Gemeinderat Wauwil zur Kenntnis Medien gemäss Verteiler

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Gemeinderat Wauwil zur Kenntnis
Medien gemäss Verteiler
Egolzwil, 11. Oktober 2015
Medienmitteilung: "Stellungnahme Gemeinderat Egolzwil zum Stand im Fusionsprojekt"
Auf den 5. Oktober 2015 hat der Gemeinderat Egolzwil den Gemeinderat Wauwil zu einer Sitzung zur Klärung des aktuellen Status der Fusionsabklärungen sowie der Regelung der nächsten Schritte eingeladen.
Die intensiv und sehr offen und fair geführte Diskussion um die vom Gemeinderat Wauwil am 24. und
31. August 2015 genannten „Abbruchgründe“, hatte zum Ziel, die einseitig formulierten Punkte zu verstehen
und eine gemeinsame Sicht auf den aktuellen Stand des Projekts sowie die nächsten Schritte zu entwickeln.
Dieses Ziel konnte von beiden Räten zumindest teilweise erreicht werden.
Am Ende der Sitzung vom 5. Oktober 2015 fasste der Gemeinderat Egolzwil zusammen:
 Die Auflistung der "Abbruchgründe" des Gemeinderats Wauwil enthält keine Gründe für einen Abbruch
der Fusionsverhandlungen. Die als offen genannten Punkte, die überhaupt einen Zusammenhang zur Fusion oder zu einer neuen Gemeinde enthalten, sind allesamt verhandelbar und Lösungsansätze sind
schon im Rahmen der Projektarbeit vereinbart oder vorgestellt worden.
 Die gemeinsam erarbeiteten Resultate zeigen klar die Vorteile und die Machbarkeit einer Fusion der beiden Gemeinden. Die Erwartungshaltung einer breiten Bevölkerungsschicht in beiden Gemeinden ist es,
die begonnenen Arbeiten in eine abstimmungsreife Vorlage zu bringen.
 Der Gemeinderat Wauwil nimmt den Aufruf des Gemeinderats Egolzwil auf, zumindest gemeinsam nach
einem Weg zur Weiterführung der Abklärungen zu suchen; er will sich diesbezüglich intern beraten.
Mit Schreiben von Freitag 9. Oktober teilt nun aber der Gemeinderat Wauwil dem Gemeinderat Egolzwil mit,
dass er nicht gewillt sei, auf den Entscheid zum Abschluss der Fusionsprüfung zurückzukommen. Der Auftrag sei erfüllt und eine Aufarbeitung der Resultate mache für den Gemeinderat Wauwil keinen Sinn.
Enttäuscht nimmt der Gemeinderat Egolzwil in seiner Sitzung vom 9. Oktober 2015 die Rückmeldung von
Wauwil zur Kenntnis. Diese Verweigerung stellt den einseitigen Abbruch des Projekts dar.
Gleichzeitig setzt sich der Gemeinderat Egolzwil neue Ziele: Er will Offenheit für einen Neu- oder Wiederanfang signalisieren, die Bevölkerung in geeigneter Form und transparent informieren und das Projekt geordnet
abschliessen.
Die Diskussion vom 5. Oktober 2015 erlaubt eine erste Stellungnahme zu den am 31. August 2015 genannten Punkten des Gemeinderats Wauwil; die Einschätzung des Gemeinderats Egolzwil wurde dem Gemeinderat Wauwil in der Sitzung entsprechend zur Kenntnis gebracht:
Folgende Punkte sind für den Gemeinderat Egolzwil von Bedeutung:
 Die Rechtfertigung der einseitigen Entscheide und Handlungen rund um Time Out oder Abschluss sind
mit den Zusammenarbeitsregeln nicht gegeben. Ein einseitiger Abbruch oder die einseitige Entlassung
des Projektleiters sind darin nicht vorgesehen.
 Ein Grossteil der genannten "Abbruchgründe" betreffen Interna des Gemeinderats Wauwil sowie Punkte,
die nicht im Einflussbereich des Gemeinderats Egolzwil liegen. Darunter fallen insbesondere die genannte
Verletzung des Kollegialitätsprinzips oder die Neuregelung der Verantwortlichkeit für das Mandat der Fusionsabklärungen. Der Gemeinderat Egolzwil respektiert die „Gemeindeautonomie“ und wird sich zu diesen Punkten nicht äussern.
In der Sitzung vom 5. Oktober 2015 bestätigt der Gemeinderat Wauwil allerdings, dass der Gemeinderat
Egolzwil nicht mit den genannten Druckversuchen aus der Öffentlichkeit in Zusammenhang gebracht
wird.
 Viele Punkte betreffen in erster Linie die laufenden Verhandlungen, wo sachliche Auseinandersetzungen
und Kompromisse normal und Grundvoraussetzung für zukunftsorientierte Lösungen sind.
Die geäusserten Wahrnehmungen des Gemeinderats Wauwil weichen über weite Strecken stark von denen des Gemeinderats Egolzwil ab und sind teilweise falsch.
