Implantologie-Curriculum 07

2002 © denthouse
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www.denthouse.com
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Gründe für Zahnersatz
Heute:
nach Marxkors
Vollständige
Aufrechterhaltung der Gelenkposition
Erhaltung/Wiederherstellung
Vermeidung Situation,
von Elongationen
der natürlichen
d.h.
Knochen ästhetischer
Weichgewebe
Kompensation
Einbussen
Funktion
Ästhetik
ohne Beeinträchtigung
Nahrungszerkleinerung
gesunder Strukturen
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Implantologische
Indikationsklassen
(Neufassung 2002)
„Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz
jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat.
Dabei ist der 8. Zahn eines Quadranten niemals zu
ersetzen und die Notwendigkeit des Ersatzes des 7.
Zahnes individuell kritisch zu würdigen.
Da dieses Optimum aus den verschiedensten Gründen
(insbesondere anatomische, wirtschaftliche) nicht immer
erreicht werden kann, sind die nachfolgenden
Regelfallversorgungen aufgestellt.“
Beschluss der Berufsverbände (BDO, MKG-Chir. Und BdiZ) und d. wissenschaftl. Gesellschaften (DGI, DGZI)
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Implantologische
Indikationsklassen
(Neufestsetzung 2002)
Klasse I:
Einzelzahnersatz
Ia: Frontzahnbereich
Ib: Seitenzahnbereich
Klasse II: Reduzierter Restzahnbestand
IIa: Freiendsituation
IIb: Stark reduzierter Restbestand
Klasse III: Zahnloser Kiefer
Beschluss der Berufsverbände (BDO, MKG-Chir. Und BdiZ) und d. wissenschaftl. Gesellschaften (DGI, DGZI)
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Indikationsklassen (Neufassung 2002)
Klasse I
Einzelzahnersatz
Klasse Ia Wenn bis zu vier Zähne der Oberkiefer fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind und der Knochen erhalten ist: jeder fehlende
Zahn soll durch ein Implantat ersetzt werden.
bis 4 Zähne der UK-Front fehlen: bei klinisch intakten Nachbarzähne, 2 Implantate
Klasse Ib Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, so ist bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen je
Zahnverlust 1 Implantat erforderlich
Klasse II
Reduzierter Restzahnbestand
Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers bei der Planung zu
berück-sichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik
Klasse IIa Freiendsituation
Zähne 7 und 8 fehlen: keine Indikation zur Implantation
Zähne 6- 8 fehlen: 1- 2 Implantate
Zähne 5 -8 fehlen: 2 -3 Implantate
Zahne 4 -8 fehlen: 3 Implantate
Klasse IIb Stark reduzierter Restzahnbestand
a) Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes: im Oberkiefer 8 Pfeiler, im Unterkiefer 6 Pfeiler notwendig. Die Zahl der vorhandenen
erhaltungswürdigen Zähne reduziert die Anzahl der benötigten Implantate: z.B.: Bei 2 erhaltungswürdigen Zähnen im Oberkiefer 6 Implantate,
bei 2 erhaltungswürdigen Zähnen im Unterkiefer 4 Implantate, sofern die Restzähne an statisch günstiger Position stehen.
b) für die Verankerung eines herausnehmbaren Ersatzes sind im Oberkiefer 6 Pfeiler, im Unterkiefer 4 Pfeiler nötig;
z.B. bei 2 erhaltungswürdigen Zähnen im Oberkiefer 4 Implantate und bei 2 erhaltungswürdigen Zähnen im Unterkiefer 2 Implantate, sofern die
Restzähne an statisch günstiger Position stehen.
Klasse III
Zahnloser Kiefer
Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes: Im zahnlosen Oberkiefer 8 Implantate, im zahnlosen Unterkiefer 6 Implantate.
Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes: Im Oberkiefer 6 Implantate, im Unterkiefer 4 Implantate
Die definitive Anzahl der Implantate richtet sich stets nach der jeweiligen Situation und Position der natürlichen Zähne, so dass die endgültige
Entscheidung dem Behandler in Absprache mit seinem Patienten obliegt.
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Klasse I: Einzelzahnersatz
Klasse Ia (Frontzahnbereich)
Wenn bis zu vier Zähne der Oberkiefer fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind
und der Knochen erhalten ist:
- jeder fehlende Zahn soll durch ein Implantat ersetzt werden.
- bis 4 Zähne der UK-Front fehlen: bei klinisch intakten Nachbarzähnen, 2 Implantate
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8
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Klasse I: Einzelzahnersatz
Unterkiefer:
Bei 4 fehlenden Zähnen der Unterkieferfront, klinisch intakten
Nachbarzähnen sowie erhaltenem Alveolarfortsatz ist im
Regelfall die Versorgung mit 2 Implantaten indiziert.
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Klasse I: Einzelzahnersatz
Klasse Ib
Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen
Zahnreihe, so ist bei nicht behandlungsbedürftigen
Nachbarzähnen je Zahnverlust 1 Implantat erforderlich
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Zwei Implantate
pro Molar ?
