Gemeinde Neunkirchen – Seelscheid Anlage 1 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Ohlenhohn" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB Vorbemerkung: Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes hat erstmalig im Jahre 2012 öffentlich ausgelegen. Dazu sind die nachfolgenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn. 1 - 19 eingegangen. Im Zeitraum vom 30.06.2015 - 31.07.2015 einschließlich erfolgte eine erneute Offenlage aufgrund geänderter Planinhalte. In diesem Zeitraum sind die weiteren Stellungnahmen der Öffentlichkeit Nrn. 19a bis 25 eingegangen. lfd. Nr. 1 Eingabensteller/in Datum 2 3 Betroffenes Schutzgut 4 Kurzinhalte der Anregungen Beschlussvorschlag 5 6 1 Wehrbereichsverwaltung West 05.10.2012 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht, sofern die zukünftigen Gebäudehöhen eine Höhe über Grund von 20 m nicht übersteigen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 Landesbetrieb Wald und Holz NRW 08.10.2012 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie NRW 10.10.2012 entfällt Der Planbereich liege über zwei auf Blei, Zink und Eisen verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeldern. Im Plangebiet sei jedoch kein Bergbau umgegangen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 4 RWE 10.10.2012 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. -1- lfd. Nr. 1 Eingabensteller/in Datum 2 3 Betroffenes Schutzgut 4 entfällt Kurzinhalte der Anregungen Beschlussvorschlag 5 6 Es werden keine Belange geltend gemacht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Belange geltend gemacht.. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 5 Bezirksregierung Köln, Abteilung Landeskultur und Landentwicklung 10.10.2012 6 Rheinische Energie AG 11.10.2012 7 Landwirtschaftskammer NRW 16.10.2012 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht, sofern durch die Planung keine Kompensationsmaßnahmen erfolgen, die landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Es werden keine landwirtschaftlichen Nutzflächen betroffen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 8 Rhein-Sieg-Kreis 19.10.2012 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 9 Deutsche Flugsicherung 23.10.2012 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 10 Deutsche Telekom 29.10.2012 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 12 Landwirtschaftskammer NRW 05.04.2013 entfällt Es werden weiterhin keine Belange geltend gemacht, sofern durch die Planung keine Kompensationsmaßnahmen erfolgen, die landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Es werden keine landwirtschaftlichen Nutzflächen betroffen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 13 Rhein-Sieg- 08.04.2013 entfällt Es werden keine Belange geltend ge- entfällt -2- lfd. Nr. 1 Eingabensteller/in Datum 2 3 Betroffenes Schutzgut 4 Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Kurzinhalte der Anregungen Beschlussvorschlag 5 6 macht, wenn die aufgeführten Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Müllentsorgung, insbesondere die Erreich/Befahrbarkeit mit einem dreiachsigen Müllfahrzeug, erfüllt werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 14 Westnetz 09.04.2013 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 15 Bezirksregierung Köln, Abteilung Landeskultur und Landentwicklung 09.04.2013 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 16 Wehrbereichsverwaltung West 12.04.2013 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht, sofern die zukünftigen Gebäudehöhen eine Höhe über Grund von 20 m nicht übersteigen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 17 Rhein-Sieg-Kreis, Abteilung Regional- / Bauleitplanung 22.04.2013 entfällt Es wird angeregt, die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche für die einzelnen Nutzungen zu spezifizieren, z.B. "Nahversorgung / Lebensmittel" oder "Getränkemarkt". Ergänzend wird empfohlen, die für Teilflächen beabsichtigte Verkaufsflächenbegrenzung aufzunehmen. Der Anregung nach Spezifizierung der Teilflächen nach konkreten Nutzungen wird nicht entsprochen, da eine zu enge Spezifizierung bei beabsichtigtem oder erforderlichem Wechsel der Nutzung, z.B. wegen Geschäftsaufgabe usw., erneut eine Änderung des Flächennutzungsplan erforderlich machen würde. Im Flächennutzungsplan werden insgesamt zulässige Nutzungen und ihre Größenordnung dargestellt. Mensch Es wird angeregt, die Geräuschimmissionsprognose des TÜV aus dem Jahre 2006 an die geänderte Situation anzupassen und diese im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Es wurde eine Aktualisierung des Lärmgutachtens seitens des Vorhabenträgers beauftragt und erarbeitet. Die Ergebnisse fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein. -3- lfd. Nr. 1 Eingabensteller/in Datum 2 3 18 Wahnbachtalsperrenverband 28.03.2013 19 Aggerverband 29.04.2013 Betroffenes Schutzgut 4 Kurzinhalte der Anregungen Beschlussvorschlag 5 6 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Wasser / Boden Durch die geplante bauliche Verdichtung und weitere Versiegelung von Flächen ergeben sich ggf. Änderungen bei der Niederschlagswasserbeseitigung. Es wird auf notwendige Erlaubnisse im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens aufmerksam gemacht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet ist im Netzplan der Kläranlage Neunkirchen berücksichtigt Es bestehen keine Bedenken Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 19a Bezirksregierung Köln, Abteilung Landeskultur und Landentwicklung 01.07.2015 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 20 Landwirtschaftskammer NRW 02.07.2015 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht, sofern durch die Planung keine Kompensationsmaßnahmen erfolgen, die landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Es werden keine landwirtschaftlichen Nutzflächen betroffen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 21 Deutsche Flugsicherung 16.07.2013 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 22 Rhein-Sieg-Netz GmbH 17.07.2015 entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. -4- lfd. Nr. 1 23 Eingabensteller/in Datum 2 3 Aggerverband 22.07.2015 Betroffenes Schutzgut 4 entfällt Kurzinhalte der Anregungen Beschlussvorschlag 5 6 Es werden keine Belange geltend gemacht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgen Hinweise in Bezug auf die Einleitung von Niederschlagswässer über die Regenwasserkanalisation in Oberflächengewässer und der damit. verbundenen wasserrechtlichen Verfahren. Ferner wird auf das Pilotprojekt "Lachslaichgewässer" im Draisbachtal hingewiesen. 24 IHK Bonn / Rhein-Sieg 23.07.2015 entfällt Die Standortverlagerung des Verbrauchermarktes wird begrüßt. Man hätte sich eine Verkleinerung des zentralen Versorgungsbereiches gemäß Scenario 1 der CIMA Beratung + Management GmbH gewünscht. Da diese Verkleinerung jedoch nicht umsetzbar ist, ist man mit der Planung einverstanden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 25 Rhein-Sieg-Kreis, - Raumplanung und Regionalentwicklung - 27.07.2015 entfällt Die im Plan aufgeführte Verkaufsfläche in Höhe von 1.940 m² spiegelt nicht die Verkaufsflächen des Bestandes wider. Der Stellungnahme wird entsprochen. Im überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes werden sämtliche bestehenden und geplanten Einzelhandelseinrichtungen nach Art, Umfang und Zulässigkeit aufgeführt und in einzelne separate Sondergebiete (SO1 - SO6) differenziert dargestellt. -5-
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