Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Gleisbauarbeiten STEIERMÄRKISCHE LANDESBAHNEN TEILNAHMEUNTERLAGEN vom 18.03.2016 Seite 1 Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 Vergabeverfahren – Erste Stufe 4 1.1 Sektorenauftraggeber und vergebende Stelle 4 1.2 Auftragsbezeichnung 4 1.3 Art des Auftrages und des Vergabeverfahrens 4 1.4 Bekanntmachung des Vergabeverfahrens 5 1.5 Leistungsgegenstand 5 1.5.1 Ziel des Vergabeverfahrens 5 1.5.2 Gegenstand des Auftrages 5 1.5.3 Leistungszeitraum und Lieferort 5 1.5.4 Zuschlagskriterium 6 1.6 Fragen und Berichtigungen 6 1.7 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Auftragsvergaben) 7 1.8 Vertraulichkeit und Urheberrecht auf die Unterlagen 7 1.9 Widerruf des Vergabeverfahrens 7 1.10 Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften 7 1.11 Richtigkeit der Angaben 7 1.12 Schadenersatz 8 Bewerber 9 2.1 Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften 9 2.2 Subunternehmer 9 Teilnahmeantrag 11 3.1 Abgabe des Teilnahmeantrages 11 3.2 Form des Teilnahmeantrages 11 3.3 Mangelhafte Teilnahmeanträge 12 3.4 Vergütung des Teilnahmeantrages 12 Auswahl der besten Bewerber: Eignungs- und Auswahlkriterien 13 4.1 Allgemeines 13 4.2 Ausschlussgründe 13 Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur 4.3 5 Eignungskriterien Seite 3 14 4.3.1 Eignungskriterium Befugnis 14 4.3.2 Eignungskriterium Zuverlässigkeit 15 4.3.3 Eignungskriterium finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 16 4.3.4 Eignungskriterium technische Leistungsfähigkeit 16 Vergabeverfahren – zweite Stufe 18 Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur 1 VERGABEVERFAHREN – ERSTE STUFE 1.1 Sektorenauftraggeber und vergebende Stelle Sektorenauftraggeber: Land Steiermark Vergebende Stelle: STEIERMÄRKISCHE LANDESBAHNEN (kurz „STLB“) Seite 4 Eggenberger Straße 20 8020 Graz Kontaktstelle: STEIERMÄRKISCHE LANDESBAHNEN Abteilung Infrastruktur zH. Hrn. BM DDI Daniel Gößler Eggenberger Straße 20 8020 Graz Telefon 0043 (0) 316 812581 34 Telefax 0043 (0) 316 812581 81 Email: [email protected] 1.2 Auftragsbezeichnung Vertrag zur Durchführung von Ober- und Unterbaubauarbeiten (Gleisbauarbeiten) auf der Schmalspurstrecke Unzmarkt – Tamsweg der STLB. 1.3 Art des Auftrages und des Vergabeverfahrens Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG 2006) für den Sektoren-Unterschwellenbereich in einem Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 192 Abs 5 BVergG 2006. Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Ober- und Unterbaubauarbeiten (Gleisbauarbeiten) Schmalspur. Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur 1.4 Seite 5 Bekanntmachung des Vergabeverfahrens Der Auftraggeber hat die Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens elektronisch erstellt und am 18.03.2016 an die „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ abgesendet. 1.5 Leistungsgegenstand 1.5.1 Ziel des Vergabeverfahrens Ziel des Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Ober- und Unterbaubauarbeiten (Gleisbauarbeiten) auf der Schmalspurstrecke Unzmarkt – Tamsweg der STLB. 1.5.2 Gegenstand des Auftrages Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Durchführung von Ober- und Unterbaubauarbeiten (Gleisbauarbeiten) auf der Schmalspurstrecke Unzmarkt – Tamsweg der STLB. Eine Gliederung der zu vergebenden Leistungen in einzelne, getrennt zu vergebende Lose ist nicht vorgesehen. Landesbahnstrecke Unzmarkt – Tamsweg: • km 12,430 – km 13,462: Schwellenneulage 1.5.3 Bauzeit: Leistungszeitraum und Lieferort Baubeginn: voraussichtlich Juli 2016 Fertigstellung: voraussichtlich Ende November 2016 Die einzelnen Baustellen sind je nach Verfügbarkeit der beigestellten Materialien und der Möglichkeit der begleitenden Eigenleistungen durch die STLB entsprechend eines unmittelbar nach Auftragsvergabe einvernehmlich erstellten Bauzeitplanes abzuarbeiten. Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Seite 6 Die Abarbeitung aller Baustellen in unmittelbarer zeitlicher Abfolge ist nicht vorgesehen, da sich aufgrund der zu erbringenden Eigenleistungen der STLB Unterbrechungen zwischen der Ausführung der einzelnen Baustellen ergeben werden. Erfüllungsort: 1.5.4 Landesbahnstrecke Unzmarkt – Tamsweg Zuschlagskriterium Die Zuschlagserteilung für den Vertrag erfolgt aufgrund des Angebots mit dem niedrigsten Preis. 1.6 Fragen und Berichtigungen Der Bewerber ist verpflichtet, die vergebende Stelle schriftlich unverzüglich auf Unklarheiten oder vermutete Rechtswidrigkeiten hinzuweisen, widrigenfalls der Bewerber daraus keine Rechtsfolgen zu seinen Gunsten ableiten kann. In einem solchen Fall sind die Fragen des Bewerbers ausschließlich per E-Mail unverzüglich, spätestens aber bis zum Mittwoch, 30.03.2016, 12:00 Uhr, an die vergebende Stelle, E-Mail-Adresse: [email protected], mit dem Betreff „Rückfragen Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur" zu richten. Die Fragen sind so zu formulieren, dass ein Rückschluss auf die Identität des Fragestellers nicht möglich und daher eine Beantwortung dieser Frage an alle Interessenten möglich ist. Fragen, die nicht per E-Mail gestellt werden, gelten – um die Gleichbehandlung aller Bewerber sicherzustellen – als nichtig. Alle Fragen werden – soweit dies für die Erstellung des Teilnahmeantrages allgemein relevant ist – beantwortet. Der Auftraggeber behält sich – insbesondere infolge von Hinweisen von Bewerbern auf Unklarheiten oder vermutete Rechtswidrigkeiten – vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den Teilnahmeunterlagen innerhalb der Teilnahmefrist vorzunehmen. Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur 1.7 Seite 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Auftragsvergaben) Soweit in den Ausschreibungsunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die auf der Homepage des Auftraggebers (www.stlb.at) veröffentlichten Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftragsvergaben der Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) sowie der Steiermarkbahn Transport und Logistik GmbH (STB)“, Stand 01.06.2012. 1.8 Vertraulichkeit und Urheberrecht auf die Unterlagen Siehe „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftragsvergaben der Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) sowie der Steiermarkbahn Transport und Logistik GmbH (STB)“, Stand 01.06.2012, Punkt 6.2. 1.9 Widerruf des Vergabeverfahrens Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vergabeverfahren aus jedem sachlichen Grund – insbesondere bei Änderung des Bedarfs oder Wegfall der budgetären Bedeckung oder die Überschreitung des für dieses Vorhaben vorgesehenen Budgets – zu widerrufen. 1.10 Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften Siehe „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftragsvergaben der Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) sowie der Steiermarkbahn Transport und Logistik GmbH (STB)“, Stand 01.06.2012, Punkte 2.12 und 11. 1.11 Richtigkeit der Angaben Der Auftraggeber ist berechtigt, alle im Teilnahmeantrag des Bewerbers gemachten Angaben zu überprüfen oder durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten überprüfen zu lassen. Der Bewerber hat zu diesem Zweck nach Aufforderung des Auftraggebers prüffähige Unterlagen vorzulegen und seine Angaben nachzuweisen. Sollte festgestellt werden, dass der Bewerber unrichtige oder ungenügende Angaben gemacht hat, kann der Auftraggeber den Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausschließen. Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur 1.12 Seite 8 Schadenersatz Die STLB bzw. die vergebende Stelle haften für einen Schaden, der dem Bewerber im Vergabeverfahren allenfalls entsteht, ausschließlich bei vom Bieter nachgewiesenem Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur 2 BEWERBER 2.1 Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften Seite 9 Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich zulässig. Sie dürfen aus maximal zwei Mitgliedern bestehen. Die Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Bildung der Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft zu begründen und insbesondere nachzuweisen, dass sie zur Zeit der Bildung der Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügen, oder zwar über die erforderliche Kapazität verfügen, aber sie erst die Zusammenarbeit der Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften haben im Teilnahmeantrag anzugeben, welches Mitglied im Falle des Abschlusses der Rahmenvereinbarung bei Durchführung des Auftrages mit der Geschäftsführung der Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft (Federführer) betraut wird. Der Federführer vertritt die Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft in allen Angelegenheiten nach außen rechtsverbindlich. Nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sind Änderungen der Zusammensetzung einer Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaft grundsätzlich unzulässig. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber jedoch einer Änderung zustimmen, wenn (1) eine solche Änderung keine Verschlechterung des Eignungs- und Auswahlniveau im Sinn der Eignungs- und Auswahlkriterien nach sich zieht (was der Bewerber nachzuweisen hat) und auch sonst keine sachlichen Gründe gegen eine solche Änderung sprechen, oder wenn (2) aufgrund eines allfälligen Hinzukommens oder Wegfalls eines Leistungsteiles im Zuge des Verhandlungsverfahren eine solche Änderung erforderlich wird bzw. die Beteiligung eines Mitgliedes nicht mehr erforderlich ist. 2.2 Subunternehmer Im Teilnahmeantrag ist anzugeben, welche Teile der ausgeschriebenen und in Punkt 1.5.2 näher beschriebenen Leistungen der Bewerber an welche Subunternehmer jedenfalls oder Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Seite 10 möglicherweise weiter zugeben beabsichtigt („Subunternehmererklärung“). Auch mehrere Subunternehmer pro Leistungsteil können angegeben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber die Nominierung eines Subunternehmers für den Nachweis seiner eigenen Eignung benötigt („notwendiger Subunternehmer“) oder nicht. Für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ist die Weitergabe von max. 50 % der Gesamtleistung an Subunternehmer zulässig. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig, ausgenommen hiervon u.a. die Weitergabe an verbundene Unternehmen. Der Bewerber hat die für den Subunternehmer gemäß § 240 BVergG geforderte Eignung (Zuverlässigkeit, Befugnis sowie technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) im Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Bewerber hat seine Verfügungsbefugnis über den oder die genannten Subunternehmer mittels schriftlicher verbindlicher Leistungszusage im Teilnahmeantrag nachzuweisen. Subunternehmer des Bewerbers haben die ihnen übertragenen Aufträge sowohl fachlich als auch wertmäßig zur Gänze selbst zu erbringen. Der Bewerber wird sich ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers keiner anderen als der im Teilnahmeantrag genannten Subunternehmer bedienen. Der Auftraggeber kann jedoch einer Änderung der Subunternehmer (Subunternehmerwechsel, Nominierung eines neuen Subunternehmers etc.) zustimmen, wenn (1) eine solche Änderung keine Verschlechterung des Eignungs- und Auswahlniveau im Sinn der Eignungs- und Auswahlkriterien nach sich zieht (was der Bewerber nachzuweisen hat) und auch sonst keine sachlichen Gründe gegen eine solche Änderung sprechen, oder wenn (2) aufgrund eines allfälligen Hinzukommens oder Wegfalls eines Leistungsteiles im Zuge des Verhandlungsverfahrens eine solche Änderung erforderlich wird bzw. nicht mehr erforderlich ist. Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur 3 TEILNAHMEANTRAG 3.1 Abgabe des Teilnahmeantrages Seite 11 Der Teilnahmeantrag muss auf dem Postweg bis spätestens Dienstag, 05.04.2016, 12:00 Uhr (Teilnahmefrist) an der Postadresse der vergebenden Stelle, zH. Hrn. BM DDI Daniel Gößler, eingelangt sein oder persönlich an Werktagen an der vergebenden Stelle abgegeben werden. