Was ist eine Umlegung und wozu wird sie durchgeführt?

Die Umlegung nach dem
Baugesetzbuch
Übersicht
• Was ist eine Umlegung und wozu wird sie durchgeführt?
• Wer führt das Umlegungsverfahren durch?
• Wer ist an einem Umlegungsverfahren beteiligt?
• Grundsätze der Umlegung
• Welche Vorteile bietet eine Umlegung?
Stadt Dülmen – Umlegungsausschuss
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• dient der Erschließung oder Neugestaltung von
Gebieten
• bebaute und unbebaute Grundstücke können auf diese
Weise neu geordnet werden
 nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder
sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete
Grundstücke
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• Aktueller Zustand:
überwiegend
landwirtschaftliche
Nutzung
Stadt Dülmen – Umlegungsausschuss
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• Aktueller Zustand:
überwiegend
landwirtschaftliche
Nutzung
• die Gemeinde plant
Bauland (Bebauungsplan)
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• Aktueller Zustand:
überwiegend
landwirtschaftliche
Nutzung
• die Gemeinde plant
Bauland (Bebauungsplan)
Stadt Dülmen – Umlegungsausschuss
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• Aktueller Zustand:
überwiegend
landwirtschaftliche
Nutzung
• die Gemeinde plant
Bauland (Bebauungsplan)
• Bebauung ist wegen der
Grundstücksgrenzen nicht
sinnvoll möglich
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• Aktueller Zustand:
überwiegend
landwirtschaftliche
Nutzung
• die Gemeinde plant
Bauland (Bebauungsplan)
• Bebauung ist wegen der
Grundstücksgrenzen nicht
sinnvoll möglich
Abhilfe schafft eine
Bodenordnung durch Umlegung
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• ... alte Grenzen
aufzuheben
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• ... alte Grenzen
aufzuheben
Stadt Dülmen – Umlegungsausschuss
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• ... alte Grenzen
aufzuheben
• ... und neue Grenzen
sinnvoll nach dem
Bebauungsplan zu bilden
(nach Lage, Form, Größe für
bauliche oder sonstige Nutzung
zweckmäßig gestaltet)
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Was ist eine Umlegung
und wozu wird sie durchgeführt?
• ... alte Grenzen
aufzuheben
• ... und neue Grenzen
sinnvoll nach dem
Bebauungsplan zu bilden
(nach Lage, Form, Größe für
bauliche oder sonstige Nutzung
zweckmäßig gestaltet)
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Wer führt das Umlegungsverfahren durch?
• Die Umlegung wird vom
Umlegungsausschuss der Stadt
Dülmen durchgeführt
Der Umlegungsausschuss:
• ist weisungsunabhängig und entscheidungsbefugt
• besteht aus 5 Mitgliedern:
3 Sachverständigen
2 Mitgliedern der Stadtverordnetensammlung
• bedient sich zur Vorbereitung und Durchführung
seiner Entscheidungen einer Geschäftsstelle
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Wer führt das Umlegungsverfahren durch?
Die Mitglieder des Umlegungsausschusses:
• Dr. Bert Risthaus, Jurist als Vorsitzender
• Jochen Hansens, Sachverständiger für Vermessung
• Michael Tegtmeier, Sachverständiger für Bewertung
• Helmut Kreuznacht, Stadtverordneter
• Olaf Schlief, Stadtverordneter
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Wer ist an einem Umlegungsverfahren
beteiligt?
Grundstückseigentümer
Rechtsinhaber nach
dem Grundbuch,
z.B. Bank mit Grundschuld, Person mit
Wohnrecht
Gemeinde,
Bedarfs- und
Erschließungsträger
Rechtsinhaber
außerhalb des
Grundbuchs
z.B. Pächter, Mieter
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Grundsätze der Umlegung
• Grundflächen für gemeinschaftliche und öffentliche
Anlagen (Straßen, Ausgleichsflächen...) werden von
allen Eigentümern zu gleichen Anteilen aufgebracht
• Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland
(für Mehr- oder Minderzuteilungen erfolgt ein
Geldausgleich)
• Landzuteilung erfolgt im Verhältnis der Werte wie vor der
Umlegung
• Zuteilung erfolgt möglichst in gleicher Lage
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Welche Vorteile bietet eine Umlegung?
• Bildung von nach Lage, Form und Größe bebaubaren
Grundstücken
• Gleichbehandlung aller Beteiligter
• frühzeitige Bebauungsmöglichkeiten
• Umlegungsstelle ist „neutrale“ Stelle, da sie nicht an
Weisungen der Gemeinde gebunden ist
• Tauschverfahren, keine Enteignung
• Wenig Aufwand für die Eigentümer, da komplette
Abwicklung durch die Geschäftsstelle des
Umlegungsausschusses erfolgt (Anträge,
Grundbucheintragungen,…)
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U-Ausschuss und
Geschäftsstelle
Anordnung (Rat)
Anhörung der Eigentümer
Umlegungsbeschluss
durch
Umlegungsausschuss
Bestandskarte und
Bestandsverzeichnis
Beschluss Verteilungsmaßstab und Werte
Erörterungsgespräche
Verfahrensablauf
Vermessung und
Ausarbeitung
Aufstellung des
Umlegungsplans
Eintritt Unanfechtbarkeit,
gleichbedeutend mit
Inkrafttreten
Vollziehung des
Umlegungsplans
Berichtigung der
öffentlichen Bücher
Erschließung
Baubeginn
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