ProgrAmmDokumEnt FtI-Struktur Antrag auf gewährung von Förderungsmitteln LAND Oberösterreich LW L D - W i / E - 6 5 Amt der oö. Landesregierung Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Abteilung Wirtschaft Bahnhofplatz 1 4021 Linz Eingangsstempel Zutreffendes ankreuzen! 1. Bezeichnung des Projekts / Vorhabens 2. Antragsteller/in (Förderungswerber/in) Bezeichnung _____________________________________________________________________________ Universitäre Forschungseinrichtung Außeruniversitäre Forschungseinrichtung Sonstige Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung Anschrift und Standort PLZ ____________ Ort _________________________________________________________ Straße ________________________________________________________ Nr. _____________ Telefon ___________________________________ Fax ________________________________ E-Mail ________________________________________________________________________ Forschungsstandort in Oberösterreich ______________________________________________ Firmenbuch-Nr./ZVR _____________________________________________________________________________ Verantwortliche/r / zeichnungsberechtigte/r Vertreter/in Familien-/Nachname _____________________________________________________________ Vorname ________________________________________________ Titel __________________ Position im Unternehmen/Verein/Organisation ________________________________________ Telefon ___________________________________ Fax ________________________________ E-Mail ________________________________________________________________________ Projektverantwortliche/r / zeichnungsberechtigte/r Vertreter/in Familien-/Nachname _____________________________________________________________ Vorname ________________________________________________ Titel __________________ Position im Unternehmen/Verein/Organisation ________________________________________ Telefon ___________________________________ Fax ________________________________ E-Mail ________________________________________________________________________ Angaben zu Unternehmensbasisdaten KMU (gemäß Definition EU) *) Bankverbindung Bankinstitut ____________________________________________________________________ Ja Nein Vorsteuerabzug Ja Nein IBAN _________________________________________________________________________ BIC __________________________________________________________________________ *) Anlage 1: KMU-Erklärung – Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, Wirtschaftstreuhänders oder Rechtsanwalt DVR: 0069264 Seite 1 von 9 Stand: Oktober 2015 Angaben zu den rechtlichen unternehmensbasisdaten Zur Dokumentation der Rechtsform des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag im Anhang beizufügen: - Kapitalgesellschaft: aktueller Firmenbuchauszug - Personengesellschaft: aktueller Firmenbuchauszug sowie Gesellschafter/in(nen), Art der Beteiligung - Verein: Auszug aus dem Vereinsregister, Amtsbestätigung über die vertretungs- und zeichnungsberechtigte(n) Person(en) - Sonstige: geeigneter Nachweis; Bestätigung über die vertretungs- und zeichnungsberechtigte(n) Person(en) 3. Bezug zum Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogramm „Innovatives oÖ 2020“ Aktionsfeld Industrielle Produktionsprozesse Energie Gesundheit/Alternde Gesellschaft Lebensmittel/Ernährung Mobilität/Logistik Beschreiben Sie die Auswirkungen und Bedeutung des Projekts / Vorhabens auf die Zielsetzung des Programmdokuments FtI-Struktur: Weitere Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Oberösterreich, damit die bisher aufgebauten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstrukturen auf Landesebene weitergeführt bzw. weiterentwickelt werden können. Inhaltliche Ausrichtung der Forschungsaktivitäten an den strategischen Interessen und forschungspolitischen Zielsetzungen des Landes Oberösterreich. Nachhaltige Bearbeitung von zukunftsträchtigen Märkten, um damit den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Oberösterreich für den steigenden internationalen Wettbewerb zu wappnen und zu stärken. 