MAV info Bibelgarten Wagenfeld Foto: Renate Meyer-Scheunemann Mitarbeiterversammlung Landeskirche will Mitarbeiter beteiligen Arbeitssicherheit MAV Infobrief Nr. 18 M A V Kirchenkreis Diepholz Wir. Leben.Glauben Monatsspruch für September 2015 AN-GE-DACHT Liebe Leserin, lieber Leser! Und sagte: „Wahrhaftig, ich sage euch, wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, werdet ihr nicht in Gottes gerechte Welt hineingelangen.“ MATTH. 18,3 Jetzt ist die Zeit gekommen, in der die Einschulung vieler Kinder geschieht. Auch für die Kindergartenkinder beginnt ein neues Jahr. Und mein kleiner Enkelsohn erlebt seine Taufe im August. Ich freu’ mich schon darauf: Heute bekam ich die berührende Nachricht: „OMA“, hat er gebrabbelt – und ich freu’ mich über seine Entdeckerfreude, mit der er seine kleine Welt erobert. Ein Gottesgeschenk! Seine Lust auf neue Erlebnisse, seine Geduld immer wieder die gleichen Bewegungsmuster zu proben, sein Spielen, sein Lachen und seine Fröhlichkeit sind einfach ansteckend. Wenn ich dieses kleine Menschenkind anschaue, dann verstehe ich die Jesu Worte:“ …. wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, werdet ihr nicht in Gottes gerechte Welt hineingelangen.“ Kinder in ihrer Unbeschwertheit und Leichtigkeit tragen diese gerechte Welt Gottes in sich. Jesus vergleicht sie in vielen immer wieder neuen Bildern, wie z.B. mit einem Schatz im Acker, dem Sauerteig, der selbstwachsenden Saat, den Vögeln unter dem Himmel und den blühenden Mohnblumen und einer Hochzeitsfeier……. Auch der Monatsspruch, in dem Kinder als Beispiel genannt werden, woran sich Erwachsene ein Beispiel nehmen sollen steht im Zusammenhang mit Gottesgleichnissen. Das Reich Gottes lässt sich mit unserem Verstand nicht fassen. Um Zugang zum Gottes Reich zu bekommen, ist es kinderleicht zu begreifen: Umkehren, neu anfangen, spielerisch einen neuen Versuch wagen. Diese Haltung ist es, um Gottes gerechte Welt zu entdecken. Gott lädt uns ein, das Kind in uns wieder zu entdecken und es wert zu schätzen. Sich dem Glauben wieder kindlich zu M A V 2 nähern ist nicht naiv, sondern klug. Erfahrungen, die Körper, Seele und Geist einbeziehen, erfüllen den gesamten Menschen und heilen, sie sind heilsam. Einen Neuanfang zu wagen und Gottes gerechte Welt zu suchen, über den eigenen Schatten zu springen, um neue Erfahrungen zu erleben, das geht nicht allein mit dem Verstand, sondern nur mit allen Sinnen. Dazu hilft die Selbstvergessenheit, wie die eines spielenden Kindes. Es geht ums Ausprobieren, um neue Erfahrungen zu machen, auch im Glauben. Denn auch Glaube lässt sich nur erfahren mit der staunenden Offenheit eines Kindes. Dazu braucht es Vertrauen, um sich darauf einzulassen wie ein Kind. Die Erfahrung zu machen, Gott übersieht mich nicht, auch wenn ich klein und unscheinbar bin. Gott sucht mich, bis sie mich findet. Ich bin Gott wichtig und Gott freut sich über mich. Ich bin Ich – und muss nichts beweisen, weder durch Mehrarbeit oder anderen Leistungsansprüchen. Vor aller meiner Leistung bin ich ein von Gott geliebtes Kind. Diese Erfahrung wünsche ich Ihnen, liebe Leserin und lieber Leser: Bleiben Sie/ Bleib Du behütet und fühle Dich wie ein von Gott geliebtes Kind. Renate Meyer-Scheunemann 3 M A V Tariferhöhung im öffentlichen Dienst wird übernommen Wir alle haben es bemerkt, im Juni gab´s mehr Geld! Genau zum richtigen Zeitpunkt, nämlich bevor viele Kolleginnen und Kollegen in Urlaub gehen, wurde rückwirkend ab März 2015 die Entgelterhöhung ausgezahlt. Dieses geschah zwar unter Vorbehalt, aber da Einvernehmen in der ADK besteht, kann man davon ausgehen, dass es keine Rückforderungen gibt. Hier noch einmal die Eckdaten: Im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder vereinbart, dass die Entgelte zum 01.03.2015 um 2,1 % angehoben werden. Zum 01.03.2016 wird es dann eine weitere Tariferhöhung um mindestens 75 € geben, Teilzeitbeschäftigten wird die Erhöhung anteilig berechnet. