Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Verhandlungsverfahren
nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Gleisbauarbeiten
STEIERMÄRKISCHE LANDESBAHNEN
TEILNAHMEUNTERLAGEN
vom 18.03.2016
Seite 1
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
Vergabeverfahren – Erste Stufe
4
1.1
Sektorenauftraggeber und vergebende Stelle
4
1.2
Auftragsbezeichnung
4
1.3
Art des Auftrages und des Vergabeverfahrens
4
1.4
Bekanntmachung des Vergabeverfahrens
5
1.5
Leistungsgegenstand
5
1.5.1
Ziel des Vergabeverfahrens
5
1.5.2
Gegenstand des Auftrages
5
1.5.3
Leistungszeitraum und Lieferort
5
1.5.4
Zuschlagskriterium
6
1.6
Fragen und Berichtigungen
6
1.7
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Auftragsvergaben)
7
1.8
Vertraulichkeit und Urheberrecht auf die Unterlagen
7
1.9
Widerruf des Vergabeverfahrens
7
1.10
Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
7
1.11
Richtigkeit der Angaben
7
1.12
Schadenersatz
8
Bewerber
9
2.1
Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften
9
2.2
Subunternehmer
9
Teilnahmeantrag
11
3.1
Abgabe des Teilnahmeantrages
11
3.2
Form des Teilnahmeantrages
11
3.3
Mangelhafte Teilnahmeanträge
12
3.4
Vergütung des Teilnahmeantrages
12
Auswahl der besten Bewerber: Eignungs- und Auswahlkriterien
13
4.1
Allgemeines
13
4.2
Ausschlussgründe
13
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
4.3
5
Eignungskriterien
Seite 3
14
4.3.1
Eignungskriterium Befugnis
14
4.3.2
Eignungskriterium Zuverlässigkeit
15
4.3.3
Eignungskriterium finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
16
4.3.4
Eignungskriterium technische Leistungsfähigkeit
16
Vergabeverfahren – zweite Stufe
18
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
1
VERGABEVERFAHREN – ERSTE STUFE
1.1
Sektorenauftraggeber und vergebende Stelle
Sektorenauftraggeber:
Land Steiermark
Vergebende Stelle:
STEIERMÄRKISCHE LANDESBAHNEN (kurz „STLB“)
Seite 4
Eggenberger Straße 20
8020 Graz
Kontaktstelle:
STEIERMÄRKISCHE LANDESBAHNEN
Abteilung Infrastruktur
zH. Hrn. BM DDI Daniel Gößler
Eggenberger Straße 20
8020 Graz
Telefon 0043 (0) 316 812581 34
Telefax 0043 (0) 316 812581 81
Email: [email protected]
1.2
Auftragsbezeichnung
Vertrag zur Durchführung von Ober- und Unterbaubauarbeiten (Gleisbauarbeiten) auf der
Schmalspurstrecke Unzmarkt – Tamsweg der STLB.
1.3
Art des Auftrages und des Vergabeverfahrens
Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG
2006) für den Sektoren-Unterschwellenbereich in einem Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 192 Abs 5 BVergG 2006. Auftragsgegenstand ist die
Durchführung von Ober- und Unterbaubauarbeiten (Gleisbauarbeiten) Schmalspur.
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
1.4
Seite 5
Bekanntmachung des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber hat die Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens elektronisch erstellt und
am 18.03.2016 an die „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ abgesendet.
1.5
Leistungsgegenstand
1.5.1
Ziel des Vergabeverfahrens
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Ober- und Unterbaubauarbeiten (Gleisbauarbeiten) auf der Schmalspurstrecke Unzmarkt – Tamsweg der STLB.
1.5.2
Gegenstand des Auftrages
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Durchführung von Ober- und Unterbaubauarbeiten (Gleisbauarbeiten) auf der Schmalspurstrecke Unzmarkt – Tamsweg der STLB.
Eine Gliederung der zu vergebenden Leistungen in einzelne, getrennt zu vergebende Lose ist
nicht vorgesehen.
