Zum 1. Juli 2015 wird die Umsatzsteuer auf

1. Juli 2015
Die „Frankfurter Erklärung“
Zum 1. Juli 2015 wird die Umsatzsteuer auf
Saunaleistungen durch Beschluss der Obersten
Finanzbehörden der Länder von bisher 7 Prozent
auf 19 Prozent angehoben.
Diese Entscheidung steht in einem deutlichen Widerspruch zum geplanten Prävent i onsgesetz der
Bundesregierung. Beide Ziele des Gesetzentwurfs
- effektive Gesundheitsförderung und Prävention
- werden durch das Saunabaden nachweislich unterstützt. Eine Erhöhung der finanziellen Belastung
der Saunagäste durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes ist hier eindeutig kontraproduktiv und
widerspricht dem Anliegen des Gesetzes.
Städtische Dienste Meißen GmbH
Freizeitbad „Wellenspiel“ Meißen
Berghausstraße 2
01662 Meißen
Unter dem Motto „Akt ive Gesundheitsvorsorge
darf nicht bestraft werden“ setzen sich der Deutsche Saunabund e.V., die Deutsche Gesellschaft
für das Badewesen e.V. und die European Waterpark Associat ion e.V. für eine Rücknahme der
Umsatzsteuererhöhung ein.
In einer am 18. Juni 2015 im Frankfurter Römer
gemeinsam unterzeichneten „Frankfurter Erklärung“ fordern die unterzeichnenden Verbände
und Institutionen gemeinsam mit über 300 Bäderund Saunabetrieben das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder daher
auf, die zum 1. Juli 2015 greifende Erhöhung der
Umsatzsteuer auf Saunaleistungen zurückzunehmen.
Bei dieser Gelegenheit wurden ebenfalls rund
126000 Unterschriften präsentiert, die der Saunabund bei Gästen in den Bädern und Saunen gesammelt hat und in der ebenfalls eine Rücknahme
der Steuererhöhung gefordert wird.
Das Freizeitbad „Wellenspiel“ unterstützt die
Frankfurter Erklärung!
Telefon 03521/70 11 30
Fax 03521/70 11 59
[email protected]
www.wellenspiel.de