1. Juli 2015 Die „Frankfurter Erklärung“ Zum 1. Juli 2015 wird die Umsatzsteuer auf Saunaleistungen durch Beschluss der Obersten Finanzbehörden der Länder von bisher 7 Prozent auf 19 Prozent angehoben. Diese Entscheidung steht in einem deutlichen Widerspruch zum geplanten Prävent i onsgesetz der Bundesregierung. Beide Ziele des Gesetzentwurfs - effektive Gesundheitsförderung und Prävention - werden durch das Saunabaden nachweislich unterstützt. Eine Erhöhung der finanziellen Belastung der Saunagäste durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes ist hier eindeutig kontraproduktiv und widerspricht dem Anliegen des Gesetzes. Städtische Dienste Meißen GmbH Freizeitbad „Wellenspiel“ Meißen Berghausstraße 2 01662 Meißen Unter dem Motto „Akt ive Gesundheitsvorsorge darf nicht bestraft werden“ setzen sich der Deutsche Saunabund e.V., die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. und die European Waterpark Associat ion e.V. für eine Rücknahme der Umsatzsteuererhöhung ein. In einer am 18. Juni 2015 im Frankfurter Römer gemeinsam unterzeichneten „Frankfurter Erklärung“ fordern die unterzeichnenden Verbände und Institutionen gemeinsam mit über 300 Bäderund Saunabetrieben das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder daher auf, die zum 1. Juli 2015 greifende Erhöhung der Umsatzsteuer auf Saunaleistungen zurückzunehmen. Bei dieser Gelegenheit wurden ebenfalls rund 126000 Unterschriften präsentiert, die der Saunabund bei Gästen in den Bädern und Saunen gesammelt hat und in der ebenfalls eine Rücknahme der Steuererhöhung gefordert wird. Das Freizeitbad „Wellenspiel“ unterstützt die Frankfurter Erklärung! Telefon 03521/70 11 30 Fax 03521/70 11 59 [email protected] www.wellenspiel.de
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