alternative Für die Kolleginnen und Kollegen im Daimler-Werk Untertürkheim Nr. 139 Extreme Hitzewelle macht Arbeit unerträglich: Werkleitung zur Abhilfe verpflichtet Seit Ende Juni sind die Menschen in Europa einer extremen Hitzeperiode ausgesetzt. Was für viele während dem Wochenende am Baggersee durchaus noch als wünschenswert gilt, wird während der Arbeit zur unerträglichen Belastung. Während man in der Freizeit am Baggersee jederzeit die Abkühlung im Wasser oder im Schatten eines Baumes suchen kann, ist das am Arbeitsplatz nicht ganz so einfach. Trotzdem gilt: Spätestens ab Raumtemperaturen von über 30 Grad ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet mit vorrangig technischen, aber auch organisatorischen Maßnahmen die Belastung zu reduzieren. Hitzebedingte Schwerfälligkeit? Ob es wohl auch etwas mit diesen extremen Temperaturen zu tun hatte, dass die Damen und Herren der Führungsriege so träge auf die Forderungen des Betriebsrats nach echten spürbaren Maßnahmen reagierten? Oder liegt es doch eher an der üblichen Knauserei, wenn es um notwendige Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geht? Jedenfalls musste der Betriebsrat wieder einmal die Ablehnung von Überstunden androhen, damit endlich etwas in Gang kommt. Betriebsvereinbarung gegen Hitzebelastung ist erst ein Anfang Nach jahrelangem Ausweichen der Werkleitung steht nun am Donnerstag in der Betriebsratssitzung eine Vereinbarung gegen Hitzebelastung zur Abstimmung. Nicht dass wir damit schon nachhaltige und flächige Maßnahmen gegen Hitzebelastungen vereinbart hätten. Aber zumindest haben wir jetzt einen verbindlichen Reklamationsprozess von sogenannten „Hotspots“. Zukünftig Wasser für alle Die einfachste, aber wohl auch die billigste Maßnahme für die Firma ist die kostenlose Ausgabe von Mineralwasser. In der Betriebsvereinbarung Nr. 139, 29. 7. 2015 ist festgelegt, dass im Werk Untertürkheim zukünftig alle Beschäftigten (Stamm-Beschäftigte, Auszubildende, Leiharbeiter und Ferienbeschäftigte) mit Mineralwasser versorgt werden. Zusätzliche Hitzepausen Zukünftig wird außerdem an jedem Werktag vormittags darüber entschieden, ob eine außergewöhnliche Hitzesituation vorliegt. Ist dies der Fall, werden weitergehende Maßnahmen freigegeben. Diese können beispielsweise sein: verstärkte Lüftung, zusätzliche Wasserausgabe, Anpassung Pausenregelungen, Ausfassung mobiler Klimageräte, usw. Zusätzliche Hitzepausen sind eine geeignete Sofortmaßnahme zur notwendigen „Entwärmung“ bzw. Abkühlung und deshalb haben wir IGMetall-Betriebsräte dies auch von der Werkleitung eingefordert. In den letzten Wochen wurden daraufhin z.B. in der Achsproduktion an den extremen Hitzetagen zusätzliche 10 Minuten Pause gewährt. Ob 10 Minuten zusätzliche Pause auf einen 8 Stundentag ausreichen, darf allerdings bezweifelt werden. Aber ganz so blauäugig wie die Zentrums-Betriebsräte bin ich dann doch nicht. Die fordern in einem Flugblatt 15 Minuten Hitzepause je Arbeitsstunde. Das Gesetz, das den deutschen Arbeitgebern zwei 1 29. Juli 2015 Michael Clauss IGM - Betriebsrat Tel. 67977 Stunden bezahlte (?) Hitzepause je Arbeitstag vorschreibt, kenne ich zwar noch nicht. Aber ich bin jedenfalls auch einverstanden. Die noch weitergehende „Zentrums“-Forderung nach bezahlt „hitzefrei“ finde ich sogar noch sympathischer. Deshalb würde ich die Autoren des Flugblattes gerne dazu auffordern, dies nun auch bei der Werkleitung durchzusetzen. Ernsthaft: Das Arbeitsrecht im kapitalistischen Wirtschaftssystem in Deutschland sieht leider kein „hitzefrei“ vor. Auch sehe ich uns nicht