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 01.01.2015 bis 31.12.2016. Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden bei Vollzeitbeschäftigten zum 1. März 2015 und 2016 jeweils um 30 € erhöht. Petra Stelloh M A V 4 Mitarbeiterversammlung im März 2015 Wenn Sie nicht an unserer Mitarbeiterversammlung teilnehmen konnten, ist das sehr schade, aber manchmal lässt es sich ja einfach nicht einrichten! Damit Sie trotzdem über das Geschehen informiert sind, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Wie immer hatten die Mitglieder der MAV alles bestens für die Veranstaltung im Gemeindezentrum Michaelis vorbereitet. Tatkräftig unterstützt wurden sie dabei von Bärbel Klejdzinski. So wehte den Eintreffenden der Duft frisch gekochten Kaffees entgegen, und der Blick auf das köstliche Kuchenbüfett ließ einem das Wasser im Munde zusammenlaufen. Unser Vorsitzender Ralf Vullriede übernahm die Begrüßung und die Moderation der Veranstaltung, zu deren Beginn Ingrid Sommer die Andacht hielt. Am Beispiel einer gebrochenen Rose sprach sie sehr anschaulich über die grenzenlose Liebe Jesu Christi zu uns Menschen. Da beim Gesundheitstag im vergangenen November die Workshops zur Stressbewältigung besonders gut ausgebucht waren, wurde dieses Thema noch einmal aufgegriffen. Ingrid Sommer 5 M A V Mit Esther Noel, Heilpraktikerin aus Bad Essen, hatte die MAV eine kompetente Referentin gefunden. Verständlich und in lockerer Art vermittelte sie in theoretischer und praktischer Form Wissenswertes zu den Folgen von Dauerstress und gab Tipps für mehr Energie und Ausgeglichenheit. Die Ohr-Reflexzonenmassage wurde gleich ausprobiert! Frau Noel betonte aber, dass manche Symptome stets ärztlich abgeklärt werden müssen. Wie wichtig eine gesunde Ernährung ist, kam ebenfalls zur Sprache. Mit Blick auf das umfangreiche Kuchenbüfett und einem Augenzwinkern wies sie jedoch darauf hin, dass es durchaus erlaubt ist, gelegentlich zu schlemmen! Nach diesem Hinweis wurde eine Kaffeepause eingelegt und die meisten Teilnehmenden ergriffen die Gelegenheit, ein Stückchen Torte oder Kuchen zu genießen. Auch der gegenseitige Austausch kam nicht zu kurz. M A V 6 Gespräche Dann hatte Superintendent Priesmeier das Wort und berichtete über die Lage im Kirchenkreis. Dabei ging er auch auf das Reformationsjubiläum 2017 ein. Der nächste TOP war der Rechenschaftsbericht der MAV, der für alle in schriftlicher Form vorlag. Dieser Bericht ist laut Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) einmal jährlich fällig. Ralf Vullriede erläuterte zudem, dass die Amtszeit der MAV eigentlich im April 2016 ausläuft. Sollte die Synode aber ein neues MVG beschließen, könnte sich die Amtszeit um ein weiteres Jahr verlängern. Herr Vullriede würde sich jedoch über 7 M A V Neuwahlen freuen, da es zurzeit krankheitsbedingt keine Nachrücker mehr gibt. Er regte an, sich schon einmal Gedanken zu machen, wer als Kandidatin oder Kandidat in Frage käme. Sollten 2016 Neuwahlen stattfinden und ein Wahlvorstand gewählt werden muss, wird Ende des Jahres zu einer weiteren MA-Versammlung eingeladen. Durch die Gründung des neuen Kirchenamtes in Sulingen, mussten die Mitarbeitenden zunächst eine eigene MAV wählen. Man würde jedoch gerne wieder eine gemeinsame MAV bilden. Zum Abschluss dankte Herr Vullriede Superintendent Priesmeier für die gute und unkomplizierte Zusammenarbeit. Da es seitens der Kolleginnen und Kollegen zum TOP Verschiedenes keine Wortmeldungen gab, konnte Ralf Vullriede pünktlich um 17 Uhr die Versammlung schließen. Er dankte den über 120 Teilnehmenden für das Interesse und wünschte allen eine gute Heimfahrt. Petra Stelloh M A V 8 M A V in eurem Interesse! Vorankündigung - Mitarbeiterversammlung Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon wieder sind fast 4 Jahre vergangen, und Anfang 2016 wird die MAV neu gewählt. Um hierfür alles vorzubereiten, laden wir euch