4. Beschreibung des Projekts / Vorhabens Die Beschreibung des Projektes hat anhand der folgenden Gliederung zu erfolgen (vgl. Unterpunkt 5. des Programmdokuments FTI-Struktur). Ausgangssituation und Problemstellung / Stand der technik relevanz des Projekts / Vorhabens in Bezug auf die Forschungs- und Wirtschaftsstrategie des Landes oberösterreich Qualität des Projekts / Vorhabens / Darstellung des Lösungsansatzes Seite 2 von 9 Eignung des Förderungswerbers / der Förderungswerberin Ökonomisches Potenzial und Verwertung / Erwartetes Ergebnis Projektplan (Beginn und Abschluss des Projekts / Vorhabens) Gliedern Sie die geplanten Arbeiten in Form eines Zeitplanes in überschaubare Arbeitsschritte, die möglichst mit Meilensteinen verbunden sind. Bezeichnung Von – Bis meilenstein Forschungsstandort des Projekts / Vorhabens 5. gesamtkosten des Projekts / Vorhabens 5.1 aufgeschlüsselt nach kostenarten und Projektjahren Bei Vorsteuerabzugsberechtigung: Beträge ohne Umsatzsteuer in Eur 2016 2017 2018 2019 2020 1. Personalkosten 2. Reisekosten 3. Abschreibung (Instrumente und Ausrüstung) 4. Materialkosten (Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen, externe Dienstleistungen, Auftragsforschung, …) 5. Sachkosten (Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 a. Instandhaltung, Reinigung, EDV-Aufwand b. Miete und Betriebskosten, Versicherung c. Büro- und Verwaltungsaufwand d. Rechts- und Beratungsaufwand e. Weiterbildung, Teilnahme an Konferenzen f. Sonstiger Aufwand gesamtkosten (Summe 1 - 5 = Gesamtkosten 5.2) Seite 3 von 9 5.2 aufgeschlüsselt nach Art des Projekts / Vorhabens in Eur 2016 2017 2018 2019 2020 1. Auftragsforschung 2. Grundlagenforschung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 a. davon Personalkosten (gem. Tabelle 5.1, Z 1.) b. davon Materialkosten (gem. Tabelle 5.1, Z 4.) c. davon Gemeinkosten (gem. Tabelle 5.1, Z 5.) 3. Industrielle Forschung a. davon Personalkosten (gem. Tabelle 5.1, Z 1.) b. davon Materialkosten (gem. Tabelle 5.1, Z 4.) c. davon Gemeinkosten (gem. Tabelle 5.1, Z 5.) 4. Experimentelle Entwicklung a. davon Personalkosten (gem. Tabelle 5.1, Z 1.) b. davon Materialkosten (gem. Tabelle 5.1, Z 4.) c. davon Gemeinkosten (gem. Tabelle 5.1, Z 5.) 5. Ausbildungsmaßnahmen 6. Durchführbarkeitsstudien gesamtkosten (Summe 1 - 6 = Gesamtkosten 5.1) 5.3 Plan Förderungswerber – Entwicklung der gesamten Forschungseinrichtung Eine Darstellung der Gesamtkosten sowie die Aufschlüsselung nach Art der Projekte / Vorhaben des Förderungswerbers ist dem Anhang – Formular LWLD-Wi/E-65a – beizulegen. Seite 4 von 9 6. gesamtfinanzierung des Projekts / Vorhabens 6.1 aufgeschlüsselt nach Finanzierungformen (Leistungserlöse, Förderungsmittel, Eigenmittel, Fremdmittel) und Projektjahren in Eur 2016 2017 2018 2019 2020 1.1 Barleistung Wirtschaft in Förderprojekten 1.2 Barleistung Wirtschaft ohne Förderung („Auftragsforschung“) 1.3 In-Kind Wirtschaft 1. Summe Leistungserlöse Wirtschaft (Summe 1.1 – 1.3) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.1 Förderungen Land OÖ: Forschungsressort 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 a. davon Förderung Land OÖ: FTI-Struktur b. davon Förderung Land OÖ: TOK OÖ c. davon Förderung Land OÖ: FTI-Infrastruktur e. davon Förderung Land OÖ: Kooperation FFG 2.2 Förderungen Land OÖ: Kofinanzierung COMET (inkl. K-Projekte) 2.3 Förderungen Land OÖ: Kofinanzierung EFRE 2.4 Förderungen Land OÖ: Sonstige 2. Summe Förderungen Land oÖ (Summe 2.1 – 2.4) 3.1 Förderungen Bundesländer (BL): analog zu Z 2.1 3.2 Förderungen Bund: Basisfinanzierung (Abgangsdeckung) 3.3 Förderungen Gesellschafter: z.B. Wirtschaft (soweit nicht Z 3.1) 3.4 Förderungen COMET (exkl. Land OÖ gem. Z 2.2; inkl. Bund, BL, Wissenschaftl. Partner) 3.5 Förderungen FFG 3.6 Förderungen EU: EFRE 3.7 Förderungen EU (exkl. Land OÖ gem. Z 2.3) (exkl. EFRE gem. Z 3.6) 3.8 Förderungen FWF 3.9 Förderungen Universitäten 3.10 Förderungen Sonstige 3. Summe Förderungen Andere 4.1 Förderung Land OÖ 4.2 Förderung Bundesländer 4.3 Förderung Bund 4.4 Förderung EFRE 4. Summe Investitionsförderungen (Dotierung IVZ) 5.1 Aufl. Gewinn-/Kapitalrücklage 5.2 Sonstige Eigenmittel 5. Summe Eigenmittel 6.1 Erträge aus Patenten / Lizenzen 6.2 Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 6.3 Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 6.4 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 6.5 Sonstige Erträge 6. Summe übrige Erträge 7. Summe Fremdmittel gesamtfinanzierung (Summe 