Landesbahnstrecke Unzmarkt – Tamsweg:
•
km 12,430 – km 13,462: Schwellenneulage
1.5.3
Bauzeit:
Leistungszeitraum und Lieferort
Baubeginn: voraussichtlich Juli 2016
Fertigstellung: voraussichtlich Ende November 2016
Die einzelnen Baustellen sind je nach Verfügbarkeit der beigestellten Materialien und der Möglichkeit der begleitenden Eigenleistungen durch die STLB
entsprechend eines unmittelbar nach Auftragsvergabe einvernehmlich erstellten Bauzeitplanes abzuarbeiten.
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Seite 6
Die Abarbeitung aller Baustellen in unmittelbarer zeitlicher Abfolge ist nicht
vorgesehen, da sich aufgrund der zu erbringenden Eigenleistungen der STLB
Unterbrechungen zwischen der Ausführung der einzelnen Baustellen ergeben
werden.
Erfüllungsort:
1.5.4
Landesbahnstrecke Unzmarkt – Tamsweg
Zuschlagskriterium
Die Zuschlagserteilung für den Vertrag erfolgt aufgrund des Angebots mit dem niedrigsten
Preis.
1.6
Fragen und Berichtigungen
Der Bewerber ist verpflichtet, die vergebende Stelle schriftlich unverzüglich auf Unklarheiten
oder vermutete Rechtswidrigkeiten hinzuweisen, widrigenfalls der Bewerber daraus keine
Rechtsfolgen zu seinen Gunsten ableiten kann. In einem solchen Fall sind die Fragen des Bewerbers ausschließlich per E-Mail unverzüglich, spätestens aber bis zum Mittwoch,
30.03.2016, 12:00 Uhr, an die vergebende Stelle, E-Mail-Adresse: [email protected], mit
dem Betreff „Rückfragen Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur" zu richten. Die Fragen sind
so zu formulieren, dass ein Rückschluss auf die Identität des Fragestellers nicht möglich und
daher eine Beantwortung dieser Frage an alle Interessenten möglich ist. Fragen, die nicht per
E-Mail gestellt werden, gelten – um die Gleichbehandlung aller Bewerber sicherzustellen – als
nichtig. Alle Fragen werden – soweit dies für die Erstellung des Teilnahmeantrages allgemein
relevant ist – beantwortet.
Der Auftraggeber behält sich – insbesondere infolge von Hinweisen von Bewerbern auf Unklarheiten oder vermutete Rechtswidrigkeiten – vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den
Teilnahmeunterlagen innerhalb der Teilnahmefrist vorzunehmen.
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
1.7
Seite 7
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Auftragsvergaben)
Soweit in den Ausschreibungsunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die auf der
Homepage des Auftraggebers (www.stlb.at) veröffentlichten Bestimmungen der „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Auftragsvergaben der Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) sowie der Steiermarkbahn Transport und Logistik GmbH (STB)“, Stand 01.06.2012.
1.8
Vertraulichkeit und Urheberrecht auf die Unterlagen
Siehe „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftragsvergaben der Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) sowie der Steiermarkbahn Transport und Logistik GmbH (STB)“, Stand
01.06.2012, Punkt 6.2.
1.9
Widerruf des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vergabeverfahren aus jedem sachlichen Grund – insbesondere bei Änderung des Bedarfs oder Wegfall der budgetären Bedeckung oder die Überschreitung des für dieses Vorhaben vorgesehenen Budgets – zu widerrufen.
1.10
Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
Siehe „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftragsvergaben der Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) sowie der Steiermarkbahn Transport und Logistik GmbH (STB)“, Stand
01.06.2012, Punkte 2.12 und 11.
1.11
Richtigkeit der Angaben
Der Auftraggeber ist berechtigt, alle im Teilnahmeantrag des Bewerbers gemachten Angaben
zu überprüfen oder durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten überprüfen zu lassen.
Der Bewerber hat zu diesem Zweck nach Aufforderung des Auftraggebers prüffähige Unterlagen vorzulegen und seine Angaben nachzuweisen.
Sollte festgestellt werden, dass der Bewerber unrichtige oder ungenügende Angaben gemacht
hat, kann der Auftraggeber den Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausschließen.
