Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG für den Bereich Abholgroßhandel (Transgourmet Cash & Carry-Märkte) Der Kunde verpflichtet sich für die Geschäftsbeziehung mit der Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG (nachfolgend Transgourmet genannt) zur Einhaltung folgender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 1. Die Transgourmet C & C-Märkte sind Großhandelsmärkte für Wiederverkäufer, gewerbliche Großverbraucher und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die in den C & C-Märkten angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur geschäftlichen Verwendung bestimmt. 2. Der Zutritt zu den C & C-Märkten ist nur mit einem gültigen Transgourmet-Einkaufsausweis zulässig. Der Transgourmet-Ausweis ist nicht übertragbar. Für den Fall der Verhinderung des Einkaufsberechtigten kann in Ausnahmefällen der Kunde eine andere Person zum Einkauf schriftlich ermächtigen. Jeder Einkauf erfolgt im Auftrag und im Namen des Kunden. Er ist ausschließlich Vertragspartner. Der Inhaber der Ausweiskarte ist somit zur Abgabe aller Erklärungen berechtigt. Der Ausweis ist seitens der Transgourmet jederzeit kündbar und auf Verlangen zurückzugeben. Transgourmet ist diesbezüglich nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, seine Ausweise unaufgefordert an Transgourmet zurückzugeben, sobald er seinen Gewerbebetrieb oder seine selbständige berufliche Tätigkeit einstellt. Verlust des Einkaufsausweises oder Entzug der Einkaufsberechtigung hat der Kunde unverzüglich Transgourmet mitzuteilen. 3. Die in den -Angeboten genannten Preise haben befristete Gültigkeit. Alle Angebote und Angebotsmengen sind freibleibend. 4. Für einzelne vorab genehmigte Kunden kann ein steuerfreier Einkauf bei Transgourmet bewilligt werden, wenn es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder eine steuerfreie Ausfuhrlieferung handelt. In den Fällen der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen werden durch Transgourmet Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt. Bei den steuerfreien Ausfuhrlieferungen werden Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellt und bei Vorlage eines ordnungsgemäßen Ausgangsvermerks wird die Umsatzsteuer bei den vorab genehmigten Kunden zurück erstattet. 5. Werden Tabakwaren zum Wiederverkauf an den Endverbraucher erworben, so sind bei diesem die gesetzlich vorgeschriebenen Kleinverkaufspreise einzuhalten. 6. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich in bar Zug um Zug gegen Abgabe der Ware. Der Kunde bleibt selbst zum Ausgleich der Forderungen verpflichtet, wenn ein Dritter auf seine Verbindlichkeit leistet. Die Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch bis zu eventuellen Einlösung von Schecks und Lastschriften Eigentum der Transgourmet. Eine Freigabeerklärung kann im Einzelfall erteilt werden. Bei sämtlichen unbaren Zahlarten bzw. Kreditgewährung ist der Kunde damit einverstanden, dass Bank- oder Wirtschaftsauskünfte zur Bonitätsprüfung sowie Auskünfte über Name und Adresse eingeholt werden können. Gemäß § 288 BGB ist Transgourmet berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40 € geltend zu machen, wenn der Kunde mit einer Kaufpreiszahlung in Verzug gerät. Transgourmet macht jedoch nur eine Pauschale in Höhe von 20 € geltend. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt es unbenommen die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. 7. Die Anzeige von Mängeln durch den Kunden hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen. Bei Vorliegen eines Sachmangels hat Transgourmet die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der Kunde ist berechtigt nach Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Unberührt bleiben hiervon die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs. 8. Erhält der Kunde Transporthilfsmittel, wie z. B. Europaletten, H1-Kunststoffpaletten, Kisten, Ifco-Kisten, Ernteboxen, Steigen und Container, Rollcontainer, Fischtransportkisten, Shipper-Boxen, Quattro-Boxen etc. (nicht jedoch übliche Getränkekisten die dem Pfandsystem unterliegen), so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde kann entleerte und in ordnungsgemäßen Zustand befindliche Transporthilfsmittel an Transgourmet zurückgeben und erhält dafür eine Gutschrift. Die Rücknahmemenge ist begrenzt auf die von Transgourmet in Rechnung gestellten Transporthilfsmittel. 9. Das Parken auf dem Transgourmet-Gelände, das Betreten der C & C-Märkte und die Benutzung von Transportmitteln geschehen auf eigene Gefahr. Kinder und Minderjährige haben nur in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter Zugang in die Großhandelsmärkte. Es ist von den hierfür von Transgourmet zur Verfügung gestellten Einkaufswagen mit Baby- und Kindersitz Gebrauch zu machen. Eine Haftung von Transgourmet bei Betreten durch Kinder und Minderjährige ist ausgeschlossen. Sollte durch Verstoß gegen die vorstehend unter Ziffer 1-9 aufgeführten Bedingungen der Transgourmet oder Dritten irgendein Schaden entstehen, so verpflichtet sich der Kunde zum vollen Schadenersatz. Sollten einzelne der oben stehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, so behalten alle übrigen Vorschriften dennoch Gültigkeit. Erfüllungsort ist der jeweilige Standort des C & C-Marktes, Gerichtsstand ist Groß-Gerau.. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Transgourmet werden durch Aushang am Kundeneingang bekanntgegeben. Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG · Amtsgericht Darmstadt, HRA 85580Sitz: Riedstadt Stand: 01.02.2016
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