Sinkende Ausbildungszahlen fördern den Fachkräftemangel: Seit dem Schuljahr 2005/2006 sinken bundesweit die Schülerzahlen in der Physiotherapie. Nach dem letzten Bericht des Bundesinstitut für Berufsbildung gibt es steigende Schülerzahlen im Schuljahr 2013/14 im Vergleich zum Schuljahr 2007/08, z.B. in den Ausbildungsgängen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (+10,2 %) und Gesundheits- und Krankenpflege (+16,9 %), während die Schülerzahlen bei den Physiotherapeuten (–13,9 %), Ergotherapeuten (–24,0 %) zurück gingen. Den stärksten Rückgang haben die Bildungsgänge zum Masseur und medizinischen Bademeister (–50,8 %) verzeichnet. Steigender Versorgungsbedarf: Soll sich die medizinische Versorgung der Bevölkerung– bei steigenden Versorgungsbedarf –hier nicht gravierend verschlechtern, müssen Handlungsfelder festgelegt und Maßnahmen zur Umsetzung von Strategien getroffen werden. Hierzu steht die Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene in ständigem Dialog mit Ministerium und Politik. So wird die AG die Arbeit in der Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachberufe 2012-2015 (Berufsfeld Assistenz und therapeutische Berufe im Gesundheitswesen) fortsetzen. Eine Einladung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie für den 10. Dezember wurde bereits ausgesprochen. Die Initiativen (Landesleitprojekt) des Landes Rheinland-Pfalz-Saar bzw. des Ministeriums sind bundesweit beispielhaft und lobenswert. Handlungsfelder lassen sich leicht finden, analysiert man die Gründe für eine Berufswahl: Für eine Berufswahl als Heilmittelerbringer spricht eigentlich nur noch das bei unseren Berufen allseits verbreitetete sogenannte Helfersyndrom. Dagegen sprechen jedoch einige Gründe: Handlungsfeld Ausbildung: Schulgeld: bislang mussten in Rheinland-Pfalz monatliche Schulgelder von bis zu 420,--gezahlt werden. Auch hier ist das Land Rheinland-Pfalz beispielhaft aktiv und reagiert auf die Feststellungen des Landesleitprojekts. War bislang nur eine Physiotherapie-Schule in Rheinland-Pfalz schulgeldfrei, sind es nun mittlerweile 6 und könnten sich in Kürze 8 werden, in welchen die Ausbildungskosten über das Krankenhausfinanzierungsgesetz getragen werden. Ausbildungsplätze: Laut Ausbildungsstättenplan des Landes wurde die Soll-Anzahl der Ausbildungsplätze an den entsprechenden Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz von 564 auf 773 erhöht. Verbesserungsfähig ist in diesem Zusammenhang, so die AG der Heilmittelerbringer, noch die Auslastung der Ausbildungsplätze. Das Bemühen um mehr Berufsnachwuchs kann durch die Tatsache konterkariert werden, dass in Rheinland-Pfalz bislang nur 6 von 18 Schulen an Krankenhäuser angebunden waren, die restlichen, privaten Schulen eine Finanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht erhalten konnten und hier deshalb zunächst sinkende Schülerzahlen zu erwarten sind. Hier will das Land mit den Krankenkassen thematisieren, inwieweit die Finanzierung auch für diese Schulen übernommen werden kann, wenn diese eine Kooperation mit den Krankenhäusern eingehen. Jedenfalls ist der eingeschlagene Weg der Finanzierung der Ausbildungen über die Krankenkassen der Richtige, wie auch die aufkommende Diskussionen in anderen Ländern belegen. Novellierung der Ausbildung: Selbstverständlich sind die Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe den geänderten Anforderungen anzupassen. Hier hatte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium (als Gastgebern der Gesundheitsministerkonferenz und zusammen mit dem Ministerium des Saarlandes) einen Antrag in der Gesundheitsministerkonferenz eingebracht, die Berufsgesetze zu novellieren. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. In der Diskussion steht auch die Akademisierung der Berufe. Während in der Ergotherapie und Logopädie die Forderung nach vollständiger Akademisierung besteht, folgt man in der Physiotherapie eher der Empfehlung des Wissenschaftsrates, zunächst ca. 20% des Nachwuchses akademisch auszubilden. Handlungsfeld Entlohnung / Preise für Heilmittelleistungen: Verschiedene Foren im Internet belegen, dass die gezahlten Bruttolöhne nicht geeignet sind, einen angemessenen Lebensunterhalt zu verdienen. 