Intrastat-Schreiben nr. 26

Institut für die volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen
Außenwirtschaftliche Statistiken
www.intrastat.be
Abs. : NBB-S X Select
de Berlaimontlaan 14
1000 Brüssel
BELGIEN
Intrastat-Schreiben
nr.
26
Auskünfte: Edwig Lelie, Außenwirtschaftliche Statistiken
Ruf + 32 2 221 40 99 — [email protected]
Website
Alle nachfolgenden Verweise auf unsere Website finden Sie auf www.intrastat.be.
Sprachversion
Dieser Newsletter kann auf unserer Website auch in Französisch, Niederländisch oder Englisch abgerufen werden.
Wählen Sie einfach den entsprechenden Sprachcode. Diese PDF-Datei dürfen Sie jederzeit ausdrucken und, wenn
nötig, vervielfältigen.
Meldepflicht 2016
Die Meldepflichtigen, für die sich die Meldepflicht in 2016 gegenüber der Meldepflicht 2015 nicht ändert, werden
anders als in den Vorjahren Anfang März 2016 kein Bestätigungsschreiben mehr erhalten. Sie bleiben für das
Gesamtjahr 2016 meldepflichtig. Die Meldepflichtigen, deren Meldepflicht 2016 sich gegenüber der Meldepflicht 2015
ändert, werden Anfang März 2016 ein Schreiben erhalten, welches Sie über Ihre „geänderte“ Meldepflicht informiert.
IDEP im Jahr 2016
Die Version 2016 von IDEP wird nicht mehr von der Belgischen Nationalbank, sondern direkt von ihrem Entwickler
angeboten. Technisch ändert sich nichts für den Endnutzer.
Falls Sie IDEP nicht mehr verwenden möchten, können Sie Ihre Meldungen über die Anwendungssoftware OneGate
einreichen.
Austausch von Meldungen in OneGate
Eingereichte Meldungen in OneGate korrigieren, austauschen, vervollständigen:
1. Bei manueller Eingabe: Solange Sie eine Meldung noch nicht abgeschlossen haben (und folglich auch nicht an
die Nationalbank gesandt haben), können Sie sie nach Belieben ändern. Auch danach ist dies noch möglich. Sie
müssen dann allerdings diese Meldung erst mit einer Angabe eines Grundes dafür wiedereröffnen. Erst wenn Sie
sie erneut abschließen, wird diese neue Version bei Ihrem Intrastat-Sachbearbeiter eingehen.
= abschließen
= wiedereröffnen
2. Bei CSV-Import: Hier gelten dieselben Regeln wie bei manueller Eingabe. Sie können in eine noch nicht
abgeschlossene Meldung CSV-Dateien importieren. Beim Import können Sie wahlweise Zeilen hinzufügen oder
die bereits vorhandenen Zeilen ersetzen.
3. Bei XML-Upload:
a. Hier hängt die Vorgehensweise vom Inhalt des Attributes „action“ in Ihrer XML-Datei ab. Wenn das
„replace“ ist, werden eventuell vorhandene Daten überschrieben. Bei „append“ werden Daten
hinzugefügt.
b. Wiedereröffnung erfolgt automatisch beim XML-Upload. Schließen wird durch das Attribut „close“
bedingt. Bei „true“ wird die Meldung automatisch abgeschlossen, wenn alle Daten korrekt sind. Bei
„false“ müssen Sie die Meldung manuell unter dem Menü „Angaben“ abschließen.
Nutzung von OneGate als Drittmelder
Meldepflichtige können Ihre Meldungen in OneGate (Intrastat oder andere) von einem Dritten, zum Beispiel von
Buchhaltungsbüros, abgeben lassen.
© Institut für die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Adresse der Belgischen Nationalbank).
Verantworticher Herausgeber: Rudi Acx Eine Vervielfältigung ist gestattet.
