MAV infobrief 18.indd - Kirchenkreis Diepholz

MAV info
Bibelgarten Wagenfeld
Foto: Renate Meyer-Scheunemann
Mitarbeiterversammlung
Landeskirche will Mitarbeiter beteiligen
Arbeitssicherheit
MAV Infobrief Nr. 18
M
A
V
Kirchenkreis Diepholz
Wir. Leben.Glauben
Monatsspruch für September 2015
AN-GE-DACHT
Liebe Leserin, lieber Leser!
Und sagte: „Wahrhaftig, ich sage euch, wenn ihr nicht umkehrt
und werdet wie die Kinder, werdet ihr nicht in Gottes gerechte
Welt hineingelangen.“ MATTH. 18,3
Jetzt ist die Zeit gekommen, in der die Einschulung vieler Kinder
geschieht. Auch für die Kindergartenkinder beginnt ein neues Jahr.
Und mein kleiner Enkelsohn erlebt seine Taufe im August. Ich
freu’ mich schon darauf: Heute bekam ich die berührende Nachricht: „OMA“, hat er gebrabbelt – und ich freu’ mich über seine
Entdeckerfreude, mit der er seine kleine Welt erobert. Ein Gottesgeschenk! Seine Lust auf neue Erlebnisse, seine Geduld immer
wieder die gleichen Bewegungsmuster zu proben, sein Spielen,
sein Lachen und seine Fröhlichkeit sind einfach ansteckend. Wenn
ich dieses kleine Menschenkind anschaue, dann verstehe ich die
Jesu Worte:“ …. wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder,
werdet ihr nicht in Gottes gerechte Welt hineingelangen.“
Kinder in ihrer Unbeschwertheit und Leichtigkeit tragen diese
gerechte Welt Gottes in sich. Jesus vergleicht sie in vielen immer
wieder neuen Bildern, wie z.B. mit einem Schatz im Acker, dem
Sauerteig, der selbstwachsenden Saat, den Vögeln unter dem
Himmel und den blühenden Mohnblumen und einer Hochzeitsfeier……. Auch der Monatsspruch, in dem Kinder als Beispiel
genannt werden, woran sich Erwachsene ein Beispiel nehmen
sollen steht im Zusammenhang mit Gottesgleichnissen. Das
Reich Gottes lässt sich mit unserem Verstand nicht fassen. Um
Zugang zum Gottes Reich zu bekommen, ist es kinderleicht zu
begreifen: Umkehren, neu anfangen, spielerisch einen neuen
Versuch wagen. Diese Haltung ist es, um Gottes gerechte Welt zu
entdecken. Gott lädt uns ein, das Kind in uns wieder zu entdecken
und es wert zu schätzen. Sich dem Glauben wieder kindlich zu
M
A
V
2
nähern ist nicht naiv, sondern klug. Erfahrungen, die Körper, Seele
und Geist einbeziehen, erfüllen den gesamten Menschen und
heilen, sie sind heilsam.
Einen Neuanfang zu wagen und Gottes gerechte Welt zu suchen,
über den eigenen Schatten zu springen, um neue Erfahrungen
zu erleben, das geht nicht allein mit dem Verstand, sondern nur
mit allen Sinnen. Dazu hilft die Selbstvergessenheit, wie die eines
spielenden Kindes. Es geht ums Ausprobieren, um neue Erfahrungen zu machen, auch im Glauben. Denn auch Glaube lässt
sich nur erfahren mit der staunenden Offenheit eines Kindes. Dazu
braucht es Vertrauen, um sich darauf einzulassen wie ein Kind.
Die Erfahrung zu machen, Gott übersieht mich nicht, auch wenn
ich klein und unscheinbar bin. Gott sucht mich, bis sie mich findet.
Ich bin Gott wichtig und Gott freut sich über mich. Ich bin Ich –
und muss nichts beweisen, weder durch Mehrarbeit oder anderen
Leistungsansprüchen. Vor aller meiner Leistung bin ich ein von
Gott geliebtes Kind.
Diese Erfahrung wünsche ich Ihnen, liebe Leserin und lieber
Leser: Bleiben Sie/ Bleib Du behütet und fühle Dich wie ein von
Gott geliebtes Kind.
Renate Meyer-Scheunemann
3
M
A
V
Tariferhöhung im öffentlichen
Dienst wird übernommen
Wir alle haben es bemerkt, im Juni gab´s mehr Geld! Genau zum
richtigen Zeitpunkt, nämlich bevor viele Kolleginnen und Kollegen
in Urlaub gehen, wurde rückwirkend ab März 2015 die Entgelterhöhung ausgezahlt. Dieses geschah zwar unter Vorbehalt, aber
da Einvernehmen in der ADK besteht, kann man davon ausgehen,
dass es keine Rückforderungen gibt.
