abzug für Pendlerkosten sinkt, Steuerrechnung

Zürichsee-Zeitung Dienstag, 2. Februar 2016 5
reuhand
Steuern/T
Abzug für
Pendlerkosten sinkt,
Steuerrechnung steigt
Ab 1. Januar 2016 können Arbeitnehmer bei der direkten Bundessteuer noch maximal CHF 3000 für
ihre Wegkosten abziehen. Bei den kantonalen Steuern können die Kantone individuell entscheiden, wie
sie den Abzug handhaben. Die Regelung im Kanton Zürich steht noch aus.
Im Februar 2014 hat das Schweizervolk Fabi
angenommen, den Bundesbeschluss über die
Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Darin enthalten war auch, dass
der Fahrtkostenabzug für unselbstständig Erwerbende begrenzt wird: auf maximal CHF
3000 bei der direkten Bundessteuer. Den Kantonen wurde im Steuerharmonisierungsgesetz
die Möglichkeit eingeräumt, den Fahrtkostenabzug ebenfalls herabzusetzen. Im Kanton Zürich steht eine Regelung noch aus. Der Vorschlag des Regierungsrats, den Maximalbetrag
von CHF 3000 auch auf Stufe Staats- und Gemeindesteuern zu übernehmen, wurde in der
Vernehmlassung teils heftig kritisiert. Es bleibt
abzuwarten, mit welchem Maximalbetrag der
Regierungsrat in den kommenden Monaten erneut an die Öffentlichkeit tritt. Am Schluss wird
das Zürcher Stimmvolk über die Begrenzung
des Pendlerabzugs bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu urteilen haben.
Steuerfolgen für Autopendler
Klar ist: Bei der direkten Bundessteuer muss ein
Teil der Pendler schon ab dem 1. Januar 2016
eine finanzielle Einbusse hinnehmen: Die Fahrtkosten bei einem Arbeitsweg von mehr als 10
Kilometern, der zweimal pro Tag mit dem Privatauto zurückgelegt wird, können nicht mehr
geltend gemacht werden. Bisher konnten diese
Kosten unbegrenzt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Begrenzung des
Fahrtkostenabzugs hat zusätzlich Auswirkungen
auf Erwerbstätige, denen ihr Arbeitgeber ein
Geschäftsfahrzeug zur Verfügung stellt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Vereinigung der kantonalen Steuerverwaltungen empfehlen den Kantonen aufgrund der Fabi-Vorlage eine Aufrechnung beim steuerbaren Einkommen. Der Inhaber eines Geschäftsautos habe
neu den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort, der pro Tag mehr als 20 km beträgt, zusätzlich zum bereits im Lohnausweis deklarier-
ten Privatanteil von 9,6% vom Fahrzeugpreis
zu versteuern.
Nochmals
über die Bücher gehen
Für Pendler, die nicht in der Nähe des Arbeitsortes wohnen und ein Geschäftsfahrzeug nutzen, bringt Fabi einen Steuernachteil, der ziemlich markant ausfallen kann. Damit gewinnt die
Frage an Gewicht, ob das aus steuerlicher Sicht
überhaupt noch Sinn macht. Je nachdem ist ein
Wechsel auf Privatfahrzeuge für alle Beteiligten vorteilhafter. Es lohnt sich, mit professioneller Unterstützung die verschiedenen Szenarien durchzurechnen.
Michèle Hefti-Charbon ist eidg. dipl.
Treuhand­expertin und Vorstandsmitglied
von TREUHAND|SUISSE, Sektion Zürich.
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Kantonale Vielfalt
Auf Bundesebene ist die Begrenzung des Pendlerabzugs politisch gewollt. In der Umsetzung
auf Stufe Kanton zeigt sich ein
sehr heterogenes Bild. Mehr als
die Hälfte der Kantone hat das
Thema gar nicht aufgegriffen
oder beschlossen, auf eine Begrenzung des Pendlerabzugs zu
verzichten. In den übrigen Kantonen gibt vor allem die Höhe
des Maximalbetrags zu reden.