8. Hamburger Fondsgespräche Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen Wann sind sie verletzt? Welche Folgen haben sie? Hamburg, 10. November 2015 Dr. Martin Oltmanns, LL.M. Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen A. Der Inhalt der Bilanzgarantie B. Die Rechtsfolgen der Verletzung der Bilanzgarantie 2 Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen A. Der Inhalt der Bilanzgarantie B. Die Rechtsfolgen der Verletzung der Bilanzgarantie 3 A. Der Inhalt der Bilanzgarantie Gängige Garantie – findet sich in nahezu jedem Unternehmenskaufvertrag, Dient einer gewissen allgemeinen Absicherung des Käufers: Annahmen für die Bewertung sollen nichtig sein, Keine Altlasten oder anderen unbekannten Risiken oder Verbindlichkeiten Unterschiedliche Bedeutung bei „Closing Accounts“ oder „locked box“? 4 A. Der Inhalt der Bilanzgarantie Ein typischer Wortlaut: „Die Jahresabschlüsse der Gesellschaften und die konsolidierten Jahresabschlüsse der AA Gruppe jeweils für die Geschäftsjahre 20XX, 20XX und 20XX (die „Jahresabschlüsse“) wurden in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Vorschriften, insbesondere Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), sowie, in deren Rahmen, unter Wahrung formeller und materieller Bilanzkontinuität erstellt. Die Jahresabschlüsse vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage der Gesellschaften und der AA Gruppe.“ 5 A. Der Inhalt der Bilanzgarantie Wann ist die Garantie verletzt? Bsp.: Forderungen aus LuL: EUR 1,5 Mio. Aber: Kunde wird nach Bilanzaufstellung unerkannt insolvent Ist die Bilanz falsch? Oder: Rückstellungen in Höhe von EUR 10 Mio. Aber : Im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung droht unerkennbar ein großer Schaden. Ist die Bilanz falsch? 6 A. Der Inhalt der Bilanzgarantie Die Garantie ist verletzt, wenn die Bilanz fasch ist. In welcher Form ist die Richtigkeit der Bilanz garantiert? „weiche“ oder„harte“ Bilanzgarantie Nur nach bestem Wissen oder objektive Richtigkeit? Wie ist die „Standardformulierung“ zu verstehen? „vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild“ – macht das einen Unterschied? „subjektiv – normativer Fehlerbegriff des Bilanzrechts“ Änderung der Rspr. des BFH 7 A. Der Inhalt der Bilanzgarantie Was sagen die Gerichte? − Es gibt nur wenige Entscheidungen. Sofern es derartige Streitigkeiten gibt, werden sie offenbar überwiegend von Schiedsgerichten ausgetragen. − OLG München v. 30.3.2011, 7 U 4226/10 − OLG Frankfurt a.M. v. 7.5.2015, 26 U 35/12 8 Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen A. Der Inhalt der Bilanzgarantie B. Die Rechtsfolgen der Verletzung der Bilanzgarantie 9 B. Die Rechtsfolgen der Verletzung der Bilanzgarantie Bilanzgarantien können aus unterschiedlichen Gründen verletzt sein. ein Wirtschaftsgut ist falsch abgeschrieben worden Gewinn ist zu früh realisiert worden. Fälle eines nur „falschen Bildes“ eine Forderung wurde nicht wertberechtigt es besteht ein Kassenfehlbetrag Nicht nur das Bild ist falsch, sondern auch die Realität entspricht nicht den Erwartungen. Es wurden kontinuierlich einzelne Aufwandspositionen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, z.B. Pensionsrückstellungen, Garantierückstellungen Die Ertragskraft des Unternehmens ist nachhaltig beeinträchtigt. 10 B. Die Rechtsfolgen der Verletzung der Bilanzgarantie Bei wirtschaftlicher Betrachtung sind unterschiedliche Rechtsfolgen gerechtfertigt. gar keine (Abschreibung/Gewinnrealisierung) Einmalzahlung zum Ausgleich eines einmaligen Liquiditätsausfalls (Forderung, Kassenfehlbetrag) Anpassung des Unternehmenswertes. 11 B. Die Rechtsfolgen der Verletzung der Bilanzgarantie Was machen die Gerichte? Wer ist anspruchsberechtigt? „Bilanzauffüllung“ Anpassung des Kaufpreises Was ergibt sich aus den vertraglichen Klauseln? Wie sollte Vorsorge getroffen werden? 12 Kontakt Dr. Martin Oltmanns, LL.M. Rechtsanwalt, Attorney at Law, Steuerberater [email protected] Bonn Hamburg JohannaKKinkelKStraße 2 K 4 53175 Bonn Telefon 0228/95 94K0 Telefax 0228/95 94K100 [email protected] Amelungstraße 8 K 10 20354 Hamburg Telefon 040/30 70 85K0 Telefax 040/30 70 85K100 [email protected] Berlin Repräsentanz Wien Friedrichstraße 69 10117 Berlin Telefon 030/21 00 20K20 Telefax 030/21 00 20K99 [email protected] Am Heumarkt 7 1030 Wien Österreich Telefon +43 1/713 08 14 Telefax +43 1/713 08 15 [email protected] Frankfurt MesseTurm FriedrichKEbertKAnlage 49 60308 Frankfurt a.M. Telefon 069/717 03K0 Telefax 069/717 03K100 [email protected] München Repräsentanz Zürich Bahnhofstraße 69a 8001 Zürich Schweiz Telefon +41 44/225 70K10 Telefax +41 44/225 70K11 [email protected] Brienner Straße 29 80333 München Telefon 089/80 00 16K0 Telefax 089/80 00 16K99 [email protected] 13
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