Überstunden? - Service Arbeitszeit

Überstunden?
Was ist Service-Arbeitszeit.ch?
Diese Fachstelle berät Personen bei Fragen zur
Arbeitszeit:
Arbeitszeiterfassung: die Änderungen der
neuen Verordnung zum Arbeitsgesetz und ihre Folgen.
Zeitmanagement: Überstunden, Überzeit,
Minusstunden, Pausen und Ruhezeit.
Weitere Fragen zu besonderen Situationen im
Zusammenhang mit der Arbeitszeit.
Die Fachstelle behandelt Ihre Anfragen
über die Hotline 0848 240 240 (Ortstarif) oder über
www.service-arbeitszeit.ch.
Wer steht hinter Service-Arbeitszeit.ch?
Service-Arbeitszeit.ch ist ein rascher und zuverlässiger
Informationsdienst. Er befasst sich mit sämtlichen Fragen
rund um die Arbeitszeit und deren Erfassung. Die Dienstleistung
der Gewerkschaft Unia wird von einem kompetenten Team
ausgeführt.
Service-Arbeitszeit.ch will die Öffentlichkeit effizient und direkt
informieren. Denn die Themen Arbeitszeit und Arbeitszeit­
erfassung sind für alle wichtig und werfen viele Fragen auf.
Die Unia ist besorgt über gewisse Entwicklungen in der Arbeitswelt. Sie gefährden die Gesundheit der Arbeitnehmenden und führen zu noch mehr Stress. Deshalb steht
Service-Arbeitszeit.ch einem breiten Publikum zur Verfügung.
Ihre Arbeitszeit wird nicht mehr erfasst?
Schützen Sie Ihre Gesundheit!
Informieren Sie sich!
service-arbeitszeit.ch
0848 240 240
Eine Dienstleistung der Gewerkschaft Unia
Arbeitszeiterfassung:
Was ändert für Sie?
Flexibilisierung heisst Druck
Die neuen Bestimmungen
Heute unterscheidet das Arbeitsgesetz klar zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Die Erfassung der Arbeitszeit ist
ein wichtiges Instrument, um
eine Arbeitsüberlastung zu verhindern,
Stress und Krankheiten vorzubeugen,
unbezahlte Arbeitsstunden zu vermeiden.
Flexible Arbeitszeiten sind im Vormarsch. Deshalb ist es umso
wichtiger, die Arbeitszeit zu erfassen.
Die Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz
lockert die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Künftig
sind die Unternehmen bei bestimmten Kategorien von
Arbeitnehmer/innen nicht mehr verpflichtet, die geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen. Die Trennung zwischen
Arbeitszeit und Freizeit wird verwischt und schwieriger
fassbar.
Ein Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung ist aber nur
möglich, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag vorliegt.
Arbeitszeit oder Freizeit
Die Arbeit nimmt neue Formen an
Gesundheit ist ein wertvolles Gut
Sie kennen das bestimmt: Die Belastung ist gross, die Verantwortung wiegt schwer, die Arbeitszeiten sind unverhältnismässig lang. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Grenze
definitiv überschritten ist. Fragen rund um die Arbeitssituation
sind für das Wohlbefinden von zentraler Bedeutung. Zu den
wichtigsten gehört jene zur Erfassung der Arbeitszeit.
In der Praxis sind immer häufiger flexible Arbeitsmodelle
wie z.B. Homeoffice gebräuchlich. Auf den ersten Blick sind
diese praktisc. Aber sie verwischen die Grenze zwischen
Arbeit und Privatleben. Untersuchungen zeigen, dass 45%
der Personen, die von zu Hause aus arbeiten, ihre Arbeitszeit
nur lückenhaft erfassen.
Die Veränderungen in der Arbeitswelt haben direkte
Auswirkungen. Technischen Gefahren wird heute viel besser
begegnet als früher. Dafür nehmen die psychosozialen
Risiken ständig zu.
Was geschieht, wenn die Arbeitsstunden nicht richtig oder
nicht mehr erfasst werden?
Die Führung mit Zielvereinbarungen konzentriert sich auf
die zu erreichenden Resultate. Die Zeit, die dafür nötig ist,
wird oft nicht beachtet. Doch eine hohe Belastung, viele Überstunden und zu knappe Erholungszeiten sind verhängnisvoll
für Gesundheit und Wohlbefinden.
Umfragen zeigen: Personen mit flexiblen Arbeitszeiten arbeiten markant mehr, als es ihr Arbeitsvertrag vorsieht.
Der Unterschied ist bei jenen besonders ausgeprägt, welche
die Arbeitszeit überhaupt nicht erfassen. Bei sehr gut
qualifizierten Personen oder Kadermitgliedern beträgt dieser
Anteil 26%.
Unsere Hotline berät Sie gerne:
service-arbeitszeit.ch
0848 240 240
Arbeitsbedingter Stress und Burnouts sind in den
letzten Jahren explosionsartig angestiegen. In der Schweiz
sind 1,3 Millionen Personen betroffen, was einem Anstieg
von 30% in den vergangen 10 Jahren entspricht.
Die Risiken werden noch grösser, wenn die Arbeitszeit
nicht mehr erfasst werden muss. Wird diese Pflicht aufge­
hoben (vgl. neue Bestimmungen oben), bedeutet dies weniger Schutz vor überlangen Arbeitszeiten.
Quellen: Seco 2014 und FHNW 2013