreisen.com
Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH
(03581) 339595, www.vgg-goerlitz.de
Vogtlandbahn GmbH
(089) 548889724, www.trilex.de
Mehr Informationen
unter
(0800) ZVON - INFO
(0800) 9866 - 4636
kostenfrei aus dem Festnetz
und den Mobilfunknetzen
Mo - Fr 7.00 -18.00 Uhr
www.zvon.de
Impressum
Herausgeber:
Zweckverband Verkehrsverbund
Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON)
Rosenstraße 31 I 02625 Bautzen
Tel. 03591 3269-10 I Fax 03591 3269-50
[email protected] I www.zvon.de
www.facebook.com/derZVON
Stand: August 2015