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages mittels Telefax oder Email ist nicht zulässig; derartige Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag muss den Formerfordernissen gemäß Punkt 3.2 entsprechen und in einem verschlossenen Kuvert oder Paket eintreffen. Der Teilnahmeantrag muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zu dem genannten Zeitpunkt am genannten Ort vorliegen; der Versand des Teilnahmeantrages bis zu dem genannten Zeitpunkt reicht nicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit. Nicht fristgerecht eingelangte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschieden. Die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Bewerbers. Eine Teilnahme der Bewerber an der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht möglich. 3.2 Form des Teilnahmeantrages Der Teilnahmeantrag ist entsprechend dem beiliegenden Muster des Teilnahmeantrages (Beilage./1) vom Bewerber auszufüllen. Jeder Bewerber hat die im Muster geforderten Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell auszufüllen, sowie alle zum Beleg dieser Angaben geforderten Nachweise in aktueller Fassung (zur Aktualität siehe Punkt 4.1 dieser Teilnahmeunterlagen) seinem Teilnahmeantrag beizulegen. Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber (bei Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied dieser Gemeinschaft) rechtsverbindlich zu unterfertigen. Personen, deren Vertre- Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Seite 12 tungsbefugnis aus dem aktuellen Firmenbuchauszug nicht ersichtlich ist, haben ihre Vertretungsbefugnis (schriftliche Vollmacht) im Teilnahmeantrag nachzuweisen. Bewerber sowie Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag eine vertretungsbefugte bzw. sonst bevollmächtigte Ansprechperson nennen, welche den Bewerber bzw. sämtliche Mitglieder der Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich gegenüber dem Auftraggeber vertritt. Der Teilnahmeantrag muss außen deutlich erkennbar mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur“ sowie dem deutlichen Hinweis „BITTE NICHT ÖFFNEN!“ gekennzeichnet werden. Der Bewerber hat jede einzelne Seite des Teilnahmeantrages (etwa rechts unten, Fußzeile) zu nummerieren und darüber hinaus so zu kennzeichnen (z.B. Firmenname, Firmenlogo, Stempel etc.), dass daraus eindeutig ersichtlich ist, von wem der Teilnahmeantrag stammt. Beilagen, deren Ausarbeitung sich bei Legung eines Teilnahmeantrags als notwendig erweisen bzw. deren Beigabe vom Bewerber als sachdienlich erachtet wird, sind fortlaufend nummeriert dem Teilnahmeantrag beizuschließen. Die Bewerbung ist in deutscher Sprache abzufassen. Etwaige Fachausdrücke sind in einer Beilage zu erläutern. 3.3 Mangelhafte Teilnahmeanträge Im Fall unvollständiger oder fehlerhafter Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber – soweit die Behebung derartiger Mängel nicht zu einer materiellen Verbesserung der Stellung des Bewerbers führt – die Bewerber zu einer Verbesserung binnen angemessener Frist auffordern. 3.4 Vergütung des Teilnahmeantrages Für die Ausarbeitung des Teilnahmeantrages einschließlich Beilagen wird keine Vergütung gewährt. Dies gilt auch für die allfällig spätere Ausarbeitung eines Angebotes. Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Seite 13 4 AUSWAHL DER BESTEN BEWERBER: EIGNUNGS- UND AUSWAHLKRITERIEN 4.1 Allgemeines Die Eignungskriterien müssen jedenfalls erfüllt werden. Die Eignungskriterien müssen zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfüllt sein, andernfalls wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass jene Bewerber, die selbst nicht alle Eignungs- oder Auswahlkriterien erfüllen können, entsprechend geeignete Subunternehmer namhaft machen können (siehe Punkt 2.2 dieser Teilnahmeunterlagen). Jeder Bewerber, der die Eignungskriterien erfüllt, wird zur Anbotslegung eingeladen. Die Beurteilung der Erfüllung der Eignungskriterien erfolgt anhand der vom Bewerber im Muster eines Teilnahmeantrages (Beilage./1) gemachten Angaben und vorgelegten Nachweise. Die Nachweise sind in aktueller Fassung vorzulegen. Sofern sich die geforderte Aktualität der einzelnen Nachweise nicht aus den folgenden Bestimmungen ergibt, dürfen diese bei Vorlage nicht älter als sechs Monate sein. 4.2 Ausschlussgründe Unternehmer werden gemäß § 229 Abs. 1 BVergG 2006 von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. eine rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen vorliegt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation (§ 278a StGB), Bestechung (§§ 302, 307, 308 und 310 StGB; § 10 UWG), Betrug (§§ 146 ff StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme (§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB) oder Geldwäscherei (§ 165 StGB) bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes in dem der Unternehmer seinen Sitz hat; Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Seite 14 2. gegen sie ein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, ein gerichtliches Ausgleichsverfahren, ein Vergleichsverfahren oder ein Zwangsausgleich eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde; 3. sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt haben; 4. gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt; 5. sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die vom Sektorenauftraggeber nachweislich festgestellt wurde; 6. sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind, nicht erfüllt haben, oder 7. sie sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Von einem Ausschluss von Unternehmen gemäß den vorangeführten Gründen kann aus den in § 229 Abs. 2 Z 1-3 genannten Gründen Abstand genommen werden. 4.3 4.3.1 Eignungskriterien Eignungskriterium Befugnis Der Bewerber muss nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche Berechtigung oder Mitgliedschaft zu einer bestimmten Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Seite 15 Organisation besitzen. Der Bewerber muss diese Berechtigung durch Bekanntgabe des Firmencodes des Auftragnehmerkatasters Österreich (ANKÖ) oder durch folgende Unterlagen nachweisen: a) Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch bzw. dem Berufsregister des Herkunftslandes des Unternehmers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung. b) Aktueller Auszug aus dem Gewerberegister oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches (Handelsregister) des Herkunftslandes des Bewerbers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder – falls im Herkunftsland keine Nachweismöglichkeit besteht – eine eidesstattliche Erklärung des Bewerbers (entsprechend der Liste des Anhangs VII BVergG 2006). Ausländische Bewerber werden auf § 188 Abs 1 BVergG 2006 hingewiesen: Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben gemäß § 188 Bundesvergabegesetz 2006 ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. 4.3.2 Eignungskriterium Zuverlässigkeit Der Bewerber (bei Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften jedes Mitglied) muss zuverlässig im Sinn des § 229 BVergG 2006 sein. Der Bewerber muss seine Zuverlässigkeit durch Bekanntgabe des Firmencodes des Auftragnehmerkatasters Österreich (ANKÖ) oder Beilage nachstehender Unterlagen bzw. Erklärungen nachweisen: a) Letztgültige Lastschriftanzeige des zuständigen Finanzamtes oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt. b) Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Bewerbers aus dem hervorgeht, Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur Seite 16 dass der Bewerber seine Verpflichtungen nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt. c) Eine Strafregisterauskunft des Bewerbers bzw. im Fall einer juristischen Person oder einer eingetragenen Personengesellschaft die Strafregisterauskunft jener Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichtsoder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die Ausschlussgründe des § 229 Abs. 1 BVergG 2006 nicht vorliegen. d) Erklärungen des Bewerbers laut Teilnahmeantrag (Muster gemäß Beilage./1). 