kurz vor dem (durchaus anstrebenswerten) Systemumbruch. Deshalb werden Belegschaft und Betriebsräte noch einigen Druck machen müssen, um tatsächlich wirksame und nachhaltige Maßnahmen durchzusetzen. Aber eine konkrete Forderung möchte ich schon noch an die Geschäftsleitung absetzen. Ein mobiles Klimagerät kostet mit Mengenrabatt vielleicht 250 Euro. Bei geschätzt 400 Gruppen- und Pausenräumen im Werk sind das gerade mal 100.000 Euro. Auf jeder Betriebsversammlung verkünden Sie jährliche Investitionen von 1 Milliarde und mehr. Da wird Ihnen diese Belegschaft doch wohl die geradezu lächerlichen 100.000 Euro wert sein. Also statten Sie endlich die Gruppenräume mit Klimaanlagen aus. „Unabhängige“ Trittbrettfahrer aufgeschreckt Kaum hatten wir unsere letzte Ausgabe der alternative verteilt, erschien noch am selben Tag eine via Email kursierende Flugschrift der „UAG‘78/Die Unabhängigen“ in der sie sich an unserem Artikel zur Altersteilzeit „IGMMitglieder vor Trittbrettfahrern“ abarbeiten - getroffene Hunde bellen. Martin Bott Betriebsrat Tel. 67965 Zum Verteilen vor den Toren hatten sie wohl zu wenig Mumm und Mannschaft, darauf müssen wir wohl warten bis wieder Betriebsratswahlen vor der Tür stehen. „Die Unabhängigen“, nicht gerade bekannt als die Kämpfer an vorderster Front für die Interessen der Belegschaft, doch wenn es ums Trittbrettfahren geht, kann es ihnen nicht schnell genug gehen. In ihrem Flugblatt behaupten sie, dass alle Beschäftigten Anspruch auf alle tariflichen Leistungen hätten, dies sei im Arbeitsvertrag so geregelt. Tatsache ist: Nicht-GewerkschaftsMitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen, weil kein Arbeitgeber sie durch schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum Gewerkschaftsbeitritt veranlassen möchte. Sie profitieren damit als "Trittbrettfahrer" von den Ergebnissen gewerkschaftlicher Tarifpolitik. Im Arbeitsvertrag wird zwar Bezug genommen auf die tarifliche Arbeitszeit, die tarifliche Vergütung und den tariflichen Urlaub, es ist aber nirgends die Rede von einem verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen – von einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit ganz zu schweigen, der taucht da nicht einmal auf. Im Gegenteil, es wird Bezug genommen auf geltende tarifliche Bestimmungen – und die lauten in jedem bei uns geltenden Tarifvertrag: „§ 1 Geltungsbereich 1.1 Dieser Tarifvertrag gilt: 1.1.1 räumlich: für das Land Baden-Württemberg mit den Tarifgebieten Nordwürttemberg/Nordbaden, SüdwürttembergHohenzollern und Südbaden; 1.1.2 fachlich: für alle Betriebe, die selbst oder deren Inhaber Mitglied des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, sind; 1.1.3 persönlich: für alle Beschäftigten in diesen Betrieben, die Mitglied der IG Metall sind.“ Juristisch bewegen sich unsere „Unabhängigen“ Trittbrettfahrer also auf sehr dünnem Eis, gegen BAGUrteile anstinken zu wollen ist halt schon sehr vermessen. Politisch haben sie keine eigenen Tarifverträge noch Erfolge beim Aushandeln individual-vertraglicher Leistungen vorzuweisen (welcher Arbeitgeber ließe sich davon schon beeindrucken), politisch also völlig bedeutungslos. Moralisch haben sie jeden Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen verwirkt. Wer der Solidargemeinschaft den Rücken kehrt, kann nicht deren erkämpfte Errungenschaften beanspruchen - genauso wenig wie man eine Brandschutzversicherung abschließen kann, wenn das Häuschen schon abgebrannt ist. Das wichtigste aber verschweigen sie tunlichst: Es ist den zigtausenden Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, die