2 Region Zürichsee-Zeitung Bezirk Horgen Dienstag, 18. August 2015 Das Alsen-Komitee erhebt Vorwürfe gegen einen Thalwiler Gemeinderat THALWIL Der Rechtsstreit um das Alsen-Bänkli nimmt eine neue Dimension an. Das Alsen-Komitee wirft einem Gemeinderat Irreführung der Justiz vor. Der Alsen-Fall liegt beim Verwaltungsgericht. Das politische und juristische Seilziehen um das Ruhebänkli an der Alsenstrasse in Thalwil zieht sich seit Jahren dahin. Den bislang letzten Gerichtsentscheid fällte im Juni das Baurekursgericht. Das Gericht erachtet es als unverhältnismässig, im Spickel der Alsenstrasse einen Aussichtspunkt Alsen festzulegen. Es kippte damit einen Entscheid der Gemeindeversammlung, welche die Initiative für einen Aussichtspunkt Alsen angenommen hatte. Anwohner des Alsen-Grundstücks haben den Gerichtsentscheid an das Verwaltungsgericht weitergezogen. In ihrem Rekurs ziehen sie eine Aussage von Gemeinderat Richard Gautschi (parteilos) heran, wie Fredi Wittenwiler als Sprecher des Alsen-Komitees sagt, das selber nicht rekursberechtigt ist. Beim Augenschein diesen Mai mit dem Baurekursgericht habe Gautschi nämlich ge genüber dem Gerichtspräsidenten gesagt, es bestünden keine Absichten oder Ideen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, solange der Aussichtspunkt Alsen nicht rechtskräftig festgesetzt sei. Dies steht laut Wittenwiler im Widerspruch zur Tatsache, dass Gautschi selber mit einer Anwohnerin über die Errichtung einer neuen Sitzbank auf ihrem Grundstück verhandelt hatte. Gautschi habe sogar Skizzen für den neuen Standort angefertigt, und die Anwohnerin habe ihr grundsätzliches Einverständnis zur Errichtung der neuen Ruhebank gegeben. Dies ist Unterlagen und Akten zu entnehmen, in welche die ZSZ Einsicht hatte. Wittenwiler sagt, die irreführende Aussage Gautschis habe das Baurekursgericht wesentlich beeinflusst. Denn das Baurekursgericht habe sein Urteil unter anderem damit begründet, dass am strittigen Aussichtspunkt keine Infrastruktur zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität geplant gewesen und aufgrund der räum- lichen Verhältnisse kaum realisierbar sei. «Ob Gautschis falsche Aussage beim Augenschein strafrechtlich relevant ist, kann ich nicht beurteilen», meint Wittenwiler, «aber auf jeden Fall ist sie moralisch verwerflich und begünstigt einmal mehr die Grundeigentümer.» «Vorwurf ist lächerlich» Richard Gautschi stellt seine Aussage in ein anderes Licht. Er sagt, dieser Vorwurf sei lächerlich. Seinen Lösungsvorschlag hätten die Initianten damals zurückgewiesen, «das ist für mich unverständlich». Er habe versucht, eine pragmatische Lösung zu finden. Bedingung für die sofortige Realisierung einer Sitzbank auf dem Nachbargrundstück oberhalb der Alsen- wiese war aber, dass die Initianten ihre Initiative für einen geschützten Aussichtspunkt zurückziehen. «Wären die Initianten an einer Sitzgelegenheit mit Aussicht interessiert gewesen, hätten sie die In itiative zurückgezogen», meint er. Zudem sei für die Beurteilung vor Gericht sein Lösungsvorschlag mit dem neuen Alsen-Bänkli auf dem Privatgrundstück nicht relevant gewesen. Dieser sei an der Gemeindeversammlung, an der die Initiative des Alsen-Komitees zur Festlegung eines Aussichtspunktes behandelt wurde, kein Thema gewesen. Das Komitee sei auf diese Bedingung, die Initiative zurückzuziehen, nicht eingegangen, weil sonst die wesentlichste Forderung der Initiative nicht erfüllt worden wä- re, entgegnet Wittenwiler. Nämlich, die in Thalwil einzigartige Panoramaaussicht von der Forch über das obere Seebecken bis zum Tödi in die Glarner Alpen sicherzustellen. «Eine Sitzbank macht keinen Sinn, wenn ein Haus die Sicht versperrt», sagt er. Würde der Aussichtspunkt festgesetzt, dürfte das Attikageschoss nicht gebaut werden, sodass man über das Gebäude hinweg die einmalige Aussicht geniessen könnte. Der Fall Alsen-Bänkli liegt jetzt beim Verwaltungsgericht. Bisher haben die Anwohner zwar politisch immer Unterstützung gefunden. Vor Gericht konnten sie sich aber noch nie durchsetzen. Alle juristischen Entscheide fielen bisher im