4.3.3 Eignungskriterium finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Der Bewerber muss nachweisen, dass er finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig ist. Dazu muss der Bewerber seinen Firmencodes des Auftragnehmerkatasters Österreich (ANKÖ) bekannt geben oder mindestens nachweisen: a) Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (zB.: Kreditschutzverband, Creditreform), mit welcher bestätigt wird, dass der Bewerber kreditwürdig, nicht überschuldet und nicht insolvenzgefährdet ist (zB.: maximal 399 Punkte gemäß Rating des Österreichischen Kreditschutzverbandes). Falls der Bewerber seine finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zur Gänze oder zum Teil) mittels Namhaftmachung eines Subunternehmers nachzuweisen beabsichtigt, hat er eine schriftliche Erklärung über die solidarische Haftung von entsprechend geeigneten Subunternehmern beizubringen (gemäß Muster des Teilnahmeantrags Beilage./1). 4.3.4 Eignungskriterium technische Leistungsfähigkeit Der Bewerber muss nachweisen, dass seine technische Leistungsfähigkeit gegeben ist. Dazu muss der Bewerber nachweisen: a) dass der Bewerber zumindest drei Referenzprojekte über die Durchführung von Oberund Unterbauarbeiten an Schmalpurstrecken (Spurweite 760 mm) erfolgreich ausgeführt hat. Als Mindestvoraussetzungen muss dabei erfüllt sein: Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur - Seite 17 Jedes genannte Referenzprojekt muss in den letzten 5 Jahren erfolgreich abgeschlossen worden sein, d.h. die Schlussrechnung muss nach dem 01.03.2011, aber vor dem 29.02.2016 datieren. - Jedes genannte Referenzprojekt muss in Österreich ausgeführt worden sein. - Referenzprojekte unter € 175.000,- Auftragswert sind im Umfang nicht mit gegenständlicher Ausschreibung vergleichbar und werden nicht berücksichtigt. Die Referenzen müssen zumindest durch die Angaben gemäß Muster des Teilnahmeantrags Beilage./1 belegt werden. Referenzleistungen, welche vom Bewerber nicht selbst, sondern damals von seinen Subunternehmern oder im Fall einer ARGE von anderen Mitgliedern der ARGE erbracht wurden, werden nicht mitgezählt. b) dass der Bewerber die Verfügungsgewalt über Bahnbaumaschinen mit folgenden Mindestanforderungen besitzt: - Zweiwegebagger: Mind. 2 Stück Schmalspurzweiwegebagger (Spurweite 760 mm): Motorleistung über 50 KW; Mindestausrüstung: Schwellenfachgreifer, Schienenzange, Lasthaken Alle o. a. Bahnbaumaschinen müssen über eine österreichische Netzzulassung und eine österreichische eisenbahnrechtliche Bau- und Betriebsbewilligung verfügen. Die Angaben von Referenzen für die Nachweisbarkeit der jeweiligen österreichischen Netzzulassungen (zB.: GZ des zugehörigen Bescheides) sind, sofern diese nicht aus den Teilnahmeantrag ersichtlich sind, auf Verlangen vorzulegen. Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften werden auf § 233 BVergG hingewiesen: Demnach können die Mitglieder einer Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft die Erfordernisse der Referenzen gemeinsam erfüllen. Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur 5 Seite 18 VERGABEVERFAHREN – ZWEITE STUFE Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss der Prüfung der Teilnahmeanträge alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dies soll voraussichtlich in der KW 14/2016 erfolgen. Gleichzeitig werden diesen Bewerbern die Angebotsunterlagen übermittelt. Die Anbotsfrist wird voraussichtlich in der KW 16/2016 enden. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abgabe des ersten Angebotes die Zahl der Bieter zu verringern (shortlist). Die Zuschlagserteilung soll voraussichtlich in der KW 19/2016 erfolgen.
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