durch ihre Mitgliedschaft in der IG Metall und ihrem Engagement in Tarifauseinandersetzungen es erst ermöglichen, daß Tarifverträge überhaupt zustande kommen! Audi-Lounges für Audi-Werker: Wer hat nun das Beste oder doch eher Nichts? (Zeitungsmeldung 18. Mai) Audi konzipierte die neuen Gruppenecken und Pausenräume für die beiden deutschen Produktionsstandorte Ingolstadt und Neckarsulm zusammen mit den Fakultäten für Holztechnik und Innenarchitektur der Hochschule Rosenheim. Design und modularer Aufbau der MitarbeiterLounges sind Audi zufolge einzigartig in der Automobilindustrie. Personalvorstand Thomas Sigi: „Unser Ziel ist es, weltweit attraktiver Arbeitgeber zu sein - eine angenehme und motivierende Arbeitsathmosphäre gehört für uns selbstverständlich dazu. Gerade in den Gruppenecken und Pausenräumen sollen sich unsere Mitarbeiter wohl fühlen.“ Na, Herr Zetsche und Herr Porth, Da sind wir vom „Besten“ aber noch meilenweit entfernt. Und klimatisiert sind die auch noch. Michael Clauss IGM - Betriebsrat Tel. 67977 Nr. 139, 29. 7. 2015 2 Logistikbereiche in Hedelfingen: Nach Stress und Unruhe sind jetzt Verbesserungen nötig von Pablo Alderete, SC/PTG (Logistik Hedelfingen) Stressige Zeiten für die Logistikbereiche. Die Tätigkeiten, die von Daimler-Mitarbeitern und von Werkvertragsfirmen (wie z.B. Rhenus Logistik) erledigt werden, wurden neu aufgeteilt. In aller Eile wurde dabei letztes Jahr von oben das LOGiNET Konzept durchgeführt ohne genügend Personal und darauf vorbereite Abteilungen auf zu stellen. In den Bereichen hieß es dann zunächst „Land unter“. Das Entladen der Lkws mit dem gängigen Produktionsversorgungsmaterial wird nicht mehr von den anliefernden Firmen erledigt, sondern von Daimler-Mitarbeitern in der Logistik selbst, für die diese Arbeitsumfänge hinzu kamen. Weil gleichzeitig die Produktion auf Hochtouren lief, standen die Lkws Schlange, die Wareneingangshallen waren überfüllt und die Stapler hatten teilweise gar keinen Platz um das Material abzuladen. Auch wenn sich die Situation etwas entspannt hat. In dem Logistikbereich NAG 2 beträgt die Leiharbeitsquote aktuell 33 %. Es bildet sich kein festes Team heraus, ständig werden neue Leute eingelernt. Und einen Staplerschein zu besitzen heißt noch lange nicht Stapler (unter Drucksituationen) fahren zu können. Am Ende müssen die Nerven der Kolleginnen und Kollegen herhalten. Vielleicht ist man davon ausgegangen, dass die Gutmütigkeit der Kolleginnen und Kollegen die Probleme von selbst regelt. Der wachsende Druck und die gestiegene Arbeitsbelastung schlagen sich aber auch darin nieder, dass die Bereitschaft zur Samstags- und Überstundenarbeit nachgelassen hat. Und darauf ist das Unternehmen angewiesen. Also ist es höchste Zeit die Abteilungen besser zu besetzen und die Leiharbeiterquote zu senken. Durch Einstellung von Leiharbeitern, durch Übernahme von Stammpersonal aus den Montagebereichen in die Logistik (es gibt genug Kollegen die aus der taktgebundenen Montage weg versetzt werden möchten). Weitere Forderungen aus dem Bereich: ● Erhöhung der Grundeinstufung in der Logistik von EG 5 auf EG 6. Der erhöhte Druck in den letzten Jahren rechtfertigt das. ● keine Personalunterbesetzung mehr. Neueinstellungen und Übernahmen um im Schichtbetrieb mit einer festen Mannschaft und ausreichender Besetzung zu fahren ● als Anerkennung für Überstundenarbeit und den Einsatz der Mannschaft wäre eine Aussage angebracht, die Logistikbereiche in den nächsten Jahren nicht weiter Das Beste oder vielleicht doch Nix? … mag sich der eine oder andere