Hier noch einmal die Eckdaten:
Im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde zwischen der
Gewerkschaft ver.di und der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder
vereinbart, dass die Entgelte zum 01.03.2015 um 2,1 % angehoben werden. Zum 01.03.2016 wird es dann eine weitere Tariferhöhung um mindestens 75 € geben, Teilzeitbeschäftigten wird
die Erhöhung anteilig berechnet. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 01.01.2015 bis 31.12.2016.
Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden bei Vollzeitbeschäftigten zum 1. März 2015 und 2016 jeweils um 30 € erhöht.
Petra Stelloh
M
A
V
4
Mitarbeiterversammlung im März 2015
Wenn Sie nicht an unserer Mitarbeiterversammlung teilnehmen
konnten, ist das sehr schade, aber manchmal lässt es sich ja
einfach nicht einrichten! Damit Sie trotzdem über das Geschehen
informiert sind, haben wir hier die wichtigsten Informationen
zusammengefasst.
Wie immer hatten die Mitglieder der MAV alles bestens für
die Veranstaltung im Gemeindezentrum Michaelis vorbereitet.
Tatkräftig unterstützt wurden sie dabei von Bärbel Klejdzinski.
So wehte den Eintreffenden
der Duft frisch gekochten
Kaffees entgegen, und der
Blick auf das köstliche Kuchenbüfett ließ einem das Wasser
im Munde zusammenlaufen.
Unser Vorsitzender Ralf Vullriede übernahm die Begrüßung und die Moderation
der Veranstaltung, zu deren
Beginn Ingrid Sommer die
Andacht hielt. Am Beispiel
einer
gebrochenen
Rose
sprach sie sehr anschaulich über die grenzenlose Liebe Jesu
Christi zu uns Menschen.
Da beim Gesundheitstag im vergangenen
November die Workshops zur Stressbewältigung besonders gut ausgebucht waren,
wurde dieses Thema noch einmal aufgegriffen.
Ingrid Sommer
5
M
A
V
Mit Esther Noel, Heilpraktikerin aus
Bad Essen, hatte die MAV eine
kompetente Referentin gefunden.
Verständlich und in lockerer Art
vermittelte sie in theoretischer und
praktischer Form Wissenswertes zu
den Folgen von Dauerstress und gab
Tipps für mehr Energie und Ausgeglichenheit.
Die Ohr-Reflexzonenmassage wurde gleich ausprobiert!
Frau Noel betonte aber, dass manche Symptome stets ärztlich
abgeklärt werden müssen. Wie wichtig eine gesunde Ernährung
ist, kam ebenfalls zur Sprache. Mit Blick auf das umfangreiche
Kuchenbüfett und einem Augenzwinkern wies sie jedoch darauf
hin, dass es durchaus erlaubt ist, gelegentlich zu schlemmen!
Nach diesem Hinweis wurde eine Kaffeepause eingelegt und die
meisten Teilnehmenden ergriffen die Gelegenheit, ein Stückchen
Torte oder Kuchen zu genießen. Auch der gegenseitige Austausch
kam nicht zu kurz.
M
A
V
6
Gespräche
Dann hatte Superintendent Priesmeier das Wort und berichtete
über die Lage im Kirchenkreis. Dabei ging er auch auf das Reformationsjubiläum 2017 ein.
Der nächste TOP war der Rechenschaftsbericht der MAV, der für
alle in schriftlicher Form vorlag. Dieser Bericht ist laut Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) einmal jährlich fällig.
Ralf Vullriede erläuterte zudem, dass die
Amtszeit der MAV eigentlich im April 2016
ausläuft. Sollte die Synode aber ein neues
MVG beschließen, könnte sich die Amtszeit
um ein weiteres Jahr verlängern.
Herr Vullriede würde sich jedoch über
7
M
A
V
Neuwahlen freuen, da es zurzeit krankheitsbedingt keine Nachrücker mehr gibt. Er regte an, sich schon einmal Gedanken zu
machen, wer als Kandidatin oder Kandidat in Frage käme. Sollten
2016 Neuwahlen stattfinden und ein Wahlvorstand gewählt werden
muss, wird Ende des Jahres zu einer weiteren MA-Versammlung
eingeladen. Durch die Gründung des neuen Kirchenamtes in
Sulingen, mussten die Mitarbeitenden zunächst eine eigene MAV
wählen. Man würde jedoch gerne wieder eine gemeinsame MAV
bilden.
Zum Abschluss dankte Herr Vullriede Superintendent Priesmeier
für die gute und unkomplizierte Zusammenarbeit.
Da es seitens der Kolleginnen und Kollegen zum TOP Verschiedenes keine Wortmeldungen gab, konnte Ralf Vullriede pünktlich
um 17 Uhr die Versammlung schließen. Er dankte den über 120
Teilnehmenden für das Interesse und wünschte allen eine gute
Heimfahrt.
Petra Stelloh
M
A
V
8
M
A
V
in eurem Interesse!