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
1.12
Seite 8
Schadenersatz
Die STLB bzw. die vergebende Stelle haften für einen Schaden, der dem Bewerber im Vergabeverfahren allenfalls entsteht, ausschließlich bei vom Bieter nachgewiesenem Vorliegen von
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
2
BEWERBER
2.1
Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften
Seite 9
Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich zulässig. Sie dürfen aus maximal
zwei Mitgliedern bestehen. Die Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Bildung der Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft zu begründen und insbesondere nachzuweisen, dass sie zur Zeit der Bildung der Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft überhaupt nicht
oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier
ausgeschriebenen Auftrags verfügen, oder zwar über die erforderliche Kapazität verfügen, aber
sie erst die Zusammenarbeit der Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft in die Lage versetzt, ein
erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Die Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften haben im Teilnahmeantrag anzugeben, welches
Mitglied im Falle des Abschlusses der Rahmenvereinbarung bei Durchführung des Auftrages
mit der Geschäftsführung der Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft (Federführer) betraut
wird. Der Federführer vertritt die Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft in allen Angelegenheiten
nach außen rechtsverbindlich.
Nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sind Änderungen der Zusammensetzung einer Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaft grundsätzlich unzulässig. Nach Ablauf dieser Frist kann der
Auftraggeber jedoch einer Änderung zustimmen, wenn (1) eine solche Änderung keine Verschlechterung des Eignungs- und Auswahlniveau im Sinn der Eignungs- und Auswahlkriterien
nach sich zieht (was der Bewerber nachzuweisen hat) und auch sonst keine sachlichen Gründe
gegen eine solche Änderung sprechen, oder wenn (2) aufgrund eines allfälligen Hinzukommens
oder Wegfalls eines Leistungsteiles im Zuge des Verhandlungsverfahren eine solche Änderung
erforderlich wird bzw. die Beteiligung eines Mitgliedes nicht mehr erforderlich ist.
2.2
Subunternehmer
Im Teilnahmeantrag ist anzugeben, welche Teile der ausgeschriebenen und in Punkt 1.5.2
näher beschriebenen Leistungen der Bewerber an welche Subunternehmer jedenfalls oder
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Seite 10
möglicherweise weiter zugeben beabsichtigt („Subunternehmererklärung“). Auch mehrere Subunternehmer pro Leistungsteil können angegeben werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber die Nominierung eines Subunternehmers für den
Nachweis seiner eigenen Eignung benötigt („notwendiger Subunternehmer“) oder nicht.
Für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ist die Weitergabe von max. 50 % der Gesamtleistung an Subunternehmer zulässig. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig, ausgenommen hiervon u.a. die Weitergabe an verbundene Unternehmen.
Der Bewerber hat die für den Subunternehmer gemäß § 240 BVergG geforderte Eignung (Zuverlässigkeit, Befugnis sowie technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) im
Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Der Bewerber hat seine Verfügungsbefugnis über den oder die genannten Subunternehmer
mittels schriftlicher verbindlicher Leistungszusage im Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Subunternehmer des Bewerbers haben die ihnen übertragenen Aufträge sowohl fachlich als
auch wertmäßig zur Gänze selbst zu erbringen.
Der Bewerber wird sich ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers keiner anderen als der
im Teilnahmeantrag genannten Subunternehmer bedienen. Der Auftraggeber kann jedoch einer
Änderung der Subunternehmer (Subunternehmerwechsel, Nominierung eines neuen Subunternehmers etc.) zustimmen, wenn (1) eine solche Änderung keine Verschlechterung des Eignungs- und Auswahlniveau im Sinn der Eignungs- und Auswahlkriterien nach sich zieht (was
der Bewerber nachzuweisen hat) und auch sonst keine sachlichen Gründe gegen eine solche
Änderung sprechen, oder wenn (2) aufgrund eines allfälligen Hinzukommens oder Wegfalls
eines Leistungsteiles im Zuge des Verhandlungsverfahrens eine solche Änderung erforderlich
wird bzw. nicht mehr erforderlich ist.
