Zürichsee-Zeitung Dienstag, 2. Februar 2016 5 reuhand Steuern/T Abzug für Pendlerkosten sinkt, Steuerrechnung steigt Ab 1. Januar 2016 können Arbeitnehmer bei der direkten Bundessteuer noch maximal CHF 3000 für ihre Wegkosten abziehen. Bei den kantonalen Steuern können die Kantone individuell entscheiden, wie sie den Abzug handhaben. Die Regelung im Kanton Zürich steht noch aus. Im Februar 2014 hat das Schweizervolk Fabi angenommen, den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Darin enthalten war auch, dass der Fahrtkostenabzug für unselbstständig Erwerbende begrenzt wird: auf maximal CHF 3000 bei der direkten Bundessteuer. Den Kantonen wurde im Steuerharmonisierungsgesetz die Möglichkeit eingeräumt, den Fahrtkostenabzug ebenfalls herabzusetzen. Im Kanton Zürich steht eine Regelung noch aus. Der Vorschlag des Regierungsrats, den Maximalbetrag von CHF 3000 auch auf Stufe Staats- und Gemeindesteuern zu übernehmen, wurde in der Vernehmlassung teils heftig kritisiert. Es bleibt abzuwarten, mit welchem Maximalbetrag der Regierungsrat in den kommenden Monaten erneut an die Öffentlichkeit tritt. Am Schluss wird das Zürcher Stimmvolk über die Begrenzung des Pendlerabzugs bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu urteilen haben. Steuerfolgen für Autopendler Klar ist: Bei der direkten Bundessteuer muss ein Teil der Pendler schon ab dem 1. Januar 2016 eine finanzielle Einbusse hinnehmen: Die Fahrtkosten bei einem Arbeitsweg von mehr als 10 Kilometern, der zweimal pro Tag mit dem Privatauto zurückgelegt wird, können nicht mehr geltend gemacht werden. Bisher konnten diese Kosten unbegrenzt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs hat zusätzlich Auswirkungen auf Erwerbstätige, denen ihr Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung stellt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Vereinigung der kantonalen Steuerverwaltungen empfehlen den Kantonen aufgrund der Fabi-Vorlage eine Aufrechnung beim steuerbaren Einkommen. Der Inhaber eines Geschäftsautos habe neu den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort, der pro Tag mehr als 20 km beträgt, zusätzlich zum bereits im Lohnausweis deklarier- ten Privatanteil von 9,6% vom Fahrzeugpreis zu versteuern. Nochmals über die Bücher gehen Für Pendler, die nicht in der Nähe des Arbeitsortes wohnen und ein Geschäftsfahrzeug nutzen, bringt Fabi einen Steuernachteil, der ziemlich markant ausfallen kann. Damit gewinnt die Frage an Gewicht, ob das aus steuerlicher Sicht überhaupt noch Sinn macht. Je nachdem ist ein Wechsel auf Privatfahrzeuge für alle Beteiligten vorteilhafter. Es lohnt sich, mit professioneller Unterstützung die verschiedenen Szenarien durchzurechnen. Michèle Hefti-Charbon ist eidg. dipl. Treuhandexpertin und Vorstandsmitglied von TREUHAND|SUISSE, Sektion Zürich. / Kantonale Vielfalt Auf Bundesebene ist die Begrenzung des Pendlerabzugs politisch gewollt. In der Umsetzung auf Stufe Kanton zeigt sich ein sehr heterogenes Bild. Mehr als die Hälfte der Kantone hat das Thema gar nicht aufgegriffen oder beschlossen, auf eine Begrenzung des Pendlerabzugs zu verzichten. In den übrigen Kantonen gibt vor allem die Höhe des Maximalbetrags zu reden.
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