zu einer Mitarbeiterversammlung ein. Dann wird u. a. der Wahlausschuss gebildet. Denkt bitte darüber nach, wer euch in der MAV vertreten kann und ob ihr euch vorstellen könntet, selber zu kandidieren. Sprecht uns bitte gerne hierzu an. Die brieflichen Einladungen schicken wir euch zeitnah zu. Wir treffen uns am 11. November 2015 um 14:30 Uhr wieder im Gemeindezentrum St. Michaelis, Lüderstraße 54, in 49356 Diepholz Ingrid Sommer 9 M A V Sozialstation Sulinger Land übernommen Altenhilfe Leine-Mittelweser ist neuer Mehrheitsgesellschafter Endlich hatte die Sozialstation aus betriebswirtschaftlicher Sicht das „Tal der Tränen“ durchschritten und wieder schwarze Zahlen erreicht. Zuvor waren im Rahmen einer Notlagenregelung die Geschäftsführung, Pflegedienstleitung und alle Mitarbeitenden gefordert, den bisherigen Kurs zu korrigieren. Das war vor allem durch den Einsatz von Frau Körbel so gut gelungen, dass die Sozialstation Sulinger Land 2014 das beste Betriebsergebnis in unserem Kirchenkreis vorweisen konnte. Die Handlungsweise des Kirchenvorstandes Sulingen, sich nun als bisheriger, alleiniger Gesellschafter einen sogenannten „starken Partner“ zu suchen, stieß daher nicht bei allen Mitarbeitenden auf uneingeschränkte Zustimmung. Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes Hans Kalus war extra hierzu in die Einrichtung gekommen und hat die Motive des Kirchenvorstandes dargelegt und um Verständnis geworben. Beim neuen Mehrheitsgesellschafter handelt es sich um eine diakonische Einrichtung mit erheblicher Erfahrung in der stationären und ambulanten Altenhilfe. Die stationäre Einrichtung „Haus am Suletal“ in Sulingen gehört ebenfalls zum Verbund Altenhilfe Leine-Mittelweser. Der Kirchenvorstand ist überzeugt, dass hier zukünftig eine gute professionelle Zusammenarbeit gewährleistet ist, um die Sozialstation Sulinger Land auch weiterhin gut aufzustellen. M A V 10 Die MAV Diepholz wird auch zukünftig, mindestens bis zum Ende der Wahlperiode 2016 für die Mitarbeiter/innen der Sozialstation zur Verfügung stehen. Dann können die Mitarbeiter/innen in einer Mitarbeiterversammlung festlegen ob dies so bleiben soll, oder ob sie eine eigene MAV bilden wollen. Ralf Vullriede Mitarbeiter-Teilversammlung für die Sozialstation Sulinger Land am 03. November um 12.30 Uhr 11 M A V Landeskirche Hannover will Mitarbeiter an der ZVK beteiligen Kirche verlässt den Dritten Weg Alle Mitarbeiter der hannoverschen Landeskirche erhalten eine betriebliche Altersvorsorge durch die ZVK (Zusatzversorgungskasse). Hierfür müssen die Mitarbeiter keine Aufwendungen leisten. Ausschließlich der Arbeitgeber hat hier in der Vergangenheit 4% des Bruttoeinkommens eingezahlt. Nachdem dort mindestens 60 Monate lang eingezahlt worden ist, hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf eine zusätzliche Betriebsrente zu seiner Altersrente. Durch das Zinsniveau der letzten Jahre war eine auskömmliche Verzinsung nicht mehr möglich. Die Synode hatte daher bereits 2013 gefordert, die Mitarbeiter an der ZVK zu beteiligen. Dieser Antrag wurde in die ADK (Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission) eingebracht, die paritätisch besetzt und für Arbeitsrechtssetzung zuständig ist. Hier gelang allerdings keine Lösung, da § 12 MG (Mitarbeitergesetz) ausdrücklich die ZVK in der Dienstvertragsordnung nicht vorsieht. Die Forderung der Arbeitnehmerseite, den § 12 MG dahingehend zu ändern, dass sich die ADK damit befassen kann wurde nicht erfüllt. Nun hat die Landeskirche mit Schreiben vom 13.05.2015 ihre Pläne zur Veränderung des Mitarbeitergesetzes vorgestellt. Nach dem Willen der Verwaltung soll es zukünftig per Rechtsverordnung möglich sein, Beiträge zu erheben oder abzusenken. Als weitläufiger Rahmen sollen dabei die Grenzen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nicht überschritten werden. Dadurch wird die Mitarbeiterseite an einer zukünftigen Beteiligung, sprich