Alternative Nr. 139

alternative
Für die Kolleginnen und Kollegen im Daimler-Werk Untertürkheim
Nr. 139
Extreme Hitzewelle macht Arbeit unerträglich:
Werkleitung zur Abhilfe verpflichtet
Seit Ende Juni sind die Menschen
in Europa einer extremen Hitzeperiode ausgesetzt. Was für viele
während dem Wochenende am
Baggersee durchaus noch als
wünschenswert gilt, wird während
der Arbeit zur unerträglichen Belastung. Während man in der Freizeit am Baggersee jederzeit die Abkühlung im Wasser oder im Schatten
eines Baumes suchen kann, ist das
am Arbeitsplatz nicht ganz so einfach. Trotzdem gilt: Spätestens ab
Raumtemperaturen von über 30
Grad ist der Arbeitgeber gesetzlich
verpflichtet mit vorrangig technischen, aber auch organisatorischen
Maßnahmen die Belastung zu reduzieren.
Hitzebedingte Schwerfälligkeit?
Ob es wohl auch etwas mit diesen
extremen Temperaturen zu tun hatte, dass die Damen und Herren der
Führungsriege so träge auf die Forderungen des Betriebsrats nach echten spürbaren Maßnahmen reagierten? Oder liegt es doch eher an der
üblichen Knauserei, wenn es um
notwendige Verbesserungen der
Arbeitsbedingungen geht? Jedenfalls musste der Betriebsrat wieder
einmal die Ablehnung von Überstunden androhen, damit endlich etwas
in Gang kommt.
Betriebsvereinbarung gegen Hitzebelastung ist erst ein Anfang
Nach jahrelangem Ausweichen der
Werkleitung steht nun am Donnerstag in der Betriebsratssitzung eine
Vereinbarung gegen Hitzebelastung
zur Abstimmung. Nicht dass wir damit schon nachhaltige und flächige
Maßnahmen gegen Hitzebelastungen vereinbart hätten. Aber zumindest haben wir jetzt einen verbindlichen Reklamationsprozess von sogenannten „Hotspots“.
Zukünftig Wasser für alle
Die einfachste, aber wohl auch die
billigste Maßnahme für die Firma ist
die kostenlose Ausgabe von Mineralwasser. In der Betriebsvereinbarung
Nr. 139, 29. 7. 2015
ist festgelegt, dass im Werk Untertürkheim zukünftig alle Beschäftigten
(Stamm-Beschäftigte, Auszubildende, Leiharbeiter und Ferienbeschäftigte) mit Mineralwasser versorgt
werden.
Zusätzliche Hitzepausen
Zukünftig wird außerdem an jedem
Werktag vormittags darüber entschieden, ob eine außergewöhnliche
Hitzesituation vorliegt. Ist dies der
Fall, werden weitergehende Maßnahmen freigegeben. Diese können
beispielsweise sein: verstärkte Lüftung, zusätzliche Wasserausgabe,
Anpassung Pausenregelungen, Ausfassung mobiler Klimageräte, usw.
Zusätzliche Hitzepausen sind eine
geeignete Sofortmaßnahme zur notwendigen „Entwärmung“ bzw. Abkühlung und deshalb haben wir IGMetall-Betriebsräte dies auch von
der Werkleitung eingefordert. In den
letzten Wochen wurden daraufhin
z.B. in der Achsproduktion an den
extremen Hitzetagen zusätzliche 10
Minuten Pause gewährt. Ob 10 Minuten zusätzliche Pause auf einen 8
Stundentag ausreichen, darf allerdings bezweifelt werden.
Aber ganz so blauäugig wie die
Zentrums-Betriebsräte bin ich dann
doch nicht. Die fordern in einem
Flugblatt 15 Minuten Hitzepause je
Arbeitsstunde. Das Gesetz, das
den deutschen Arbeitgebern zwei
1
29. Juli 2015
Michael Clauss
IGM - Betriebsrat
Tel. 67977
Stunden bezahlte (?)
Hitzepause je Arbeitstag vorschreibt, kenne ich zwar noch
nicht. Aber ich bin jedenfalls auch
einverstanden. Die noch weitergehende „Zentrums“-Forderung nach
bezahlt „hitzefrei“ finde ich sogar
noch sympathischer. Deshalb würde
ich die Autoren des Flugblattes gerne dazu auffordern, dies nun auch
bei der Werkleitung durchzusetzen.
