Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 80/26 27. 3 . 90 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 21 . Februar 1990 zum Schutz der Bevölkerung vor Radonexposition innerhalb von Gebäuden (90/ 1 43/Euratom) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN II GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 2, nach Anhörung der vom Ausschuß für Wissenschaft und Technik gemäß Artikel 31 des Vertrages benannten Sachverständigengruppe, in Erwägung nachstehender Gründe : I In zahlreichen Mitgliedstaaten wächst das Bewußtsein für die Bedeutung der Radonexposition der Bevölkerung in Wohnräumen. In einigen Ländern wurden bereits Maßnahmen geplant. zur Dosisüberwachung ergriffen oder Es ist Aufgabe der Kommission, die Bestimmungen der Mitgliedstaaten für die Anwendung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen die Gefahren ionisierendet Strahlungen zu harmonisieren. Die Kommission hat daher die Sachverständigengruppe nach Artikel 31 des Vertrages aufgefordert, sich mit dieser Frage zu befassen und Vorschläge für geeignete Maßnahmen zu erarbeiten . Die Gruppe hat ihren Bericht der Kommission vorgelegt. Darauf beruht diese Empfehlung. Diese Empfehlung greift dem Ergebnis der laufenden Arbeiten der Kommission im Hinblick auf ein Gesamt konzept für die Probleme der Verunreinigung in Gebäuden nicht vor. Radon ist ein natürliches radioaktives Gas, sein wichtig stes Isotop Radon-222 mit einer Halbwertzeit von 3,82 Tagen. Radon gehört zu der Uranium-238 Zerfallsreihe und tritt hauptsächlich zusammen mit Spuren seines unmittelbaren Mutternuklids Radium-226 in Gesteinen und Böden auf. Die Radonkonzentration in Gebäuden beruht hauptsächlich auf Bodengas, das aufgrund von Druck- oder Konzentrationsausgleich durch die Fußböden in die Gebäude eindringt ; in den meisten Ländern ist der durch Baumaterialien bedingte Anteil von Radon, ausgenommen in besonderen Fällen, vergleichs weise gering. Neuere Untersuchungen in den Mitgliedstaaten haben durchschnittliche Konzentrationen in Gebäuden von etwa 20 bis 50 Bq/m3 ergeben, wobei die üblichen Außenwerte eine Größenordnung niedriger lagen. Bezeichnend für die Radonwerte in Wohnräumen ist im Vergleich mit anderen Arten natürlicher Strahlungen ihre Veränderlich keit ; in zahlreichen Ländern liegen die Radonwerte in einigen Wohnräumen mehr als eine Größenordnung über dem Durchschnitt. Bei der Inhalation von Radongas ist die empfangene Dosis verglichen mit der entsprechenden Dosis der kurz lebigen radioaktiven Tochternukliden, den Polonium-, Blei- und Wismut-Isotopen, gering. Bei einer Inhalation lagern sich diese auf den Oberflächen des menschlichen Respirationstrakts ab, wobei die höchsten Dosen durch die Bestrahlung des Bronchialepithels mit Alphastrahlung erreicht werden. Eine Arbeitsgruppe der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), die sich mit dem Lungenkrebsrisiko durch die Exposition gegenüber Radon-Tochternukliden in geschlossenen Räumen Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 11. 3. 90 Nr. L 80/27 beschäftigt hatte, veröffentlichte 1987 einen Bericht (') über die ermittelten Dosen. Ausgehend von gängigen Angesichts der besonderen Problemstellung ist die Unter Expositionsmodellen wurde dabei ein Umrechnungsver hältnis zwischen der zeitlich gemittelten Aktivitätskon die Kontrollierbarkeit der Exposition zu verbessern und eine positive Reaktion der Bevölkerung zu erzielen — richtung der Öffentlichkeit ein wesentliches Element, um zentration von Radongas und der jährlichen effektiven Äquivalentdosis für die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung in Wohnräumen von etwa 20 Bq/m3 je mSv pro Jahr angenommen. Danach liegt die jährliche Dosis in Wohnräumen innerhalb der Gemeinschaft üblicherweise zwischen 1 und 2,5 mSv, wobei ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung in einigen Ländern mehr als 20 mSv pro Jahr empfängt. Für die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung gegenüber künstlichen Strahlungen liegt der nach den EG-Grundnormen (2) geltende Dosisgrenzwert im Vergleich dazu bei 5 mSv pro Jahr. Die Radonexposition ist kein neues Phänomen, und epidemiologische Untersuchungen verschiedener Gruppen von Bergleuten, die am Arbeitsplatz erhöhten Radonkonzentrationen ausgesetzt waren, haben eine über durchschnittliche Sterblichkeitsrate aufgrund : von Lungenkrebs ergeben. Da im Augenblick keine gesi cherten Nachweise über die Auswirkungen einer Radon exposition innerhalb von Gebäuden auf die allgemneine Bevölkerung vorliegen, ist es nach Auffassung der Kommission angesichts der vorliegenden Erkenntnisse angeraten, Empfehlungen für die Begrenzung der Radon exposition entsprechend den diesbezüglichen Empfeh lungen der ICRP (3) auszusprechen. Zu beachten ist, daß Radon innerhalb von Gebäuden physikalisch oder technisch gesehen kontrollierbar ist. Die Kriterien für radiologische Sicherheit