1 - 7) Seite 5 von 9 Sämtliche Anträge an Förderstellen des Bundes, der Europäischen Union sowie die Nachweise über die angeführten Fremdmittelanteile sind nachstehend angeführt und liegen bei: • Ad 3.5: Nachweis beantragte FFG-Projektförderung • Ad 3.7: Nachweis beantragte EU-Projektförderung • Ad 3.8: Nachweis beantragte FWF-Projektförderung • Ad 7: Nachweis Fremdmittel d. davon Förderung Land OÖ: FTI-Einzelprojekte 6.2 Personalplan in VZÄ 2016 2017 2018 2019 2020 Beginn des Jahres Ende des Jahres Jahresdurchschnitt davon Key Researcher *) *) Key Researcher – Quelle: Leitfaden für K1-Zentren, Z 9 Anhang I Key Researcher sind renommierte ForscherInnen, die aufgrund ihres ausgeprägten Wissens und Standings ein Forschungsthema und -programm essentiell beeinflussen und weiter entwickeln. Sie kommen meistens aus dem Umfeld der wissenschaftlichen Partner (z.B. UniversitätsprofessorInnen). 6.3 Plan Förderungswerber – Entwicklung der gesamten Forschungseinrichtung Eine Darstellung der Gesamtfinanzierung des Förderungswerbers inkl. Personalplan, Investitionsplan und Liquiditätsplan ist dem Anhang – Formular LWLD-Wi/E-65b – beizulegen. 7. Indikatoren des Projekts / Vorhabens Die Indikatoren dienen als Messgröße für die Zielerreichung und sollen unter anderem auch den Mehrwert des Vorhabens darlegen. Die endgültige Festlegung der Indikatoren erfolgt im Falle der Förderung im Zuge der Ausfertigung des Förderungsvertrages. Indikator 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlicher output (bezogen auf das eingereichte Projekt/Vorhaben) Finanzierungsquote „FTI-Struktur“ (1) in % Anzahl zusätzlich durch das Vorhaben generierter Projekte davon Auftragsforschung Einwerbung zusätzlicher durch das Vorhaben generierter Drittmittel aus Auftragsforschung [€] Anzahl zusätzlich durch das Vorhaben generierter Kooperationspartner davon wissenschaftliche Partner davon Firmenpartner aus Auftragsforschung Anzahl an zusätzlichen Schutzrechten/IPR (2) Anzahl an zusätzlichen Lizenzierungen Anzahl zusätzlicher Ausgründungen (Spin-Offs) Umsetzung der FE-Ergebnisse in marktfähige Produkte/Dienstleistungen (Umsatzzuwachs in %) Wissenschaftlicher output (bezogen auf das eingereichte Projekt/Vorhaben) Anzahl zusätzlicher Publikationen gesamt davon Publikationen mit internationalen Co-Autoren davon Peer-Reviewed-Journals davon Conference papers davon Dissertationen davon Co-Publikationen Wissenschaft-Wirtschaft Anzahl zusätzlich durch das Vorhaben angestellte Key-Researcher (3) Begriffserläuterungen: (1) vgl. Tabelle Pkt. 6.1: “2.1 a“ dividiert durch (“1“+“2“+“3“) [x100 in%] “2.1 a“ Förderung Land OÖ: FTI-Struktur “1“ Summe Leistungserlöse Wirtschaft “2“ Summe Förderungen Land OÖ “3“ Summe Förderungen Andere (2) Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Muster, copyrights – national und international (3) Key Researcher sind renommierte ForscherInnen, die aufgrund ihres ausgeprägten Wissens und Standings ein Forschungsthema und -programm essentiell beeinflussen und weiter entwickeln. Sie kommen meistens aus dem Umfeld der wissenschaftlichen Partner (z.B. UniversitätsprofessorInnen). Seite 6 von 9 LWLD-Wi_E-65_Breitband-Glasfaser-Internet 06.11.2015 07:35 Seite 7 8. monitoring Im Rahmen des Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogramms „Innovatives OÖ 2020“ wird im Auftrag des Landes Oberösterreich für den Bereich der Forschung ein Monitoring des Gesamtprogramms durchgeführt. Für ein zweckorientiertes und jährliches Monitoring werden Indikatoren in das Förderungsansuchen integriert. Diese Indikatoren werden jährlich durch den Förderungsgeber bzw. einen ermächtigten Dritten abgefragt. Die Förderungsempfängerin bzw. der Förderungsempfänger hat diesbezüglich eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Förderungsgeber. Das Indikatorenset ist Bestandteil dieses Monitorings und ist im Zuge der Antragstellung auszufüllen. Der jährliche Plan/Ist-Vergleich wird auf Basis der angeführten Kostenarten inklusive der angeführten Forschungskategorien (Art des Projektes, Vorhaben) erfolgen (Punkte 5 und 6 des Antrages sowie Formular LWLD-Wi/E-65a und Formular LWLD-Wi/E-65b). 