Ernsthaft: Das Arbeitsrecht im kapitalistischen Wirtschaftssystem in
Deutschland sieht leider kein
„hitzefrei“ vor. Auch sehe ich uns
nicht kurz vor dem (durchaus anstrebenswerten) Systemumbruch.
Deshalb werden Belegschaft und
Betriebsräte noch einigen Druck machen müssen, um tatsächlich wirksame und nachhaltige Maßnahmen
durchzusetzen. Aber eine konkrete
Forderung möchte ich schon noch
an die Geschäftsleitung absetzen.
Ein mobiles Klimagerät kostet mit
Mengenrabatt vielleicht 250 Euro.
Bei geschätzt 400 Gruppen- und
Pausenräumen im Werk sind das
gerade mal 100.000 Euro. Auf jeder
Betriebsversammlung verkünden Sie
jährliche Investitionen von 1 Milliarde
und mehr. Da wird Ihnen diese Belegschaft doch wohl die geradezu
lächerlichen 100.000 Euro wert sein.
Also statten Sie endlich die Gruppenräume mit Klimaanlagen aus.
„Unabhängige“ Trittbrettfahrer aufgeschreckt
Kaum hatten wir unsere letzte Ausgabe der alternative verteilt, erschien noch am selben Tag eine via Email kursierende Flugschrift der „UAG‘78/Die Unabhängigen“ in der sie sich an unserem Artikel zur Altersteilzeit „IGMMitglieder vor Trittbrettfahrern“ abarbeiten - getroffene Hunde bellen.
Martin Bott
Betriebsrat
Tel. 67965
Zum Verteilen vor den
Toren hatten sie wohl zu
wenig Mumm und Mannschaft, darauf müssen wir wohl warten bis
wieder Betriebsratswahlen vor der
Tür stehen. „Die Unabhängigen“,
nicht gerade bekannt als die Kämpfer an vorderster Front für die Interessen der Belegschaft, doch wenn
es ums Trittbrettfahren geht, kann
es ihnen nicht schnell genug gehen.
In ihrem Flugblatt behaupten sie,
dass alle Beschäftigten Anspruch
auf alle tariflichen Leistungen hätten, dies sei im Arbeitsvertrag so
geregelt.
Tatsache ist: Nicht-GewerkschaftsMitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen,
weil kein Arbeitgeber sie durch
schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum Gewerkschaftsbeitritt veranlassen möchte.
Sie profitieren damit als "Trittbrettfahrer" von den Ergebnissen gewerkschaftlicher Tarifpolitik.
Im Arbeitsvertrag wird zwar Bezug
genommen auf die tarifliche Arbeitszeit, die tarifliche Vergütung und
den tariflichen Urlaub, es ist aber
nirgends die Rede von einem verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen – von einem
Tarifvertrag zur Altersteilzeit ganz
zu schweigen, der taucht da nicht
einmal auf. Im Gegenteil, es wird
Bezug genommen auf geltende tarifliche Bestimmungen – und die
lauten in jedem bei uns geltenden
Tarifvertrag:
㤠1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Tarifvertrag gilt:
1.1.1 räumlich:
für das Land Baden-Württemberg
mit den Tarifgebieten Nordwürttemberg/Nordbaden, SüdwürttembergHohenzollern und Südbaden;
1.1.2 fachlich:
für alle Betriebe, die selbst oder deren Inhaber Mitglied des Verbandes
der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V., Stuttgart,
sind;
1.1.3 persönlich:
für alle Beschäftigten in diesen Betrieben, die Mitglied der IG Metall
sind.“
Juristisch bewegen sich unsere
„Unabhängigen“ Trittbrettfahrer also
auf sehr dünnem Eis, gegen BAGUrteile anstinken zu wollen ist halt
schon sehr vermessen.
Politisch haben sie keine eigenen
Tarifverträge noch Erfolge beim
Aushandeln individual-vertraglicher
Leistungen vorzuweisen (welcher
Arbeitgeber ließe sich davon schon
beeindrucken), politisch also völlig
bedeutungslos.
Moralisch haben sie jeden Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen verwirkt. Wer der Solidargemeinschaft den Rücken kehrt, kann
nicht deren erkämpfte Errungenschaften beanspruchen - genauso
wenig wie man eine Brandschutzversicherung abschließen kann,
wenn das Häuschen schon abgebrannt ist.