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DGZI
APW
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CD
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F&d
2003 © denthouse
S
CD CP
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Klasse II:
Reduzierter Restzahnbestand
Klasse IIa Freiendsituation
Klasse IIb Stark reduzierter
Restzahnbestand
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Klasse II: Reduzierter Restzahnbestand
Grundsatz:
Bei der implantologischen Versorgung des
reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des
Gegenkiefers in der Planung zu berücksichtigen.
Darüber hinaus gelten die Regeln der
konventionellen Prothetik.
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Klasse II: Reduzierter Restzahnbestand
Zu berücksichtigen ist bei der Planung und Festlegung der
Implantatposition:
¾die Verwindung des Kieferknochens (insbes. des Unterkiefers
¾die Knochenqualität und -quantität
¾unterschiedliches E-Modul für Knochen- und Weichgewebe
¾statisch günstige Implantatposition - auch zum Restzahnbestand
¾dass ein Implantat mit einer Spannweite von einem Prämolaren
belastet werden kann und ein Anhänger diese Größe nicht
überschreiten sollte
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Klasse IIa: Freiendsituation
Zähne 7 und 8 fehlen: im Regelfall keine Indikation
Zähne 6 bis 8 fehlen:
im Regelfall 1 - 2 Implantate
Zähne 5 bis 8 fehlen:
im Regelfall 2 - 3 Implantate
Zähne 4 bis 8 fehlen:
im Regelfall 3 Implantate
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Klasse IIa
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Therapie der verkürzten Zahnreihe
R. Luthardt, J. Spieckermann, K. Böning, M. Walter, Dtsch
Zahnärztl Z 55 (2000), 592
Eine systematische Literaturübersicht
Suchbegriff 1
Suchbegriff 2
Suchbegriff 3
Anzahl gefunden
Anzahl extrahiert
(Abstract)
Anzahl extrahiert
(Einschlusskriterie
n)
Short
Dent
Arch
93
38
31
Dent
(FPD ODER (Fix ODER RPD)) Remov
113
56
38
Dent
Bridge
Cantil
30
16
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Dent ohne
Implant
Clinical ODER
Trial ODER
Study
Prosth
683
101
26
Teeth ODER
Tooth ODER
Molar ODER
Premolar
Missing
Posterior
70
Ohne Implant
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Handsuche
Dtsch Zahnärztl Z
30
30
Handsuche
Literaturverszeich
nisse
138
138
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Therapie der verkürzten Zahnreihe
R. Luthardt, J. Spieckermann, K. Böning, M. Walter, Dtsch
Zahnärztl Z 55 (2000), 592
Eine systematische Literaturübersicht
Unter Beachtung der genannten Kontraindikationen ist
festsitzender Zahnersatz für Patienten mit
verkürzter Zahnreihe vorzuziehen. Stellt man die
Wirkung des abnehmbaren Molarenersatzes
(Kaueffektivität, Kauvermögen, Okklusionsstabilisierung)
den Nebenwirkungen (Kariesprogredienz, parodontale
Destruktion) gegenüber, so muss der Nutzen des
Molarenersatzes zum Zahnerhalt, zum Schutz vor
Zahnwanderungen, zum Schutz vor kraniomandibulärer
Dysfunktion sowie der okklusionsstabilisierende Einfluss
ernsthaft in Zweifel gezogen werden.“
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Klasse IIb
Stark reduzierter Restzahnbestand
Festsitzender Zahnersatz:
im Oberkiefer 8 Pfeiler
im Unterkiefer 6 Pfeiler
Herausnehmbarer Zahnersatz: im Oberkiefer 6 Pfeiler
im Unterkiefer 4 Pfeiler
Die Zahl der Implantate reduziert sich im Regelfall um die Anzahl
der vorhandenen erhaltungswürdigen Zähne.
Das bedeutet z. B. für festsitzenden Zahnersatz:
Bei 4 erhaltungswürdigen Zähnen im Oberkiefer
4 Implantate, im Unterkiefer 2 Implantate, sofern
die Restzähne an statisch günstiger Position
stehen und nicht parodontal geschädigt sind.
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DGZI
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F&d
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Klasse III: Zahnloser Kiefer
Herausnehmbarer Zahnersatz: im Oberkiefer 6 Implantate
im Unterkiefer 4 Implantate
Festsitzender Zahnersatz:
im Oberkiefer 8 Implantate
im Unterkiefer 6 Implantate
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Klasse III
Zahnloser Kiefer
Herausnehmbarer Zahnersatz: im Oberkiefer 6 Implantate
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Klasse III
Zahnloser Kiefer
Herausnehmbarer Zahnersatz:
Zygoma - Implantate
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Klasse III
Zahnloser Kiefer
Herausnehmbarer Zahnersatz: im Unterkiefer 4 Implantate
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Bauer-Schraube
Locator / Zimmer-Dental
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Info: www.steco.de
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Klasse III
Zahnloser Kiefer
Festsitzender Zahnersatz:
im Oberkiefer 8 Implantate
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Implantatklasse 3
Oberkiefer fest
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Klasse III
Zahnloser Kiefer
Festsitzender Zahnersatz:
im Unterkiefer 6 Implantate
diff
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