Sinne der Grundstückbesitzer aus. Daniela Haag Anlässe WÄDENSWIL Berliner Band als Chilbi-Musig Am Freitag findet die Wättischwiler Chilbi-Musig statt unter dem Motto «Swinging Evergreens». Es tritt die junge Berliner Band German Trombone Vibration auf – ein Posaunentrio plus Bass und Schlagzeug. Neben Big-Band-Klassikern und Swingnummern schmücken Popsongs und Hits der Tanzmusik aus der Nachkriegszeit ihr Programm. Begleitet wird die Band von Sängerin Anita Hopt. In der reformierten Kirche Wädenswil wird die Formation zusammen mit Organistin Ursula Hauser zu hören sein. e Freitag, 21. August, 19 Uhr, reformierte Kirche Wädenswil. Eintritt frei, Kollekte. Impressum Redaktion Zürichsee-Zeitung Bezirk Horgen Seestr. 86, 8712 Stäfa. Telefon: 044 718 10 20. Fax: 044 718 10 25. E-Mail: [email protected]. E-Mail Sport: [email protected]. Online: www.zsz.ch. REDAKTIONSLEITUNG Chefredaktor: Benjamin Geiger (bg). Stv. Chefredaktor: Michael Kaspar (mk). Leiter Regionalredaktion: Philipp Kleiser (pkl). ABOSERVICE Zürichsee-Zeitung, Aboservice, Seestr. 86, 8712 Stäfa. Tel.: 0848 805 521, Fax: 0848 805 520, [email protected]. Preis: Fr. 398.– pro Jahr. E-Paper: Fr. 205.– pro Jahr. INSERATE Zürcher Regionalzeitungen AG, Seestrasse 86, 8712 Stäfa. Telefon: 044 515 44 55. Fax: 044 515 44 59. 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Die rund 100 Besucher amüsierten sich bei einem Quiz über das 10-jährige Bestehen des Gemeindehauses (Bild oben rechts) und lauschten der Musik von Sibylle Schuppli und Thomas Block Bonhoff (Bild unten rechts). André Springer Adliswil feiert Jubiläum des Kirchgemeindehauses ADLISWIL Das reformierte Kirchgemeindehaus im Sihlpark feiert sein zehnjähriges Bestehen. Dazu hat die Kirchgemeinde zu einem Fest eingeladen. Am 20. August vor zehn Jahren wurde das neue Kirchgemeindehaus der Reformierten Kirchgemeinde Adliswil feierlich eingeweiht. Das Jubiläum wurde diesen Sonntag gefeiert. Die Feier wurde mit einem Gottesdienst für Gross und Klein eröffnet. Dieser Gottesdienst bildete zugleich den Abschluss der Kinderlagerwoche «Wildgäns», welche die Reformierte Kirchgemeinde alle zwei Jahre in den Sommerferien durchführt. In diesem Jahr wurde während der Lagerwoche die Josefsgeschichte thematisiert. Auf spielerische Weise setzten sich die Kinder mit den Geschichten aus der Bibel auseinander. Sie lernten unter anderem, wie die Menschen im alten Ägypten gelebt haben. In der Lagerwoche wurde viel gebastelt und gesungen. An einem Tag konnten die Kinder ihre Hände mit Henna bemalen. Die Mädchen und Buben, welche an der Lagerwoche «Wildgäns» teilgenommen haben, halfen bei der Gestaltung des Gottesdienstes mit. Sie erzählten im Gottesdienst von ihren Erlebnissen während des Lagers. Weniger Besucher als erwartet Während des Gottesdienstes wurde im hinteren Teil der Kirche eine betreute Kinderecke für die ganz Kleinen eingerichtet. So konnten die Kleinkinder spielen, befanden sich aber trotzdem in Sichtweite der Eltern. Laut Pfarrerin Bettina Krause soll die Kin- derecke in Zukunft auch bei Gottesdiensten mit Kindern angeboten werden. Nach dem Gottesdienst verlagerten sich die Feierlichkeiten ins Kirchgemeindehaus. Sigrist Olivier Eindiguer führte interes sierte Besucher durch die Räumlichkeiten. Er zeigte ihnen die technischen Räume, das Archiv, Lager- und Heizräume sowie das Spielgruppenzimmer. Über 1500 Anlässe von verschiedenen Vereinen und Organisationen finden pro Jahr in den Räumlichkeiten der Reformierten Kirchgemeinde Adliswil statt. Rund 100 Leute nahmen an den Feierlichkeiten zu Ehren des Kirchgemeindehauses teil. «Wir haben mit mehr Besuchern gerechnet», sagte Chantal Steiner, administrative Leiterin der Kirchgemeinde. Weil das Wetter nicht mitspielte, mussten ein paar der geplanten Aktivitäten, wie etwa das Büchsenwerfen, ins Haus verlegt werden. Das Fussballspielen wurde ganz abgesagt. Trotzdem genossen die Besucher das Beisammensein mit Apéro und Grill und einem Quiz über das zehnjährige Bestehen des Kirchgemeindehauses. Carole Bolliger
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