8.1 Beachtung von gender mainstreaming und gleichstellung von Frauen und männern: Auf Basis der Staatszielbestimmungen in Art. 7 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes bzw. Art. 8 Abs. 4 des oö. Landes-Verfassungsgesetzes verpflichtet sich die Förderungswerberin / der Förderungswerber zur Einhaltung des Prinzips der gleichstellung von Frauen und männern. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/genderfolder.pdf Eine Förderung des Landes oberösterreich ist ausgeschlossen, wenn die tatsächliche gleichstellung von Frauen und männern dadurch beeinträchtigt wird. In welchen Bereichen unterstützt die Förderung konkret die tatsächliche gleichstellung von Frauen und männern? (Bitte kreuzen Sie jene Bereiche an, die aus Ihrer Sicht zutreffen) Gleiche Entlohnung für gleichwertige Arbeit – Abbau von Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern Verbesserung der Zugangschancen vor allem für Frauen am Arbeitsmarkt Verbesserung der Berufschancen, Bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen Gerechtere Verteilung der familiären Betreuungsarbeit und der ehrenamtlichen Tätigkeit Aufweichen bzw. Überwinden von traditionellen Rollenbildern Ausgewogener Zugang und Nutzung der Förderung bzw. der Angebote und Leistungen Ihrer Organisation durch Frauen und Männer gleichermaßen mit welchen maßnahmen, auf die sich die Förderung bezieht, werden konkrete Schritte zu mehr gleichstellung zwischen den geschlechtern erzielt ? (Beantwortung ist nicht Voraussetzung für die Förderungsgewährung und dient uns lediglich zur Information) _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ 8.2 Beachtung des Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbotes: Im oö. Anti-Diskriminierungsg, LgBl. nr. 50/2005 (http://www.ris.bka.gv.at/lr-oberoesterreich) ist jede Diskriminierung aus gründen der „rasse“ oder ethnischen Herkunft, der religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung verboten. Die Förderungswerberin / der Förderungswerber verpflichtet sich zur Einhaltung der im Oö. Antidiskriminierungsgesetz enthaltenen Bestimmungen. 8.3 untersagung der Förderung auf grund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen Förderungen an unternehmen werden für einen in § 4 Z. 2 der Allgemeinen Förderungsrichtlinien näher festgelegten Zeitraum untersagt, wenn die Förderungswerberin / der Förderungswerber auf grund der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen (insbesondere nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz) durch ein gericht oder eine Verwaltungsbehörde rechtskräftig verurteilt oder bestraft worden ist. Ich (Wir) bin (sind) innerhalb der letzten fünf Jahre wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften rechtskräftig verurteilt oder bestraft worden Ja Nein Wenn ja, bitte Datum, Geschäftszahl und Gerichtsstand des Urteils angeben: _________________________________________________________________________________________________________ Seite 7 von 9 9. Art und Höhe der Förderung Die Forschungseinrichtung beantragt die Gewährung einer Beihilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Basis der Richtlinie des Landes Oberösterreich zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation von OÖ. Forschungseinrichtungen und des Programmdokumentes FTI-Struktur des Landes Oberösterreich wie folgt: in Eur 2016 2017 2018 2019 2020 FtI-Struktur Land oÖ Freigestellt gem. VO (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Verein-barkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO), gem. Art. 25 (Beihilfen für For-schungs- und Entwicklungsvorhaben). Seite 8 von 9 Förderungserklärung 1. Ich (Wir) erkläre(n) bzw. verpflichte(n) mich (uns), für den Fall einer Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Oberösterreich, die "Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich" *) vollinhaltlich und verbindlich anzuerkennen, insbesonders – die sich aus § 7 der Richtlinien ergebenden Förderungsbedingungen und darüber hinaus vom Land Oberösterreich erteilten Bedingungen, Auflagen oder Fristen einzuhalten bzw. zu erfüllen; – einer Datenverwendung bzw. Datenveröffentlichung gemäß § 9 der Richtlinien zuzustimmen; – einer gemäß § 11 der Richtlinien eintretenden Rückzahlungsverpflichtung nachzukommen und erkläre, dass keine Förderungs-Ausschließungsgründe gemäß § 4 dieser Richtlinien vorliegen. 