Das wichtigste aber verschweigen sie tunlichst:
Es ist den zigtausenden Kolleginnen und Kollegen zu verdanken,
die durch ihre Mitgliedschaft in
der IG Metall und ihrem Engagement in Tarifauseinandersetzungen es erst ermöglichen, daß Tarifverträge überhaupt zustande
kommen!
Audi-Lounges für Audi-Werker:
Wer hat nun das
Beste oder doch
eher Nichts?
(Zeitungsmeldung 18. Mai)
Audi konzipierte die neuen Gruppenecken und Pausenräume für die beiden deutschen Produktionsstandorte
Ingolstadt und Neckarsulm zusammen mit den Fakultäten für Holztechnik und Innenarchitektur der
Hochschule Rosenheim. Design und
modularer Aufbau der MitarbeiterLounges sind Audi zufolge einzigartig in der Automobilindustrie.
Personalvorstand Thomas Sigi:
„Unser Ziel ist es, weltweit attraktiver
Arbeitgeber zu sein - eine angenehme und motivierende Arbeitsathmosphäre gehört für uns selbstverständlich dazu. Gerade in den Gruppenecken und Pausenräumen sollen
sich unsere Mitarbeiter wohl fühlen.“
Na, Herr Zetsche und Herr Porth,
Da sind wir vom „Besten“ aber
noch meilenweit entfernt. Und klimatisiert sind die auch
noch.
Michael Clauss
IGM - Betriebsrat
Tel. 67977
Nr. 139, 29. 7. 2015
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Logistikbereiche in Hedelfingen:
Nach Stress und Unruhe sind
jetzt Verbesserungen nötig
von Pablo Alderete, SC/PTG
(Logistik Hedelfingen)
Stressige Zeiten für die Logistikbereiche. Die Tätigkeiten, die von
Daimler-Mitarbeitern
und
von
Werkvertragsfirmen (wie z.B. Rhenus Logistik) erledigt werden, wurden
neu
aufgeteilt.
In aller Eile wurde dabei letztes
Jahr von oben das LOGiNET Konzept durchgeführt ohne genügend
Personal und darauf vorbereite
Abteilungen auf zu stellen. In den
Bereichen hieß es dann zunächst
„Land unter“.
Das Entladen der Lkws mit dem
gängigen Produktionsversorgungsmaterial wird nicht mehr von den
anliefernden Firmen erledigt, sondern von Daimler-Mitarbeitern in
der Logistik selbst, für die diese
Arbeitsumfänge hinzu kamen.
Weil gleichzeitig die Produktion auf
Hochtouren lief, standen die Lkws
Schlange, die Wareneingangshallen waren überfüllt und die Stapler
hatten teilweise gar keinen Platz
um das Material abzuladen.
Auch wenn sich die Situation etwas entspannt hat. In dem Logistikbereich NAG 2 beträgt die
Leiharbeitsquote aktuell 33 %. Es
bildet sich kein festes Team heraus, ständig werden neue Leute
eingelernt.
Und einen Staplerschein zu besitzen heißt noch lange nicht Stapler
(unter Drucksituationen) fahren zu
können. Am Ende müssen die Nerven der Kolleginnen und Kollegen
herhalten.
Vielleicht ist man davon ausgegangen, dass die Gutmütigkeit der Kolleginnen und Kollegen die Probleme von selbst regelt. Der wachsende Druck und die gestiegene
Arbeitsbelastung schlagen sich
aber auch darin nieder, dass die
Bereitschaft zur Samstags- und
Überstundenarbeit nachgelassen
hat.
Und darauf ist das Unternehmen
angewiesen. Also ist es höchste
Zeit die Abteilungen besser zu besetzen und die Leiharbeiterquote
zu senken. Durch Einstellung von
Leiharbeitern, durch Übernahme
von Stammpersonal aus den Montagebereichen in die Logistik (es
gibt genug Kollegen die aus der
taktgebundenen Montage weg versetzt
werden
möchten).
Weitere Forderungen aus dem Bereich:
● Erhöhung der Grundeinstufung
in der Logistik von EG 5 auf EG 6.
Der erhöhte Druck in den letzten
Jahren rechtfertigt das.
● keine Personalunterbesetzung
mehr. Neueinstellungen und Übernahmen um im Schichtbetrieb mit
einer festen Mannschaft und ausreichender Besetzung zu fahren
● als Anerkennung für Überstundenarbeit und den Einsatz der
Mannschaft wäre eine Aussage
angebracht, die Logistikbereiche in
den nächsten Jahren nicht weiter
Das Beste oder vielleicht doch Nix?
