PRESSEINFORMATION Wien, 23. März 2016 VKI: MRT-Untersuchungen – Kassenpatienten warten bis zu 92 Tage Utl.: Vorgezogener Termin gegen Privatzahlung kein Einzelfall Für die aktuelle Aprilausgabe der Zeitschrift KONSUMENT hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Terminvergabe bei MRT-Untersuchungen unter die Lupe genommen. Erhoben wurden die Wartezeiten bei 61 österreichischen Instituten mit Kassenzulassung. Dabei zeigten sich – abhängig von der Region und Einrichtung – zum Teil erhebliche Unterschiede. Die kürzeste Wartezeit (2 Tage) wurde von einem Facharzt für Radiologie in Tirol genannt. Die längste Frist (92 Tage) ergab die Erhebung bei einem Diagnosezentrum in Kärnten. Schneller geht es oft gegen Privatzahlung: 28 von 61 Instituten boten auf Nachfrage eine Verkürzung der Wartezeit an – teils um mehrere Monate. Den Bericht im Detail und weitere Informationen gibt es ab sofort im April-KONSUMENT und online unter www.konsument.at. Die Zahl der Zuweisungen zu einer MRT-Untersuchung ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Allein in den Instituten mit Kassenzulassung wurden 2014 bereits rund 650.000 Untersuchungen durchgeführt. Für die aktuelle Erhebung hat der VKI nun 61 Institute in Österreich kontaktiert. In jeder Einrichtung wurde dabei insgesamt sechs Mal um einen Termin angesucht. Die Testpersonen gaben Erkrankungen an, die zwar nicht als akut einzustufen sind, aufgrund von Schmerzen oder eingeschränkter Beweglichkeit aber eine starke Beeinträchtigung im Alltag bedeuten. Bei jedem Anruf wurde erwähnt, dass eine ärztliche Überweisung vorliegt. Kein Anspruch auf zeitnahe Untersuchung „Wie unsere Untersuchung zeigt, ist die Wartezeit für eine MRT auch mit ärztlicher Überweisung oft beträchtlich“, kritisiert Christian Kornherr, Leiter des Bereichs Untersuchung im VKI. In 27 der 61 angefragten Institute bekamen die Testpersonen innerhalb von drei Wochen einen MRT-Termin. In weiteren 23 Instituten lag die durchschnittliche Wartezeit schon zwischen drei und fünf Wochen. Acht Einrichtungen hätten erst nach sechs bis acht Wochen einen Termin frei gehabt, und die restlichen drei Institute gaben Wartezeiten von neun Wochen und mehr an. Eine Rekordfrist nannte ein Diagnosezentrum in Klagenfurt: Dort lag die angegebene Wartezeit bei rund 13 Wochen (92 Tage). „Bei Akutfällen sind die Kasseninstitute vertraglich verpflichtet, die Betroffenen entsprechend der medizinischen Notwendigkeit einzureihen“, erklärt Kornherr. Einen Anspruch darauf, dass die Untersuchung in einem bestimmten Zeitraum stattfindet, hätten Patientinnen und Patienten derzeit allerdings nicht. „In weniger dringenden Fällen dauert es mitunter Monate, wie die Erhebung zeigt. Da Überweisungen in der Regel nur einen Monat gültig sind, kann es also vorkommen, dass Betroffene vor dem Termin erneut zum Arzt müssen.“ Schneller mit Privattermin Weniger lang dauert es für Patientinnen und Patienten, die in der Lage sind, die Kosten der Untersuchung selbst zu tragen – so die Vermutung. In einem zweiten Schritt prüften die VKITestpersonen daher auch nach, ob es möglich ist, über einen Privattermin vorgereiht zu werden. In Fällen, in denen den Testerinnen und Testern eine Wartezeit von mehr als 14 Tagen angeboten wurde, hakten sie nach, ob sie gegen Privatzahlung einen früheren Termin bekommen könnten. 28 Institute gingen darauf ein. Die Zeitersparnis, die dadurch möglich gewesen wäre, lag – je nach Einrichtung – zwischen 9 und 86 Tagen (die Kosten zwischen 130 Euro und 550 Euro). „Sozial Schwächere, die sich keinen privaten Termin leisten können, sind hier klar benachteiligt“, so Christian Kornherr abschließend. „Das widerspricht dem Solidargedanken. Zumindest innerhalb der einmonatigen Gültigkeit der ärztlichen Überweisung sollte eine Untersuchung für alle Betroffenen möglich sein.“ VKI-Tipps für Patientinnen und Patienten: • Mehrere Institute anfragen: Die Wartezeiten für MRT-Untersuchungen können stark schwanken. Es kann sich daher lohnen, bei mehreren Einrichtungen im Umland nach einem Termin zu fragen. • Wartelisten: Die Dringlichkeit der Untersuchung sollte im Vorfeld mit dem Arzt abgeklärt werden. Bei der Anmeldung im Institut haben Betroffene die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, wenn sich ihr Zustand verschlimmert. Einige Einrichtungen führen Wartelisten für den Fall, dass jemand kurzfristig ausfällt, und reihen andere leidende Patientinnen und Patienten vor. SERVICE: Den ausführlichen Testbericht gibt es ab 23.03. 2016 im April-KONSUMENT und online unter www.konsument.at. Rückfragehinweis: VKI-Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 01/588 77-256, E-Mail: [email protected]
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