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
3
TEILNAHMEANTRAG
3.1
Abgabe des Teilnahmeantrages
Seite 11
Der Teilnahmeantrag muss auf dem Postweg bis spätestens
Dienstag, 05.04.2016, 12:00 Uhr (Teilnahmefrist)
an der Postadresse der vergebenden Stelle, zH. Hrn. BM DDI Daniel Gößler, eingelangt sein
oder persönlich an Werktagen an der vergebenden Stelle abgegeben werden.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages mittels Telefax oder Email ist nicht zulässig; derartige
Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag muss den Formerfordernissen gemäß Punkt 3.2 entsprechen und in
einem verschlossenen Kuvert oder Paket eintreffen. Der Teilnahmeantrag muss zur Wahrung
seiner Rechtzeitigkeit zu dem genannten Zeitpunkt am genannten Ort vorliegen; der Versand
des Teilnahmeantrages bis zu dem genannten Zeitpunkt reicht nicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit. Nicht fristgerecht eingelangte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden und
werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschieden. Die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Bewerbers.
Eine Teilnahme der Bewerber an der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht möglich.
3.2
Form des Teilnahmeantrages
Der Teilnahmeantrag ist entsprechend dem beiliegenden Muster des Teilnahmeantrages (Beilage./1) vom Bewerber auszufüllen. Jeder Bewerber hat die im Muster geforderten Angaben
vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell auszufüllen, sowie alle zum Beleg dieser Angaben
geforderten Nachweise in aktueller Fassung (zur Aktualität siehe Punkt 4.1 dieser Teilnahmeunterlagen) seinem Teilnahmeantrag beizulegen.
Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber (bei Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften von jedem
Mitglied dieser Gemeinschaft) rechtsverbindlich zu unterfertigen. Personen, deren Vertre-
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Seite 12
tungsbefugnis aus dem aktuellen Firmenbuchauszug nicht ersichtlich ist, haben ihre Vertretungsbefugnis (schriftliche Vollmacht) im Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Bewerber sowie Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag eine vertretungsbefugte bzw. sonst bevollmächtigte Ansprechperson nennen, welche den Bewerber
bzw. sämtliche Mitglieder der Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich gegenüber
dem Auftraggeber vertritt.
Der Teilnahmeantrag muss außen deutlich erkennbar mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur“ sowie dem deutlichen Hinweis „BITTE NICHT
ÖFFNEN!“ gekennzeichnet werden.
Der Bewerber hat jede einzelne Seite des Teilnahmeantrages (etwa rechts unten, Fußzeile) zu
nummerieren und darüber hinaus so zu kennzeichnen (z.B. Firmenname, Firmenlogo, Stempel
etc.), dass daraus eindeutig ersichtlich ist, von wem der Teilnahmeantrag stammt. Beilagen,
deren Ausarbeitung sich bei Legung eines Teilnahmeantrags als notwendig erweisen bzw. deren Beigabe vom Bewerber als sachdienlich erachtet wird, sind fortlaufend nummeriert dem
Teilnahmeantrag beizuschließen.
Die Bewerbung ist in deutscher Sprache abzufassen. Etwaige Fachausdrücke sind in einer
Beilage zu erläutern.
3.3
Mangelhafte Teilnahmeanträge
Im Fall unvollständiger oder fehlerhafter Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber – soweit
die Behebung derartiger Mängel nicht zu einer materiellen Verbesserung der Stellung des Bewerbers führt – die Bewerber zu einer Verbesserung binnen angemessener Frist auffordern.
3.4
Vergütung des Teilnahmeantrages
Für die Ausarbeitung des Teilnahmeantrages einschließlich Beilagen wird keine Vergütung
gewährt. Dies gilt auch für die allfällig spätere Ausarbeitung eines Angebotes.
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Seite 13
4
AUSWAHL DER BESTEN BEWERBER: EIGNUNGS- UND AUSWAHLKRITERIEN
4.1
Allgemeines
Die Eignungskriterien müssen jedenfalls erfüllt werden. Die Eignungskriterien müssen zum
Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfüllt sein, andernfalls wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass jene Bewerber, die selbst nicht alle Eignungs- oder
Auswahlkriterien erfüllen können, entsprechend geeignete Subunternehmer namhaft machen
können (siehe Punkt 2.2 dieser Teilnahmeunterlagen).