Mitbestimmung, gehindert. Auf dem Ersten Weg (Verwaltung bestimmt nach eigenem Ermessen) können Beiträge erhoben (Lohnkürzungen vorgenommen) werden. Dann noch die Maßstäbe der VBL anzuwenden, ist nicht angemessen. Die Versorgungskassen VBL und ZVK haben zwar das gleiche Ziel, sind aber ganz unterschiedlich aufgestellt und vor allem ausfinanziert. M A V 12 Die Arbeitnehmerorganisationen sind über das Verhalten der Landeskirche empört und haben scharf dagegen protestiert. Es stellt sich die Frage ob hier selbst der Dritte Weg zukünftig noch Sinn macht. Bei der Diakonie in Niedersachsen hat man erstmals Tarifverträge geschlossen und das Problem der ZVK diplomatisch geregelt. Die Arbeitgeber zahlen weiterhin 4% des Bruttolohnes. Alle weiteren Kosten, die aufzubringen sind (bis zu einer Grenze von 6%), werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Das bedeutet, bei der aktuellen Umlage von 4,8% werden die Mitarbeiter mit 0,4% herangezogen. Ich halte dieses Vorgehen für akzeptabel. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich das Zinsniveau in absehbarer Zeit merklich verbessert. An eine Kürzung der Leistungen sollte man nicht herangehen, da die Gefahr der Altersarmut, gerade bei den vielen Teilzeitbeschäftigten in unserer Kirche, besonders groß ist. Weiterhin sitzen bei der Diakonie Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einem Tisch und verhandeln auf Augenhöhe. Die Pläne der Landeskirche erinnern an ein Vorgehen nach „Gutsherrenart“ und entsprechen nicht unserer Zeit. Ralf Vullriede 13 M A V MAV - unterwegs Einmal im Jahr was ganz anderes! In diesem Jahr besuchten wir die Moorwelten in Ströhen. Diese Halbtagesfahrt fand am 13. Mai 2015 statt und war sehr interessant. Nach der Führung durch die Moorwelten und einem Rundgang im Außenbereich, folgte ein Spaziergang durch den Moorerlebnispfad. Symbolhaft könnte man bei diesem Foto denken, dass der MAV das Wasser zwar nicht bis zum Hals steht, aber die Füße so manches Mal feststecken. Auf ein Moorbad wollten jedenfalls alle aktiven und ehemaligen MAV-Mitglieder verzichten. M A V 14 Und so fühlt sich wackeliger Boden im Moor an. Moor ist ein ganz eigener, unvergleichlicher Lebensraum mit einmaligen Pflanzen und Tieren. Wir waren alle begeistert. Der Abschluss dieser Fahrt fand im Steakhaus in Wagenfeld statt. Ingrid Sommer 15 M A V Die Senioren-Wohngruppe Drentwede ist auf einem guten Weg Seit einem halben Jahr ist die Senioren WG-Drentwede jetzt geöffnet, und seit Mitte Mai ist sie voll belegt. Die 11 Bewohner, die von der Sozialstation Barnstorf betreut werden, sind zwischen 65 und 95 Jahre alt und alle den Krankheitsumständen entsprechend wohlauf. Einige der Bewohner kamen direkt aus der häuslichen Umgebung – nach einem Krankenhausaufenthalt – in die Wohngruppe, andere aus einem Altenheim. Oft besichtigten die Angehörigen zuerst die Örtlichkeit und besuchten uns dann noch einmal mit dem potenziellen Bewohner zu einer zweiten Besichtigung. Mittlerweile haben sich alle Bewohner gut eingelebt, es haben sich schon Freundschaften gebildet und es wurden erste gemeinsame Unternehmungen durchgeführt. Eine Fahrt zur Vermieter-Familie Reinke, mit Hofbesichtigung, Kaffee und Kuchen und einem Wurf süßer Jack-Russel-Welpen, war ein besonderes Highlight. Ebenso die große Einweihungsfeier mit Pastorin, den Bürgermeistern der Gemeinde Drentwede und der Samtgemeinde Barnstorf, den Architekten und einer Delegation der Handwerker, Angehörigen, Nachbarn und und und … M A V 16 Im Juli standen ein Grillfest in der WG und das wunderbare Sommerfest der Sozialstation sowie eine Einladung der Tagespflege auf dem Programm. Darüber freuten sich die Bewohner besonders, da einige von ihnen auch regelmäßig die Angebote der Tagespflege wahrnehmen. Fünf unserer Bewohner besuchen regelmäßig die Tagespflege der Sozialstation Barnstorf. Gerne nehmen sie die dort angebotenen Aktionen in Anspruch oder freuen sich