Überstunden? Was ist Service-Arbeitszeit.ch? Diese Fachstelle berät Personen bei Fragen zur Arbeitszeit: Arbeitszeiterfassung: die Änderungen der neuen Verordnung zum Arbeitsgesetz und ihre Folgen. Zeitmanagement: Überstunden, Überzeit, Minusstunden, Pausen und Ruhezeit. Weitere Fragen zu besonderen Situationen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit. Die Fachstelle behandelt Ihre Anfragen über die Hotline 0848 240 240 (Ortstarif) oder über www.service-arbeitszeit.ch. Wer steht hinter Service-Arbeitszeit.ch? Service-Arbeitszeit.ch ist ein rascher und zuverlässiger Informationsdienst. Er befasst sich mit sämtlichen Fragen rund um die Arbeitszeit und deren Erfassung. Die Dienstleistung der Gewerkschaft Unia wird von einem kompetenten Team ausgeführt. Service-Arbeitszeit.ch will die Öffentlichkeit effizient und direkt informieren. Denn die Themen Arbeitszeit und Arbeitszeit erfassung sind für alle wichtig und werfen viele Fragen auf. Die Unia ist besorgt über gewisse Entwicklungen in der Arbeitswelt. Sie gefährden die Gesundheit der Arbeitnehmenden und führen zu noch mehr Stress. Deshalb steht Service-Arbeitszeit.ch einem breiten Publikum zur Verfügung. Ihre Arbeitszeit wird nicht mehr erfasst? Schützen Sie Ihre Gesundheit! Informieren Sie sich! service-arbeitszeit.ch 0848 240 240 Eine Dienstleistung der Gewerkschaft Unia Arbeitszeiterfassung: Was ändert für Sie? Flexibilisierung heisst Druck Die neuen Bestimmungen Heute unterscheidet das Arbeitsgesetz klar zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Die Erfassung der Arbeitszeit ist ein wichtiges Instrument, um eine Arbeitsüberlastung zu verhindern, Stress und Krankheiten vorzubeugen, unbezahlte Arbeitsstunden zu vermeiden. Flexible Arbeitszeiten sind im Vormarsch. Deshalb ist es umso wichtiger, die Arbeitszeit zu erfassen. Die Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz lockert die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Künftig sind die Unternehmen bei bestimmten Kategorien von Arbeitnehmer/innen nicht mehr verpflichtet, die geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen. Die Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit wird verwischt und schwieriger fassbar. Ein Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung ist aber nur möglich, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag vorliegt. Arbeitszeit oder Freizeit Die Arbeit nimmt neue Formen an Gesundheit ist ein wertvolles Gut Sie kennen das bestimmt: Die Belastung ist gross, die Verantwortung wiegt schwer, die Arbeitszeiten sind unverhältnismässig lang. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Grenze definitiv überschritten ist. Fragen rund um die Arbeitssituation sind für das Wohlbefinden von zentraler Bedeutung. Zu den wichtigsten gehört jene zur Erfassung der Arbeitszeit. In der Praxis sind immer häufiger flexible Arbeitsmodelle wie z.B. Homeoffice gebräuchlich. Auf den ersten Blick sind diese praktisc. Aber sie verwischen die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben. Untersuchungen zeigen, dass 45% der Personen, die von zu Hause aus arbeiten, ihre Arbeitszeit nur lückenhaft erfassen. Die Veränderungen in der Arbeitswelt haben direkte Auswirkungen. Technischen Gefahren wird heute viel besser begegnet als früher. Dafür nehmen die psychosozialen Risiken ständig zu. Was geschieht, wenn die Arbeitsstunden nicht richtig oder nicht mehr erfasst werden? Die Führung mit Zielvereinbarungen konzentriert sich auf die zu erreichenden Resultate. Die Zeit, die dafür nötig ist, wird oft nicht beachtet. Doch eine hohe Belastung, viele Überstunden und zu knappe Erholungszeiten sind verhängnisvoll für Gesundheit und Wohlbefinden. Umfragen zeigen: Personen mit flexiblen Arbeitszeiten arbeiten markant mehr, als es ihr Arbeitsvertrag vorsieht. Der Unterschied ist bei jenen besonders ausgeprägt, welche die Arbeitszeit überhaupt nicht erfassen. Bei sehr gut qualifizierten Personen oder Kadermitgliedern beträgt dieser Anteil 26%. Unsere Hotline berät Sie gerne: service-arbeitszeit.ch 0848 240 240 Arbeitsbedingter Stress und Burnouts sind in den letzten Jahren explosionsartig angestiegen. In der Schweiz sind 1,3 Millionen Personen betroffen, was einem Anstieg von 30% in den vergangen 10 Jahren entspricht. Die Risiken werden noch grösser, wenn die Arbeitszeit nicht mehr erfasst werden muss. Wird diese Pflicht aufge hoben (vgl. neue Bestimmungen oben), bedeutet dies weniger Schutz vor überlangen Arbeitszeiten. Quellen: Seco 2014 und FHNW 2013
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