Stalleinbruch - Landwirtschaftskammer

Resolution der Vollversammlung am 11. Juni 2015:
Umsetzung von geeigneten landesgesetzlichen Maßnahmen, um das widerrechtliche
Eindringen von unbefugten Personen in Ställe gesetzlich zu ahnden
Radikale Einzelpersonen dringen immer wieder in Ställe oberösterreichischer Bäuerinnen
und Bauern ein, um dort Videoaufnahmen oder Fotografien zu machen. Die unbefugten
Eindringlinge bleiben dabei meinst unerkannt und sorgen für große Verunsicherung und
Beunruhigung. Durch das unrechtmäßige Betreten durch fremde Personen wird
insbesondere die Gesundheit und Sicherheit der Tiere gefährdet. In den Medien werden
diese Filme bzw. Aufnahmen dann zu Skandalen verarbeitet und stellen ein verzerrtes Bild
der Realität dar. Auch anonyme Drohungen sind keine Seltenheit.
Die Ställe der oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern entsprechen den höchsten
tierschutzrechtlichen
Standards.
Im
Rahmen
des
oberösterreichischen
Tiergesundheitsdienstes werden nahezu 100 Prozent des Schweine- sowie mehr als drei
Viertel des Rinderbestandes betreut. Durch die freiwillige Teilnahme an diesem Programm
gehen die oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern in Vorleistung und zeigen hohe
Verantwortung gegenüber ihrem Tierbestand.
Dieses radikale und respektlose Eindringen in bäuerliches Eigentum stellt derzeit keinen
rechtlich relevanten und somit strafbaren Eingriff dar, da die unbefugten Personen bestens
über zivil- und strafrechtliche Tatbestände informiert sind.
Der OÖ. Bauernbund fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer auf, diesen
Antrag zu beschließen und an den OÖ. Landtag weiterzuleiten, dass dieser geeignete
landesgesetzliche Maßnahmen trifft, um das widerrechtliche Eindringen von unbefugten
Personen in Ställe gesetzlich zu ahnden.