So reduzierten sich in der gemeinsamen Diskussion vom 5. Oktober 2015 zum Beispiel die „Diversen Bereiche in der Verwaltung, die anders organisiert sind" auf das Steueramt. Dieses wurde in Wauwil während den Fusionsverhandlungen an eine externe Stelle ausgelagert (der Gemeindeart Egolzwil wurde auf
Anfrage nachträglich über diesen Entscheid informiert). Wenn im Gegenzug behauptet wird, dass eine
Zusammenführung der Steuerämter auf den 1. Januar 2016 nicht möglich sei, entspricht dies nicht den
Tatsachen. Eine Zusammenführung wurde von Egolzwil schon vor der Auslagerung und in der Folge mehrfach angeboten; dieses Angebot steht auch heute noch.
 Eine weitere Gruppe von Punkten betrifft die Vorwürfe, der Gemeinderat Egolzwil habe während den Fusionsabklärungen Beschlüsse gefasst, die den gemeinsam erarbeiteten Resultaten widersprochen hätten.
Die Zusammenarbeitsregeln sehen die gegenseitige Information bezüglich Geschäften vor, welche die
Fusion oder die neue Gemeinde betreffen. Der Gemeinderat Wauwil wurde durch den Gemeinderat
Egolzwil zu allen genannten Punkten informiert.
Dass der Gemeinderat Egolzwil im Sinne der Sache und ohne Präjudiz auf eine neue Gemeinde gehandelt
hat, zeigt sich am genannten Beispiel des Server-Ersatzes. Wegen eines Teilausfalls von Server und mehreren Arbeitsstationen musste eine neue Lösung gefunden werden. Anstelle eines Ersatzes hat sich der
Gemeinderat Egolzwil für eine Outsourcing-Lösung mit Datenhaltung im Kanton Luzern entschieden. Diese Lösung erfüllt die Datenschutzrichtlinien des Kantons Luzern und erforderte kaum Investitionen in
Hardware. Entgegen den üblichen Laufzeiten enthält der Vertrag eine Ausstiegsmöglichkeit zum 31. Dezember 2016, so dass für eine Neuregelung in der neuen Gemeinde kein Präjudiz entsteht.
 Die im April vom Gemeinderat Wauwil einseitig formulierten Rahmenbedingungen, die mehr oder weniger
alle erarbeiteten Resultate und verabschiedeten Lösungen in Frage stellten, wurden in der Krisensitzung
vom 28. April 2015 unmittelbar bearbeitet. Das Resultat der Sitzung waren angepasste und erweiterte
Aufträge an die Teilprojekte. Ein zusätzliches Teilprojekt „Strategie und Finanzen“ wurde gegründet; die
erarbeiteten Resultate lagen zur Genehmigung vor.
Der Egolzwiler Gemeinderatsbeschluss, der dem Gemeinderat Wauwil in der Projektsteuerungssitzung vom
24. August 2015 im Beisein von Regierungsrat Paul Winiker und dem Vertreter des Amtes für Gemeinden
übergeben wurde, war eine Zusammenfassung der gemeinsam erarbeiteten Resultate zur Bekräftigung des
Willens, dem Fusionsprojekt zum Durchbruch zu verhelfen. Schade, dass der Gemeindeart Wauwil davon
nicht Kenntnis genommen hat und nach dem Verlesen einer eigenen Stellungnahme das Sitzungszimmer
umgehend verlassen hat. Damit fehlte dem Gemeinderat Egolzwil ein Partner für eine gemeinsame Kommunikation, er sah sich gezwungen, die nicht gehörten Aussagen in einem offenen Brief zu übermitteln.
Der Gemeinderat Egolzwil bedauert, dass die Anstrengungen der letzten Wochen und Monate sowie die
Signale aus der Bevölkerung, die Abklärungen abstimmungsreif auszuarbeiten, vom Gemeinderat Wauwil
nicht aufgenommen werden.
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Mit grosser Enttäuschung und Ernüchterung nimmt der Gemeinderat Egolzwil zur Kenntnis, dass er das Ziel
einer Fusion sowie den von der Bevölkerung erteilten Auftrag zur Erarbeitung einer abstimmungsreifen Vorlage so nicht mehr erfüllen kann.
Er wird sich in den kommenden Wochen mit der aktuellen Situation vertieft auseinander setzen, schwergewichtig die aktuell anstehenden Aufgaben lösen und einen Plan für die nächsten Schritte und Projekte erarbeiten. Er sieht vor, im Rahmen der Gemeindeversammlung über die Resultate zu orientieren. Im Sinne seines Demokratieverständnisses bleibt er offen für neue Initiativen.
Die erwähnten Dokumente "Rahmenbedingungen" des Gemeinderats Wauwil und die "Zusammenarbeitsregeln" liegen für Interessierte in der Gemeindekanzlei Egolzwil zur Einsicht auf, die übrigen Dokumente können auf den jeweiligen Homepages eingesehen werden.
Gemeinderat Egolzwil
Geht an
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Für Fragen steht der Gemeindepräsident am Montag, 12. Oktober 2015, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr
telefonisch unter 079 218 85 93 zur Verfügung.
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