Vorankündigung - Mitarbeiterversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Schon wieder sind fast 4 Jahre vergangen, und Anfang 2016 wird
die MAV neu gewählt. Um hierfür alles vorzubereiten, laden wir euch
zu einer Mitarbeiterversammlung ein. Dann wird u. a. der Wahlausschuss gebildet.
Denkt bitte darüber nach, wer euch in der MAV vertreten kann und
ob ihr euch vorstellen könntet, selber zu kandidieren. Sprecht uns
bitte gerne hierzu an.
Die brieflichen Einladungen schicken wir euch zeitnah zu.
Wir treffen uns am
11. November 2015
um 14:30 Uhr
wieder im Gemeindezentrum
St. Michaelis, Lüderstraße 54,
in 49356 Diepholz
Ingrid Sommer
9
M
A
V
Sozialstation Sulinger Land übernommen
Altenhilfe Leine-Mittelweser
ist neuer Mehrheitsgesellschafter
Endlich hatte die Sozialstation aus betriebswirtschaftlicher Sicht
das „Tal der Tränen“ durchschritten und wieder schwarze Zahlen
erreicht. Zuvor waren im Rahmen einer Notlagenregelung die
Geschäftsführung, Pflegedienstleitung und alle Mitarbeitenden
gefordert, den bisherigen Kurs zu korrigieren. Das war vor allem
durch den Einsatz von Frau Körbel so gut gelungen, dass die
Sozialstation Sulinger Land 2014 das beste Betriebsergebnis in
unserem Kirchenkreis vorweisen konnte.
Die Handlungsweise des Kirchenvorstandes Sulingen, sich
nun als bisheriger, alleiniger Gesellschafter einen sogenannten
„starken Partner“ zu suchen, stieß daher nicht bei allen Mitarbeitenden auf uneingeschränkte Zustimmung. Der Vorsitzende des
Kirchenvorstandes Hans Kalus war extra hierzu in die Einrichtung
gekommen und hat die Motive des Kirchenvorstandes dargelegt
und um Verständnis geworben.
Beim neuen Mehrheitsgesellschafter handelt
es sich um eine diakonische Einrichtung mit
erheblicher Erfahrung
in der stationären und
ambulanten Altenhilfe.
Die stationäre Einrichtung „Haus am Suletal“
in Sulingen gehört
ebenfalls zum Verbund
Altenhilfe Leine-Mittelweser. Der Kirchenvorstand ist überzeugt, dass hier zukünftig eine gute professionelle
Zusammenarbeit gewährleistet ist, um die Sozialstation Sulinger
Land auch weiterhin gut aufzustellen.
M
A
V
10
Die MAV Diepholz wird auch zukünftig, mindestens bis zum Ende
der Wahlperiode 2016 für die Mitarbeiter/innen der Sozialstation
zur Verfügung stehen. Dann können die Mitarbeiter/innen in einer
Mitarbeiterversammlung festlegen ob dies so bleiben soll, oder ob
sie eine eigene MAV bilden wollen.
Ralf Vullriede
Mitarbeiter-Teilversammlung
für die Sozialstation Sulinger Land
am 03. November
um 12.30 Uhr
11
M
A
V
Landeskirche Hannover will Mitarbeiter an
der ZVK beteiligen
Kirche verlässt den Dritten Weg
Alle Mitarbeiter der hannoverschen Landeskirche erhalten eine
betriebliche Altersvorsorge durch die ZVK (Zusatzversorgungskasse). Hierfür müssen die Mitarbeiter keine Aufwendungen leisten.
Ausschließlich der Arbeitgeber hat hier in der Vergangenheit 4%
des Bruttoeinkommens eingezahlt. Nachdem dort mindestens 60
Monate lang eingezahlt worden ist, hat jeder Mitarbeiter einen
Anspruch auf eine zusätzliche Betriebsrente zu seiner Altersrente.
Durch das Zinsniveau der letzten Jahre war eine auskömmliche
Verzinsung nicht mehr möglich. Die Synode hatte daher bereits
2013 gefordert, die Mitarbeiter an der ZVK zu beteiligen. Dieser
Antrag wurde in die ADK (Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission) eingebracht, die paritätisch besetzt und für Arbeitsrechtssetzung zuständig ist. Hier gelang allerdings keine Lösung, da
§ 12 MG (Mitarbeitergesetz) ausdrücklich die ZVK in der Dienstvertragsordnung nicht vorsieht. Die Forderung der Arbeitnehmerseite, den § 12 MG dahingehend zu ändern, dass sich die ADK
damit befassen kann wurde nicht erfüllt. Nun hat die Landeskirche
mit Schreiben vom 13.05.2015 ihre Pläne zur Veränderung des
Mitarbeitergesetzes vorgestellt. Nach dem Willen der Verwaltung
soll es zukünftig per Rechtsverordnung möglich sein, Beiträge zu
erheben oder abzusenken. Als weitläufiger Rahmen sollen dabei
die Grenzen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
(VBL) nicht überschritten werden.