90 % der Therapeuten arbeiten in freien Praxen: hier gestatten die Vergütungen der Krankenkassen keine besseren Bezahlung der Angestellten. Der Selbständige arbeitet schon jetzt 60 Stunden die Woche. Die Gebührenverhandlungen der Heilmittelerbringer stehen unter dem Aspekt von § 71 SBG V d.h. dem Dekret der Beitragssatzstabilität und der Anbindung der Abschlüssen an die Grundlohnsummenprognose. Die Schaffung einer unabhängigen Schiedsperson –hiermit sollte nach dem Willen des Gesetzgebers eine angemessene Vergütung erreichbar sein – hat sich nicht als wirksam erwiesen, da das LSG des Saarlandes feststellte, dass auch bei einem Schiedsspruch die Grundlohnsummenanbindung hätte berücksichtigt werden müssen. Die Schiedsperson im Saarland hatte schon 2010 erkannt, dass weder die bisherigen Preise, noch die angebotene Erhöhung den wirtschaftlichen Betrieb einer Praxis erlauben würden! Unabdingbar für eine Verbesserung der Position der Heilmittelerbringer gegenüber den Krankenkassen (gekennzeichnet durch Verweigerungshaltung) ist daher die Abschaffung der Grundlohnsummenanbindung. Keine wirkliche Verbesserung bringt das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mit der sog. obersten Drittel-Regelung. Versorgungslücken: Der Fachkräftemangel wird die notwendige medizinische Versorgung in Zukunft jedenfalls akut gefährden. Hausbesuche auf dem flachen Land oder Manuelle Lymphdrainagen sind schon jetzt wirtschaftlich nicht mehr zu erbringen. Die Krankenkassen verweigern nicht nur eine angemessene Vergütung, sondern verschließen sich Forderungen wie z.B. nach einer Position Befunderhebung, obwohl wir uns in der Physiotherapie eine Verbesserung des Behandlungserfolges erhoffen und damit auch mehr Wirtschaftlichkeit. Handlungsfeld Arbeitsbedingungen: Rezeptprüfungen und Absetzungen haben zu unerträglichen Arbeitsbedingungen und zu Verärgerungen bei Ärzten und Patienten geführt – hier haben wir auch jegliches Feingefühl der Kostenträger vermisst. Nun hoffen wir auf die EDV: nach GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sollen Vertragsärzte ab dem 01.01.2017 elektronische Programme nutzen müssen, welche die Heilmittel-Richtlinie (HMR) berücksichtigen. Direktzugang: Die Diskussion hierzu ist nicht zuletzt durch das CDU-Papier in Gang gesetzt worden. Im Rahmen des Antrags von Rheinland-Pfalz und dem Saarland an die Gesundheitsministerkonferenz wird nun geprüft, ob und welche Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen werden können. Gute Erfahrungen mit dem Direktzugang in anderen europäischen Ländern oder auch mit dem Blankorezept (IKK Berlin-Brandenburg) lassen sowohl bessere Behandlungserfolge, als auch Kostenspareffekte erwarten. Die Kompensation zukünftiger Versorgungsengpässe und eine höhere Patientenzufriedenheit sind weitere Gründe für den Direktzugang. Ausblick in die Zukunft: Die Politik muss die Abschaffung der Grundlohnsummenanbindung in unserem Bereich endlich umsetzen. Hieran führt kein Weg vorbei. Auch von Seiten der Krankenkassen wünschen wir uns ein deutliches Augenmerk auf den sich ausweitenden Fachkräftemangel und die daraus entstehenden Probleme für die notwendige medizinische Versorgung; dabei müssen die Krankenkassen über den „Tellerrand Budget“ hinausblicken. Wir bauen auf weiterhin gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium und der Politik im Land. Von der Ärzteschaft erhoffen wir uns eine offene Diskussion mit uns über die Abgabe von Verantwortung zur eigenen Entlastung und zur Sicherung der Versorgung der gemeinsamen Patienten. AG Heilmittelverbände in Rheinland-Pfalz und Saarland: IFK – Verband der selbständigen Physiotherapeuten www.ifk.de DVE – Deutscher Verband der Ergotherapeuten www.dve.info dbl – Deutscher Verband für Logopädie www.dbl-ev.de Physio Deutschland – Deutscher Verband für Physiotherapie, Landesverband RPS www.rps.physio-deutschland.de VPT – Verband physikalische Therapie www.vpt-rps.de Gemeinsames Landesgremium Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz verfügt seit 2014 über ein Gemeinsames Landesgremium. Hier sind neben dem Gesundheitsministerium, die Landesverbände der Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigung und die Landeskrankenhausgesellschaft vertreten. Zudem beteiligt sind die Landesärztekammer, die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesapothekerkammer, der Landkreistag, der Städtetag sowie die Pflegeorganisationen, die Patienten- und Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen und – bundesweit einmalig - die Heilmittelerbringer. Die Position der Heilmittelerbringer in der politischen Diskussion in Rheinland-Pfalz und im Saarland wurde nicht zuletzt durch die gute Zusammenarbeit der Heilmittelverbände in der Arbeitsgemeinschaft der Heilmittel-Verbände auf Landesebene Rheinland-Pfalz/Saarland gestärkt. VPT, PHYSIO-DEUTSCHLAND, IFK, DVE und DBL arbeiten seit 2012 zusammen, stimmen sich gegenseitig ab und organisieren gemeinsame Veranstaltungen bis hin zu Podiumsdiskussionen. Wichtige Vorstöße hinsichtlich Schulgeldfreiheit und Novellierung der Berufsgesetze kommen nicht von ungefähr aus diesen Bundesländern.
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