Resolution der Vollversammlung am 11. Juni 2015: Umsetzung von geeigneten landesgesetzlichen Maßnahmen, um das widerrechtliche Eindringen von unbefugten Personen in Ställe gesetzlich zu ahnden Radikale Einzelpersonen dringen immer wieder in Ställe oberösterreichischer Bäuerinnen und Bauern ein, um dort Videoaufnahmen oder Fotografien zu machen. Die unbefugten Eindringlinge bleiben dabei meinst unerkannt und sorgen für große Verunsicherung und Beunruhigung. Durch das unrechtmäßige Betreten durch fremde Personen wird insbesondere die Gesundheit und Sicherheit der Tiere gefährdet. In den Medien werden diese Filme bzw. Aufnahmen dann zu Skandalen verarbeitet und stellen ein verzerrtes Bild der Realität dar. Auch anonyme Drohungen sind keine Seltenheit. Die Ställe der oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern entsprechen den höchsten tierschutzrechtlichen Standards. Im Rahmen des oberösterreichischen Tiergesundheitsdienstes werden nahezu 100 Prozent des Schweine- sowie mehr als drei Viertel des Rinderbestandes betreut. Durch die freiwillige Teilnahme an diesem Programm gehen die oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern in Vorleistung und zeigen hohe Verantwortung gegenüber ihrem Tierbestand. Dieses radikale und respektlose Eindringen in bäuerliches Eigentum stellt derzeit keinen rechtlich relevanten und somit strafbaren Eingriff dar, da die unbefugten Personen bestens über zivil- und strafrechtliche Tatbestände informiert sind. Der OÖ. Bauernbund fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer auf, diesen Antrag zu beschließen und an den OÖ. Landtag weiterzuleiten, dass dieser geeignete landesgesetzliche Maßnahmen trifft, um das widerrechtliche Eindringen von unbefugten Personen in Ställe gesetzlich zu ahnden.
© Copyright 2024 ExpyDoc