Dadurch wird die Mitarbeiterseite an einer zukünftigen Beteiligung,
sprich Mitbestimmung, gehindert. Auf dem Ersten Weg (Verwaltung bestimmt nach eigenem Ermessen) können Beiträge erhoben
(Lohnkürzungen vorgenommen) werden. Dann noch die Maßstäbe
der VBL anzuwenden, ist nicht angemessen. Die Versorgungskassen VBL und ZVK haben zwar das gleiche Ziel, sind aber ganz
unterschiedlich aufgestellt und vor allem ausfinanziert.
M
A
V
12
Die Arbeitnehmerorganisationen sind über das Verhalten der
Landeskirche empört und haben scharf dagegen protestiert. Es
stellt sich die Frage ob hier selbst der Dritte Weg zukünftig noch
Sinn macht.
Bei der Diakonie in Niedersachsen hat man erstmals
Tarifverträge
geschlossen
und das Problem der ZVK
diplomatisch geregelt. Die
Arbeitgeber zahlen weiterhin
4% des Bruttolohnes. Alle
weiteren Kosten, die aufzubringen sind (bis zu einer
Grenze von 6%), werden zu
gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
aufgebracht. Das bedeutet, bei der aktuellen Umlage von 4,8%
werden die Mitarbeiter mit 0,4% herangezogen.
Ich halte dieses Vorgehen für akzeptabel. Es ist nicht davon
auszugehen, dass sich das Zinsniveau in absehbarer Zeit merklich verbessert. An eine Kürzung der Leistungen sollte man nicht
herangehen, da die Gefahr der Altersarmut, gerade bei den
vielen Teilzeitbeschäftigten in unserer Kirche, besonders groß ist.
Weiterhin sitzen bei der Diakonie Arbeitgeber und Arbeitnehmer
an einem Tisch und verhandeln auf Augenhöhe.
Die Pläne der Landeskirche erinnern an ein Vorgehen nach „Gutsherrenart“ und entsprechen nicht unserer Zeit.
Ralf Vullriede
13
M
A
V
MAV - unterwegs
Einmal im Jahr was ganz anderes!
In diesem Jahr besuchten wir die Moorwelten in Ströhen. Diese
Halbtagesfahrt fand am 13. Mai 2015 statt und war sehr interessant.
Nach der Führung durch die Moorwelten und einem Rundgang
im Außenbereich, folgte ein Spaziergang durch den Moorerlebnispfad.
Symbolhaft könnte man bei diesem Foto denken, dass der MAV
das Wasser zwar nicht bis zum Hals steht, aber die Füße so
manches Mal feststecken.
Auf ein Moorbad wollten jedenfalls alle aktiven und ehemaligen
MAV-Mitglieder verzichten.
M
A
V
14
Und so fühlt sich
wackeliger Boden im
Moor an.
Moor ist ein ganz
eigener, unvergleichlicher Lebensraum mit
einmaligen Pflanzen
und Tieren. Wir waren
alle begeistert.
Der Abschluss dieser
Fahrt fand im Steakhaus in Wagenfeld
statt.
Ingrid Sommer
15
M
A
V
Die Senioren-Wohngruppe Drentwede
ist auf einem guten Weg
Seit einem halben Jahr ist die
Senioren WG-Drentwede jetzt
geöffnet, und seit Mitte Mai ist
sie voll belegt.
Die 11 Bewohner, die von der
Sozialstation Barnstorf betreut
werden, sind zwischen 65 und
95 Jahre alt und alle den Krankheitsumständen entsprechend
wohlauf. Einige der Bewohner
kamen direkt aus der häuslichen Umgebung – nach einem Krankenhausaufenthalt – in die
Wohngruppe, andere aus einem Altenheim.
Oft besichtigten die Angehörigen zuerst die Örtlichkeit und
besuchten uns dann noch einmal mit dem potenziellen Bewohner
zu einer zweiten Besichtigung.
Mittlerweile haben sich alle Bewohner gut eingelebt, es haben sich
schon Freundschaften gebildet und es wurden erste gemeinsame
Unternehmungen durchgeführt.