… mag sich der eine oder andere
Logistik-Kollege angesichts des
Pausenraums im Geb. 39 denken.
Seit Jahren wird angemahnt diesen
zu ertüchtigen.
Passiert ist nix. Auch nachdem die
Belegschaft
für
die
NAG3Produktion dort aufgestockt wurde
und erhöhter Platzbedarf da war.
Und auch nachdem der Betriebsrat
sich kürzlich dafür stark gemacht
hat.
Vor 2 Jahren hat´s von unten die
Scheiße durch den Abfluss hochgespült. Da wurde dann einmal durchgewischt und gut war´s. Es fehlt dort
eigentlich alles. Stühle, funktionierende Lüftung, Spinde und mehr
Platz.
Impressum Herausgeber:
Basis e.V., Cannstatter Str. 61/1, Esslingen
V.i.S.d.P: Thomas Adler, Cannstatter Str. 61/1, Esslingen
Verantw. Redakteur: Thomas Adler Druck: UWS, Stuttgart
Nr. 139, 29. 7. 2015
3
fremd zu vergeben.
● Pausenräume angemessen gestalten
● geizige Höhereinstufungspraxis
(z.B. bei Vorarbeitertätigkeiten)
beenden.
GBR will Verlängerung „ZuSi“:
Aufpassen - keine
Zugeständnisse!
Ende 2016 läuft die Betriebsvereinbarung „Zukunftssicherung Daimler“
aus. Bereits in den nächsten Wochen will der Gesamtbetriebsrat Verhandlungen für eine Verlängerung
aufnehmen. Aber Vorsicht! Wir haben keinen Bock auf die nächste
Verschlechterungsrunde. Wir erinnern uns: Für den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen (Ausnahme Krisenfall, deshalb haben wir
da nochmals gezahlt) wurden eine
ganze Reihe von Verschlechterungen für die Beschäftigten vereinbart.
 Alle neuen Beschäftigten ab 2004
bekamen ein eigenes Vergütungsmodell. VM3 ist gegenüber dem
VM1 um 8% schlechter.
 Einführung DLTV mit längeren
Arbeitszeiten für weniger Geld.
 Durch Einführung Leiharbeitsquote zwischenzeitlich 8% Leiharbeiter.
Durch die anhaltende öffentliche
Kritik an den prekären Beschäftigungsverhältnissen reagiert jetzt die
Politik mit einer Verschärfung der
Gesetzeslage. Warum also jetzt mit
dem Vorstand verhandeln? Gerüchten zufolge ist der GBR bereit eine
Erhöhung der Leiharbeitsquote auf
10 Prozent zu vereinbaren? Wir sagen: Wenn die Quote verändert werden darf, dann nur nach unten!
Am 24. September ruft die IGMetall zu einem bundesweiten Aktionstag auf: „Arbeit: Sicher und
fair für alle! Gegen Lohndumping
und Tarifflucht“
Anstatt weiterer Zugeständnisse gehen wir doch lieber alle gemeinsam
am 24.09. auf die Straße. Und wenn
wir viele sind, nehmen wir doch die
großen Straßen. Wie 2004. Das ist
eh schon lange überfällig.
Daimler und der SWR
Gut zu wissen:
Bildungszeitgesetz seit 1. Juli in Kraft!
Seit ersten Juli haben nun auch Beschäftigte in Baden–Württemberg
Anspruch auf 5 bezahlte Tage Bildungszeit pro Jahr. Lange genug
hat es gedauert bis auch in diesem
Bundesland bezahlte Zeit für Bildung
gesetzlich eingeführt wurde. Bereits
1974 hatte sich die Bundesrepublik
Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung,
der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen
Bildung einzuführen. Verschiedene
Bundesländer haben dies schon seit
Jahrzehnten umgesetzt. Im Koalitionsvertrag zwischen den Grünen
und der SPD wurde die Einführung
2011 fest geschrieben und nun endlich auch gesetzlich geregelt.
WOFÜR kann Bildungszeit genutzt
werden?
 für berufliche Weiterbildung
 für politische Weiterbildung
 für Qualifizierung zur Wahrung
ehrenamtlicher
Tätigkeiten
(voraussichtlich ab 2016)
WER kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie Auszubildende deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mindestens 12 Monate
besteht.
AB WANN kann Bildungszeit in Anspruch genommen werden?
Seit 1. Juli. Ihr könnt sie also sofort beantragen.