Jeder Bewerber, der die Eignungskriterien erfüllt, wird zur Anbotslegung eingeladen.
Die Beurteilung der Erfüllung der Eignungskriterien erfolgt anhand der vom Bewerber im Muster
eines Teilnahmeantrages (Beilage./1) gemachten Angaben und vorgelegten Nachweise.
Die Nachweise sind in aktueller Fassung vorzulegen. Sofern sich die geforderte Aktualität der
einzelnen Nachweise nicht aus den folgenden Bestimmungen ergibt, dürfen diese bei Vorlage
nicht älter als sechs Monate sein.
4.2
Ausschlussgründe
Unternehmer werden gemäß § 229 Abs. 1 BVergG 2006 von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn
1. eine rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen
in deren Geschäftsführung tätige physische Personen vorliegt, die einen der folgenden
Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation (§ 278a StGB),
Bestechung (§§ 302, 307, 308 und 310 StGB; § 10 UWG), Betrug (§§ 146 ff StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme (§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch (§ 153b
StGB) oder Geldwäscherei (§ 165 StGB) bzw. einen entsprechenden Straftatbestand
gemäß den Vorschriften des Landes in dem der Unternehmer seinen Sitz hat;
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Seite 14
2. gegen sie ein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, ein gerichtliches Ausgleichsverfahren,
ein Vergleichsverfahren oder ein Zwangsausgleich eingeleitet oder die Eröffnung eines
Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde;
3. sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt
haben;
4. gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in der
Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist,
das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;
5. sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen
Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die vom Sektorenauftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
6. sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern
und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind, nicht erfüllt haben, oder
7. sie sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder
diese Auskünfte nicht erteilt haben.
Von einem Ausschluss von Unternehmen gemäß den vorangeführten Gründen kann aus den in
§ 229 Abs. 2 Z 1-3 genannten Gründen Abstand genommen werden.
4.3
4.3.1
Eignungskriterien
Eignungskriterium Befugnis
Der Bewerber muss nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche Berechtigung oder Mitgliedschaft zu einer bestimmten
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Seite 15
Organisation besitzen. Der Bewerber muss diese Berechtigung durch Bekanntgabe des Firmencodes des Auftragnehmerkatasters Österreich (ANKÖ) oder durch folgende Unterlagen
nachweisen:
a) Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch bzw. dem Berufsregister des Herkunftslandes
des Unternehmers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung.
b) Aktueller Auszug aus dem Gewerberegister oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches (Handelsregister) des Herkunftslandes des Bewerbers
oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder – falls im Herkunftsland keine Nachweismöglichkeit besteht – eine eidesstattliche Erklärung des Bewerbers (entsprechend
der Liste des Anhangs VII BVergG 2006).
Ausländische Bewerber werden auf § 188 Abs 1 BVergG 2006 hingewiesen: Bewerber oder
Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz
ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben gemäß § 188 Bundesvergabegesetz 2006 ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf
der Angebotsfrist einzuleiten.
4.3.2
Eignungskriterium Zuverlässigkeit
Der Bewerber (bei Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften jedes Mitglied) muss zuverlässig im
Sinn des § 229 BVergG 2006 sein. Der Bewerber muss seine Zuverlässigkeit durch Bekanntgabe des Firmencodes des Auftragnehmerkatasters Österreich (ANKÖ) oder Beilage
nachstehender Unterlagen bzw. Erklärungen nachweisen:
a) Letztgültige Lastschriftanzeige des zuständigen Finanzamtes oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes oder gleichwertige Dokumente des
Herkunftslandes, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen nach
den für ihn geltenden Rechtsvorschriften zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt.
b) Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder ein
gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Bewerbers aus dem hervorgeht,
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
Seite 16
dass der Bewerber seine Verpflichtungen nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften
zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt.
c) Eine Strafregisterauskunft des Bewerbers bzw. im Fall einer juristischen Person oder
einer eingetragenen Personengesellschaft die Strafregisterauskunft jener Personen, die
in der Geschäftsführung tätig sind oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichtsoder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bewerbers, aus der hervorgeht,
dass die Ausschlussgründe des § 229 Abs. 1 BVergG 2006 nicht vorliegen.
d) Erklärungen des Bewerbers laut Teilnahmeantrag (Muster gemäß Beilage./1).