Eine Fahrt zur Vermieter-Familie Reinke, mit
Hofbesichtigung, Kaffee und Kuchen und
einem Wurf süßer Jack-Russel-Welpen,
war ein besonderes Highlight. Ebenso
die große Einweihungsfeier mit Pastorin,
den Bürgermeistern der Gemeinde Drentwede und der Samtgemeinde Barnstorf,
den Architekten und einer Delegation der
Handwerker, Angehörigen, Nachbarn und
und und …
M
A
V
16
Im Juli standen ein Grillfest in der
WG und das wunderbare Sommerfest der Sozialstation sowie eine
Einladung der Tagespflege auf
dem Programm. Darüber freuten
sich die Bewohner besonders,
da einige von ihnen auch regelmäßig die Angebote der Tagespflege wahrnehmen. Fünf unserer
Bewohner besuchen regelmäßig die Tagespflege der Sozialstation Barnstorf. Gerne nehmen sie die dort angebotenen Aktionen
in Anspruch oder freuen sich einfach auf alte Bekannte, die sie so
wöchentlich treffen und mit denen sie sich angeregt austauschen
können. Das in der Senioren-Wohngruppe eingesetzte Pflegeteam der Sozialstation ist in dem halben Jahr sehr gut zusammengewachsen und ergänzt sich wunderbar.
Die ortsansässigen Ärzte aus Barnstorf und Heiligenloh kommen
regelmäßig zu Hausbesuchen in die WG, genauso wie die Therapeuten für Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie und
die Frisöre und Fußpfleger. Die ortsansässigen Apotheken unterstützen uns durch ihren Lieferservice und auch die Zusammenarbeit mit den Sanitätshäusern funktioniert reibungslos.
Das Konzept der Wohngruppe kommt überall gut an, auch die
Pflegefachschule Sulingen hat mit der Abschlussklasse 2015 im
Juni die WG besucht. Alle Teilnehmer waren begeistert, so dass
auch im nächsten Jahr ein Besuch mit der Abschlussklasse 2016
auf dem Programm der Lehrerin stehen wird.
Wir, das Team der Seniorenwohngruppe, freuen uns sehr darüber,
wie gut unsere Arbeit bei allen ankommt und empfangen gerne
auch andere Besuchergruppen, wie z.B. Seniorenbeirat, Landfrauen, Ärzteteam und andere Interessierte in der Senioren WG
Drentwede. Informationen und Anmeldungen mit Terminabsprache
Sabine Heitmann,
Dienstag bis Freitag von
9:30 Uhr – 14:00 Uhr
unter der Telefonnummer der
WG 04246-9647081
17
M
A
V
Sabine Heitmann
Neuorganisation umgesetzt
Arbeitssicherheit im Kirchenkreis
In Betrieben ab 20 Mitarbeitern ist ein Arbeitssicherheitsausschuss
zu bilden. So sieht es das Arbeitsschutzgesetz vor.
Im Kirchenkreis Diepholz haben wir schon seit Jahren einen
Arbeitsschutzkreis, in dem wir die Arbeitssicherheit vor Ort organisierten. Wichtigste Aufgabe ist der regelmäßige Austausch der
Sicherheitsbeauftragten in den Einrichtungen.
Durch die Neuorganisation des Kindertagestättenverbandes und
auch die Umwandlung der Sozialstationen in gGmbHs sind immer
mehr Sicherheitsbeauftragte hinzugekommen. Allein bei den
Kindertagesstätten (Kitas) haben wir 26 Sicherheitsbeauftragte.
Die Anforderungen in den einzelnen Einrichtungen unterscheiden
sich zum Teil erheblich voneinander. Um weiterhin wirkungsvoll
arbeiten zu können, war es erforderlich, die Arbeitssicherheit neu
zu organisieren.
Zukünftig wird sich zu Beginn des Jahres der Arbeitsschutzausschuss treffen. Hier wird die Dienststellenleitung (DSTL) des
Kirchenkreises vertreten sein sowie die Verwaltung aus dem
Kirchenamt in Sulingen. Die EFAS (Evangelische Fachstelle für
Arbeits- und Gesundheitsschutz) aus Hannover und auch der BAD
(Betriebsärztliche Dienst) aus Osnabrück, sowie die MAV (Mitarbeitervertretung) gehören dazu. Aus den Arbeitsschutzkreisen
der Kitas und aus dem Arbeitsschutzkreis der Sozialstationen und
der Kirchengemeinden wird jeweils ein Vertreter entsendet. Hier
soll reflektiert werden, z. B. die Veranstaltungen aus dem letzten
Jahr, die Auswertung von Unfallmeldungen usw. Dann wird für das
kommende Jahr der Arbeits- und Gesundheitsschutz geplant.
Der Arbeitsschutzkreis der Kitas hat sich bereits zu einer ersten
Sitzung vor den Ferien zu einem Austausch und auch zu Fragen
der Organisation getroffen. Auf der Sitzung wurde Irina Peters als
Delegierte für den Arbeitsschutzausschuss gewählt.
M
A
V
18
Der Arbeitsschutzkreis der Kirchengemeinden und der Sozialstationen trifft sich in der zweiten Jahreshälfte, um aus ihren Reihen
jemanden zu wählen. In den Sozialstationen sind noch nicht
überall Sicherheitsbeauftragte berufen worden. Wir hoffen, dass
dies in Kürze geschehen wird, um auch hier Ansprechpartner vor
Ort zu haben.
