Universität Siegen Dr. Heide Schaumburg, Vizepräsidentin des Finanzgerichts a. D. Rechtsschutz in Steuersachen Seminar im Sommersemester 2016 In dem Seminar sind eine Hausarbeit (ca. 15 Seiten) zu schreiben und ein Vortrag über das Thema der Hausarbeit zu halten. Dabei wird Teamarbeit von jeweils zwei Personen zu einem Thema vorausgesetzt. Bei den Hausarbeiten sollen anhand von gutachtlichen praktischen Fallstudien mit abschließendem Lösungsvorschlag für den Mandanten (z.B. Entwurf eines Schriftsatzes, eines Einspruchsschreibens, einer Klageschrift u. ä.) verschiedene Problembereiche der Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung näher bearbeitet werden. Die zu bearbeitenden Fälle den aus verschiedenen Problembereichen werden den Teilnehmer/inne/n beim ersten Seminartermin zugeteilt. Wegen der hohen Nachfrage werden zwei Seminare durchgeführt. Es finden die folgenden Termine statt: Vorbesprechung: Donnerstag, den 14. April 2016, Seminar 1: 12.00 Uhr s.t. in Raum HC-3309 Seminar 2: 14.00 Uhr s.t. in Raum HC-3309 Ausgabe der Fälle: per E-Mail an alle: Freitag, 15. April 2016 Zwischenbesprechung Donnerstag. 28. April 2016, Seminar 1: 12.00 Uhr s.t. in Raum H-A 3102 Seminar 2: 14.00 Uhr s.t. in Raum H-A 3102 Universität Siegen Späteste Abgabe der Hausarbeiten für alle: Freitag, 13. Mai 2015, 13.00 Uhr Per E-mail an [email protected] Zulassung zu den Vorträgen: (nur nach bestandener Hausarbeit): bis Montag, 23. Mai 2016 per E-Mail Abgabe der Präsentationen: Seminar 1: bis Donnerstag, 26. Mai 2016, 13.00 Uhr per E-Mail an mich Seminar 2: bis Donnerstag, 2. Juni 2016, 13.00 Uhr per E-Mail an mich Vortragstermine: Seminar 1: Samstag, 28. Mai 2016, 10.00 s.t.– 18.00 Uhr in Raum H-C 3302 Seminar 2: Samstag, 4. Juni 2016, 10.00 s.t.– 18.00 Uhr in Raum H-C 3302 Die Teilnahme an der Vorbesprechung, der Zwischenbesprechung und an den Vortragsterminen ist Pflicht! Wichtig: Wird das Seminar trotz verbindlicher Anmeldung unentschuldigt nicht angetreten oder abgebrochen, gilt dies als „nicht bestandenes Seminar“. Das Seminar wird dann mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet und als Fehlversuch auf die Anzahl der Widerholungsmöglichkeiten angerechnet. Prüfungsordnungen gelten hier entsprechend. Die Regelungen in den Universität Siegen Hinweise für beide Seminargruppen: 1. Es besteht Anwesenheitspflicht für alle Seminarteilnehmer/innen. Es ist Pflicht, sich in die Teilnahmeliste einzutragen. 2. Wird das Seminar trotz verbindlicher Anmeldung unentschuldigt nicht angetreten oder abgebrochen, so gilt es als „nicht bestanden“. Die Regelungen in den Prüfungsordnungen gelten hier entsprechend. 3. Die Seminarnote setzt sich aus der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Leistung zusammen. Es werden nur die Kandidat/inn/en zum Vortrag zugelassen, welche die schriftliche Arbeit bestanden haben. 4. Da die Seminarleistung in Teamarbeit erbracht werden soll, ist nur eine von den Bearbeiter/inne/n des jeweiligen Themas gemeinsam erstellte Hausarbeit in einem Expl. abzugeben. Eine eidesstattliche Versicherung am Ende der Arbeit entfällt. Der Vortrag ist zwischen den beiden Bearbeiter(inne)n sachlich und zeitlich aufzuteilen. 5. Es besteht die Möglichkeit, die Gliederung der Hausarbeit und des späteren Vortrags mit mir zu besprechen (per E-Mail oder mündlich). Hierzu bietet sich ggf. der Termin der Zwischenbesprechung am 28. April 2016 an. 6. Die Seminararbeiten sollen grundsätzlich einen Umfang von ca. 12 bis 15 Seiten haben. Sie sind in 1,5-zeiligem Abstand und einer Schriftgröße von 12pt zu verfassen. Der Korrekturrand hat 1/3 der Seite zu betragen (5 cm links, 2 cm rechts). In den Fußnoten sind ein 1,0-zeiliger Abstand und eine Schriftgröße von 10pt zu verwenden. 7. Die Seminararbeiten sind nach den Grundsätzen des wissenschaftlichen Arbeitens anzufertigen. Dabei ist das vom Lehrstuhl von Prof. Dr. Heurung zur Verfügung gestellte Skriptum „Formelle Anforderungen zur Bearbeitung von Diplom-, Master-, Bachelor- und Seminararbeiten“ zu beachten. 8. Die Vortragsdauer beträgt pro Thema 20 – 30 Minuten. Wird ein Thema von zwei Kandidaten bearbeitet, beträgt die Vortragsdauer pro Kandidat 10 – 15 Minuten. Es ist für den Vortrag eine kurze Tischvorlage (hand-out) in genügend Exemplaren zu erstellen, damit diese an alle Seminarteilnehmer verteilt werden kann. Ferner sollte eine übliche Präsentationstechnik (Laptop) verwendet werden. 9. Die Präsentation und das Gliederungspapier sind mir bis zum 26. Mai 2016, 13.00 Uhr (Seminar 1) bzw. 2. Juni 2016, 13.00 Uhr (Seminar 2) per E-Mail zuzusenden. 10. Abgabe der Seminararbeiten: Die Seminararbeit ist für beide Seminargruppen bis Freitag, den 13. Mai 2016, 13.00 Uhr per E-Mail zu senden an [email protected]. Dieser Termin ist für alle Teilnehmer verbindlich. Spätere Abgaben können nicht berücksichtigt werden!
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