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In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
Der Drittmelder möchte über einen eigenen Zugang zu OneGate verfügen und daran die Meldungen seiner
Kunden koppeln. Hierfür genügt es zunächst, ein Vollmachtsformular auszufüllen und vom Kunden unterzeichnen
zu lassen. Dieses Formular ist in den FAQ unter www.onegate.be zu finden. Daraufhin sendet er eine Kopie
dieses Vollmachtformulars, zusammen mit seinem Antrag auf einen eigenen Zugang, an die E-Mail-Adresse:
[email protected]
Oder der Meldepflichtige übermittelt einem Drittmelder einfach seinen persönlichen Zugangscode. Der
Meldepflichtige trägt hierfür dann die volle Verantwortung.
Von Standardmeldung zu erweiterter Meldung
Alle Meldepflichtigen, die den Grenzwert von jährlich 25.000.000 € überschreiten (für Eingänge und/oder
Versendungen), sind verpflichtet, eine erweiterte Meldung abzugeben. Die Meldepflicht wird daran angepasst
werden. Meldepflichtige, die diesen Grenzwert nicht überschritten haben, werden nicht mehr auf eine erweiterte
Meldung umstellen können.
Abschaffung Niederlassungen
Bereits seit einigen Jahren ist die Verwendung einer Niederlassungsnummer nicht mehr erlaubt. In OneGate ist
überdies die Eingabe einer Niederlassungsnummer nicht möglich. Deshalb bitten wir Meldepflichtige mit mehreren
Niederlassungen, eine Sammelmeldung für all diese Niederlassungen einzureichen. Falls die Niederlassungsdaten
über verschiedene Dateien in OneGate hochgeladen oder importiert werden, achten Sie bitte darauf, dass Sie die
Option „hinzufügen“ und nicht die Option „ersetzen“ verwenden. Der Meldepflichtige ist selbst dafür verantwortlich,
Zeilen eventuell zusammenzufügen und die Meldung rechtzeitig einzureichen.
Eurostat Umfrage: Schätzung der administrative Belastung
Im ersten Trimester 2016 wird Eurostat bei den europaïschen Anzeigenden eine einzige Umfrage zur Schätzung der
Administrativen Belastung der verpflichteten Intrastat Umfrage ausführen. Das elektronische Formular dieser
Umfrage wird bald auf dem Eurostat Website verfügbar sein.
Wir mögten Ihnen bitten diese Umfrage in großer Zahl zu beantworten,,damit die Konklusionen besüglich der
Intrastatkosten die Eurostat daraus zieht für Ihnen und Ihre Unternehmung so repräsentativ wie möglich
sein werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an [email protected]
Nomenklatur 2016
2016 kommt eine normale jährliche Revision des harmonisierten Systems. Die Anzahl der Änderungen ist auf 55
neue Gütercodes und 27 gelöschte Gütercodes begrenzt. Die Gesamtzahl der Gütercodes für dieses Jahr beläuft
sich auf 9.414 Gütercodes. Das neue Warenverzeichnis stellen wir ausschließlich in elektronischer Form auf unserer
Website zur Verfügung.
Konversionslisten Nomenklatur 2015-2016
Die Konversionslisten Nomenklatur werden über die Website in drei Formen bereitgestellt.
1.
In Form einer ASCII-Datei. Dieses Format können Sie für das elektronische Update Ihrer Dateien benutzen.
2.
In Form einer PDF-Datei mit der Beschreibung des neuen Warenverzeichnisses.
3.
In Form einer personalisierten Konversionsliste bereitgestellt. Sie können auch eine personalisierte
Konversionsliste verlangen. Bitte geben Sie dazu auf unserer Website Ihre Daten an und wählen Sie das Tab
„Nomenklatur“. Scrollen Sie dort auf „Wo finde ich die neuen/geänderten Gütercodes für das folgende
Kalenderjahr?“ und klicken Sie auf „Konversionslisten Nomenklatur“.
Kostenlose Schulungen Intrastat
Die Kurse finden regelmäßig sowohl in Brüssel als auch in der Provinz statt. Sie sind für Personen bestimmt, die
erstmalig Intrastat-Meldungen abgeben müssen oder mehr Informationen über das Programm OneGate erhalten
möchten.
Sie finden auf der Website unter der Rubrik „Formations“ der Suchleiste „Intrastat-Info“ den Kalender der 2016
veranstalteten Kurse sowie ein elektronisches Anmeldeformular.
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