Natürlich wollen wir auch zukünftig Angebote wie Fahrsicherheitstraining, Erste-Hilfe-Kurse, Brandschutzübungen usw. für die
Mitarbeitenden anbieten. Außerdem stehen wir gerne für weitere
Anregungen zur Verfügung.
Ralf Vullriede
Arbeitssicherheitsausschuss im Kirchenkreis Diepholz
Organigramm
DST-L/KKV
EFAS
BAD
Treffen einmal jährlich
MAV
Verw. KKA
Vertreter SiBa
Kitas/KG/SST
AKS-KTS
AKS KG SozSt
Treffen einmal jährlich
Treffen einmal jährlich
Geschäftsführung
Päd. Ltg.
MAV
Alle SiBa aus
Kitas u. Krippen
KKV
KKA
MAV
Alle SiBa aus
Kitas u. Krippen
ASA SST
Barnstorf
19
ASA SST
Diepholz
M
A
V
Beate und Winfried
Der Titel lässt vermuten, dass es sich hier um eine Liebesgeschichte handelt - das ist es keinesfalls! Aber lesen Sie selbst!
Doch vielleicht kennen Sie Beate Sonntag noch nicht? Beate
Sonntag ist eine Pfarrsekretärin mit langjähriger Berufserfahrung. Sie arbeitet zuverlässig und gewissenhaft und sie steht ihrer
Arbeitgeberin Kirche immer loyal gegenüber.
Eines Tages wurde Beate ein neuer Kollege angekündigt. „Winfried“
sollte sie bei der Friedhofsverwaltung tatkräftig unterstützen.
Gebührenblöcke seien „Schnee von gestern“ hieß es, alles sollte
einfacher und schneller werden.
Gegen einen jungen Kollegen, der frischen Wind ins Pfarrbüro
bringen würde, hatte Beate im Grunde nichts einzuwenden. Natürlich war ihr auch klar, dass der „Kollege“ ein neues EDV-Programm
war, aber der Name Winfried hörte sich ja wirklich vielversprechend an!
Zwar kamen Beate schon bei der Einführung des neuen Programms
erste Zweifel, aber sie war wirklich zuversichtlich, dass sie sich in
das Programm einfuchsen könnte.
Monate gingen ins Land und der Gebührenblock wurde fleißig
vollgeschrieben. Plötzlich hieß, jetzt muss Winfried aber mal zum
Einsatz kommen. Schade nur, dass Beate fast alles Gelernte schon
wieder vergessen hatte! Immerhin gelang es ihr, das Programm
auf ihrem PC zu aktivieren.
Doch dass Winfried sich dermaßen zickig
anstellen würde, hätte sie wirklich nicht erwartet.
Er gebärdete sich oft undurchschaubar und sein
Vorgehen ließ sich nur schwer nachvollziehen.
Besonders hinterhältig fand Beate, dass er sie
M
A
V
20
praktisch nie vor Fehlern warnte. Einfache Rechnungen, wie sie
bei der Einführung geübt wurden, waren nicht das Problem. Aber
die etwas komplizierteren Vorgänge, mit denen Beate neuerdings
ständig zu tun hatte, wie z. B. das Teilen von Grabstellen, solche
Fälle waren bei der Schulung gar nicht erwähnt worden.
Beate bewunderte wirklich die nette Kollegin vom Kirchenamt, die
immer wieder zu Rate gezogen werden musste, für deren Geduld.
Im Stillen dachte sie ja, dass es auch für das Kirchenamt einfacher
wäre, wenn alles beim alten geblieben wäre …
Doch da das ganze Lamentieren ja nichts nützt, versucht Beate,
sich so gut wie möglich mit Winfried zu arrangieren. Voller Hoffnung wartet sie auf einen angekündigten Auffrischungskurs für
das Programm.
Wenn es auch nie die große Liebe zwischen Beate und Winfried
geben wird, so könnte sich doch eine vernünftige Zweckbeziehung
entwickeln!
(Fortsetzung folgt … vielleicht)
Petra Stelloh
Mit Geduld und Ausdauer
erreicht man irgendwann das Ziel!
21
M
A
V
Wer rastet der rostet!
Fort- und Weiterbildungen im beruflichen Kontext
Immer wieder erreichen die MAV Anfragen zum Thema Fortbildungen, vor allem aus dem Bereich der Kindertagesstätten. Hier
werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Kindertagesstättengesetz dazu verpflichtet „regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.“ Wie das umzusetzen ist, bleibt offen. Eine regelmäßige Schulung im Bereich „Erste Hilfe“ ist alle zwei Jahre vorgeschrieben. Andere Fortbildungen sind nicht so klar geregelt und
liegen zum Teil im dienstlichen, oder auch persönlichen Interesse.
Hier ist mit der Leitung bzw. dem Träger möglichst im Vorfeld zu
klären, zu welchen Bedingungen eine Fortbildung durchgeführt
werden soll.