4.3.3
Eignungskriterium finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss nachweisen, dass er finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig ist. Dazu
muss der Bewerber seinen Firmencodes des Auftragnehmerkatasters Österreich (ANKÖ)
bekannt geben oder mindestens nachweisen:
a) Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei
(zB.: Kreditschutzverband, Creditreform), mit welcher bestätigt wird, dass der Bewerber
kreditwürdig, nicht überschuldet und nicht insolvenzgefährdet ist (zB.: maximal 399
Punkte gemäß Rating des Österreichischen Kreditschutzverbandes).
Falls der Bewerber seine finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zur Gänze oder
zum Teil) mittels Namhaftmachung eines Subunternehmers nachzuweisen beabsichtigt, hat er
eine schriftliche Erklärung über die solidarische Haftung von entsprechend geeigneten Subunternehmern beizubringen (gemäß Muster des Teilnahmeantrags Beilage./1).
4.3.4
Eignungskriterium technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss nachweisen, dass seine technische Leistungsfähigkeit gegeben ist. Dazu
muss der Bewerber nachweisen:
a) dass der Bewerber zumindest drei Referenzprojekte über die Durchführung von Oberund Unterbauarbeiten an Schmalpurstrecken (Spurweite 760 mm) erfolgreich ausgeführt
hat. Als Mindestvoraussetzungen muss dabei erfüllt sein:
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
-
Seite 17
Jedes genannte Referenzprojekt muss in den letzten 5 Jahren erfolgreich abgeschlossen worden sein, d.h. die Schlussrechnung muss nach dem 01.03.2011, aber
vor dem 29.02.2016 datieren.
-
Jedes genannte Referenzprojekt muss in Österreich ausgeführt worden sein.
-
Referenzprojekte unter € 175.000,- Auftragswert sind im Umfang nicht mit gegenständlicher Ausschreibung vergleichbar und werden nicht berücksichtigt.
Die Referenzen müssen zumindest durch die Angaben gemäß Muster des Teilnahmeantrags Beilage./1 belegt werden.
Referenzleistungen, welche vom Bewerber nicht selbst, sondern damals von seinen
Subunternehmern oder im Fall einer ARGE von anderen Mitgliedern der ARGE erbracht
wurden, werden nicht mitgezählt.
b) dass der Bewerber die Verfügungsgewalt über Bahnbaumaschinen mit folgenden Mindestanforderungen besitzt:
-
Zweiwegebagger:
Mind. 2 Stück Schmalspurzweiwegebagger (Spurweite 760 mm): Motorleistung über
50 KW; Mindestausrüstung: Schwellenfachgreifer, Schienenzange, Lasthaken
Alle o. a. Bahnbaumaschinen müssen über eine österreichische Netzzulassung und eine
österreichische eisenbahnrechtliche Bau- und Betriebsbewilligung verfügen.
Die Angaben von Referenzen für die Nachweisbarkeit der jeweiligen österreichischen
Netzzulassungen (zB.: GZ des zugehörigen Bescheides) sind, sofern diese nicht aus
den Teilnahmeantrag ersichtlich sind, auf Verlangen vorzulegen.
Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften werden auf § 233 BVergG hingewiesen: Demnach können die Mitglieder einer Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft die Erfordernisse der Referenzen
gemeinsam erfüllen.
Teilnahmeunterlagen Verhandlungsverfahren
Ober- und Unterbauarbeiten Schmalspur
5
Seite 18
VERGABEVERFAHREN – ZWEITE STUFE
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss der Prüfung der Teilnahmeanträge alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dies soll voraussichtlich in der KW 14/2016
erfolgen. Gleichzeitig werden diesen Bewerbern die Angebotsunterlagen übermittelt.
Die Anbotsfrist wird voraussichtlich in der KW 16/2016 enden. Der Auftraggeber behält sich vor,
nach Abgabe des ersten Angebotes die Zahl der Bieter zu verringern (shortlist).
Die Zuschlagserteilung soll voraussichtlich in der KW 19/2016 erfolgen.