einfach auf alte Bekannte, die sie so wöchentlich treffen und mit denen sie sich angeregt austauschen können. Das in der Senioren-Wohngruppe eingesetzte Pflegeteam der Sozialstation ist in dem halben Jahr sehr gut zusammengewachsen und ergänzt sich wunderbar. Die ortsansässigen Ärzte aus Barnstorf und Heiligenloh kommen regelmäßig zu Hausbesuchen in die WG, genauso wie die Therapeuten für Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie und die Frisöre und Fußpfleger. Die ortsansässigen Apotheken unterstützen uns durch ihren Lieferservice und auch die Zusammenarbeit mit den Sanitätshäusern funktioniert reibungslos. Das Konzept der Wohngruppe kommt überall gut an, auch die Pflegefachschule Sulingen hat mit der Abschlussklasse 2015 im Juni die WG besucht. Alle Teilnehmer waren begeistert, so dass auch im nächsten Jahr ein Besuch mit der Abschlussklasse 2016 auf dem Programm der Lehrerin stehen wird. Wir, das Team der Seniorenwohngruppe, freuen uns sehr darüber, wie gut unsere Arbeit bei allen ankommt und empfangen gerne auch andere Besuchergruppen, wie z.B. Seniorenbeirat, Landfrauen, Ärzteteam und andere Interessierte in der Senioren WG Drentwede. Informationen und Anmeldungen mit Terminabsprache Sabine Heitmann, Dienstag bis Freitag von 9:30 Uhr – 14:00 Uhr unter der Telefonnummer der WG 04246-9647081 17 M A V Sabine Heitmann Neuorganisation umgesetzt Arbeitssicherheit im Kirchenkreis In Betrieben ab 20 Mitarbeitern ist ein Arbeitssicherheitsausschuss zu bilden. So sieht es das Arbeitsschutzgesetz vor. Im Kirchenkreis Diepholz haben wir schon seit Jahren einen Arbeitsschutzkreis, in dem wir die Arbeitssicherheit vor Ort organisierten. Wichtigste Aufgabe ist der regelmäßige Austausch der Sicherheitsbeauftragten in den Einrichtungen. Durch die Neuorganisation des Kindertagestättenverbandes und auch die Umwandlung der Sozialstationen in gGmbHs sind immer mehr Sicherheitsbeauftragte hinzugekommen. Allein bei den Kindertagesstätten (Kitas) haben wir 26 Sicherheitsbeauftragte. Die Anforderungen in den einzelnen Einrichtungen unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Um weiterhin wirkungsvoll arbeiten zu können, war es erforderlich, die Arbeitssicherheit neu zu organisieren. Zukünftig wird sich zu Beginn des Jahres der Arbeitsschutzausschuss treffen. Hier wird die Dienststellenleitung (DSTL) des Kirchenkreises vertreten sein sowie die Verwaltung aus dem Kirchenamt in Sulingen. Die EFAS (Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz) aus Hannover und auch der BAD (Betriebsärztliche Dienst) aus Osnabrück, sowie die MAV (Mitarbeitervertretung) gehören dazu. Aus den Arbeitsschutzkreisen der Kitas und aus dem Arbeitsschutzkreis der Sozialstationen und der Kirchengemeinden wird jeweils ein Vertreter entsendet. Hier soll reflektiert werden, z. B. die Veranstaltungen aus dem letzten Jahr, die Auswertung von Unfallmeldungen usw. Dann wird für das kommende Jahr der Arbeits- und Gesundheitsschutz geplant. Der Arbeitsschutzkreis der Kitas hat sich bereits zu einer ersten Sitzung vor den Ferien zu einem Austausch und auch zu Fragen der Organisation getroffen. Auf der Sitzung wurde Irina Peters als Delegierte für den Arbeitsschutzausschuss gewählt. M A V 18 Der Arbeitsschutzkreis der Kirchengemeinden und der Sozialstationen trifft sich in der zweiten Jahreshälfte, um aus ihren Reihen jemanden zu wählen. In den Sozialstationen sind noch nicht überall Sicherheitsbeauftragte berufen worden. Wir hoffen, dass dies in Kürze geschehen wird, um auch hier Ansprechpartner vor Ort zu haben. Natürlich wollen wir auch zukünftig Angebote wie Fahrsicherheitstraining, Erste-Hilfe-Kurse, Brandschutzübungen usw. für die Mitarbeitenden anbieten. Außerdem stehen wir gerne für weitere Anregungen zur Verfügung. Ralf Vullriede Arbeitssicherheitsausschuss im Kirchenkreis Diepholz Organigramm DST-L/KKV EFAS BAD Treffen einmal jährlich MAV Verw. KKA Vertreter SiBa