VKI: MRT-Untersuchungen – Kassenpatienten warten bis zu 92 Tage

PRESSEINFORMATION
Wien, 23. März 2016
VKI: MRT-Untersuchungen – Kassenpatienten warten bis zu 92
Tage
Utl.: Vorgezogener Termin gegen Privatzahlung kein Einzelfall
Für die aktuelle Aprilausgabe der Zeitschrift KONSUMENT hat der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) die Terminvergabe bei MRT-Untersuchungen unter die
Lupe genommen. Erhoben wurden die Wartezeiten bei 61 österreichischen Instituten
mit Kassenzulassung. Dabei zeigten sich – abhängig von der Region und Einrichtung
– zum Teil erhebliche Unterschiede. Die kürzeste Wartezeit (2 Tage) wurde von einem
Facharzt für Radiologie in Tirol genannt. Die längste Frist (92 Tage) ergab die
Erhebung bei einem Diagnosezentrum in Kärnten. Schneller geht es oft gegen
Privatzahlung: 28 von 61 Instituten boten auf Nachfrage eine Verkürzung der Wartezeit
an – teils um mehrere Monate. Den Bericht im Detail und weitere Informationen gibt es
ab sofort im April-KONSUMENT und online unter www.konsument.at.
Die Zahl der Zuweisungen zu einer MRT-Untersuchung ist in den vergangenen Jahren
erheblich gestiegen. Allein in den Instituten mit Kassenzulassung wurden 2014 bereits rund
650.000 Untersuchungen durchgeführt. Für die aktuelle Erhebung hat der VKI nun 61
Institute in Österreich kontaktiert. In jeder Einrichtung wurde dabei insgesamt sechs Mal um
einen Termin angesucht. Die Testpersonen gaben Erkrankungen an, die zwar nicht als akut
einzustufen sind, aufgrund von Schmerzen oder eingeschränkter Beweglichkeit aber eine
starke Beeinträchtigung im Alltag bedeuten. Bei jedem Anruf wurde erwähnt, dass eine
ärztliche Überweisung vorliegt.
Kein Anspruch auf zeitnahe Untersuchung
„Wie unsere Untersuchung zeigt, ist die Wartezeit für eine MRT auch mit ärztlicher
Überweisung oft beträchtlich“, kritisiert Christian Kornherr, Leiter des Bereichs Untersuchung
im VKI. In 27 der 61 angefragten Institute bekamen die Testpersonen innerhalb von drei
Wochen einen MRT-Termin. In weiteren 23 Instituten lag die durchschnittliche Wartezeit
schon zwischen drei und fünf Wochen. Acht Einrichtungen hätten erst nach sechs bis acht
Wochen einen Termin frei gehabt, und die restlichen drei Institute gaben Wartezeiten von
neun Wochen und mehr an. Eine Rekordfrist nannte ein Diagnosezentrum in Klagenfurt: Dort
lag die angegebene Wartezeit bei rund 13 Wochen (92 Tage).
„Bei Akutfällen sind die Kasseninstitute vertraglich verpflichtet, die Betroffenen entsprechend
der medizinischen Notwendigkeit einzureihen“, erklärt Kornherr. Einen Anspruch darauf,
dass die Untersuchung in einem bestimmten Zeitraum stattfindet, hätten Patientinnen und
Patienten derzeit allerdings nicht. „In weniger dringenden Fällen dauert es mitunter Monate,
wie die Erhebung zeigt. Da Überweisungen in der Regel nur einen Monat gültig sind, kann es
also vorkommen, dass Betroffene vor dem Termin erneut zum Arzt müssen.“
Schneller mit Privattermin
Weniger lang dauert es für Patientinnen und Patienten, die in der Lage sind, die Kosten der
Untersuchung selbst zu tragen – so die Vermutung. In einem zweiten Schritt prüften die VKITestpersonen daher auch nach, ob es möglich ist, über einen Privattermin vorgereiht zu
werden. In Fällen, in denen den Testerinnen und Testern eine Wartezeit von mehr als 14
Tagen angeboten wurde, hakten sie nach, ob sie gegen Privatzahlung einen früheren Termin
bekommen könnten. 28 Institute gingen darauf ein. Die Zeitersparnis, die dadurch möglich
gewesen wäre, lag – je nach Einrichtung – zwischen 9 und 86 Tagen (die Kosten zwischen
130 Euro und 550 Euro).
„Sozial Schwächere, die sich keinen privaten Termin leisten können, sind hier klar
benachteiligt“, so Christian Kornherr abschließend. „Das widerspricht dem Solidargedanken.
Zumindest innerhalb der einmonatigen Gültigkeit der ärztlichen Überweisung sollte eine
Untersuchung für alle Betroffenen möglich sein.“
VKI-Tipps für Patientinnen und Patienten:
•
Mehrere Institute anfragen: Die Wartezeiten für MRT-Untersuchungen können stark
schwanken. Es kann sich daher lohnen, bei mehreren Einrichtungen im Umland nach
einem Termin zu fragen.
•
Wartelisten: Die Dringlichkeit der Untersuchung sollte im Vorfeld mit dem Arzt
abgeklärt werden. Bei der Anmeldung im Institut haben Betroffene die Möglichkeit,
darauf hinzuweisen, wenn sich ihr Zustand verschlimmert. Einige Einrichtungen
führen Wartelisten für den Fall, dass jemand kurzfristig ausfällt, und reihen andere
leidende Patientinnen und Patienten vor.
SERVICE: Den ausführlichen Testbericht gibt es ab 23.03. 2016 im April-KONSUMENT und
online unter www.konsument.at.
Rückfragehinweis: VKI-Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 01/588 77-256, E-Mail: [email protected]