Logistik-Kollege angesichts des Pausenraums im Geb. 39 denken. Seit Jahren wird angemahnt diesen zu ertüchtigen. Passiert ist nix. Auch nachdem die Belegschaft für die NAG3Produktion dort aufgestockt wurde und erhöhter Platzbedarf da war. Und auch nachdem der Betriebsrat sich kürzlich dafür stark gemacht hat. Vor 2 Jahren hat´s von unten die Scheiße durch den Abfluss hochgespült. Da wurde dann einmal durchgewischt und gut war´s. Es fehlt dort eigentlich alles. Stühle, funktionierende Lüftung, Spinde und mehr Platz. Impressum Herausgeber: Basis e.V., Cannstatter Str. 61/1, Esslingen V.i.S.d.P: Thomas Adler, Cannstatter Str. 61/1, Esslingen Verantw. Redakteur: Thomas Adler Druck: UWS, Stuttgart Nr. 139, 29. 7. 2015 3 fremd zu vergeben. ● Pausenräume angemessen gestalten ● geizige Höhereinstufungspraxis (z.B. bei Vorarbeitertätigkeiten) beenden. GBR will Verlängerung „ZuSi“: Aufpassen - keine Zugeständnisse! Ende 2016 läuft die Betriebsvereinbarung „Zukunftssicherung Daimler“ aus. Bereits in den nächsten Wochen will der Gesamtbetriebsrat Verhandlungen für eine Verlängerung aufnehmen. Aber Vorsicht! Wir haben keinen Bock auf die nächste Verschlechterungsrunde. Wir erinnern uns: Für den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen (Ausnahme Krisenfall, deshalb haben wir da nochmals gezahlt) wurden eine ganze Reihe von Verschlechterungen für die Beschäftigten vereinbart. Alle neuen Beschäftigten ab 2004 bekamen ein eigenes Vergütungsmodell. VM3 ist gegenüber dem VM1 um 8% schlechter. Einführung DLTV mit längeren Arbeitszeiten für weniger Geld. Durch Einführung Leiharbeitsquote zwischenzeitlich 8% Leiharbeiter. Durch die anhaltende öffentliche Kritik an den prekären Beschäftigungsverhältnissen reagiert jetzt die Politik mit einer Verschärfung der Gesetzeslage. Warum also jetzt mit dem Vorstand verhandeln? Gerüchten zufolge ist der GBR bereit eine Erhöhung der Leiharbeitsquote auf 10 Prozent zu vereinbaren? Wir sagen: Wenn die Quote verändert werden darf, dann nur nach unten! Am 24. September ruft die IGMetall zu einem bundesweiten Aktionstag auf: „Arbeit: Sicher und fair für alle! Gegen Lohndumping und Tarifflucht“ Anstatt weiterer Zugeständnisse gehen wir doch lieber alle gemeinsam am 24.09. auf die Straße. Und wenn wir viele sind, nehmen wir doch die großen Straßen. Wie 2004. Das ist eh schon lange überfällig. Daimler und der SWR Gut zu wissen: Bildungszeitgesetz seit 1. Juli in Kraft! Seit ersten Juli haben nun auch Beschäftigte in Baden–Württemberg Anspruch auf 5 bezahlte Tage Bildungszeit pro Jahr. Lange genug hat es gedauert bis auch in diesem Bundesland bezahlte Zeit für Bildung gesetzlich eingeführt wurde. Bereits 1974 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. Verschiedene Bundesländer haben dies schon seit Jahrzehnten umgesetzt. Im Koalitionsvertrag zwischen den Grünen und der SPD wurde die Einführung 2011 fest geschrieben und nun endlich auch gesetzlich geregelt. WOFÜR kann Bildungszeit genutzt werden? für berufliche Weiterbildung für politische Weiterbildung für Qualifizierung zur Wahrung ehrenamtlicher Tätigkeiten (voraussichtlich ab 2016) WER kann Bildungszeit nehmen? Der Anspruch besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mindestens 12 Monate besteht. AB WANN kann Bildungszeit in Anspruch genommen werden? Seit 1. Juli. Ihr könnt sie also sofort beantragen. Hans-Jürgen Butschler Betriebsrat PT/A Tel.: 67960 WIE kann Bildungszeit beantragt werden: Anträge müssen spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber schriftlich vorliegen. Antragsformulare und Modalitäten