Kitas/KG/SST AKS-KTS AKS KG SozSt Treffen einmal jährlich Treffen einmal jährlich Geschäftsführung Päd. Ltg. MAV Alle SiBa aus Kitas u. Krippen KKV KKA MAV Alle SiBa aus Kitas u. Krippen ASA SST Barnstorf 19 ASA SST Diepholz M A V Beate und Winfried Der Titel lässt vermuten, dass es sich hier um eine Liebesgeschichte handelt - das ist es keinesfalls! Aber lesen Sie selbst! Doch vielleicht kennen Sie Beate Sonntag noch nicht? Beate Sonntag ist eine Pfarrsekretärin mit langjähriger Berufserfahrung. Sie arbeitet zuverlässig und gewissenhaft und sie steht ihrer Arbeitgeberin Kirche immer loyal gegenüber. Eines Tages wurde Beate ein neuer Kollege angekündigt. „Winfried“ sollte sie bei der Friedhofsverwaltung tatkräftig unterstützen. Gebührenblöcke seien „Schnee von gestern“ hieß es, alles sollte einfacher und schneller werden. Gegen einen jungen Kollegen, der frischen Wind ins Pfarrbüro bringen würde, hatte Beate im Grunde nichts einzuwenden. Natürlich war ihr auch klar, dass der „Kollege“ ein neues EDV-Programm war, aber der Name Winfried hörte sich ja wirklich vielversprechend an! Zwar kamen Beate schon bei der Einführung des neuen Programms erste Zweifel, aber sie war wirklich zuversichtlich, dass sie sich in das Programm einfuchsen könnte. Monate gingen ins Land und der Gebührenblock wurde fleißig vollgeschrieben. Plötzlich hieß, jetzt muss Winfried aber mal zum Einsatz kommen. Schade nur, dass Beate fast alles Gelernte schon wieder vergessen hatte! Immerhin gelang es ihr, das Programm auf ihrem PC zu aktivieren. Doch dass Winfried sich dermaßen zickig anstellen würde, hätte sie wirklich nicht erwartet. Er gebärdete sich oft undurchschaubar und sein Vorgehen ließ sich nur schwer nachvollziehen. Besonders hinterhältig fand Beate, dass er sie M A V 20 praktisch nie vor Fehlern warnte. Einfache Rechnungen, wie sie bei der Einführung geübt wurden, waren nicht das Problem. Aber die etwas komplizierteren Vorgänge, mit denen Beate neuerdings ständig zu tun hatte, wie z. B. das Teilen von Grabstellen, solche Fälle waren bei der Schulung gar nicht erwähnt worden. Beate bewunderte wirklich die nette Kollegin vom Kirchenamt, die immer wieder zu Rate gezogen werden musste, für deren Geduld. Im Stillen dachte sie ja, dass es auch für das Kirchenamt einfacher wäre, wenn alles beim alten geblieben wäre … Doch da das ganze Lamentieren ja nichts nützt, versucht Beate, sich so gut wie möglich mit Winfried zu arrangieren. Voller Hoffnung wartet sie auf einen angekündigten Auffrischungskurs für das Programm. Wenn es auch nie die große Liebe zwischen Beate und Winfried geben wird, so könnte sich doch eine vernünftige Zweckbeziehung entwickeln! (Fortsetzung folgt … vielleicht) Petra Stelloh Mit Geduld und Ausdauer erreicht man irgendwann das Ziel! 21 M A V Wer rastet der rostet! Fort- und Weiterbildungen im beruflichen Kontext Immer wieder erreichen die MAV Anfragen zum Thema Fortbildungen, vor allem aus dem Bereich der Kindertagesstätten. Hier werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Kindertagesstättengesetz dazu verpflichtet „regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.“ Wie das umzusetzen ist, bleibt offen. Eine regelmäßige Schulung im Bereich „Erste Hilfe“ ist alle zwei Jahre vorgeschrieben. Andere Fortbildungen sind nicht so klar geregelt und liegen zum Teil im dienstlichen, oder auch persönlichen Interesse. Hier ist mit der Leitung bzw. dem Träger möglichst im Vorfeld zu klären, zu welchen Bedingungen eine Fortbildung durchgeführt werden soll. Fragen wie die Übernahme der Fortbildungskosten, der Freistellung von der Arbeit und der Reisekosten sind vorher abzusprechen. Hier kann man durchaus verhandeln. Je mehr eine Fortbildung im dienstlichen Interesse liegt, desto mehr steht der Arbeitgeber in der Pflicht. So ist bei der regelmäßigen „Erste Hilfe Fortbildung“ kaum von einem persönlichen Interesse auszugehen. Somit handelt es sich um ein rein