Aktuelle Informationen zum Seminar "Rechtsschutz in Steuersachen"

Universität Siegen
Dr. Heide Schaumburg, Vizepräsidentin des Finanzgerichts a. D.
Rechtsschutz in Steuersachen
Seminar im Sommersemester 2016
In dem Seminar sind eine Hausarbeit (ca. 15 Seiten) zu schreiben und ein Vortrag
über das Thema der Hausarbeit zu halten. Dabei wird Teamarbeit von jeweils zwei
Personen zu einem Thema vorausgesetzt.
Bei den Hausarbeiten sollen anhand von gutachtlichen praktischen Fallstudien mit
abschließendem Lösungsvorschlag für den Mandanten (z.B. Entwurf eines
Schriftsatzes, eines Einspruchsschreibens, einer Klageschrift u. ä.) verschiedene
Problembereiche der Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung näher bearbeitet
werden. Die zu bearbeitenden Fälle den aus verschiedenen Problembereichen
werden den Teilnehmer/inne/n beim ersten Seminartermin zugeteilt.
Wegen der hohen Nachfrage werden zwei Seminare durchgeführt.
Es finden die folgenden Termine statt:
Vorbesprechung:
Donnerstag, den 14. April 2016, Seminar 1: 12.00 Uhr s.t. in Raum HC-3309
Seminar 2: 14.00 Uhr s.t. in Raum HC-3309
Ausgabe der Fälle: per E-Mail an alle:
Freitag, 15. April 2016
Zwischenbesprechung
Donnerstag. 28. April 2016,
Seminar 1: 12.00 Uhr s.t. in Raum H-A 3102
Seminar 2: 14.00 Uhr s.t. in Raum H-A 3102
Universität Siegen
Späteste Abgabe der Hausarbeiten für alle: Freitag, 13. Mai 2015, 13.00 Uhr
Per E-mail an [email protected]
Zulassung zu den Vorträgen:
(nur nach bestandener Hausarbeit):
bis Montag, 23. Mai 2016 per E-Mail
Abgabe der Präsentationen:
Seminar 1: bis Donnerstag, 26. Mai 2016, 13.00 Uhr per E-Mail an mich
Seminar 2: bis Donnerstag, 2. Juni 2016, 13.00 Uhr per E-Mail an mich
Vortragstermine:
Seminar 1: Samstag, 28. Mai 2016, 10.00 s.t.– 18.00 Uhr in Raum H-C 3302
Seminar 2: Samstag,
4. Juni 2016, 10.00 s.t.– 18.00 Uhr in Raum H-C 3302
Die Teilnahme an der Vorbesprechung, der Zwischenbesprechung und an den
Vortragsterminen ist Pflicht!
Wichtig:
Wird das Seminar trotz verbindlicher Anmeldung unentschuldigt nicht angetreten
oder abgebrochen, gilt dies als „nicht bestandenes Seminar“. Das Seminar wird dann
mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet und als Fehlversuch auf die Anzahl der
Widerholungsmöglichkeiten
angerechnet.
Prüfungsordnungen gelten hier entsprechend.
Die
Regelungen
in
den
Universität Siegen
Hinweise für beide Seminargruppen:
1. Es besteht Anwesenheitspflicht für alle Seminarteilnehmer/innen. Es ist Pflicht, sich in
die Teilnahmeliste einzutragen.
2. Wird das Seminar trotz verbindlicher Anmeldung unentschuldigt nicht angetreten oder
abgebrochen, so gilt es als „nicht bestanden“. Die Regelungen in den
Prüfungsordnungen gelten hier entsprechend.
3. Die Seminarnote setzt sich aus der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Leistung
zusammen. Es werden nur die Kandidat/inn/en zum Vortrag zugelassen, welche die
schriftliche Arbeit bestanden haben.
4. Da die Seminarleistung in Teamarbeit erbracht werden soll, ist nur eine von den
Bearbeiter/inne/n des jeweiligen Themas gemeinsam erstellte Hausarbeit in einem Expl.
abzugeben. Eine eidesstattliche Versicherung am Ende der Arbeit entfällt. Der Vortrag ist
zwischen den beiden Bearbeiter(inne)n sachlich und zeitlich aufzuteilen.
5. Es besteht die Möglichkeit, die Gliederung der Hausarbeit und des späteren Vortrags mit
mir zu besprechen (per E-Mail oder mündlich). Hierzu bietet sich ggf. der Termin der
Zwischenbesprechung am 28. April 2016 an.
6. Die Seminararbeiten sollen grundsätzlich einen Umfang von ca. 12 bis 15 Seiten
haben. Sie sind in 1,5-zeiligem Abstand und einer Schriftgröße von 12pt zu verfassen.
Der Korrekturrand hat 1/3 der Seite zu betragen (5 cm links, 2 cm rechts). In den
Fußnoten sind ein 1,0-zeiliger Abstand und eine Schriftgröße von 10pt zu verwenden.
7. Die Seminararbeiten sind nach den Grundsätzen des wissenschaftlichen Arbeitens
anzufertigen. Dabei ist das vom Lehrstuhl von Prof. Dr. Heurung zur Verfügung gestellte
Skriptum „Formelle Anforderungen zur Bearbeitung von Diplom-, Master-, Bachelor- und
Seminararbeiten“ zu beachten.
8. Die Vortragsdauer beträgt pro Thema 20 – 30 Minuten. Wird ein Thema von zwei
Kandidaten bearbeitet, beträgt die Vortragsdauer pro Kandidat 10 – 15 Minuten. Es ist
für den Vortrag eine kurze Tischvorlage (hand-out) in genügend Exemplaren zu erstellen,
damit diese an alle Seminarteilnehmer verteilt werden kann. Ferner sollte eine übliche
Präsentationstechnik (Laptop) verwendet werden.
9. Die Präsentation und das Gliederungspapier sind mir bis zum 26. Mai 2016, 13.00 Uhr
(Seminar 1) bzw. 2. Juni 2016, 13.00 Uhr (Seminar 2) per E-Mail zuzusenden.
10. Abgabe der Seminararbeiten: Die Seminararbeit ist für beide Seminargruppen bis
Freitag, den 13. Mai 2016, 13.00 Uhr per E-Mail zu senden an [email protected]. Dieser Termin ist für alle Teilnehmer verbindlich. Spätere Abgaben können
nicht berücksichtigt werden!