2. Ich (Wir) erkläre(n) bzw. verpflichte(n) mich (uns) für den Fall einer Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Oberösterreich, die "Richtlinie des Landes Oberösterreich zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation von OÖ. Forschungseinrichtungen" **) vollinhaltlich und verbindlich anzuerkennen, wobei insbesonders – von einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ausgegangen werden kann; – eine ordnungsgemäße Durchführung des geförderten Projekts / Vorhabens zu erwarten ist, insbesondere aufgrund der vorliegenden fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen; – kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt und – keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen. 3. Ich (Wir) stimmen ausdrücklich einer Weitergabe von antragsbezogenen Daten zur programmkoordinierenden Stelle zum Zwecke der Programmkoordination und des Programmmonitorings zu. 4. Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns), die Publizitätsvorschriften des Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogrammes einzuhalten. Damit verbunden sind die Verwendung des Logos „Innovatives OÖ2020“ auf sämtlichen Druckwerken sowie die gegenseitige Verlinkung zwischen der eigenen Website und der Seite www.ooe2020.at. Sofern nicht durch andere Publizitätsvorgaben (z.B. seitens der Europäischen Union) abgedeckt, ist auch ein Hinweis auf die finanzielle Förderung durch das Land Oberösterreich anzuführen („Dieses Projekt wurde aus Mitteln des Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogrammes „Innovatives OÖ 2020“ vom Land OÖ gefördert.“) 5. Mit der rechtsgültigen Unterfertigung des Antrages erkläre(n) ich (wir) eidesstattlich, – dass die unter Punkt 2. des Antrages gemachten Angaben zum KMU-Status der KMU-Definition der europäischen Kommission (Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition von Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen) entsprechen. 6. Ich (Wir) erkläre(n), dass die von mir (uns) gemachten Angaben richtig und vollständig sind. 7. Ich (Wir) nehme(n) mit Einbringung des Förderungsansuchens zur Kenntnis, dass eine Nachförderung seitens des Landes Oberösterreich im Falle einer Kostenüberschreitung ausgeschlossen ist und über jede Einzelbeihilfe, die € 500.000,- übersteigt, eine diesbezügliche Information veröffentlicht wird. 8. Ich (Wir) erkläre(n), dass ich (wir) in Kenntnis der Mitteilungspflicht bis zum Abschluss des Förderungsvorhabens betreffend Förderungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorgaben (FTI-Struktur) bin (sind). 9. Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns), die Indikatoren betreffend Zielerreichung jährlich mit den Planwerten abzugleichen und der Förderungstelle bzw. einem benannten Dritten den Vorgaben entsprechend zu übermitteln. 10. Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns), die Regelungen betreffend Evaluierung (Unterpunkt 12. des Programmdokumentes FTI-Struktur) vollinhaltlich anzuerkennen und die Förderungstelle bzw. einen benannten Dritten hierbei entsprechend zu unterstützen. 11. Ich (Wir) stimme(n) ausdrücklich einer Veröffentlichung meines/r (unseres/r) Namen(s) und Anschrift, des Zwecks sowie der Art und Höhe der Förderung im Rahmen von Förderberichten zur Information der Öffentlichkeit und der Organe des Landes über die Verwendung von Fördermitteln des Landes Oberösterreich, insbesondere im Internet, zu. _________________________________________ Ort, Datum _____________________________________________________ Unterschrift (Firmenmäßige bzw. satzungsmäßige Unterschrift der Förderungswerberin/des Förderungswerbers) *) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes oberösterreich in der jeweils geltenden Fassung verlautbart in der Amtlichen Linzer Zeitung und auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Förderungen. **)richtlinie des Landes oberösterreich zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, technologieentwicklung und Innovation von oÖ. Forschungseinrichtungen in der jeweils geltenden Fassung verlautbart in der Amtlichen Linzer Zeitung und auf der Homepage des Landes Obersöterreich unter unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Förderungen. Seite 9 von 9 Zurücksetzen Drucken Ausrechnen
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