dienstliches Interesse. Sollte eine Fortbildung zu einer besonderen Qualifizierung führen, über einen längeren Zeitraum gehen, oder mit erheblichen Kosten verbunden sein, kann der Arbeitnehmer mit einer persönlichen Beteiligung rechnen. Auch kann der Arbeitgeber eine Bindung an den Betrieb für die nächsten Jahre vereinbaren, was ein nachvollziehbarer Interessenausgleich ist. Nach den Reisekostenbestimmungen muss bei mehrtägigen Veranstaltungen pro Übernachtung ein Eigenbeitrag von 15 € getragen werden. In der Regel wird dieser Betrag bei der Abrechnung der Reisekosten gleich abgezogen. Dies soll als Ausgleich für Kosten gelten, die üblicherweise für Verpflegung usw. aufzuwenden sind. M A V 22 Weiterbildungen die nicht im dienstlichen Interesse liegen, können über das niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz durchgeführt werden. Unter der Vorraussetzung, das es sich um eine anerkannte Maßnahme handelt, besteht ein Anspruch auf Beurlaubung. Für die Kosten muss man hier natürlich selber gerade stehen. Unser TIPP: Setzt euch rechtzeitig mit Träger bzw. Leitung auseinander, damit es später keine Probleme bei Kosten und Freistellung gibt. Für Fragen wendet euch gerne an uns. Ralf Vullriede Also lautet ein Beschluss, dass der Mensch was lernen muss. Lernen kann man, Gott sei Dank , aber auch sein Leben lang! 23 M A V Christliche Arbeitnehmer: „Geht in die Gewerkschaft!“ EKD legt Denkschrift vor Mit der Denkschrift „Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel der Arbeitswelt“ hat sich die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) mit den Themen Mitbestimmung, Betriebsverfassung und Tarifeinheit, mit dem Ziel einer erfolgreichen Sozialpartnerschaft, auseinandergesetzt. Heinrich Bedford-Strohm, der Ratsvorsitzende der EKD stellte die Denkschrift kürzlich in Frankfurt vor. Er betonte dabei, dass die Rolle der Gewerkschaften auch bei dem rasanten Wandel unserer Zeit nicht an Bedeutung verloren haben. Hierfür benötigt die Institution Gewerkschaft allerdings eine starke Mitgliedschaft. So steht als zentraler Satz in der Denkschrift: (Taschenbuchstärke -144 Seiten) „Die Mitarbeit in den Gewerkschaften ist für christliche Arbeitnehmer wesentlicher Ausdruck ihres Berufsethos“. Hierbei werden sie vom Ratsvorsitzenden dazu ermuntert, sich in Gewerkschaft und Betriebsrat zu engagieren. Wir können Herrn BedfordStrohm nur beipflichten! Das bedeutet doch auch, dass dieses Engagement in kirchlichen Organisationen wichtig ist und Unterstützung finden muss. Bedauerlicherweise sind im kirchlichen Bereich nur wenige Mitarbeiter in beruflichen Vereinigungen und Gewerkschaften organisiert. M A V 24 Aber auch hier ist die Solidarität vieler gefragt, um echte Mitbestimmung durchzusetzen. Nur so können erfolgreich Angriffe auf die Rechte der Arbeitnehmer (wie der Vorstoß der Landeskirche Hannover – siehe Artikel ZVK auf Seite 12 ) abgewehrt werden. Ebenso bei der Mitarbeit in unseren Betriebsräten, also den Mitarbeitervertretungen, ist es wichtig Menschen zu finden die bereit sind, sich für ihre Kolleginnen und Kollegen engagiert einzusetzen. Neuwahlen für unsere MAV sind 2016 und schon jetzt geht es darum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzusprechen, die man für kompetent hält und die bereit sind, für das ehrenamtliche Mandat zu kandidieren. Bitte schaut euch in euren Dienststellen um und sprecht geeignete Personen an, damit wir auch ab 2016 eine gut funktionierende MAV haben, um eine erfolgreiche Sozialpartnerschaft zu (er)leben. Ralf Vullriede 25 M A V Familienpflegezeit eingeführt Seit dem 1. Januar 2015 haben Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, verbesserte Rechtsansprüche auf Fernbleiben von der Arbeit. 