Das Alsen-Komitee erhebt Vorwürfe gegen einen Thalwiler

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Region
Zürichsee-Zeitung Bezirk Horgen
Dienstag, 18. August 2015
Das Alsen-Komitee erhebt Vorwürfe
gegen einen Thalwiler Gemeinderat
THALWIL Der Rechtsstreit um das Alsen-Bänkli nimmt
eine neue Dimension an. Das Alsen-Komitee wirft einem
Gemeinderat Irreführung der Justiz vor. Der Alsen-Fall liegt
beim Verwaltungsgericht.
Das politische und juristische
Seilziehen um das Ruhebänkli an
der Alsenstrasse in Thalwil zieht
sich seit Jahren dahin. Den bislang letzten Gerichtsentscheid
fällte im Juni das Baurekursgericht. Das Gericht erachtet es als
unverhältnismässig, im Spickel
der Alsenstrasse einen Aussichtspunkt Alsen festzulegen. Es kippte damit einen Entscheid der Gemeindeversammlung, welche die
In­itia­ti­ve für einen Aussichtspunkt Alsen angenommen hatte.
Anwohner des Alsen-Grundstücks haben den Gerichtsentscheid an das Verwaltungsgericht
weitergezogen. In ihrem Rekurs
ziehen sie eine Aussage von Gemeinderat Richard Gautschi (parteilos) heran, wie Fredi Wittenwiler als Sprecher des Alsen-Komitees sagt, das selber nicht rekursberechtigt ist. Beim Augenschein
diesen Mai mit dem Baurekursgericht habe Gautschi nämlich ge­
gen­über dem Gerichtspräsidenten gesagt, es bestünden keine
Absichten oder Ideen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, solange der Aussichtspunkt Alsen
nicht rechtskräftig festgesetzt sei.
Dies steht laut Wittenwiler im
Widerspruch zur Tatsache, dass
Gautschi selber mit einer Anwohnerin über die Errichtung einer
neuen Sitzbank auf ihrem Grundstück verhandelt hatte. Gautschi
habe sogar Skizzen für den neuen
Standort angefertigt, und die Anwohnerin habe ihr grundsätzliches Einverständnis zur Errichtung der neuen Ruhebank gegeben. Dies ist Unterlagen und Akten zu entnehmen, in welche die
ZSZ Einsicht hatte.
Wittenwiler sagt, die irreführende Aussage Gautschis habe das
Baurekursgericht wesentlich beeinflusst. Denn das Baurekursgericht habe sein Urteil unter anderem damit begründet, dass am
strittigen Aussichtspunkt keine
Infrastruktur zur Verbesserung
der Aufenthaltsqualität geplant
gewesen und aufgrund der räum-
lichen Verhältnisse kaum realisierbar sei. «Ob Gautschis falsche
Aussage beim Augenschein strafrechtlich relevant ist, kann ich
nicht beurteilen», meint Wittenwiler, «aber auf jeden Fall ist sie
moralisch verwerflich und begünstigt einmal mehr die Grundeigentümer.»
«Vorwurf ist lächerlich»
Richard Gautschi stellt seine Aussage in ein anderes Licht. Er sagt,
dieser Vorwurf sei lächerlich. Seinen Lösungsvorschlag hätten die
Initianten damals zurückgewiesen, «das ist für mich unverständlich». Er habe versucht, eine pragmatische Lösung zu finden. Bedingung für die sofortige Realisierung
einer Sitzbank auf dem Nachbargrundstück oberhalb der Alsen-
wiese war aber, dass die Initianten
ihre In­itia­ti­ve für einen geschützten Aussichtspunkt zurückziehen.
«Wären die Initianten an einer
Sitzgelegenheit mit Aussicht interessiert gewesen, hätten sie die In­
itia­ti­ve zurück­gezogen», meint er.
Zudem sei für die Beurteilung vor
Gericht sein Lösungsvorschlag
mit dem neuen Alsen-Bänkli auf
dem Privatgrundstück nicht relevant gewesen. Dieser sei an der
Gemeindeversammlung, an der
die In­itia­ti­ve des Alsen-Komitees
zur Fest­legung eines Aussichtspunktes behandelt wurde, kein
Thema ­gewesen.
Das Komitee sei auf diese Bedingung, die In­itia­ti­ve zurückzuziehen, nicht eingegangen, weil sonst
die wesentlichste Forderung der
In­itia­ti­ve nicht erfüllt worden wä-
re, entgegnet Wittenwiler. Nämlich, die in Thalwil einzigartige Panoramaaussicht von der Forch
über das obere Seebecken bis zum
Tödi in die Glarner Alpen sicherzustellen. «Eine Sitzbank macht
keinen Sinn, wenn ein Haus die
Sicht versperrt», sagt er. Würde
der Aussichtspunkt festgesetzt,
dürfte das Attikageschoss nicht gebaut werden, sodass man über das
Gebäude hinweg die einmalige
Aussicht geniessen könnte.