Fragen wie die Übernahme der Fortbildungskosten, der Freistellung von der Arbeit und der Reisekosten sind vorher abzusprechen. Hier kann man durchaus verhandeln. Je mehr eine
Fortbildung im dienstlichen Interesse liegt, desto mehr steht der
Arbeitgeber in der Pflicht. So ist bei der regelmäßigen „Erste Hilfe
Fortbildung“ kaum von einem persönlichen Interesse auszugehen.
Somit handelt es sich um ein rein dienstliches Interesse.
Sollte eine Fortbildung zu einer besonderen Qualifizierung führen,
über einen längeren Zeitraum gehen, oder mit erheblichen Kosten
verbunden sein, kann der Arbeitnehmer mit einer persönlichen
Beteiligung rechnen. Auch kann der Arbeitgeber eine Bindung an
den Betrieb für die nächsten Jahre vereinbaren, was ein nachvollziehbarer Interessenausgleich ist.
Nach den Reisekostenbestimmungen muss bei mehrtägigen
Veranstaltungen pro Übernachtung ein Eigenbeitrag von 15 €
getragen werden. In der Regel wird dieser Betrag bei der Abrechnung der Reisekosten gleich abgezogen. Dies soll als Ausgleich
für Kosten gelten, die üblicherweise für Verpflegung usw. aufzuwenden sind.
M
A
V
22
Weiterbildungen die nicht im dienstlichen Interesse liegen,
können über das niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz durchgeführt werden. Unter der Vorraussetzung, das es sich um eine
anerkannte Maßnahme handelt, besteht ein Anspruch auf Beurlaubung. Für die Kosten muss man hier natürlich selber gerade
stehen.
Unser TIPP: Setzt euch rechtzeitig mit Träger bzw. Leitung auseinander, damit es später keine Probleme bei Kosten und Freistellung
gibt. Für Fragen wendet euch gerne an uns.
Ralf Vullriede
Also lautet ein Beschluss,
dass der Mensch was lernen muss.
Lernen kann man, Gott sei Dank ,
aber auch sein Leben lang!
23
M
A
V
Christliche Arbeitnehmer:
„Geht in die Gewerkschaft!“
EKD legt Denkschrift vor
Mit der Denkschrift „Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel
der Arbeitswelt“ hat sich die Evangelische Kirche Deutschlands
(EKD) mit den Themen Mitbestimmung, Betriebsverfassung und
Tarifeinheit, mit dem Ziel einer erfolgreichen Sozialpartnerschaft,
auseinandergesetzt.
Heinrich Bedford-Strohm, der Ratsvorsitzende der EKD stellte die
Denkschrift kürzlich in Frankfurt vor. Er betonte dabei, dass die
Rolle der Gewerkschaften auch bei dem rasanten Wandel unserer
Zeit nicht an Bedeutung verloren haben. Hierfür benötigt die Institution Gewerkschaft allerdings eine starke Mitgliedschaft. So steht
als zentraler Satz in der Denkschrift: (Taschenbuchstärke -144
Seiten) „Die Mitarbeit in den Gewerkschaften ist für christliche
Arbeitnehmer wesentlicher Ausdruck ihres Berufsethos“. Hierbei
werden sie vom Ratsvorsitzenden dazu ermuntert, sich in Gewerkschaft und Betriebsrat zu engagieren.
Wir können Herrn BedfordStrohm nur beipflichten!
Das bedeutet doch auch,
dass dieses Engagement
in kirchlichen Organisationen wichtig ist und
Unterstützung
finden
muss.
Bedauerlicherweise sind im kirchlichen
Bereich nur wenige Mitarbeiter in beruflichen Vereinigungen und Gewerkschaften organisiert.
M
A
V
24
Aber auch hier ist die Solidarität vieler gefragt, um echte Mitbestimmung durchzusetzen. Nur so können erfolgreich Angriffe auf
die Rechte der Arbeitnehmer (wie der Vorstoß der Landeskirche
Hannover – siehe Artikel ZVK auf Seite 12 ) abgewehrt werden.
Ebenso bei der Mitarbeit in unseren Betriebsräten, also den Mitarbeitervertretungen, ist es wichtig Menschen zu finden die bereit
sind, sich für ihre Kolleginnen und Kollegen engagiert einzusetzen.
Neuwahlen für unsere MAV sind 2016 und schon jetzt geht es
darum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzusprechen, die man für
kompetent hält und die bereit sind, für das ehrenamtliche Mandat
zu kandidieren.
Bitte schaut euch in euren Dienststellen um und sprecht geeignete
Personen an, damit wir auch ab 2016 eine gut funktionierende
MAV haben, um eine erfolgreiche Sozialpartnerschaft zu (er)leben.
Ralf Vullriede
25
M
A
V
Familienpflegezeit eingeführt
Seit dem 1. Januar 2015 haben Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, verbesserte Rechtsansprüche auf Fernbleiben von
der Arbeit.