findet ihr auf der WEB Seite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg unter „Bildungszeit“. Wichtig: Der Arbeitgeber entscheidet unverzüglich, spätestens bis 4 Wochen vor Beginn der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht 4 Wochen vorher über den Antrag, gilt er als bewilligt! Die Bildungszeit muss im jeweiligen Kalenderjahr genommen werden. Sie kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden. Und noch eins: Auch wenn es sich dabei um berufliche Weiterbildung handelt, darf der Arbeitgeber betrieblich notwendige Qualifizierung NICHT auf euren Bildungszeitanspruch anrechnen. Das ist im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen! Kolleginnen und Kollegen, macht was daraus und lasst euch nicht veräppeln. Ihr habt einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Bildung. Auch beim Erben Reich bleibt reich und arm bleibt arm Georg Rapp Tel. 57483 Vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem das Vererben von Betrieben neu geregelt werden soll. Nach diesem Gesetzesentwurf werden 98% aller Betriebserben weiterhin keine Erbschaftssteuer für ihre ererbten Betriebe zahlen. Unsere Superreichen haben es erfolgreich geschafft, den Mittelstand für Nr. 139, 29. 7. 2015 ihre Interessen zu instrumentalisieren. Gejammer um Mittelstand und Arbeitsplätze hilft halt immer. Der selbsternannte SPD-Linke Ralf Stegner ist schon zufrieden, dass mit der Neuregelung das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer nicht sinkt! Ganz anders die Situation, wenn ein Hartz IV-Empfänger das Zeitliche segnet, der, aus welchen Gründen auch immer, noch Restvermögen, z.B. als Schonvermögen, vererbt. Dann können nach §35 Sozialgesetzbuch II die Sozialbehörden die4 Daimler holt sich die erwartete Klatsche – und hat immer noch nicht genug Georg Rapp Tel. 57483 Wie zu erwarten war und von uns in der Alternative 138 vorhergesagt, hat Daimler auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) seine Klage gegen den SWR verloren. Dem Sender wollte er die weitere Ausstrahlung des Filmes „Hungerlohn am Fließband – wie Tarife ausgehebelt werden“ untersagen, in dem die skandalösen Zustände in den Fabrikhallen durch die Ausbeutung von Werkvertraglern und Leiharbeitern gezeigt wird. Ziemlich fassungslos nahmen wir zunächst zur Kenntnis, dass das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat, weil die Entscheidung durch das WallraffUrteil eben dieses Bundesgerichtshofs abgesichert sei. Zu unserer Erleichterung kündigte Frau von Vellberg im Namen des Unternehmens noch im Gerichtsfoyer an, Nichtzulassungsbeschwerde zu stellen, um doch noch in Revision gehen zu können. Nachdem bei allem, was man hört, keine gesetzliche Verschärfung von Werkverträgen zu erwarten ist, ist es umso wichtiger, das Thema Lohndumping durch Werkverträge beständig in der öffentlichen Diskussion zu halten. Denn nur das schützt davor, dass sich die skandalösen Zustände der letzten Jahre wieder einschleichen. Wenn es doch noch was wird mit Revision, haben wir diesbezüglich für die nächsten zwei, drei Jahre ausgesorgt. ses Vermögen für sich zum Ausgleich gezahlter Hartz IV-Leistungen reklamieren. Einerseits legt sich die Regierung mächtig ins Zeug, um die Reichen vorm Steuerzahlen zu bewahren. Andererseits krallt sie sich bei den Armen unserer Gesellschaft noch den letzten Cent. Ein Skandal ohne Gleichen! Da hilft nur eins, frei nach Gerhard Polt: Da braucht es ja geradezu eine Revolution. Und deshalb wähl ich auch nächstes Mal wieder CDUSPDFDPGrüne.
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