Hans-Jürgen Butschler
Betriebsrat PT/A
Tel.: 67960
WIE kann Bildungszeit
beantragt werden:
Anträge müssen spätestens 8
Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber schriftlich
vorliegen. Antragsformulare und
Modalitäten findet ihr auf der
WEB Seite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg unter
„Bildungszeit“.
Wichtig: Der Arbeitgeber entscheidet
unverzüglich, spätestens bis 4 Wochen vor Beginn der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht 4 Wochen vorher über den Antrag, gilt er als bewilligt!
Die Bildungszeit muss im jeweiligen
Kalenderjahr genommen werden.
Sie kann nicht auf das Folgejahr
übertragen werden.
Und noch eins: Auch wenn es sich
dabei um berufliche Weiterbildung
handelt, darf der Arbeitgeber betrieblich
notwendige
Qualifizierung
NICHT auf euren Bildungszeitanspruch anrechnen. Das ist im Gesetz
ausdrücklich ausgeschlossen!
Kolleginnen und Kollegen, macht
was daraus und lasst euch nicht
veräppeln. Ihr habt einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Bildung.
Auch beim Erben
Reich bleibt reich und arm bleibt arm
Georg Rapp
Tel. 57483
Vor wenigen Tagen hat
das
Bundeskabinett
einen Gesetzesentwurf
verabschiedet, mit dem das Vererben von Betrieben neu geregelt werden soll. Nach diesem Gesetzesentwurf werden 98% aller Betriebserben
weiterhin keine Erbschaftssteuer für
ihre ererbten Betriebe zahlen. Unsere Superreichen haben es erfolgreich geschafft, den Mittelstand für
Nr. 139, 29. 7. 2015
ihre Interessen zu instrumentalisieren. Gejammer um Mittelstand und
Arbeitsplätze hilft halt immer. Der
selbsternannte
SPD-Linke
Ralf
Stegner ist schon zufrieden, dass
mit der Neuregelung das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer nicht
sinkt!
Ganz anders die Situation, wenn ein
Hartz IV-Empfänger das Zeitliche
segnet, der, aus welchen Gründen
auch immer, noch Restvermögen,
z.B. als Schonvermögen, vererbt.
Dann können nach §35 Sozialgesetzbuch II die Sozialbehörden die4
Daimler holt sich die erwartete Klatsche – und hat immer noch nicht genug
Georg Rapp
Tel. 57483
Wie zu erwarten war
und von uns in der Alternative 138 vorhergesagt, hat Daimler auch
vor dem Oberlandesgericht (OLG) seine Klage gegen den
SWR verloren. Dem Sender wollte er
die weitere Ausstrahlung des Filmes
„Hungerlohn am Fließband – wie
Tarife ausgehebelt werden“ untersagen, in dem die skandalösen Zustände in den Fabrikhallen durch die
Ausbeutung von Werkvertraglern
und Leiharbeitern gezeigt wird.
Ziemlich fassungslos nahmen wir
zunächst zur Kenntnis, dass das
OLG die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat, weil
die Entscheidung durch das WallraffUrteil eben dieses Bundesgerichtshofs abgesichert sei. Zu unserer Erleichterung kündigte Frau von Vellberg im Namen des Unternehmens
noch im Gerichtsfoyer an, Nichtzulassungsbeschwerde zu stellen, um
doch noch in Revision gehen zu können.
Nachdem bei allem, was man hört,
keine gesetzliche Verschärfung von
Werkverträgen zu erwarten ist, ist es
umso wichtiger, das Thema Lohndumping durch Werkverträge beständig in der öffentlichen Diskussion zu halten. Denn nur das schützt
davor, dass sich die skandalösen
Zustände der letzten Jahre wieder
einschleichen. Wenn es doch noch
was wird mit Revision, haben wir
diesbezüglich für die nächsten zwei,
drei Jahre ausgesorgt.
ses Vermögen für sich zum Ausgleich gezahlter Hartz IV-Leistungen
reklamieren. Einerseits legt sich die
Regierung mächtig ins Zeug, um die
Reichen vorm Steuerzahlen zu bewahren. Andererseits krallt sie sich
bei den Armen unserer Gesellschaft
noch den letzten Cent. Ein Skandal
ohne Gleichen!
Da hilft nur eins, frei nach Gerhard
Polt: Da braucht es ja geradezu eine
Revolution. Und deshalb wähl ich
auch nächstes Mal wieder
CDUSPDFDPGrüne.