10-tägige Auszeit im Akut-Fall mit Lohnersatzleistung
Schon in der Vergangenheit konnten Beschäftigte eine 10-tägige
Auszeit von der Arbeit nehmen, um kurzfristig eine neue Pflegesituation für einen nahen Angehörigen zu organisieren. Seit Januar
2015 besteht hierfür ein Anspruch auf eine Lohnersatzleistung,
das Pflegeunterstützungsgeld, welches bei der Pflegeversicherung des Angehörigen beantragt wird.
Sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung nach
dem Pflegezeitgesetz mit zinslosem Darlehen
Zur Pflege des nahen Angehörigen kann eine bis zu 6-monatige
teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit erfolgen.
Zur Absicherung des Lebensunterhalts besteht ein Anspruch auf
Förderung durch ein zinsloses Darlehen, das beim Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt wird. Das
Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt die
Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab.
Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehn und Rechtsanspruch
Es besteht ein Rechtsanspruch, für die Pflege naher Familienangehöriger für die Dauer von bis zu 24 Monaten die Arbeitszeit zu
reduzieren und dafür ein zinsloses Darlehen zur Absicherung des
Lebensunterhalts zu erhalten. Die verbleibende Mindestarbeitszeit
muss dabei 15 Wochenstunden betragen.
Siegfried Wulf
M
A
V
26
Wir gratulieren
Zurückblicken auf 10 Jahre „im Dienst der Kirche“ oder mit anrechenbaren Zeiten bei anderen Arbeitgebern konnten am:
01. März
17. Mai
01. April
01. Juni
Ingrid Horstmann – KG Mellinghausen
Kai Kupschus – KG Sulingen
Martina Hodde – KG Ströhen
Elke Rehker – KG Brockum u. Lemförde
Seit 20 Jahren sind beschäftigt:
01. Jan.
Martina Buchtmann – SST Barnstorf
01. Jan.
Marlies Bünte - Kita Rehden-Hemsloh
01. Jan.
Monia Terfloth - Superintendentur
01. April
Rainer Dannemann – KG Schmalförden
01. Juni
Sabine Bloch - SST Diepholz
01. Juni
Sigrid Heidbrink – SST Diepholz
01. Aug.
Daniela Bergolte – Kita Scharringhausen
01. Aug..
Michaela Götzke – Kita Lappenberg
01. Aug.
Maren Kirchner – Kita Friedrichstraße
01. Aug.
Irina Peters – Kita Lemförde
01. Aug.
Waltraud Stumpe – SSt Sulinger Land
An dieser Stelle gratulieren wir allen Jubilarinnen und Jubilaren
noch einmal sehr herzlich und wünschen Ihnen Gottes Segen und
viel Freude an der Arbeit!
27
M
A
V
Kirchenkreis Diepholz
Wir. Leben.Glauben
Inhalt
Tariferhöhung im öffentlichen Dienst wird übernommen ...............4
Mitarbeitersammlung im März 2015 ..............................................5
Vorankündigung - Mitarbeiterversammlung ...................................9
Sozialstation Sulinger Land übernommen ...................................10
Landeskirche Hannover will Mitarbeiter an der ZVK beteiligen ...12
MAV - unterwegs .........................................................................14
Die Senioren-Wohngruppe Drentwede
ist auf einem guten Weg ..............................................................16
Neuorganisation umgesetzt .........................................................18
Beate und Winfried ......................................................................20
Wer rastet der rostet! ...................................................................22
Christliche Arbeitnehmer:„Geht in die Gewerkschaft!“.................24
Familienpflegezeit eingeführt.......................................................26
Wir gratulieren ............................................................................27
So erreichen Sie uns:
MAV
MAV
Büroöffnungszeiten:
Büroöffnungszeiten:
Lange Straße1030
Hinterstraße
49406 Diepholz
Diepholz
49356
Tel. 00 54
54 41
41 -- 88 20
20 18
18
Tel.
Fax 00 54
54 41
41 -- 88 15
15 84
84
Fax
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Di.
Di. 09.00
09.00 -- 12.00
12.00 Uhr
Uhr
Mi.
13.00
15.00
Mi. 13.00 - 15.00 Uhr
Uhr
Do.
14.00
16.00
Uhr
Do. 14.00 - 16.00 Uhr
und
und nach
nach telefonischer
telefonischer
Vereinbarung
Vereinbarung
Impressum
Fotos: R. Vullriede, H-J Waschke, Ingrid Sommer, Renate Meyer - Scheunemann
Herausgeber: MAV Kirchenkreis Grafschaft Diepholz
Redaktion: Ralf Vullriede, Petra Stelloh, Ingrid Sommer
Auflage: 600
Leserbriefe und Anregungen nehmen wir gerne entgegen.
Fehler und Irrtümer sind vorbehalten,
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder!
M
A
V
28