würden daher die Ausarbeitung praktischer Leitlinien für Gegenmaß nahmen in bestehenden Wohngebäuden gestatten . Für künftige Gebäude sind präventive Maßnahmen auf der Grundlage entsprechender Planungs- und Bauspezifika tionen erforderlich. Derartige präventive Maßnahmen rechtfertigen die Festlegung eines Planungswertes, der im Vergleich zu dem entsprechenden Referenzwert für Gegenmaßnahmen in bestehenden Gebäuden niedriger liegt. Um sicherzustellen, daß die Radonmessungen innerhalb von Gebäuden genaue und zuverlässige Daten liefern, sollten einfache Meßverfahren eingesetzt werden. Im Hinblick auf eine verstärkte, gemeinschaftsweite Überwachung der Radonexposition in Wohnräumen hat die Sachverständigengruppe nach Artikel 31 detaillierte Leitlinien erarbeitet, die in diese Empfehlung aufge nommen wurden und mit den Leitlinien der ICRP über einstimmen. Die Empfehlung ist praktisch durchführbar. (') Lung cancer risks from indoor exposures to radon daughters. Annals of the ICRP, Band 17, Nr. 1 , 1987, Veröffentlichung Nr. 50, Pergamon Press. (2) Richtlinie 80/836/Euratom des Rates vom 15. Juli 1980 zur Änderung der Richtlinien, mit denen die Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen festgelegt wur den (ABl. Nr. L 246 vom 17. 9. 1988, S. 1 ). (3) Principles for limiting exposure of the public to natural sour GIBT FOLGENDE EMPFEHLUNG : 1. Zur Verringerung jeglicher Exposition gegenüber Radon innerhalb von Gebäuden ist ein geeignetes System zu schaffen. Der angemessenen Unterrichtung der Öffent lichkeit und der Reaktion im öffentlichen Bereich ist im Rahmen dieses Systems besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 2. Für bestehende Gebäude gilt : a) Als Kriterium für die Einleitung von Gegenmaß nahmen ist ein Referenzwert festzulegen, bei dessen Überschreitung einfache, jedoch wirkungsvolle Maßnahmen zur Verringerung der Radonwerte zu ergreifen sind. b) Als Referenzwert ist eine effektive Äquivalentdosis von 20 mSv pro Jahr festzulegen, die aus praktischen Gründen mit einer jährlichen durchschnittlichen Radongaskonzentration von 400 Bq/m3 gleichgesetzt werden kann . c) Die Dringlichkeit von Gegenmaßnahmen ist danach zu beurteilen, in welcher Höhe dieser Referenzwert überschritten wurde . d) Sind Gegenmaßnahmen erforderlich, so ist die betrof fene Bevölkerung über die Radonwerte, denen sie exponiert ist, sowie über die verfügbaren Gegenmaß nahmen zur Verringerung dieser Werte zu unter richten. 3. Für zu errichtende Bauten gilt : a) Ein Planungswert ist von den zuständigen Stellen als Grundlage für die Festlegung von Bestimmungen, Normen oder Bauleitlinien in den Fällen zu verwenden, in denen der Planungswert andernfalls überschritten werden könnte . b) Als Planungswert ist eine effektive Äquivalentdosis von 10 mSv pro Jahr festzulegen, die aus praktischen Gründen mit einer jährlichen durchschnittlichen Radongaskonzentration von 200 Bq/m3 gleichgesetzt werden kann. c) Die mit der Errichtung neuer Gebäude befaßten Stellen sind, soweit notwendig, über mögliche Radon expositionswerte und über mögliche Gegenmaß nahmen zu unterrichten . 4. Bei der Festlegung von Gegenmaßnahmen oder vorbeugenden Maßnahmen ist nach dem Grundsatz der Optimierung gemäß den EG-Grundnormen (4) zu handeln . (4) Mitteilung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 80/836/Euratom des Rates vom 15. Juli 1980 zur Änderung der Richtlinien, mit denen die Grundnormen für den Ge sundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen festgelegt wurden, so wie der Richtlinie 84/467/Euratom des Rates vom 3. Septem ces of radiation . Annals of the ICRP, Band 14, Nr. 1 , 1984, ber 1984 zur Änderung der Richtlinie 80/836/Euratom (ABl. Veröffentlichung Nr. 39, Pergamon Press. Nr. C 347 vom 31 . 12. 1985). Nr. L 80/28 27. 3 . 90 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 5. Aufgrund der täglichen und jahreszeitlichen Schwankungen der Radonwerte innerhalb von Gebäuden sollten Strahlenschutzmaßnahmen im allgemeinen auf der Grundlage der mit Hilfe integrierender Meßverfahren ermittelten Jahresdurchschnittswerte von Radongas oder entsprechenden Zerfallsprodukten in den betreffenden tiger Expositionsbedingungen könnten für die zugrunde liegenden Parameter (d. h. Aktivität in Boden und Baustoffen, Bodendurchlässigkeit usw.) entsprechende Untersuchungsniveaus herangezogen werden. Diese Empfehlung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Gebäuden beschlossen werden. Die zuständigen Behörden haben für eine angemessene Qualität und Zuverlässigkeit der Messungen zu sorgen. 6. Es sind Kriterien auszuarbeiten, anhand deren Regionen, Orte und Gebäudemerkmale bestimmt werden können, bei denen mit hohen Radonkonzentrationen in Wohngebäuden zu rechnen ist. Zur Bestimmung derar Brüssel, den 21 . Februar 1990 Für die Kommission Carlo RIPA DI MEANÄ Mitglied der Kommission
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