10-tägige Auszeit im Akut-Fall mit Lohnersatzleistung Schon in der Vergangenheit konnten Beschäftigte eine 10-tägige Auszeit von der Arbeit nehmen, um kurzfristig eine neue Pflegesituation für einen nahen Angehörigen zu organisieren. Seit Januar 2015 besteht hierfür ein Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld, welches bei der Pflegeversicherung des Angehörigen beantragt wird. Sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz mit zinslosem Darlehen Zur Pflege des nahen Angehörigen kann eine bis zu 6-monatige teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit erfolgen. Zur Absicherung des Lebensunterhalts besteht ein Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt wird. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehn und Rechtsanspruch Es besteht ein Rechtsanspruch, für die Pflege naher Familienangehöriger für die Dauer von bis zu 24 Monaten die Arbeitszeit zu reduzieren und dafür ein zinsloses Darlehen zur Absicherung des Lebensunterhalts zu erhalten. Die verbleibende Mindestarbeitszeit muss dabei 15 Wochenstunden betragen. Siegfried Wulf M A V 26 Wir gratulieren Zurückblicken auf 10 Jahre „im Dienst der Kirche“ oder mit anrechenbaren Zeiten bei anderen Arbeitgebern konnten am: 01. März 17. Mai 01. April 01. Juni Ingrid Horstmann – KG Mellinghausen Kai Kupschus – KG Sulingen Martina Hodde – KG Ströhen Elke Rehker – KG Brockum u. Lemförde Seit 20 Jahren sind beschäftigt: 01. Jan. Martina Buchtmann – SST Barnstorf 01. Jan. Marlies Bünte - Kita Rehden-Hemsloh 01. Jan. Monia Terfloth - Superintendentur 01. April Rainer Dannemann – KG Schmalförden 01. Juni Sabine Bloch - SST Diepholz 01. Juni Sigrid Heidbrink – SST Diepholz 01. Aug. Daniela Bergolte – Kita Scharringhausen 01. Aug.. Michaela Götzke – Kita Lappenberg 01. Aug. Maren Kirchner – Kita Friedrichstraße 01. Aug. Irina Peters – Kita Lemförde 01. Aug. Waltraud Stumpe – SSt Sulinger Land An dieser Stelle gratulieren wir allen Jubilarinnen und Jubilaren noch einmal sehr herzlich und wünschen Ihnen Gottes Segen und viel Freude an der Arbeit! 27 M A V Kirchenkreis Diepholz Wir. Leben.Glauben Inhalt Tariferhöhung im öffentlichen Dienst wird übernommen ...............4 Mitarbeitersammlung im März 2015 ..............................................5 Vorankündigung - Mitarbeiterversammlung ...................................9 Sozialstation Sulinger Land übernommen ...................................10 Landeskirche Hannover will Mitarbeiter an der ZVK beteiligen ...12 MAV - unterwegs .........................................................................14 Die Senioren-Wohngruppe Drentwede ist auf einem guten Weg ..............................................................16 Neuorganisation umgesetzt .........................................................18 Beate und Winfried ......................................................................20 Wer rastet der rostet! ...................................................................22 Christliche Arbeitnehmer:„Geht in die Gewerkschaft!“.................24 Familienpflegezeit eingeführt.......................................................26 Wir gratulieren ............................................................................27 So erreichen Sie uns: MAV MAV Büroöffnungszeiten: Büroöffnungszeiten: Lange Straße1030 Hinterstraße 49406 Diepholz Diepholz 49356 Tel. 00 54 54 41 41 -- 88 20 20 18 18 Tel. Fax 00 54 54 41 41 -- 88 15 15 84 84 Fax [email protected] [email protected] [email protected] Di. Di. 09.00 09.00 -- 12.00 12.00 Uhr Uhr Mi. 13.00 15.00 Mi. 13.00 - 15.00 Uhr Uhr Do. 14.00 16.00 Uhr Do. 14.00 - 16.00 Uhr und und nach nach telefonischer telefonischer Vereinbarung Vereinbarung Impressum Fotos: R. Vullriede, H-J Waschke, Ingrid Sommer, Renate Meyer - Scheunemann Herausgeber: MAV Kirchenkreis Grafschaft Diepholz Redaktion: Ralf Vullriede, Petra Stelloh, Ingrid Sommer Auflage: 600 Leserbriefe und Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Fehler und Irrtümer sind vorbehalten, Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder! M A V 28
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