Der Fall Alsen-Bänkli liegt jetzt
beim Verwaltungsgericht. Bisher
haben die Anwohner zwar politisch immer Unterstützung gefunden. Vor Gericht konnten sie
sich aber noch nie durchsetzen.
Alle juristischen Entscheide fielen bisher im Sinne der Grundstückbesitzer aus. Daniela Haag
Anlässe
WÄDENSWIL
Berliner Band
als Chilbi-Musig
Am Freitag findet die Wättischwiler Chilbi-Musig statt unter
dem Motto «Swinging Evergreens». Es tritt die junge Berliner Band German Trombone
­Vibration auf – ein Posaunentrio
plus Bass und Schlagzeug. Neben
Big-Band-Klassikern und Swingnummern schmücken Popsongs
und Hits der Tanzmusik aus der
Nachkriegszeit ihr Programm.
Begleitet wird die Band von Sängerin Anita Hopt. In der reformierten Kirche Wädenswil wird
die Formation zusammen mit
Organistin ­Ursula Hauser zu
­hören sein. e
Freitag, 21. August, 19 Uhr,
reformierte Kirche Wädenswil.
Eintritt frei, Kollekte.
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EINLADUNG DER GLP
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LOBBYING IM
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MISSBRAUCH ODER NOTWENDIGKEIT?
Judith Bellaiche, glp
Roger Köppel, SVP
Mattea Meyer, SP
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Moderation: Andreas
Schürer, NZZ
Montag 31. August 2015, 20h00
Hotel Sedartis Thalwil
Eintritt frei, anschliessend Apéro
Der Sigrist Olivier Eindiguer im orangen Hemd (Bild links) führt durch die Räumlichkeiten des Kirchgemeindehauses in Adliswil. Die rund 100 Besucher amüsierten sich bei einem Quiz über
das 10-jährige Bestehen des Gemeindehauses (Bild oben rechts) und lauschten der Musik von Sibylle Schuppli und Thomas Block Bonhoff (Bild unten rechts). André Springer
Adliswil feiert Jubiläum
des Kirchgemeindehauses
ADLISWIL Das reformierte
Kirchgemeindehaus im Sihlpark feiert sein zehnjähriges
Bestehen. Dazu hat die
Kirchgemeinde zu einem Fest
eingeladen.
Am 20. August vor zehn Jahren
wurde das neue Kirchgemeindehaus der Reformierten Kirchgemeinde Adliswil feierlich eingeweiht. Das Jubiläum wurde diesen Sonntag gefeiert.
Die Feier wurde mit einem Gottesdienst für Gross und Klein eröffnet. Dieser Gottesdienst bildete zugleich den Abschluss der
Kinderlagerwoche «Wildgäns»,
welche die Reformierte Kirchgemeinde alle zwei Jahre in den
Sommerferien durchführt.
In diesem Jahr wurde während
der Lagerwoche die Josefsgeschichte thematisiert. Auf spielerische Weise setzten sich die Kinder mit den Geschichten aus der
Bibel auseinander. Sie lernten
unter anderem, wie die Menschen
im alten Ägypten gelebt haben. In
der Lagerwoche wurde viel gebastelt und gesungen. An einem Tag
konnten die Kinder ihre Hände
mit Henna bemalen. Die Mädchen und Buben, welche an der
Lagerwoche «Wildgäns» teilgenommen haben, halfen bei der
Gestaltung des Gottesdienstes
mit. Sie erzählten im Gottesdienst
von ihren Erlebnissen während
des Lagers.
Weniger Besucher
als erwartet
Während des Gottesdienstes wurde im hinteren Teil der Kirche
eine betreute Kinderecke für die
ganz Kleinen eingerichtet. So
konnten die Kleinkinder spielen,
befanden sich aber trotzdem in
Sichtweite der Eltern. Laut Pfarrerin Bettina Krause soll die Kin-
derecke in Zukunft auch bei Gottesdiensten mit Kindern angeboten werden.
Nach dem Gottesdienst verlagerten sich die Feierlichkeiten ins
Kirchgemeindehaus. Sigrist Olivier Eindiguer führte interes­
sierte Besucher durch die Räumlichkeiten. Er zeigte ihnen die
technischen Räume, das Archiv,
Lager- und Heizräume sowie das
Spielgruppenzimmer. Über 1500
Anlässe von verschiedenen Vereinen und Organisationen finden
pro Jahr in den Räumlichkeiten
der Reformierten Kirchgemeinde
Adliswil statt. Rund 100 Leute
nahmen an den Feierlichkeiten zu
Ehren des Kirchgemeindehauses
teil. «Wir haben mit mehr Besuchern gerechnet», sagte Chantal
Steiner, administrative Leiterin
der Kirch­gemeinde. Weil das Wetter nicht mitspielte, mussten ein
paar der geplanten Aktivitäten,
wie etwa das Büchsenwerfen, ins
Haus verlegt werden. Das Fussballspielen wurde ganz abgesagt.
Trotzdem genossen die Besucher
das Beisammensein mit Apéro
und Grill und einem Quiz über das
zehnjährige Bestehen des Kirchgemeindehauses.
Carole Bolliger