"Wie funktioniert der ESF?"

Wie funktioniert der ESF?
Arnold Hemmann
Leiter der ESF‐Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Parlamentarischer Abend, Berlin, 12.11.2015
Ziele des Europäischen Sozialfonds
Der ESF kommt den Menschen zugute! Ziele sind insbesondere Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, Unterstützung der sozialen Inklusion und Unterstützung von Mobilität der Arbeitnehmer und Anpassung an den Strukturwandel.
Rahmen der Förderperiode 2014 bis 2020
‐ Wesentliche Unterschiede zur alten ESF‐Periode
• Länderspezifische Empfehlungen des Rates und Nationales Reformprogramm bei OP‐Erstellung zwingend berücksichtigen
• Ratsempfehlung für Aktivierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose an Deutschland
• Thematische Konzentration (Prioritätensetzung)
• Wesentlich stärkere Ergebnisorientierung als bisher
• Systematische und umfassende Herstellung der Kohärenz des ESF‐
Bundesprogramms mit den Programmen der Bundesländer
Wesentliche Neuerungen der ESF‐Umsetzung
• Leistungsrahmen und Leistungsüberprüfung: Finanzielle und materielle ESF‐Zielwerte sind im OP festgelegt. Die Europäische Kommission überprüft, ob die im Leistungsrahmen festgelegten Zwischenziele für 2018 bzw. die Ziele für 2023 erreicht wurden.
• Verstärkte Ergebnisorientierung und Sanktionsmöglichkeiten: • Einbehalt von 6 % der ESF‐Budgetlinie bis zu der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019. Zuweisung nur bei positiver Performance.
• Bei erheblicher Verfehlung der Ziele in 2023 (insb. aufgrund von Durchführungsmängeln) kann die Europäische Kommission finanzielle Berichtigungen vornehmen.
Thematische Ziele für den ESF
ESF‐Verordnung und Bundes‐OP
• Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
• Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung
• Für dieses thematische Ziel sind mindestens 20% der Mittel in jedem Mitgliedsstaat einzuplanen • ESF‐Bundes‐OP stellt für dieses Ziel 38 % der Mittel bereit
• Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Regelungen zur Förderfähigkeit
• Zielgebietsregionen in Deutschland:
stärker entwickelte
Regionen
= Alte Bundesländer mit ESF‐Interventionssatz: 50 %
Berlin und Leipzig
Übergangsregionen = Neue Bundesländer darunter Region Lüneburg
ESF‐Interventionssatz: 80 % für Region Lüneburg: ESF‐
Interventionssatz 60 %
Die ESF‐Förderung des Bundes deckt alle Zielgebiete ab Finanzielle Ausstattung des ESF in DEU 2014 ‐ 2020
• ESF‐Mittel Bund + Länder: 7,5 Mrd. Euro
• ESF‐Mindestanteil für Deutschland gem. VO: 36,8 % = 6,7 Mrd. Euro
tatsächlicher programmierter ESF‐Anteil: 41,0 % (7,5 Mrd. Euro)
• Bundes‐ESF: 2,69 Mrd. Euro
• Länder ESF: 4,81 Mrd. Euro (16 ESF‐OPs)
ESF‐Bundes‐OP 2014 ‐ 2020
• Das ESF‐Bundes‐OP leistet insbesondere einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie Maßnahmen im Bereich der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung. Weitere Schwerpunkte: Förderungen von Selbstständigkeit, Vereinbarkeit von Berufs‐ und Privatleben sowie lebenslanges Lernen.
• Konzentration auf weniger Programme (mehr als Halbierung zu 2007‐
2013) sowie auf vorrangige Zielgruppen:
− Jugendliche und junge Erwachsene (insb. ohne Schul‐ und Berufsabschluss)
− Langzeitarbeitslose
− Personen mit Migrationshintergrund
− Frauen, Beschäftigte, Unternehmen und Existenzgründer/innen
ESF‐Bundes‐OP 2014 ‐ 2020
• Mischung aus neuen und bewährten ESF‐Programmen (adaptiert)
• Insgesamt 26 ESF‐Programme: davon BMAS: 8, BMWi: 5, BMFSFJ: 6, BMBF: 5 und BMUB: 2
• ESF‐Mittel für die 26 ESF‐Programme vollständig verplant • 38 % der Gesamtmittel für die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut • Rund 73 000 Langzeitarbeitslose, 150 000 Migranten/innen und 100 000 benachteiligte junge Menschen sollen unterstützt werden ESF‐Bundes‐OP 2014 ‐ 2020
• In Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen werden 33 % der Mittel investiert • U.a. können so rd. 100.000 junge Menschen beim Berufseinstieg unterstützt werden. • Rund 25 % der verfügbaren Mittel fließen in die Förderung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Beschäftigung • Rund 260.000 KMU, 20.000 (nicht erwerbstätige) Frauen und 18.000 Migranten/innen sollen unterstützt werden
• Über die gesamte Programmlaufzeit sollen insgesamt rd. 730.000 Teilnehmer/innen mit den ESF‐Maßnahmen des Bundes erreicht werden.
Der Weg zur Förderung
• Umsetzung grundsätzlich nur in Form von ESF‐Programmen • Einzelne Projekte sind nur dann förderfähig, wenn sie einem der ESF‐
Programme zugeordnet werden können und sich i.d.R. im Rahmen von Ausschreibungsverfahren und Auswahlkriterien qualifizieren konnten. • ESF‐Mittel werden nur nach Vorlage und Prüfung der getätigten Ausgaben erstattet (Anschubfinanzierung in begrenztem Umfang möglich).
• Veröffentlichungen von Förderaufrufen und Bekanntmachungen auf www.esf.de mit Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Auswahlkriterien und Fristen oder per Newsletter. Die größten ESF‐Programme
bisherige Ansätze:
• Berufseinstiegsbegleitung
• LZA‐Programm
• Jugend Stärken im Quartier
• BAMF‐Sprachkurse
• IQ‐Qualifizierungsprogramm
• Integrationsrichtlinie
530 Mio. Euro ESF‐Mittel
470 Mio. Euro ESF‐Mittel
190 Mio. Euro ESF‐Mittel
180 Mio. Euro ESF‐Mittel (Aufstockung zugesagt)
140 Mio. Euro ESF‐Mittel
95 Mio. Euro ESF‐Mittel (Aufstockung zugesagt)
Informationen zu den ESF‐Programmen des Bundes finden Sie auf unserer Webseite zum ESF unter: www.esf.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!